Privatkauf von gewerblichem Verkäufer weltladen24 - Problem beim Widerruf

    • Privatkauf von gewerblichem Verkäufer weltladen24 - Problem beim Widerruf

      Guten Tag,
      der Verkäufer weltladen24 ist als gewerblicher Verkäufer bei eBay angemeldet. Er hatte seit geraumer Zeit eine Stereo-Anlage (Artikel 200102794666) mit Sofortkauf und Preis vorschlagen angeboten. Durch eine Fehlbedienung habe ich am 19.09.2007 statt einen Preis vorschlagen den Sofortkauf betätigt. Da der Verkäufer als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist und nach eigenen Angaben in der Beschreibung online Remarketing Unternehmen betreibt sowie online-Auktionen und Online Verkauf auch im Auftrag von Klienten durchführt, versuche ich derzeit mein Widerrufsrecht aus dem Fernabsatzgeschäft geltend zu machen.
      Da gibt es 2 Besonderheiten:
      1. Der Verkäufer hat folgenden Satz im Beschrieb aufgenommen:
      Dies ist ein Privatverkauf im Kundenauftrag, daher keine Garantie, kein Rückgaberecht, keine Gewährleistung. Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
      Frage ist eine derartige Bedingung für einen gewerblichen Verkäufer zulässig und rechtswirksam?
      2.Bei den Angaben in der Artikelbeschreibung zur Rücknahme ist vermerkt: s. unsere AGB
      und: Verbraucher haben das Recht, den Artikel zurückzugeben.
      nun meine Frage: handelt es sich nun um einen gewerblichen Verkäufer und greift das Widerrufsrecht. War der Artikel korrekt angeboten?
      Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank und Gruß
      sandi
    • RE: Privatverkauf von gewerblichem Verkäufer

      Hallo sandi, willkommen im Forum

      Grundsätzlich hat jeder gewerblicher Verkäufer die Möglichkeit auch privat Artikel zu verkaufen, wenn sie denn tatsächlich aus dem eigenen Privatbesitz stammen. Dies sollte aber, um Problem zu vermeiden, auf einem separaten Account geschehen, wie deine Auktion hier als bestes Beispiel dienen kann.

      Der VK hat hier so einige Fehler gemacht, die zu widersprüchlichen Angaben führen. In den Verkäuferangaben der Auktion wird er als gewerblich geführt (was er mit einem kleinen Trick hätte umgehen könne). Im Disclaimer, der so rechtlich sowieso kaum haltbar ist, spricht er immer von weltladen24 als VK. Dann möchte er aber dennoch an einer Privatauktion festhalten. Das ist rechtlich kaum haltbar.

      Ich würde mir daher an deiner Stelle keine Sorgen machen. Du hast deinen Widerruf doch bereits geäußert? Die Frist dafür hat ja noch nicht einmal begonnen, da du weder eine ordentliche Belehrung noch die Ware erhalten hast. Möchte der VK auf seinem Standpunkt behaaren, dann müßte er gerichtlich tätig werden, und da würde er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Bauchlandung sondergleichen erleben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.