Hallo!
Ich bin seit 2003 bei Ebay und habe noch nie größere Probleme gehabt, sowohl als Käufer und auch als Verkäufer. Nun habe ich aber richtig schön die A-Karte gezogen. Ich schildere euch mal den Fall:
Ich ersteigerte bei Ebay einen SAT Receiver, Modell DSR5003. Diesen brauchte ich für eine Bekannte, die umgezogen war und vorher Kabelfernsehen hatte. Im Verkaufstext stand damals: Mit dem Receiver kann man auch ORF und ATV empfangen. Das machte mich etwas stutzig, da diese Sender normalerweise verschlüsselt- und nur mit entsprechender Karte zu empfangen sind.n Ich fragte den Verkäufer, ob das erlaubt ist und bekam zur Antwort: In Deutschland ist das kein Problem, da die Sender mit der Verschlüsselung nur sicherstellen wollen, daß Österreicher ihre Rundfunkgebühr bezahlen (diese Aussage ist falsch, aber das wußte ich nicht). Na ja, der Kauf lief bestens, das Gerät war nach drei Tagen da. Dummerweise stellte sich heraus, daß meine Bekannte in dem Mehrfamilienhaus nur einen analogen Anschluß hatte und mit dem digital Receiver nix anfangen konnte. Gut, diese Problem löste ich und hab ihr einen analogen ersteigert und alles war ok. Doch jetzt nahm das Unglück seinen lauf:
Ich stellte den Receiver wieder bei Ebay ein und schrieb auch dazu, daß man damit ORF und ATV empfangen kann. Nach 4 std. wurde die Auktion von Ebay gestoppt, da lt. Aussagen von Ebay keine Geräte zum empfang der o.g. Sender verkauft werden dürfen. Dummerweise hat sich in den 4 std. ein Interesent mit einer Frage gemeldet, die sich auf den Empfang von ORF und ATV ohne Karte bezog. Diese Frage be-ja-te ich. Nun gut. 5 Wochen später erhielt ich Post von der Anwaltskanzlei Unverzagt von Have/Köln. Es war eine Abmahnung mit anhängender Beauftragungserklärung vom ORF und Unterlassungserklärung. Des weiteren war eine Kostenaufforderung in Höhe von 1589€ dabei. Natürlich ging ich gleich zu meinem Anwalt, der mir jedoch nichts positives berichten konnte. Sein Statement: Die Kanzlei Unverzagt von Have ist für rigeroses Vorgehen bekannt. Einfach nicht auf das Schreiben reagieren wäre ein fataler Fehler, weil es dann mit Sicherheit zu einer einstweiligen Verfügung käme. Erschwerend hinzu käme, daß bei Internetrecht der abmahnende Anwalt den Gerichtsort wählen könne. Der aktuelle Stand ist der: Ich werde die Unterlassungserklärung morgen unterschreiben, über die kosten verhandelt jetzt mein Anwalt mit Unverzagt von Have.
Der Witz dabei ist der: Es kam noch nicht mal ein Geschäft zustande. Nur alleine durch das anbieten kam die Abmahnung zustande.
Sicherlich sehe ich meinen Fehler ein und werde mich künftig bei solchen Sachen vorher genauer informieren. Was ich aber unbegreiflich finde ist, daß auch Privatpersonen so zur Kasse gebeten werden. Hätte mich jemand auf diesen Fehler aufmerksam gemacht, ich hätte es sofort geändert.
Was ich richtig bescheiden finde: Woher hat die Anwaltskanzlei meine Adresse? Für mich kamen zwei Möglichkeiten in betracht: Entweder hat ein "Strohmann" später einen Artikel bei mir gekauft oder Ebay hat meine Adresse weitergegeben. Nach mehreren Mails an Ebay hat es sich bestätigt: Ebay gibt eure Adressen weiter, sobald ein Rechteinhaber einen Verstoß meldet. Wie das mit dem Datenschutz in so einem Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Laut Ebay ist es rechtens.
Hat jemand in diesem Forum ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin ziemlich geschockt! Denn ich als Privatmann habe nie Jura studiert. Aber wenn man sich mit diesem Thema etwas durchs Internet googelt, kanns einem fast schwarz vor Augen werden. Es gibt soviele Möglichkeiten, bei Ebay und anderen Verkaufsplattformen ins Abmahnfettnäpfchen zu treten. Leute, seit vorsichtig! Dadurch kann man arm werden. Micht trifft das finanziell hart.
