Nachrichten zum Onlineauktionshaus ebay

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      eBay boomt - Vorsicht beim Einkauf im Netz
      Das Onlineauktionshaus eBay ist weit mehr als ein Flohmarkt im Internet. Diese Zeiten sind vorbei. eBay ist längst keine Tauschbörse für alten Trödel mehr. Der Internetmarktplatz boomt. Man kann dort nicht nur etwas ersteigern, man kann auch online einkaufen. Zu festen Preisen. Aber Vorsicht: Als Verbraucher muss man in solchen Fällen oft auf seine Rechte verzichten. Onlineeinküfer sollten deshalb genau hinschauen, bei wem sie eigentlich einkaufen.

      Profis im Netz
      Immer mehr professionelle Händler haben bemerkt, dass bei den 6,4 Millionen eingetragenen deutschen Nutzern des Auktionshauses ein gutes Geschäft zu machen ist. So stammen mittlerweile rund 20 Prozent aller Angebote von gewerblichen Verkäufern. Selbst große Unternehmen wie Sony, Motorola, Smart oder IBM nutzen die Auktionsplattform inzwischen als Vertriebskanal. Ob Computer, Waschmaschinen oder Babywindeln - es gibt kaum ein Produkt, das man bei eBay nicht auch als Neuware vom Händler erstehen kann. Bei der Suche kann man dann zwar Auktionen von Festpreisangeboten trennen - aber nicht die gebrauchten Sachen von der Neuware und auch nicht gewerbliche von privaten Angeboten. Das ermöglicht es vielen Anbietern, die Verbraucherschutzbestimmungen zu umgehen. Und billiger sind sie auch längst nicht immer.

      Wer vergleicht spart
      So manches "Schnäppchen" bei eBay ist bis zu 30 Prozent teurer als im Fachhandel. Deshalb gilt auch für eBay-Nutzer: wer vergleicht spart. Das geht im Fachhandel, aber auch im Internet mit Preissuchmaschinen. Den Preisvergleich sollte man ohnehin machen. Denn im Wetteifer der Auktionen sind schon viele Kunden reingefallen und haben weit mehr gezahlt als die Ware wert war. Dass den Bietern bei eBay eine Kreditfinanzierung gleich mit angeboten wird, senkt die Hemmschwelle nur noch weiter. Böswillige Verkäufer nutzen das immer wieder aus. Unter falschen Namen melden sie sich mehrfach bei eBay an und treiben dann mit Scheinangeboten ihre eigenen Auktionen hoch. Das ist zwar gegen die Regeln, kann aber schwer kontrolliert werden.

      Auch Online gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist
      Doch nicht nur die Preisfalle lauert auf eBay. Viele Billigangebote sind zudem mit sehr langen Lieferzeiten verbunden. Vor allem bei Internetauktionen bestellen einige Händler die Ware erst nach Abschluss der Auktion. Hinter manchem Superschnäppchen verbirgt sich ein billiger Re-Import aus Übersee, bei denen der Kunde oft nicht die üblichen Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller hat. Andere Anbieter sind so günstig, weil sie sich nicht an das Fernabsatzgesetz halten - also keine Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Serviceleistungen mit einkalkulieren. Doch auch bei eBay müssen sich gewerbliche Händler an Recht und Gesetz halten, und das bedeutet: Jeder Kunde hat Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten, die ein professioneller Händler bei Gebrauchtwaren auf maximal 12 Monate einschränken kann. Ein genereller Gewährleistungsausschluss wie bei reinen Privatverkäufen ist für gewerbliche Anbieter nicht möglich. Zumindest bei Festpreisangeboten mit der "Sofort-Kaufen"-Option muss der Händler dem Kunden außerdem ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen und die Kosten für die Rücksendung übernehmen, wenn der Warenwert über 40 Euro liegt. Macht ein gewerblicher Händler bei eBay ein Festpreisangebot für Neuware, so gelten dafür alle Regeln des Fernabsatzgesetzes - Widerrufsrecht inklusive.

      Alles was Recht ist
      Aber recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Viele Händler treten - obwohl sie sich als gewerbliche Anbieter ausgeben - bei Online-Auktionshäusern anonym auf. Kein Wort auch von Gewährleistung und Widerrufsrecht. Vorteil für den Käufer: Wenn der Händler nicht auf das Widerrufsrecht hinweist, verlängert es sich automatisch bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer von diesem Recht erfährt. Nachteil für den Käufer: Er muss erst einmal genau wissen, ob es sich tatsächlich um einen gewerblichen Anbieter handelt. Aber an soviel Transparenz hat eBay kein Interesse. Das Unternehmen vergibt lediglich das Prädikat "Powerseller", wenn ein Verkäufer über einen längeren Zeitraum einen Mindestumsatz von 3.000 Euro pro Monat vorweisen kann. In den meisten Fällen wird es sich bei Powersellern also um gewerbliche Anbieter handeln - entgültig sicher sein kann man sich da aber nicht. Nur wenn der Verkäufer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellt, handelt es sich garantiert um einen gewerblichen Händler und man hat die vollen Rechte. Im Zweifelsfall sollte man den Verkäufer also per eMail fragen ob er gewerblich ist und eine ordentliche Rechnung ausstellt.

      Quelle