Abholung wird zur Standard-Einstellung in der Bucht

    • Abholung wird zur Standard-Einstellung in der Bucht

      Völlig überraschend fummelt Herr Ebay in den Einstellungen privater Verkäufer rum und hakt einfach "Abholung" als Voreinstellung an. Da dürften viele Verkäufer auf einmal überraschtw erden, wenn es an der Haustür bimmelt. Als freiwillige Option war das ja völligst ok (hab auch viele Selbstabholer in der aktiven Zeit gehabt, meistens sehr nette Kontakte), aber als klammheimliche Voreinstellung? Und nicht alle privaten VK haben Emails darüber bekommen....
      Frage wäre, wann das auch bei den Gewerblichen voreingestellt wird, ausgeschlossen ist das nicht wenn man die Aussagen der Forensklaven liest....:

      Nachricht der FAZ

      faz.net/agenturmeldungen/dpa/a…vorausgew%C3%A4hlt%20sein.

      Und ein Fred aus diesem sogenannten Forum:
      community.ebay.de/t5/Gewerblic…-Ernst/m-p/4735140#M10113
    • Naja, so ganz krass wird das nicht werden.

      Beim Erstellen neuer Angebote von privat wird ab sofort die Option Abholung zusätzlich zur Option Versand vorausgewählt sein.
      Ich habe Abholung schon immer zusätzlich drin. Die einzigen, die bisher abgeholt haben, waren vier Amerikaner, ein Japaner, zwei Australier und ein Brasilianer auf Urlaubstour. Und der nette Sammlerkollege, der hier im Ort wohnt.

      Mit den Touris bin ich dann abends immer noch um die Häuser gezogen. Die waren heilfroh, dass ihnen ein Einheimischer gezeigt hat, wo hier der Bär steppt.

      Besonders lustig finde ich aber den TE, der als GVK in den letzten 26 Moanten 12 Bewertungen (oder wars umgekehrt? :rolleyes: ) bekommen hat und das auf einem Privatprofil.

      Und dann natürlich die ninapfeyfe, die dem dann auch noch schreibt "An deinen bestehenden Angeboten hat sich nichts geändert, die Option wurde nicht hinzugefügt."

      Logisch hat sich an den bestehenden Angeboten bei dem nichts geändert. Wenn das Profil auf privat steht...

      Ach ja... bei älteren VK gibt es ja noch die netten Rahmenbedingungen. Die sollte man beim Bulk-Upload von Angeboten sowieso nutzen. Das heisst, man nutzt sie einfach. Und da stehen dann schon die Einstellungen so drin, wie man sie eingestellt hat. Notfalls hat man da dann eben alles an einer Stelle und mit einer einzigen Korrektur ist der Klops repariert.

      Ich lese das übrigens gerade so nebenher. Daher kommen die Absätze jetzt quasi in Echtzeit. Den der nächste Klops ist auch schon da. Dieses Mal von sonjapfeyfe. Natürlich haben die GVK die Mail auch gleich mal bekommen. Denn wie sonja@ebay so schön schreibt...

      Hallo, die voreingestellten Einstellung zur "Abholung" sollte vorerst nur für private Verkäufer gelten,
      Aha. Sagt der alte ebay-Fuchs. Und denkt sich sein Teil.

      Aber dann wirds bei ihr echt königsbergermäßig klopsig.
      Unser Ziel ist es, den Verkauf von Angeboten mit Abholung zu steigern, um den Verkäufern die Möglichkeit zu bieten auch schwere, sperrige Artikel bei eBay zu verkaufen
      Mensch, Mädel, laber doch keine Scheisse. Dann hätte man das in der Möbelrubrik machen können. Oder in der Rubrik Multimegatonnenschwereedelmetallprügel. Wobei dort sowieso meist auch Abholung angeboten wird, weil sechs Meter breite Schrankwände in Kölner Barock nun wirklich schlecht zu verschicken gehen und die Fünf-Megatonnen-Barren Feingold sowieso zu dick für jedes Paket sind.

      Und weil ich schon dabei bin: Auf kleineziegen habe ich etwa einen Abholer auf 100 Versender. Dort ist Abholung ja aber eigentlich der "Normalfall". Sogar per Warn-Pop-Up.

      So, und nun hab ich mal noch nachgeschaut, was ebay denn mir zu sagen hat. Also wenn bei ebay eines zuverlässig funktioniert, dann ist das wohl, dass gar nichts funktioniert. Nicht mal die Mail, die mich von der Änderung in Kenntnis setzen sollte. Naja, kann ich mit leben.

      Mal sehen, wieviele Verkäufer das den Laden nun wieder kostet. Ich habe Klienten, die stellen bei ebay inzwischen bis zu 50% der aktiven Artikel in ihrer Rubrik.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • sooo... und nun ist es auch Thema bei T-offline:
      t-online.de/digital/aktuelles/…liebte-bezahlmethode.html

      was im Bucht-Forum schon seit Tagen diskutiert wird, ist jetzt auch bei T-Offline angekommen. Barzahlung bei Abholung soll es nicht mehr geben, alle Knete läuft über Herrn Ebay. Ist zwar eine dämliche Ausrede, dass man da verhindern will dass gewerbliche VK die Gebühren umgehen, aber sowas ist man ja gewohnt.
      Eher dürfte da in Frage kommen, dass man den Käuferschmutz vorantreiben will, indem man den Kaufpreis einfrieren kann und/oder eine Rückgabe einfach gestalten kann, indem man das VK-Konto belastet trotz Selbstabholung gegen Barzahlung.