Ich bin seit 2003 bei Ebay und habe noch nie größere Probleme gehabt, sowohl als Käufer und auch als Verkäufer. Nun habe ich aber richtig schön die A-Karte gezogen. Ich schildere euch mal den Fall:
Ich ersteigerte bei Ebay einen SAT Receiver, Modell DSR5003. Diesen brauchte ich für eine Bekannte, die umgezogen war und vorher Kabelfernsehen hatte. Im Verkaufstext stand damals: Mit dem Receiver kann man auch ORF und ATV empfangen. Das machte mich etwas stutzig, da diese Sender normalerweise verschlüsselt- und nur mit entsprechender Karte zu empfangen sind.n Ich fragte den Verkäufer, ob das erlaubt ist und bekam zur Antwort: In Deutschland ist das kein Problem, da die Sender mit der Verschlüsselung nur sicherstellen wollen, daß Österreicher ihre Rundfunkgebühr bezahlen (diese Aussage ist falsch, aber das wußte ich nicht). Na ja, der Kauf lief bestens, das Gerät war nach drei Tagen da. Dummerweise stellte sich heraus, daß meine Bekannte in dem Mehrfamilienhaus nur einen analogen Anschluß hatte und mit dem digital Receiver nix anfangen konnte. Gut, diese Problem löste ich und hab ihr einen analogen ersteigert und alles war ok. Doch jetzt nahm das Unglück seinen lauf:
Ich stellte den Receiver wieder bei Ebay ein und schrieb auch dazu, daß man damit ORF und ATV empfangen kann. Nach 4 std. wurde die Auktion von Ebay gestoppt, da lt. Aussagen von Ebay keine Geräte zum empfang der o.g. Sender verkauft werden dürfen. Dummerweise hat sich in den 4 std. ein Interesent mit einer Frage gemeldet, die sich auf den Empfang von ORF und ATV ohne Karte bezog. Diese Frage be-ja-te ich. Nun gut. 5 Wochen später erhielt ich Post von der Anwaltskanzlei Unverzagt von Have/Köln. Es war eine Abmahnung mit anhängender Beauftragungserklärung vom ORF und Unterlassungserklärung. Des weiteren war eine Kostenaufforderung in Höhe von 1589€ dabei. Natürlich ging ich gleich zu meinem Anwalt, der mir jedoch nichts positives berichten konnte. Sein Statement: Die Kanzlei Unverzagt von Have ist für rigeroses Vorgehen bekannt. Einfach nicht auf das Schreiben reagieren wäre ein fataler Fehler, weil es dann mit Sicherheit zu einer einstweiligen Verfügung käme. Erschwerend hinzu käme, daß bei Internetrecht der abmahnende Anwalt den Gerichtsort wählen könne. Der aktuelle Stand ist der: Ich werde die Unterlassungserklärung morgen unterschreiben, über die kosten verhandelt jetzt mein Anwalt mit Unverzagt von Have.
Der Witz dabei ist der: Es kam noch nicht mal ein Geschäft zustande. Nur alleine durch das anbieten kam die Abmahnung zustande.
Sicherlich sehe ich meinen Fehler ein und werde mich künftig bei solchen Sachen vorher genauer informieren. Was ich aber unbegreiflich finde ist, daß auch Privatpersonen so zur Kasse gebeten werden. Hätte mich jemand auf diesen Fehler aufmerksam gemacht, ich hätte es sofort geändert.
Was ich richtig bescheiden finde: Woher hat die Anwaltskanzlei meine Adresse? Für mich kamen zwei Möglichkeiten in betracht: Entweder hat ein "Strohmann" später einen Artikel bei mir gekauft oder Ebay hat meine Adresse weitergegeben. Nach mehreren Mails an Ebay hat es sich bestätigt: Ebay gibt eure Adressen weiter, sobald ein Rechteinhaber einen Verstoß meldet. Wie das mit dem Datenschutz in so einem Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Laut Ebay ist es rechtens.
Hat jemand in diesem Forum ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin ziemlich geschockt! Denn ich als Privatmann habe nie Jura studiert. Aber wenn man sich mit diesem Thema etwas durchs Internet googelt, kanns einem fast schwarz vor Augen werden. Es gibt soviele Möglichkeiten, bei Ebay und anderen Verkaufsplattformen ins Abmahnfettnäpfchen zu treten. Leute, seit vorsichtig! Dadurch kann man arm werden. Micht trifft das finanziell hart.