Was beim Handel mit Gebrauchtem zu beachten ist
Kleidung, Bücher, Handys oder Möbel: Viele Deutsche kaufen oder verkaufen gebrauchte Waren im Internet. Dabei gibt es einiges zu beachten. Was sind Tipps und Tricks beim Onlinehandel?
Über diesen Artikel kann man in weiten Teilen ja verschiedener Meinung sein, aber in einer Sache zumindest liegt er, bzw. die zitierte Expertin falsch.
Eine Gewährleistung/Mängelhaftung kann rechtlich nicht in Gänze ausgeschlossen werden.tagesschau.de schrieb:
Wenn das Produkt aber lediglich ein wenig anders aussehe als auf den Fotos oder Funktionen nicht wie erwartet eingebaut seien, sei man im Gewährleistungsrecht. Dieses könne der Verkäufer schlicht ausschließen.
Spontan fallen mir zwei Dinge ein, die dem entgegenstehen:
1.
BGB § 444 Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
2.
Dafür zitiere ich mal Wikipedia:
Eine AGB-Klausel wie beispielsweise "...verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung..." ist nichtig, sofern nicht ausdrücklich die in § 309 BGB genannten Tatbestände ausgenommen werden. Denn "eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden (§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB) sowie für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden (§ 309 Nr. 7 Buchst. b BGB) ausgeschlossen ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam".[4]
viribus unitis semper et ubique
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