      Wenn ich nicht schon lange da nicht mehr handeln würde wäre es JETZT genau der Zeitpunkt, das zu unterlassen, egal ob kaufen oder verkaufen
    • web.de/magazine/digital/ebay-fokus-lokales-handeln-38642042

      Soso.... "....testweise kommt in einigen Wochen auch eine Karte hinzu, auf der gesuchte Artikel in der Umgebung visualisiert werden...."


      Fehlt nur noch die Einblendung in Google Street-View, dann haben es Ganoven noch leichter das angebotene, teure Ding zu orten. Denn wer schon vorher weiß wo das zeugs lagert, hats einfacher beim Ausbaldowern.

      Muss man sich vorstellen: ein VK weiß garnicht dass Herr Ebay in seinen Verkäufervoreinstellungen rumgepfuscht hat (macht man ja ungefragt die Vorgabe) und die teure Uhr erscheint dann mit genauem Standort öffentlich präsentiert in der Bucht. Von datenschmutz scheint man in der Bucht eh nie was gehört zu haben, aber das ist ja wohl die Höhe....
    • und nun die Antwort des "Miriam"-Accounts in der Bucht auf die Frage nach einer Rückgabe bei Selbstabholung an der Haustür....:

      Zitat - auszugsweise:

      "Danke, dass du nochmals nachhakst. Noch befinden sich eure Rückfragen
      in Klärung. Wie bei allen auftretenden Problemen nach Erhalt eines
      Artikels wünschen wir uns weiterhin einen lösungsorientierten Austausch
      zwischen beiden Seiten, bevor je nach Situation Käufer- und Verkäuferschutzmaßnahmen in die Wege geleitet werden.


      Rücknahmen von abgeholten Artikeln sollten grundsätzlich genauso ablaufen und wenn Käufer*innen einen Artikel zurückgeben möchten, weil dieser defekt ist oder erheblich von der Beschreibung abweicht, können sie dies auch dann tun, wenn in den Rücknahmebedingungen angegeben wurde, dass keine Rücknahmen akzeptiert werden.

      Um sich vor Fällen wegen eines nicht erhaltenen Artikels zu schützen, ist ein Abholnachweis erforderlich. Wer den QR-Code nicht nutzen möchte, kann den Verkäufer*innen den Abholcode weitergeben. Bei Herausforderungen mit der eBay App können Käufer*innen bei der Abholung eine ausgedruckte Kopie des eBay-Bestelldokuments unterschreiben (Update 16:18 Uhr: Diese Vorgehensweise empfehlen wir nicht).
      Durch die integrierte Zahlungsabwicklung werden Artikel verbindlich gekauft und dann wird erst die Abholung vereinbart. Der Wegfall der
      Option Barzahlung bei Abholung trägt zu mehr Sicherheit und Vertrauen
      beim lokalen Handel bei und wir sind überzeugt, dass aus diesem Grund in
      Zukunft noch mehr Artikel mit der Option "Abholung" bei eBay gekauft
      werden - vielleicht von der Generation Alpha für die Urgroßeltern?"
      Zitatende



      Yep... genauso hab ich mir das gedacht.... K holt ab, reklamiert nachdem er zu Hause angekommen ist, dass das Zeugs doch nicht ok ist (etwa weil sein Ehepartner ihm/ihr/es in den Hintern getreten hat wegen eines weiteren Stehrümmchens) und darf das dann zurückgeben und der VK muss dann auch noch den Rücktransport löhnen?
      Oder die Sofalandschaft per Spedition abholen lassen, die der K in ein paar Tagen kaputt gemacht hat?


      Früher wurde auch beschissen, da hat Herr Ebay aber nur "die platte Form gestellt".... heute hilft er beim Bescheissen....
    • monza30 schrieb:

      und nun die Antwort des "Miriam"-Accounts in der Bucht auf die Frage nach einer Rückgabe bei Selbstabholung an der Haustür....:
      Entweder habe ich den überlesen, oder sie hat ihren Unsinn wieder gelöscht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hab ich dann echt überlesen. Aber mal so ganz ins Unreine gefragt, (drüben darf ich ja nicht) was macht ein Verkäufer, der kein Schmarrnfön hat?

      Das da
      Bei Herausforderungen mit der eBay App können Käufer*innen bei der Abholung eine ausgedruckte Kopie des eBay-Bestelldokuments unterschreiben (Update 16:18 Uhr: Diese Vorgehensweise empfehlen wir nicht).
      ist mir natürlich schon klar. Vor allem, dass die das nicht empfehlen. Erstens kann ich dann lustig elbst unterschreiben und zweitens - und das ist der Knackpunkt für ebay - ist die Prüfung für ebay mit Arbeit (=Kosten) verbunden.

      Die haben doch den Arsch so sperrangelwei offen, dass ihnen die Sonne sogar dann rausscheint, wenn sie nur mit offenem Mund in den Schatten gehen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Aber mal so ganz ins Unreine gefragt, (drüben darf ich ja nicht) was macht ein Verkäufer, der kein Schmarrnfön hat?
      ich darf auch nicht unangemeldet wie ich bin *g* - aber ohne smarten Föhn sollst du dir deinen QR-Kot eben ausdrucken. Lustig mit einem alten Nadeldrucker...
      Haste keinen Drucker, nimmste ben den Schleptop mit. Haste keinen, eben den Computer.... :lach:

      Ist aber alles doch nur wegen dem Käferschmutz. Damit der dann, wenn er den Fernseher unterwegs fallen lässt, auch wirklich sein Geld zurück erstattet bekommt wenn er reklamiert dass die Kiste doch nicht der Beschreibung entspricht. Käferschmutz geht doch über alles in der Bucht...

