Kein Schadensersatz gegen Kollegen wegen Eigenkündigung

    • Kein Schadensersatz gegen Kollegen wegen Eigenkündigung

      Kündigt ein Arbeitnehmer wegen fortdauernder Beleidigungen oder Nötigungen durch einen Kollegen das Arbeitsverhältnis selbst, so wird von diesem Kollegen dem Arbeitnehmer gegenüber weder sein Recht an seinem Arbeitsplatz verletzt noch hat er ihm gegenüber einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der infolge der Eigenkündigung eintritt.



      Urteil des BAG vom 18.01.2007
      8 AZR 234/06
      Pressemitteilung des BAG