dpd Paket angeblich zugestellt

    • dpd Paket angeblich zugestellt

      Hallo,
      habe über Kleinanzeigen einen Artikel privat verkauft und an den Käufer versichert per dpd versendet.
      Die Sendung wird als zugestellt aufgeführt, der Empfänger schrieb, dass er die Sendung nicht erhalten habe. Nachforschung bei Nachbarn wäre ergebnislos.

      Wer muss eine Verlustmeldung bei dpd einreichen, der Versender oder der Empfänger?

      dpd hat sich bisher noch nicht zum Nachweis (Unterschrift) der Auslieferung geäußert.

      Viele Grüße

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    • ok
      Der Schadenersatz würde an den Versender oder den Empfänger des Pakets ausgezahlt?
      Wer ist eigentlich der Eigentümer der versendeten Ware im rechtlichen Sinne?
      Nach der Bezahlung (Geld ist auf dem Konto des Verkäufers eingegangen),nach der Versendung(Abgabe im Paketshop), nach der angeblichen Zustellung (die vom Empfänger verneint wird)

      VG

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    • Der Versanddienstleister haftet gegenüber dem Versender als Vertragspartner. Der Verkäufer/Versender wiederum haftet ggfs. gegenüber seinem Vertragspartner dem Käufer. Es gibt dafür allgemeine gesetzliche Regelungen, z.B. §447, BGB. Falls über diese Versandart "DPD" zwischen Verkäufer und Käufer eine unwidersprochene Übereinkunft besteht und keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist das BGB uneingeschränkt anwendbar. Möchte z.B. ein Käufer keinerlei Risiko eingehen, so muss er die Ware beim Verkäufer abholen.

      Man kann sicherlich rechtlich von einer gewissen Mitwirkungspflicht des Versenders (in Umfang seiner begrenzten Möglichkeiten) zur Wiederauffindung eines irgendwie vermissten Sendungsguts ausgehen, aber allgemein weitere Pflichten von Verkäuferseite sind hier vermutlich auszuschließen.

      Eigentümer der Ware ist ab Bezahlung der Käufer.

      Eine interessante Frage ist in diesem Fall, wie sich "zugestellt" bei DPD definiert. Gibt es dafür einen (schriftlichen, elektronischen) Zustell-Nachweis, d.h. an wen zugestellt und eine Unterschrift. Wobei DPD nach meiner Erfahrung bei Zustellung im Allgemeinen keine Unterschrift des Empfängers verlangt, sondern das Paket einfach übergibt oder auch mal in den Hausflur vor die Wohnungstür legt. Was sagen die AGB von DPD darüber aus.
      viribus unitis semper et ubique
    • @pakse, hast die Zustellung online verfolgt? In der Webanwendung oder per App?

      Da steht vermutlich:

      Ich habe ihr Paket erfolgreich zugestellt.
      Wo: .... (Name)
      Wann: ... (Datum) ... (Zeit)

      Das steht auch bei kontaktloser Zustellung da, also wenn das Packet vor die Haustür gestellt wird, dann bestätigt der Zusteller ins interne System. In der Regel (wenn niemand da ist) bringt der DPD-Zusteller aber das Paket dann alternativ in einen Pickup Paketshop.

      Wenn der Empfänger der kontaktlosen Zustellung nicht während der Zustellung in seiner App zugestimmt hat, und das Packerl trotzdem abgelegt wurde, gilt es zwar für DPD intern als zugestellt, jedoch nicht wirksam vor dem Gesetz.

      Du als Absender musst die Beschwerde bei DPD führen. Leider gibt es Empfänger, die kontaktlos empfangen und dann behaupten, das Paket sei nicht angekommen - du bist ggü. dem Käufer in der Bringschuld, hat zuvor aber auch @Fairhandel erklärt. Müsstest dem Käufer vermutlich sofort den Betrag erstatten und dich über DPD schadlos stellen. Allerdings würde ich den Käufer bis auf den Abschluss der Nachforschung von DPD vertrösten (Hinweis: vielleicht taucht das Paket ja doch noch auf), denn DPD wird auch den Empfänger anschreiben. Arschige Empfänger antworten nämlich regelmäßig nicht, weil sie die Kohle schon zurück haben und ihnen der Rest egal ist.