      Wird ja noch heftig dementiert, dass Abholung bei Gewerblichen NICHT voreingestellt wird, vorerst wenigstens. Barzahlung allerdings gibts da wohl auch nicht mehr. Könnte lustig werden demnächst....
    • monza30 schrieb:

      aber ohne smarten Föhn sollst du dir deinen QR-Kot eben ausdrucken. Lustig mit einem alten Nadeldrucker...
      Ganz lustig mit ganz ohne Drucker. QR könnte auf eine alten 24-Nadler ja noch gehen. Muss ich unbedingt mal testen. auch ein Neunnadler kann unter Umständen schon die Grafik.

      Schwerer wird das, wenn ich es auf einem alten Kettendrucker machen soll. Aber mit dem haben wir damals auch schon die Mona Lisa ausgedruckt.

      Übrigens hier ist die neue Werbemelodie von ebay:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • monza30 schrieb:

      glaubst du wirklich dass Herr Ebay so hochwertige Musik in die Wer-Punk stecken würde? *sfg*
      Einklich net. Mit der Wahrheit haben die's ja nicht so. Schon gar nicht in der Werbung. Dabei fällt mir gerade ein, dass ich meinen Verleger noch anrufen muss. Der wollte schon vor einer Weile einen Artikel zu den "Neuerungen" auf ebay.

      So langsam lohnt sich das.

      monza30 schrieb:

      ich hab einen uralten Epson LQ 2070 am werkeln
      Ich hab 'nen LQ100 mit Endloseinzug. Brauche ich, wenn ich mal wieder Überweisgen für einen Strafzettel drucken muss. Zahlen muss ich den ja sowieso innerhalb der Frist, aber niemand hat mir gesagt, ob ich das auf einmal oder auch an einem einzigen Tag zu zahlen habe. Und da bei mir die Papierüberweisungen noch in der Kontoführung drin sind, kann ich das auch in kleinere Beträge unter 15 Cent stückeln. Gerne mit einer Überzahlung um 1,0X Euro.

      Auch gut geeignet, wenn die andere Rechnung mal wieder GEZahlt sein will und mir gerade die Centstücke, der Honig oder diese netten kleinen Tütchen von BillyBoy ausgegangen sind. Sollen was tun für ihr Geld.

      Aber zurück zum Thema. Ich meine, dass sich die ebay-Supporties da drüben um diese Frage bisher erfolgreich gedrückt haben. Gestellt wurde sie ja schon.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ich denke mal, dass sich da Herr Ebay keinerlei Gedanken drüber gemacht hat... das ist denen eigentlich völlig wumpe. Käferschutz geht dabei vor allem Anderen, die VK werden es schon fressen. Geht ja nicht um Herrn Ebay's Geld was da versenkt wird. Der stellt ja nur die platte Form.... :lach:
      Und selbst wenn die VK es nicht fressen werden.... dann wird eben ein anderes Fass aufgemacht zusätzlich, z.B. bei den gewerblichen VK, die dann mit einer weiteren "Segnung" beglückt werden um mehr Knete rauszupressen. Siehe das Thema rund um das Listing und der Werbung - plus dem Wohlverhalten im Sinne der Bucht....
    • und ein weiteres Schwachmatenstatement von dem Miriam-Account:
      community.ebay.de/t5/Gewerblic…Kunden/m-p/4741387#M10827


      diese Miriam in der Bucht schrieb:

      Hallo in die Runde! Hier kommen die Antworten auf eure in diesem Thema gestellten Fragen. Bitte gebt Bescheid, falls noch etwas unklar ist. Wir freuen uns weiterhin über einen konstruktiven Austausch hier unter Einhaltung unserer Community-Netiquette.
      1. "Wie lange muss der Verkäufer auf die Zahlung warten?"
        Private Verkäufer*innen müssen den QR-Code scannen oder den 6-stelligen Abholcode der Käufer*innen eingeben, sodass die Zahlung freigegeben wird.

        Wenn das nicht erfolgt, weil zum Beispiel kein Smartphone mit der eBay App verwendet wird, wird der Einbehalt nach 10 Tagen automatisch aufgehoben. Eine positive Bewertung und Nachrichten über das eBay-Nachrichtensystem berechtigen nicht mehr für eine Freigabe der Auszahlung durch unseren Kundenservice.

      2. "Können Verkäufer einen nicht abgeholten Artikel als Fall melden?"
        Nein, es ist nicht möglich, einen Fall zu eröffnen, wenn der Artikel nicht abgeholt wurde. Verkäufer*innen können die Transaktion abbrechen, wenn ein Artikel nicht abgeholt wurde. Wir empfehlen, Käufer*innen bis zu 14 Tage Zeit zu geben, um den Artikel abzuholen, bevor die Bestellung abgebrochen wird. Da die Artikel bereits bezahlt wurden, sollte eine zeitnahe Abholung im beidseitigen Interesse sein.

      3. "Wann und wie kann der Käufer in diesem Zusammenhang einen nicht erhaltenen Artikel als Fall eröffnen, nur weil er einfach nicht zur Abholung erscheint? Entstehen für Käufer dann in diesem Zusammenhang Nachteile (Verwarnung?)"
        Aktuell wird der gesamte Prozess im Hinblick auf Meldungen wegen nicht erhaltener Artikel geprüft, um unsere Regeln noch besser auf Abholung vor Ort anzupassen. Den Wunsch nach dem Abbruchgrund "Nichtabholung innerhalb der vereinbarten Frist" und eure Bedenken bezüglich Transaktionsmängel haben wir an das Projekt-Team weitergegeben.

