ALLE gewerblichen Verkäufer auf ebay mit fehlerhafter Anbieterkennzeichnung

    • ALLE gewerblichen Verkäufer auf ebay mit fehlerhafter Anbieterkennzeichnung

      FCK
      MStV!

      Hatte ich ja bereits anderswo geschrieben. Man könnte noch ergänzen "FCK BGB!" und "FCK EGBGB!" Oder auch gleich "FCK Deutsche Rechtslage!". Aber dann wird die untere Zeile so lang.

      Das scheinen die neuen Ansichten ebays zu sein. Denn aktuell haben sie mal wieder die Seite vermurkst. Und zwar gründlich. Gründlich rechtswidrig.

      Ihr werdet euch vielleicht noch daran erinnern, dass ebay in den Angeboten im als "Kontaktinformationen" bezeichneten Link bis vor einiger Zeit sowohl die Telefonnummer als auch die Mailadresse der gewerblichen Verkäufer rückwärts angezeigt hat.

      Nun, wenigstens das machen sie inzwischen nicht mehr. Auch, weil sie die Anzeige der Kontaktinformationen wieder mal umgebastelt haben. Und anscheinend ist die Bastelstunde noch nicht vorüber.

      Denn nun fehlt heute in dieser neuen Ansicht die ladungsfähige Anschrift der Verkäufer. Als Adresse steht da nur Germany. Keine Straße, keine Postleitzahl, kein Ort. Dr Who ist da, kennt aber nicht den Dr. Where. Klarer Fall für Dr. WhatTheFuck....
      :rolleyes:

      So lange der Verkäufer einen ebay-Shop betreibt, ist das nur deshalb ein Thema, weil das Impressum nicht unmittelbar und direkt erreichbar ist. Auf der Shop-Seite steht ja "Impressum" und dort passt das auch. Dort steht (zumindest im Moment noch) die Anschrift. Nur ist das eben aus dem Angebot heraus auch nicht anklickbar.

      Problematischer ist das bei den gewerblichen Verkäufern, die keinen ebay-Shop betreiben. Ja, die gibt es. Bei denen sieht das dann so aus:

      (Nein, der ist nur ein Beispiel....)

      Die sind im Moment also alle ganz ohne rechtlich einwandfreie Anbieterkennzeichnung unterwegs. Weil die komplette Postanschrift fehlt. Und es auch keinen Link zu einem Impressum gibt, den ebay im ebay-Shop des Verkäufers versteckt haben könnte.

      So, was machen wir nun damit?

      Also erstens mal wird ebay diesen Fehler heute noch beheben. Oder so ähnlich....
      :lach:

      Zweitens dürfen alle Abmahner nun ihre Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen mitsamt den Anwaltsrechnungen direkt an ebay schicken. Ihr wisst schon... Der alberne Stein mit Ring in Kleinmachnow. Die haben's schliesslich verbockt. Und weil das bei allen Verkäufern so ist, muss sich auch kein Abmahner zurückgesetzt oder diskriminiert fühlen. Irgend ein Mitbewerber wird davon schon betroffen sein. Feuer frei.

      Drittens liegt mir inzwischen eine Mitteilung aus dem Kreis der "üblichen Verdächtigen" vor, dass ebay ihn/sie bei der Mitteilung massivst verärgert hat, sie inzwischen aber über den Fehler informiert sind und großzügigerweise sogar über das ganze Wochenende Zeit bekommen, den Bockmist zu reparieren, den sie wieder mal ausgeköttelt haben.

      Erst am Montag geht dazu dann eine Ordnungswidrigkeiteanzeige gegen ebay an die zuständige Ordnungsbehörde raus. Also falls das dann immer noch so ist. Man muss denen ja auch nicht direkt mit dem vollen Arsenal und Anlauf in die Kronjuwelen treten, wenn sie guten Willens sind.

      Fundiert formuliert muss das bis dahin auch sein. Geht ja im Zweifelsfall um eine Gewerbeuntersagung in Deutschland für den Diensteanbieter, der da auf breiter Frost so grundlegend Mist gebaut hat, dass plötzlich alle GVK rechtswidrig unterwegs sind.