      Ich persönlich würde nie mit DPD oder GLS versenden, eher mit Hermes aber eigentlich immer per DHL und wenn was besonderes, dann mit UPS.
    • Reducal schrieb:



      Du als Absender musst die Beschwerde bei DPD führen. Leider gibt es Empfänger, die kontaktlos empfangen und dann behaupten, das Paket sei nicht angekommen - du bist ggü. dem Käufer in der Bringschuld, hat zuvor aber auch @Fairhandel erklärt. Müsstest dem Käufer vermutlich sofort den Betrag erstatten und dich über DPD schadlos stellen.
      Eigentlich hat @Fairhandel genau das nicht erklärt. Das Versandrisko bei einem Kauf von Privat liegt laut BGB eindeutig beim Käufer.
    • @PowersellerHalle, das ist so vermutlich nicht richtig und ich bezog mich auf den ersten Halbsatz:

      Fairhandel schrieb:

      Man kann sicherlich rechtlich von einer gewissen Mitwirkungspflicht des Versenders ... ausgehen.
      Wo steht bitte im BGB, dass ein Verkäufer liefern möge und der Käufer das Risiko der erfolgreichen Zusendung trägt?

      Wird das Paket nicht nachweislich zugestellt (unversicherte Sendung vom Empfänger bestellt ausgenommen), haftet mE der Absender, denn der muss liefern, egal wie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal ()

    • Nun, ich will mich hier nicht auch noch mit meiner Sicht der Dinge einmischen, jedenfalls was die rechtlichen Aspekte betrifft.

      Trotzdem hätte ich doch einiges abgeklärt.

      Es ist kein Geheimnis, dass es diverse Betrugsvarianten gibt, sowohl auf Anbieter-,Käufer- und ggf. auch dritter oder sogar Versanddienstleisterseite.
      Deswegen die Frage danach, ob der abhanden gekomme Artikel betrugsrelevant sein könnte.

      Wie hoch ist denn der Wert/Preis des Artikels?
      Um welche Art von Ware handelt es sich?
      Gibt es im Sendungsverlauf Eingriffe, Umleitungen, Ablageorte usw.?
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Reducal schrieb:

      Wo steht bitte im BGB, dass ein Verkäufer liefern möge und der Käufer das Risiko der erfolgreichen Zusendung trägt?
      Willst Du die ganz kurze, die kurze oder die ausführliche juristische Version haben?

      Die ganz kurze steht in § 447 BGB.

      Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

      Der Erfüllungsort beim Kauf von privat ist der Standort des Verkäufers.

      Absatz 2 regelt dann die Sache mit der Abweichung von der Versandvorgabe des Käufers, die den Verkäufer wieder in die Pflicht bringen kann, wenn er von der Anweisung des Käufers , wie zu versenden ist, abweicht.

      Ich kann dir auch noch die Langversion dieser Geschichte aus dem allhemeinen Auftragsrecht §§ 662 ff BGB herleiten.

      Ddaraus ergibt sich dann übrigens auch die Antwort auf die Frage ,ob und wann der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis erstatten muss. Nämlich genau dann, wenn der Frachtführer (also hier DPD) den Schaden ersetzt hat. Und zwar in genau dieser Höhe.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Reducal schrieb:

      Thx, nur das trifft hier ja vermutlich nicht zu.
      Was trifft nicht zu?

      § 447 BGB? Beim PVK auf jeden Fall.

      Der Rest ist einfach die grundsätzliche Herleitung, wieso das so ist. Bzw. auch dann so wäre, wenn es § 447 nicht geben würde.

      Denn die Verschiebung des Erfüllungsortes zum Käufer hin ist wiederum eine Spezialgeschichte für den GVK, wenn er so doof ist, sich mit Verbrauchern auf Verträge übers Internet einzulassen.
      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Reducal schrieb:

      Thx, nur das trifft hier ja vermutlich nicht zu.
      Was trifft nicht zu?
      Na deine Erklärungen, auf den Vorfall des TE bezogen.