      4. "Werden als gewerblich anbietende Verkäufer in solchen Fällen (Meldung eines nicht erhaltenen Artikels) von der Zahlungspflicht der fixen Verkaufsprovision (0,35 Euro) befreit wird und auch anderweitig finanziell komplett schadlos gestellt?"
        Die fixe Verkaufsprovision fällt in solchen Fällen für gewerbliche Verkäufer*innen weiterhin an.

      5. "Wie wird verfahren, wenn der Verkäufer bei der Rückgabe feststellt, dass der Käufer a) den Artikel manipuliert, b) den Artikel beschädigt oder c) einen falschen Rückgabegrund angegeben hat - und deshalb die Rücknahmequittung einfach verweigert?"
        Berechtigte, gewerbliche Verkäufer*innen können einen Anteil vom Rückerstattungsbetrag für Käufer*innen abziehen, wenn ein Artikel gebraucht oder beschädigt zurückgegeben wird > Hilfe-Seite: So bearbeiten Sie Rückgabeanfragen als Verkäufer

      6. "Wie ist bei sperrigen Artikeln zu verfahren, die nicht versandfähig sind? Muss der Verkäufer diese dann beim Käufer abholen? Wie verhält es sich dann dort mit oben genannten Punkten?"
        Verkäufer*innen sollten mit den Käufer*innen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Artikel zurückgegeben werden, so wie das bisher gehandhabt wurde.

      7. "Wie wird verfahren, wenn der Verkäufer abholen möchte und der Käufer zu keiner Terminvereinbarung bereit ist?"
        Wir empfehlen, dass in solchen Fällen Kontakt mit eBay aufgenommen wird, entweder telefonisch, per E-Mail oder gerne auch hier über die Community. eBay schließt dann die Rückgabe gegenüber den Käufer*innen ab und schützt die Verkäufer*innen.
      8. "Ist die uneingeschränkte Datenübermittlung / Kommunikation durch ebay nach Kauf durch Zahlung gewährleistet?"
        Unser Nachrichtensystem wurde kürzlich aktualisiert. Nach Bezahlung eines Artikels kann über die eBay-Nachrichten ein Abholort vereinbart werden.

      9. "Das ist eine derart unsinnige Überlegung mit dem Wegfall der Barzahlung bei Abholung, die mehr Fragen aufwirft und so unendlich viele Szenarien bereithält, die gar nicht für die Zahlungsabwicklung geeignet sind, als dass es wirklich eine Verbesserung darstellt."
        Zwar keine Frage, aber wir sehen das dennoch anders. Diese Neuerung ist neben dem kostenlosen Verkaufen für private Verkäufer*innen ein weiterer, großer Schritt, um das lokale Kaufen und Verkaufen bei eBay zu stärken. Dabei differenzieren wir uns über eine verbindliche und sichere Abwicklung der Transaktion von anderen Marktplätzen.

      10. "Ist es eigentlich immer noch so, dass ausländische Käufer (angemeldet z.B. in Frankreich) bei der Abholung mitspielen können"
        Diese Bedenken haben wir an die entsprechenden Stellen weitergeleitet, um zukünftig eine sichere Lösung dafür entwickeln zu können.

      11. "Was passiert, wenn ein Käufer einen Zahlungstreitfall eröffnet?"
        Antwort folgt.

      12. "Kann ein Käufer eine Rückgabe über ebay eröffnen und dann ein Rücksendeetikett generieren, wofür der Verkäufer ggf. belastet wird?"
        Rückgabeanfragen werden zum jetzigen Zeitpunkt wie gewohnt gehandhabt. Falls sich etwas ändern sollte, informieren wir euch darüber.
      Nur in den Angeboten von privaten Verkäufer*innen ist die Abholung aktiv voreingestellt und wir berechnen keine zusätzlichen Gebühren für die Option „Abholung.“
    • Ok, dann gebe ich der guten Miriam mal Kontra.

      "Wie lange muss der Verkäufer auf die Zahlung warten?"

      Och, die Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge ist eigentlich ganz einfach und gesetzlich geregelt.

      Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von maximal vier Geschäftstagen vereinbaren. Für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge können die Fristen nach Satz 1 um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden.
      (Quelle)

      Zur Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen gibt es ebenfalls eine ganz klare Ansage.

      Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem der Betrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist, wenn dieser
      1. keine Währungsumrechnung vornehmen muss oder
      2. nur eine Währungsumrechnung zwischen dem Euro und einer Währung eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder zwischen den Währungen zweier Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vornehmen muss.

      Sofern der Zahlungsbetrag auf einem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben werden soll, ist die Gutschrift, auch wenn sie nachträglich erfolgt, so vorzunehmen, dass der Zeitpunkt, den der Zahlungsdienstleister für die Berechnung der Zinsen bei Gutschrift oder Belastung eines Betrags auf einem Zahlungskonto zugrunde legt (Wertstellungsdatum), spätestens der Geschäftstag ist, an dem der Zahlungsbetrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers eingegangen ist. Satz 1 gilt auch dann, wenn der Zahlungsempfänger kein Zahlungskonto unterhält.
      (Quelle)

      Wer sich das mit den zehn Tagen natürlich gefallen lässt, der hat es auch nicht besser verdient. Ansonsten steht natürlich jedem offen, gegen die ebay S.a.r.L. Beschwerde bei der CSSF zu erheben und gleichzeitig bei der BaFin gegen die ebay GmbH enie Untersagung des Gewerbebetriebs anzuregen, solange diese eine solche Praxis ihres verbundenen Zahlungsdienstleisters duldet.

