ebay kleinanzeigen 40 Verkäufe eines Artikels

    • ebay kleinanzeigen 40 Verkäufe eines Artikels

      Hallo,
      Habe eine Kiste mit ca. 40 identischen Mikrocontrollern und möchte diese einzeln bei ebay kleinanzeigen per Paypal Freunde oder bar verkaufen. Pro Verkauf würde ich 6€ Gewinn machen, zusammen also max. 240€ bei 40 Verkäufen.
      An das Finanzamt wird ja von den Plattformen ab 30 Verkäufen bzw. ab 2000€ gemeldet, steuerpflichtig wäre es ab 600€ Gewinn, eine meldung von kleinanzeigen würde ja vermutlich nicht erfolgen.
      Müsste ich noch etwas beachten?
      Viele Grüße
    • Vielleicht werden die 40 Mikrocontroller verteilt über zwei Kalenderjahre verkauft werden, oder meinst Du die gehen alle noch dieses Jahr innerhalb der letzten beiden Monate weg?
      Und vielleicht findet auch die weitere Kommunikation mit den Interessenten über private Kommunikationskanäle statt. Da würde KA und das FA gar nichts von den Inhalten der Kaufabsprachen erfahren.
      Ein Angebot bei KA sagt nur wenig über den tatsächlich erfolgten Verkauf und dessen steuerliche Relevanz aus.
      Mit der gesetzlichen Regelung wird versucht ganz andere Fische zu fangen.
      viribus unitis semper et ubique
    • Fairhandel schrieb:

      ielleicht werden die 40 Mikrocontroller verteilt über zwei Kalenderjahre verkauft werden

      Nein, die Dinger werden gar nicht verkauft. Nicht ein einziger.Das ist doch KLAZ. Da dümpelt der Artikel so vor sich hin und irgendwann löscht ihn der Anbieter.

      Ob da zwischenzeitlich elf oder 456 Teile verkauft wurden, merkt KLAZ höchstens, wenn der VK doof genug ist, dieses "Sicher Bezahlen" zu verwenden. Weil sie dann die Klicks zählen können, mit denen das an OOP weitergereicht wird.

      Das ist ja genau der "Trick" von KLAZ, mit dem sie die Medungen klein halten. die bedeuten für sie ja auch Aufwand. Aber wo der Plattformbetreiber keine Kenntnis von einem Verkauf hat, kan und muss er auch keinen Umsatz melden. Und das ist das Loch in diesem Pfusch von einem Gesetz. Aber Scheissgesetze ohne Hirn, Zweck und Verstand zusammenschustern hatten ja die ganzen letzten Regierungen dauf.

      Es spricht auch nichts dagegen, mal die Verlängerung eines Angebots zu verpassen. Na und? Stellt man halt neu ein. Der kluge VK hat die Texte lokal abgespeichert.

      Verkauf? Wo denn? Weil das alte Angebot abgelaufen war? Je nu, hab ich halt vergessen zu verlängern.

      Wird nicht wieder eingestellt? kann man ja wo anders verkauft haben. Oder man hat es schon fertig verpackt mit dem Hund im Flur alleine gelassen und jetzt ist der Karton nass und riecht irgendwie komisch. Ein bisschen Schwund ist immer.

      Nö, KLAZ meldet ganz genau gar keinen Umsatz. Weil die weder wissen, wer denn der Verjäufer ist noch ob der was verkauft hat. Es sei denn, man provoziert sie dazu.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • lexion485 schrieb:

      Achte aber darauf das es wirklich nicht auf Aktiv steht. Hatte es schon das ein oder
      andere mal, dass es im Nachhinein aktiviert wurde.
      Das ist so nicht korrelt.

      Ich weiss, das ich das nicht aktiviert habe. Dazu haben sie von mir nicht mal die erforderlichen Daten.

      Trotzdem habe ich immer wieder mal Anfragen, die mit diesem dubiosen OOP daherkommen. Das ist anscheinend etwas, das dann vom Käufer ausgelöst wird.

      Zum Glück hat man spätestens nach dem Ablehnen dieses Dings dann die eigentliche Anfrage auch noch in den Nachrichten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • lexion485 schrieb:

      schon bezahlte Käufe
      Das sollte eigentlich nicht vorkommen.

      Woher wollen die denn wissen, wieviel der Käufer zahlen muss?