      Der Verkäufer hat anscheinend nix verschoben, der Käufer hat die Ware (angeblich) durch DPD, kontaktlos zugestellt bekommen aber als Empfänger behauptet er, dass dem nicht so sei. Wäre halt nett, wenn sich der @pakse wieder hier einbringen würde.
    • Reducal schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Reducal schrieb:

      Thx, nur das trifft hier ja vermutlich nicht zu.
      Was trifft nicht zu?
      Na deine Erklärungen, auf den Vorfall des TE bezogen.
      Der Verkäufer hat anscheinend nix verschoben, der Käufer hat die Ware (angeblich) durch DPD, kontaktlos zugestellt bekommen aber als Empfänger behauptet er, dass dem nicht so sei. Wäre halt nett, wenn sich der @pakse wieder hier einbringen würde.
      Aus den beiden Beiträgen geht ziemlich klar hervor, dass genau das zutrifft.

      Es mag für den Laien oft schwer verständlich sein, dass er als Käufer in dem Fall das Risiko trägt. Gerade weil die Verbraucherrechte beim Kauf von gewerblich genau anders gelagert sind. Zudem hebeln Treuhandsysteme wie Paypal etc die Rechtslage quasi aus.
    • Reducal schrieb:

      Wäre halt nett, wenn sich der @pakse wieder hier einbringen würde.
      Der Statistik nach stehen die Chancen dafür denkbar schlecht.

      In den 6 von ihm eröffneten Threads hat er nur in 4 Fälle nochmals gepostet, und zwar in jedem nur einmal.

      Der Erkenntnisgewinn muss enorm gewesen sein ... :lach:
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Reducal schrieb:

      Na deine Erklärungen, auf den Vorfall des TE bezogen.
      Aber schon. TE hat als VK so versendet, wie vom K beauftragt.

      Damit ist der TE als VK aus der Sache raus. Ob und wo und wie oder wann und wann nicht oder ob nicht der K eine Sendung erhält oder nicht und ob die in Ordnung ist oder ob da ein LKW drüber gefahren ist (hatte ich tatsächlich mal, da hilft dann auch keine noch so gute Verpackung) ist dabei vollkommen egal.

      Der Rest erläutert die Frage nach der Versicherung. Denn der K hat dem Vk ja einen Auftrag erteilt. Nämlich die Sache an einen anderen als den Erfüllungsort zu versenden. Auftrag deshalb ,weil das unentgeltlich passiert. Sonst wäre es eine (entgeltliche) Geschäftsbesorgung.

      Der Auftrag regelt sich nach §§ 662 f BGB.

      In § 663 BGB findet sich sinngemäß wieder der Haftungsübergang ab Versand. Denn DPD ist hier Gehilfe beim Auftrag. Allerdings nicht Gehilfe des VK sondern des K. Der Auftrag an den VK lautete: "Bring das Paket zu DPD. Die snid mein Gehilfe für den Transport."

      Nach dieser Regelung folgt aus §§ 663, 278 BGBm dass der K für das Verschulden des Gehilfen DPD so haftet wie für eigenes. Nun, dafür gibt es ja eine Versicherung. nach der darf er sich dann bei DPD bedienen.

      Theoretisch eben durch eine Abtretung durch den VK. Oder eben wenn der VK die Versicherungssumme von DPD bekommt. Das regelt sich durch die Herausgabepflicht aus § 667 BGB.

      Hat er aber (bisher) nichts aus dem Auftrag erlangt, besteht auch keine Herausgabepflicht. Ausserdem beschränkt sich die Heruasgabepflicht nur auf das Erlangte. Also die Zahlung aus der Versandversicherung von DPD. Nicht mehr und nicht weniger.

      Die Aussage, die da oben irgendwo steht, der VK müsse dem K den Kaufbetrag direkt erstatten ist also nicht nur nicht richtig, die ist sogar falsch.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.