      Oder wie ich immer sage: Es hat gibt gute Gründe dafür, warum ebay mir mein Geld schon auszahlt, wenn ich noch nicht mal die Ware verschickt haben muss.


      "Können Verkäufer einen nicht abgeholten Artikel als Fall melden?"

      Nun, das ja nun nicht. Kann er beim Versand ja auch nicht, in so fern ist die Frage schon an sich idiotisch. Oder Vernebelungstaktik. Der Verkäufer gibt dem Käufer eine Nachfrist zur Abholung, setzt ihn in Verzug, kündigt Lagergebühren bei weiterem Fristversäumnis an und klagt die Abholung durch. Aber abbrechen? Wozu denn? Ich hab das Teil doch verkauft. Der muss es nur noch holen. Bezahlt ist es dank ebays neuestem Kasperletheater ja schon. Meine Fresse, labert die einen Scheiss zusammen.

      Ok, nun habt ihr auch 'ne ungefähre Idee davon, mit welchen Vorschlägen man sich bei ebay 'ne lebenslange Forensperre für alle Accounts holt...
      :lach:


      "Wann und wie kann der Käufer in diesem Zusammenhang einen nicht erhaltenen Artikel als Fall eröffnen, nur weil er einfach nicht zur Abholung erscheint? Entstehen für Käufer dann in diesem Zusammenhang Nachteile (Verwarnung?)"

      Also erst mal: Kann er nicht. Sollte er auch nicht. Und ebay würde ich raten, die Lösung dieses Problems ganz schnell ins Projekt zu nehmen. Mit Priorität 14 auf einer Skala von 1 bis 10. Denn wie man mit Nichtabholern umgeht, steht ja schon eins drüber. Da sollte ebay schon im Interesse aller Käufer über ein nachhaltiges Strafszenario für Nichtabholer nachdenken, bevor der erste Kasper dieser Art bei mir (oder einem anderen Eisenfresser) aufschlägt. Sonst war's das ganz schnell mit dem "positiven Kauferlebnis". Und dann heult der garantiert im MhM rum: "Buähhh, der böse Verkäufer hat mich verklagigt..."


      "Werden als gewerblich anbietende Verkäufer in solchen Fällen (Meldung eines nicht erhaltenen Artikels) von der Zahlungspflicht der fixen Verkaufsprovision (0,35 Euro) befreit wird und auch anderweitig finanziell komplett schadlos gestellt?"

      Wieso sollten sie? Das ist doch im Versand auch nicht der Fall, wenn gegen sie entschieden wird. Wird für sie entschieden, behalten sie ja ihr Geld und der Käufer seine (nicht abgeholte) Ware.


      "Wie wird verfahren, wenn der Verkäufer bei der Rückgabe feststellt, dass der Käufer a) den Artikel manipuliert, b) den Artikel beschädigt oder c) einen falschen Rückgabegrund angegeben hat - und deshalb die Rücknahmequittung einfach verweigert?"

      So, nun wird sie endgültig dämlich. Sie beschränkt sich hier nämlich auf gewerbliche Verkäufer. Und wie der Verkäufer (auch der private) darauf reagiert? Na, ganz einfach. Kommt nur drauf an, ob ebay den Betrag wieder abzieht oder nicht. Dann kommt im Zweifelsfall eben noch ein Mahnbescheid über den Kaufpreis dazu.


      "Wie ist bei sperrigen Artikeln zu verfahren, die nicht versandfähig sind? Muss der Verkäufer diese dann beim Käufer abholen? Wie verhält es sich dann dort mit oben genannten Punkten?"

      Ganz einfache Kiste. Deshalb macht man ja Selbstabholung. Der Punkt dabei ist der Erfüllungsort. Der liegt bei Selbsabholung sogar beim GVK dann plötzlich in seinem Laden. Denn ab da hat der Käufer die Ware ja in seinem Verfügungsbereich. Beim PVK liegt der nach BGB § 447 sowieso bei ihm zu Hause. Nicht mein Problem, wie der Käufer das Teil dann wieder an den Erfüllungsort bekommt, um irgendwas rückabzuwickeln.

      Sind die bei ebay so blöd oder tun die nur so? Na, der Herr Schlüschen wird's ihnen im Ernstfall schon erklären.


      "Wie wird verfahren, wenn der Verkäufer abholen möchte und der Käufer zu keiner Terminvereinbarung bereit ist?"

      Wieso sollte der Verkäufer irgendwas irgendwo abholen wollen? Kaufvertrag steht, bezahlt ist, Käufer holt ab. Basta. Vertrag erfüllt und den Rest (auch mit ebay) regelt notfalls ein ordentliches Gericht. Ich glaub's ja nicht.


      "Ist die uneingeschränkte Datenübermittlung / Kommunikation durch ebay nach Kauf durch Zahlung gewährleistet?"

      Hmmm... dann hoffe ich mal, dass nicht vorher mal irgend ein Käufer danach fragen will, wo das Ding denn abgeholt werden kann. Aber das Problem ist ja bekannt und bekanntermaßen unbearbeitet. Sollte sich aber eigentlich auch nciht stellen, wenn der Verkäufer endlich mal andere Artikelstandorte als "Bei mir im Regal" angeben muss.


