Pressemeldung des BGH Nr. 005/2025 vom 15.01.2025
Der Bundesgerichtshof prüft Nichtzulassungsbeschwerden gegen Entscheidungen mehrerer Berufungsgerichte betreffend die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern.
Grundsätzlich steht hier die Frage im Raum, ob eine Widerrufsbelehrung an den Verbraucher im Fernabsatz auch die Telefonnummer des Händlers enthalten muss.
Die Klagen (über 50) stützen sich auf die Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher gem. Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB:
Die Kläger machen insbesondere geltend, dass die Beklagte in der von ihr verfassten Widerrufsbelehrung zwar ihre Postanschrift sowie ihre E-Mail-Adresse angegeben habe, nicht jedoch ihre Telefonnummer.
Gem. Art 246a Abs. 1 S. 1 Nr 3 EGbgb umfassen diese Informationspflichten auch...
Ob sich daraus ableiten lässt, dass in die Widerrufsbelhrung nun auch die Telefpnnummer reingehärt, wird der BGH am 25 Februar 2025 für das Verfahren Az. VIII ZR 143/24 entscheiden, ob die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig und begründet ist.
Interessant ist die Frage vor allem, weil nach dem Wegfall der Textform-Erfordernis für einen Widerruf in § 355 BGB seit der Neufassung 2014 nicht nur ein Widerruf per Telefon möglich ist, sondern auch bereits 2015 das OLG Hamm festgestellt hatte, dass das Weglassen der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig und damit abmahnbar ist. (Az.4 U 30/15)
Auch der EuGH hat mit Urteil vom 14.05.2020 (Az. C‑266/19) daraus abgestellt, dass ein Händler der eine Telefonnummer angibt, diese dann wohl auch in die Widerrufsbelehrung nehmen muss.
[Der Gesetzeswortlaut ist dahingehend auszulegen,] dass die nach dieser Bestimmung „gegebenenfalls“ anzugebende Telefonnummer eines Unternehmers in einer Situation, in der sie dergestalt auf seiner Website zu finden ist, dass einem Durchschnittsverbraucher, d. h. einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, suggeriert wird, dass der Unternehmer diese Telefonnummer für seine Kontakte mit Verbrauchern nutzt, als verfügbar anzusehen ist.
Aha. Alles klar, keiner weiss Bescheid.
Denn andererseits gibt es natürlich nizwischen auch zahlreiche Entscheidungen, die die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht als notwendig erachten.
So hat zum Beispiel das LG München I mit Urteil vom 05.04.2024, Az. 37 O 10418/23eben diese Verlängerung der Widerrufsfrist aufgrund der nicht angegebenen Telefonnummer verneint.
Der Bundesgerichtshof prüft Nichtzulassungsbeschwerden gegen Entscheidungen mehrerer Berufungsgerichte betreffend die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern.
Grundsätzlich steht hier die Frage im Raum, ob eine Widerrufsbelehrung an den Verbraucher im Fernabsatz auch die Telefonnummer des Händlers enthalten muss.
Die Klagen (über 50) stützen sich auf die Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher gem. Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB:
Art 246a § 1 EGBGB schrieb:
Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren:
1. über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2, (...)
Die Kläger machen insbesondere geltend, dass die Beklagte in der von ihr verfassten Widerrufsbelehrung zwar ihre Postanschrift sowie ihre E-Mail-Adresse angegeben habe, nicht jedoch ihre Telefonnummer.
Gem. Art 246a Abs. 1 S. 1 Nr 3 EGbgb umfassen diese Informationspflichten auch...
seine Telefonnummer, seine E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls andere von ihm zur Verfügung gestellte Online-Kommunikationsmittel, sofern diese gewährleisten, dass der Verbraucher seine Korrespondenz mit dem Unternehmer, einschließlich deren Datums und deren Uhrzeit, auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann,
Ob sich daraus ableiten lässt, dass in die Widerrufsbelhrung nun auch die Telefpnnummer reingehärt, wird der BGH am 25 Februar 2025 für das Verfahren Az. VIII ZR 143/24 entscheiden, ob die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig und begründet ist.
Interessant ist die Frage vor allem, weil nach dem Wegfall der Textform-Erfordernis für einen Widerruf in § 355 BGB seit der Neufassung 2014 nicht nur ein Widerruf per Telefon möglich ist, sondern auch bereits 2015 das OLG Hamm festgestellt hatte, dass das Weglassen der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig und damit abmahnbar ist. (Az.4 U 30/15)
Auch der EuGH hat mit Urteil vom 14.05.2020 (Az. C‑266/19) daraus abgestellt, dass ein Händler der eine Telefonnummer angibt, diese dann wohl auch in die Widerrufsbelehrung nehmen muss.
[Der Gesetzeswortlaut ist dahingehend auszulegen,] dass die nach dieser Bestimmung „gegebenenfalls“ anzugebende Telefonnummer eines Unternehmers in einer Situation, in der sie dergestalt auf seiner Website zu finden ist, dass einem Durchschnittsverbraucher, d. h. einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, suggeriert wird, dass der Unternehmer diese Telefonnummer für seine Kontakte mit Verbrauchern nutzt, als verfügbar anzusehen ist.
Aha. Alles klar, keiner weiss Bescheid.
Denn andererseits gibt es natürlich nizwischen auch zahlreiche Entscheidungen, die die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht als notwendig erachten.
So hat zum Beispiel das LG München I mit Urteil vom 05.04.2024, Az. 37 O 10418/23eben diese Verlängerung der Widerrufsfrist aufgrund der nicht angegebenen Telefonnummer verneint.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.