"Verkäufer übernimmt ebay-Gebühren" abmahnfähig

    • "Verkäufer übernimmt ebay-Gebühren" abmahnfähig

      Und wieder eine Posse deutschen Rechts:

      Urteil

      Dabei ist das nicht nur von ebay in den Grundsätzen verankert, es gibt sogar ein spezielles Zeichen dafür, daß in die Auktionen eingefügt werden kann und das auch tausende Powerseller und Privatleute nutzen.

      Nun ist es verboten, Selbstverständlichkeiten zu erwähnen.
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      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: "Verkäufer übernimmt ebay-Gebühren" abmahnfähig

      so ein Blödsinn

      was kommt als nächstes? des Verbot, der Angabe der Mehrwertsteuer, da man sidie als Endverbrauer ja "selbstverständlich" bezahlen muß.

      So was gibts doch nur in Deutschland. Disneyland der Jura
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: "Verkäufer übernimmt ebay-Gebühren" abmahnfähig

      Du hast geglaubt, das sei nicht zu toppen?

      Hier folgt das nächste Hammerurteil:

      Urteil

      Was Justiz und Gesetzgebung hier veranstalten erinnert an einen Circus, nur daß es nichts zu lachen gibt für die Betroffenen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: "Verkäufer übernimmt ebay-Gebühren" abmahnfähig

      Gibt ja auch traurige Clowns. ;(

      Wobei das ja schon eher Gefährdung des allgemeinwohls ist. Ist das nicht auch strafbar? Müßten sich da nicht die ganzen Juristen, die sowas verzapfen, selber anzeigen und verurteilen? ?(
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: "Verkäufer übernimmt ebay-Gebühren" abmahnfähig

      Das ist doch nun alles ein alter Hut, achtet mal aufs Datum!

      Dass mit Selbstverständlichkeiten nicht geworben werden darf, ist doch auch auf anderen Gebieten längst gang und gäbe. Sicher ist es noch was anderes, ob man deswegen gleich kostenpflichtig abmahnt, in den Augen eines "aufgeklärten" Käufers macht sich so ein Verkäufer ja nicht glaubwürdiger, wenn er solch alte Hüte von Selbstverständlichkeiten als Werbung versteht!

      Hält ja auch keiner Schilder hoch: "Ich schlage keine Käufer" ODER "Ich betrüge keine Käufer"

      Das weiß doch eh jedes Kind, dass die Gebühren die Vk tragen und sich dafür bei dem "Aufwand für Verpackung" aufgesattelt auf den Versand schadlos halten ;) alles, alles, nur kein höherer Startpreis :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Diverse Tests von Fachzeitschriften haben inzwischen ergeben, dass ein niedriger Startpreis (1,00 EUR) meist einen höheren Endpreis bringt, als ein höherer Startopreis, der dem gewünschten Endpreis nahekommt.

      Aber Garantie gibt dir da auch keiner.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.