      "Das ist eine derart unsinnige Überlegung mit dem Wegfall der Barzahlung bei Abholung, die mehr Fragen aufwirft und so unendlich viele Szenarien bereithält, die gar nicht für die Zahlungsabwicklung geeignet sind, als dass es wirklich eine Verbesserung darstellt."

      Stimmt, das ist wirklich keine Frage. Dass ebay das dennoch anders sieht, hat - wie oben bereits dargestellt - auch seine Vorteile. Damit ist der Käufer direkt im Annahmeverzug. Denn bezahlt hat er ja schon. Und damit kann man ihn auch entsprechend hart treten.


      "Ist es eigentlich immer noch so, dass ausländische Käufer (angemeldet z.B. in Frankreich) bei der Abholung mitspielen können"

      Sehe ich nun nicht als Problem an. Der Käufer wählt entweder Abholung aus, dann holt er eben ab. Oder er wählt irgend was anderes, dann melde ich "Käufer wünscht eine Versandart, die ich nicht anbiete".

      Abholer aus Frankreich hatte ich schon öfter. Auch schon welche aus Australien, Japan und den USA. Die machen das ganz gerne, wenn sie auf Urlaub in Europa sind. Besorgniserregend ist da höchstens der Alkoholspiegel, den man mit denen dann abends erreicht.


      "Was passiert, wenn ein Käufer einen Zahlungstreitfall eröffnet?"

      Da bin ich mal gespannt wie'n Flitzebogen, was da für eine Antwort folgt. Jeednfalls scheint das Ding insgesamt noch nicht ganz ausgegoren zu sein, wenn auf eine so relevante Frage noch keine Antwort im Textbausteinkasten bereit liegt.

      Ich kann dazu nur so viel sagen: Es wird dann reichlich unschön für den Käufer.


      "Kann ein Käufer eine Rückgabe über ebay eröffnen und dann ein
      Rücksendeetikett generieren, wofür der Verkäufer ggf. belastet wird?"

      Kann er anscheinend. Na, egal. Die Kohle hole ich mir dann einfach wieder von ihm zurück. Erfüllungsort und so...

      Scheint jedenfalls eine Menge Potential für viel Spaß mit den Problembären in der Käuferschaft zu haben, die ganze Geschichte. Und immer vor em Hintergrund, dass die ja meinen, der ebay-Käuferschutz hätte irgend eine rechtliche Relevanz. Um so heftiger wird da der Aufschlag auf dem Boden der Realität.


      So, und das darf jetzt gerne jemand der miriam leaken. Mit schönem Gruß von mir an ebay legal.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sind die bei ebay so blöd oder tun die nur so?
      du hast die ersten beiden Wörter vertauscht und ab dem "oder" hätteste weglassen können :D

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sehe ich nun nicht als Problem an.
      das Problem bzw die Frage resultiert ja aus der blöden Regelung, dass die Abholung die vom VK gewünschte Einstellung "ich verschicke nur innerhalb Schlands" aushebelt. Wer nicht möchte dass aus dem Ausland geboten wird darf Selbstabholung nicht zulassen. Auch das kriegt Herr Ebay ja nicht auf die Kette. Und dass mit Accounts, die nicht auf .de angemeldet sind geboten werden kann (und dann entsprechend "Auslandsgebühren" fällig sind) ja auch nicht....

      Das Ganze mit Selbstabholung /Barzahlung bei Selabstabholung ist völlig unausgegoren und widerspricht jedem Verstand. Alles nur Kontrollwahn seitens der Bucht. Ich fürchte nur, dass deine Statements drüben nie jemand zu Gesicht bekommen wird, das würde bei "Rübertragung" wohl sofort gelöscht (und der Rüberträger auch gespeert) werden. Zudem würde es die privaten (oder auch gewerblichen) VK/K kaum interessieren. Zumindest die VK/K, die noch etwas selbstständig denken können, müssten ja schon erkannt haben was da rechtens ist. Aber da hast du ja selbst schon lange deine eigenen Erfahrungen gemacht, was das "sich gegen etwas wehren" anbetrifft.... die werden das schlucken und gut ist.....
    • monza30 schrieb:

      du hast die ersten beiden Wörter vertauscht und ab dem "oder" hätteste weglassen können
      => Hypothetische Frage ^^


      monza30 schrieb:

      das Problem bzw die Frage resultiert ja aus der blöden Regelung, dass die Abholung die vom VK gewünschte Einstellung "ich verschicke nur innerhalb Schlands" aushebelt. Wer nicht möchte dass aus dem Ausland geboten wird darf Selbstabholung nicht zulassen
      Das ist schon korrelt. Aber gegen Abholung aus dem Ausland hatte ich bisher nie was. Im Zweifel bleibt mir ja immer noch die Meldung "Käufer wünscht Versandart, die ich nicht anbiete". Oder er holt das eben ab.

      monza30 schrieb:

      Und dass mit Accounts, die nicht auf .de angemeldet sind geboten werden kann (und dann entsprechend "Auslandsgebühren" fällig sind) ja auch nicht....
      Ja, das ist auch so ein schönes Spielzeug. Betrifft übrigens nciht nur Accounts, die nicht auf ebay.de angemeldet sind. Sondern alle Transaktionen, die nicht auf ebay.de angebahnt werden. Also auch den deutschen Account, der beim deutschen Account was kauft, wenn er das zum Beispiel über ebay.fr macht.