      Und woher wollen die überhaupt wissen dass du das Angebot des Käufers annimmst? Ihr habt doch noch gar keinen Vertrag, aus dem eine Zahlungsverpflichtung des Käufers resultieren könnte.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • bammbamm7 schrieb:

      Naja, die vermuten mal aus der Anzeige. Kaufpreis + Versandangabe
      Das ließe sich dann ja ganz einfach umgehen. Einfach die Versandkosten weglassen. Vielleicht ist das tatsächlich der Grund, warum ich noch keine fertig bezahlten "Anfragen" bekommen habe.


      bammbamm7 schrieb:

      Für mich sind diese "Angebote" vorsichtig formuliert nur Phishing Angebot, wenn nicht gleich Beschiss!
      Naja, ich habe zum Beispiel kein Problem damit, wenn einer per PP Warenkauf zahlen will. Nur habe ich keinen Bock, mit noch einem überflüssigen Zahlungsdienstanbieter in der selben Weise Schlitten zu fahren, die bei PP dazu geführt hat, dass sie meine Kohle in Ruhe lassen. Das sollen andere tun.

      Witzig dabei ist allerdings, dass die Meisten, denen ich die Alternative zwischen PP (Bitte dort die Lieferadresse hinterlegen) und ÜW lasse, dann per ÜW zahlen.

      Dieses "Sofort bezahlen" bei kleinanzeigen ist jedenfalls mindestens so überflüssig wie ein zweites Loch im Kopp.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • bammbamm7 schrieb:

      Wahrscheinlich deswegen hab ich drei Löcher im Kopp: zwei für die Augen und eines für die Nase.
      Sei froh, dass Du nicht nochmal drei weitere hast. Zwei für die Ohren und eins für das Rückenmark. Stell dir vor Du müsstest den Scheiss hören, den die im ihrer Werbung verzapfen und könntest dann auch noch deine Hand bewegen um dir vor die Stirn zu patschen.
      :tongue: :lach:

      Der Punkt ist: Auch dieses OOP ist nichts anderes als ein Zahlungsdienstleiter. Ein Zahlungsdienstleister (oder auch 'ne Bank) hat einzig die ordnungsgemäß autorisierte Zahlung den Zahlenden A von dessen Konto auf das Konto des Zahlungsempfängers B zu schubsen.

      Ganz genau das. Nichts anderes. Ein Rücjgriffsrecht existiert dabei nicht. Das wäre nur gegeben, wenn die Zahlung nicht ordnungsgemäß autorisiert gewesen sein sollte. Jeder ZD, der das anders handhabt, handelt dabei illegal.

      Und ja, das betrifft auch diese sogenannten Käuferschutzfälle. Vollkommen wurst, ob das irgendwo in den AGB geregelt ist. Das ist zum Beispiel der Grund, weshalb ebay bei mir nur dann eine Erstattung auskehrt, wen ich die Rückerstattung selber initiiere. Alles andere wird entweder von ebay abgelehnt oder "aus Kulanz" erstattet.

      Es gibt also in einem Fall von unberechtigtem Käuferschutz eine sehr einfache Möglichkeit, mit diesen ZD umzugehen.

      1.) Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Untreue sowie allen anderen in Betracht kommenden Delikten.
      2.) Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Dabei Verweis auf das laufende Strafverfahren.Zusätzlich Beschwerde bei der BaFin. Auch wenn die nicht direkt zuständig sind, können sie eine Untersagung der Tätigkeit in Deutschland aussprechen. Beharrlich bleiben, das sind Beamte, die arbeiten nun mal nicht gerne.
      3.) Zivilrechtliche Einforderung des Kaufbetrags gesamtschuldnerisch beim Käufer und beim ZD.

      Die Strafanzeige ist deshalb so weit gefasst, weil neben dem offensichtlichen TB der Untreue auch noch Delikte aus dem ZDG und dem KWG im Raum stehen.

      Die Meldung bei der Aufsichtsbehörde ist danach nur logisch. Und sorgt für Unbehagen bei mZD. Denn wenn dem die Lizenz entzogen wird, tu er sich mit seinem Geschäftsmodell echt schwer.

      Zivilrechtlich mit haftbar ist er, weil er (s.o.) nur ordnungsgemäß autorisierte Transaktionen ausführen darf. Eine allgemeine Zustimmung per AGB genügt diesen Ansprüchen nicht. Und schon gar nicht, wenn der geleistete Käuferschutz in der Sache unberechtigt war. Mit anderen Worten: Wenn der Verkäufer dem widersprochen hat, kann für den ZD nicht mal mehr die Anscheinsvermutung einer Autorisierung gegeben sein.

      Aber wie ich oben schon mal festgestellt habe, hab ich echt keinen Bock, diesem dubiosen OOP Zahlungssystem von kleinanzeigen auch noch auf die Finger zu klopfen. Das soll machen, wer will. Mir persönlich reicht es vollkommen, dass Paypal und ebay seit den Zeiten von Paypal-Markus schön brav und artig mir gegenüber sind.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.