      Und dann gibt's eben für ebay wieder mal eine auf den Sack. Hab ich kein Problem mit. Ist 'ne Frage der Übung. Wäre nicht das erste Mal, dass ihre AGB wegen irgend einem Kleinscheiss kippen.

      monza30 schrieb:

      Das Ganze mit Selbstabholung /Barzahlung bei Selabstabholung ist völlig unausgegoren und widerspricht jedem Verstand. Alles nur Kontrollwahn seitens der Bucht.
      Klar ist es das. Ich habe oben ja aufgezeigt, welche Risiken das für den Käufer bedeutet. Böse Verkäufer klopfen die dann so flach, dass sie aufrecht stehend unter einem flächig verklebten Teppichboden durchmarschieren können.

      monza30 schrieb:

      Ich fürchte nur, dass deine Statements drüben nie jemand zu Gesicht bekommen wird, das würde bei "Rübertragung" wohl sofort gelöscht (und der Rüberträger auch gespeert) werden.
      Ich fürchte, Du fürchtest fürchterlich richtig. ^^

      Aber einer der MhM-Superspezialisten kann ja die miriam hier reinschicken. Muss sie dann nur privat von zu Hause aus machen. Von ebay aus ist die Seite hier gar nicht aufrufbar. Zu subversiv, das alles hier.

      monza30 schrieb:

      Zudem würde es die privaten (oder auch gewerblichen) VK/K kaum interessieren.
      Dann muss sie der Rest auch nicht interessieren. Sollen einfach aufhören zu hoilen und den Mist fressen, den sie von ebay vorgesetzt bekommen. Mein Mitleid hält sich da dann in reichlich überschaubaren Grenzen.

      monza30 schrieb:

      Zumindest die VK/K, die noch etwas selbstständig denken können, müssten ja schon erkannt haben was da rechtens ist.
      Alle beide? :lach:

      monza30 schrieb:

      Aber da hast du ja selbst schon lange deine eigenen Erfahrungen gemacht, was das "sich gegen etwas wehren" anbetrifft.... die werden das schlucken und gut ist.....
      Ist so nicht ganz richtig. ebay schluckt nur das, was ihnen nicht wirklich auf die Füße fällt. Bei größeren Klopsen reagieren sie abgestuft. Entweder bekommt man selbst die "Privilegien", die man einfordert, so wie bei mir mit den Auszahlungen.

      Oder - bei Sachen von grundsätzlicher Bedeutung, die mit einem Urteil einhergehen - man erlebt tatsächlich, dass ebay massiv zurückrudert. Ich erinnere dich da mal sachte an die Quängelquote. Und auch das kann zusätzlich noch mit diversen Änderungen an ebays Geschäftsgebaren einhergehen. Wenn ich 'ne Bewertung raushaben will, dann ist die auch raus.

      Das erstreckt sich dann übrigens auch auf alle "verbundenen" Accounts. In meinem Fall auf alle, bei denen ich als Anrufberechtigter drinstehe.

      Die Erfahrung, die ich da gemacht habe ist also eher, dass sich einfach viel zu wenige wehren. Aber wie Du oben schon ganz richtig festgestellt hast, interessiert das die Mimimi-Muschis eben nicht. Die machen das nach dem Grundsatz
      "ebay ist mächtig, ebay ist groß.
      Ich nur eins fuffzig und scheiss mir in'd Hos."

      Aber:
      An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern. (Erich Kästner zugeschrieben, Zitat aus dem "Fliegenden Klassenzimmer")

      Wie oben schon erwähnt: Mein Mitleid hält sich da in reichlich engen Grenzen. Jedenfalls weniger als ein Punkt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ist so nicht ganz richtig. ebay schluckt nur das, was ihnen nicht wirklich auf die Füße fällt
      Damit meinte ich nicht die Lernfähigkeit/Wehrhaftigkeit von Herrn Ebay sondern von den gewerblichen VK.... da hattest du ja vor langer Zeit mal Mitstreiter gesucht und kaum welche (oder waren das KEINE?) gefunden.....

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      dass sich einfach viel zu wenige wehren
      yep... das meinte ich ja mit "die schlucken alles, vor allem das Unappetitliche was ihnen Herr Ebay auftischt. Wenn ich so sehe was sich da gerade mit der Ebaysuche abspielt... auheraha. Wäre aber ein anderes Thema....
    • Dat Miriämsche hat sich wieder einen aus der Krone geleiert....


      Dat Miriam vonne Bucht schrieb:

      Schade, dass du so enttäuscht bist, @scheppo28. Wir sehen den wiederkehrenden Wunsch nach alternativen Zahlungsmethoden, die ähnlich der für eine Gruppe unserer Käufer*innen vertrauten Banküberweisung sind, und bringen diesen in regelmäßigen Abständen bei den Entscheidungsträgern vor.
      Um mehr Sicherheit für beide Seiten bei Transaktionen mit Abholung zu schaffen, wird die Barzahlung bei Abholung jedoch weiterhin bei eBay nicht mehr als Zahlungsmethode angeboten. Wir schaffen dadurch mehr Sicherheit, dass die Käufer*innen die Artikel kaufen, bezahlen und dadurch die Artikel abholen.

      Mehr Sicherheit weil die Käuferinnen und -aussen über Ebay löhnen müssen.....
      Ich mein, ich bin ja nur pensionierter Eisenbahner, kein Diplomirgendwas.... kann mir da mal einer erklären was mehr Sicherheit bietet als Selbstabholung und Barlöhnung?
    • monza30 schrieb:

      Damit meinte ich nicht die Lernfähigkeit/Wehrhaftigkeit von Herrn Ebay sondern von den gewerblichen VK.... da hattest du ja vor langer Zeit mal Mitstreiter gesucht und kaum welche (oder waren das KEINE?) gefunden.....
      Der Fairness halber muss ich sagen: Es waren kaum welche. Das war 2014/2015 und es ging damals um eben die Quängelquote.

      Den paar wenigen, die uns damals unterstützt haben, danke ich heute noch. Und das sollten auch alle anderen. Denn die paar Hansel, die sich zwar nicht der Klage angeschlossen aber doch wenigstens finanziell an den Kosten beteiligt haben, haben damals zwar nicht das Urteil erreicht, das eigentlich gewollt war, aber eben doch dafür gesorgt, dass bei ebay neun Monate nach dem Verfahren die Qängelquote auf das von uns geforderte und heute noch geltende Maß zurückgestutzt wurde.

      Und ja, daran war das Verfahren schuld. Noch innerhalb der Berufungsfrist kam damals von ebay die schriftliche Nachricht, dass wir nicht in Berufung gehen sollen, es würde sich was tun. Also jeder, er damals ein paar hundert Euro zu den mehreren tausend Prozess- und Anwaltskosten (Der Anwalt hat das auch nur mit einer Honorarvereinbarung gemacht, war also entsprechend teuer) gesponsert hat, darf sich immer noch auf die Schulter klopfen.

      Das ist auch einer der Gründe, warum ich mich mittlerweile nur noch um meine eigenen Belange kümmere. Zum einen muss ich damit nicht unbednigt vors Landgericht, kann mich also selbst vertreten und zum anderen kann ich dann den Streitwert der Höhe nach mit meinen davon betroffenen ebay-Umsätzen begründen, falls eine KLage notwendig wäre. Das reicht dann in der Regel nicht mal für eine Berufung.

      Den Flag bei Paypal und wohl daher auch bei ebay habe ich aber schon wesentlich länger. Der muss so ungefähr von 2005 oder 2006 sein. Das Prinzip könnte aber auch heute noch jeder anwenden, die Rechtslage hat sich in dem Punkt ja für ebay nur zum Schlechteren hin geändert.

      monza30 schrieb:

      Mehr Sicherheit weil die Käuferinnen und -aussen über Ebay löhnen müssen.....
      Viel lustiger finde ich in dem Zusammenhang die Aussage von miriam@ebay.de, die sie hier tätigt:

      Wir sehen den wiederkehrenden Wunsch nach alternativen Zahlungsmethoden, die ähnlich der für eine Gruppe unserer Käufer*innen vertrauten Banküberweisung sind, und bringen diesen in regelmäßigen Abständen bei den Entscheidungsträgern vor.
      Das ist doch reine Augenwischerei. Selbst wenn sie das den Entscheidungsträgern tatsächlich vorbringen, werden die einen Scheiss tun, so was umzusetzen.

      Natürlich könnte man analog zu z.B. klarna den Käufern ermöglichen, direkt an ebay zu überweisen. Oder den Berag von ebay einziehen zu lassen. Nur wird das nicht passieren.

      Denn wenn der Käufer direkt an ebay überweist, was ja theoretisch auch gehen würde (und dann auch den so hübsch umschriebenen Opa mit der Papierüberweisung wieder zum Kaufen bewegen könnte) müsste ebay GmbH bzw ebay S.a.r.L. sich selbst um die Identifizierung des Zahlenden nach Geldwäschegesetz kümmern.

      Dann hätten sie aber genau den Fall, den sie schon 2011 nicht haben wollten und wegen dem die BaFin damals das erste Zahlungssystem gekippt hat. Nämlich ein verpflichtendes Postident für jeden dieser Käufer. So können sie darauf verweisen, dass das über einen anderen Zahlugsdienstleister reinkommt. Und den kennen sie ja. Ob oder wie der seine Zahler identifiziert, ist dann aber erst mal nicht Sache der ebay S.a.r.L. Die müssen nur den anderen Zahlungsdienstleister identifizieren, von dem sie das Geld bekommen.

      Die einzige Lösung um aus diesem Schlamassel rauszukommen wäre, den Käufern wieder die normale Überweisung direkt an den Verkäufer zu erlauben. Und damit wäre dann das neue Zahlungssystem von ebay nur noch auf freiwillger Basis. Denn die normale Überweisung liefe daran komplett vorbei. So wie früher mit Paypal.

      Dass sie das weitergeben ist also entweder eine platte Ausrede von miriam oder einfach durch schlichte Unkenntnis der Rechtslage bedingt. Wobei ich sogar tatsächlich auf Letzteres tippen würde. Jedenfalls wird das nicht kommen, so lange ebay das Zahlungssystem aufrecht erhalten will.

      monza30 schrieb:

      kann mir da mal einer erklären was mehr Sicherheit bietet als Selbstabholung und Barlöhnung?
      Das ist nun eigentich sogar eine Frage, die Du den Käufern stellen müsstest. Denn tatsächlich sind die die davon direkt Betroffenen. Nur haben die das noch nicht gemerkt. Für den Verkäufer hat das, wie oben schon beschrieben, eigentlich nur Vorteile. Einschliesslich der Meldung eines unbezahlten Abholartikels nach vier Tagen und der Beule mit Keule im Profil des Käufers. Mach das mal, wenn Du mit dem Käufer erst lang einen Abholtermin aushandeln musst und dann darauf hoffen darfst, dass der auch wirklich kommt und dann womöglich sogar die Kohle dabei hat.

      Zumal dann auch nichts mehr ist mit "Was leze Preis?" an der Haustüre. Nö, hier hat ebya - vermutlich unbeabsichtigt - das freudige Kauferlebnis doch ein wenig kaputt gerammelt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.