      Ein schönes Wochenende noch an alle. Und an ebay legal. Soll kuschelig warm werden. Fast schon Freibadwetter.
      8) :whistling: :saint:

      Ich find's jedenfalls lustig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich find's jedenfalls lustig.
      Und es wird noch lustiger.
      :lach: :lach: :lach:

      Ab und zu liest hier wohl doch jemand mit.

      Eben beim Stöbern auf ebay entdeckt:

      Ein Verkäufer auf ebay schrieb:

      Am 27.02.25 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:


      Kontaktinformationen des Verkäufers:
      Vorname Name
      Geschäftsbezeichnung
      Straße Nummer
      Postleitzahl Ort

      Tel.: [phone removed by eBay]
      email: [email removed by eBay]
      Die kursiv gesetzten Teile des Zitats habe ich natürlich mal anonymisiert.

      Tatsächlich gehört auch der zum erlauchten Kreis der Verkäufer, bei denen ebay Straße, Ort und Postleitzahl in den rechtlichen Informationen unterdrückt.

      Interessant dabei ist, dass ebay zusätzlich hier die Telefonnummer und die Mailadresse in der Ergänzung der Angebotsbeschreibung auch wieder entfernt hat.

      Ich betone dabei, dass ich ausdrücklich eine Anzeige gegen ebay wegen Ordnungswidrigkeiten nach §§ 5 DDG, 18 MStV formuliert habe. Nicht gegen die Verkäufer.

      Dieses Angebot ist nun auch der Beleg dafür, dass diese Entscheidung absolut korrekt ist.

      Denn selbst wenn ein Verkäufer diesen Fehler seitens ebay korrigieren möchte, greift ebay offensichtlich in diese Informationen ein und entfernt sie. Zumindest soweit ihre Automatik das erkennt.

      Ich frage mich aber auch, wieso eigentlich immer ich derjenige sein muss, der ebay dahin tritt, wo es weh tut. Maulen und meckern hilft doch nicht. Etwas unternehmen muss man.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ab und zu liest hier wohl doch jemand mit.
      Ein interessantes Thema, das mich auch gerade umtreibt.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich betone dabei, dass ich ausdrücklich eine Anzeige gegen ebay wegen Ordnungswidrigkeiten nach §§ 5 DDG, 18 MStV formuliert habe. Nicht gegen die Verkäufer.
      Wo hast du das angezeigt? Welche ist die nach Landesrecht zuständigen Behörde?

      Land Sachsen-Anhalt schrieb:

      Ordnungswidrig handelt nach Paragraf 33 Absatz 2 Nr. 1 DDG, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Paragraf 5 Absatz 1 DDG eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

      Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden.
      Ha, hier stehts ja:

      Taylor Wessing Kanzlei schrieb:

      Die Zuständigkeit für die sehr großen Online-Plattformen und die sehr großen Online-Suchmaschinen verbleibt bei der EU-Kommission in Brüssel. Für die sonstigen Intermediäre mit Niederlassung oder gesetzlichem Vertreter in Deutschland und solche ohne Niederlassung in der EU und ohne gesetzlichen Vertreter mit Aktivitäten in Deutschland bleibt die nationale Zuständigkeit bestehen.

      Die Bundesnetzagentur wird als Koordinator für digitale Dienste ("Digital Services Coordinator”) nach Art. 49 DSA als zuständige Behörde für fast alle Aspekte des DSA festgelegt. Die Bundesnetzagentur hat pünktlich mit dem Inkrafttreten des DDG wichtige Funktionen auf ihrer Webseite freigeschaltet. Dort können sich Anbieter informieren und Verbraucher Meldungen abgegeben

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal ()

    • Reducal schrieb:

      Ha, hier stehts ja:
      Hier steht was halb richtiges.

      Denn das ist natürlich zwar eine OWi nach § 5 DDG. In diesem speziellen Fall ist es aber zuerst mal eine OWi nach § 18 Abs. 1 MStV. Und die kann nach § 115 MStV mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

      Die für Ordnungswidrigkeiten aus dem MStV zuständige Ordnungsbehörde ist die jeweilige Landesmedienanstalt.

      Übrigens sollte man dabei auch noch einen Blick ins DDG werfen. § 12 Abs. 5 um genau zu sein

      Zuständigkeiten nach § 12 DDG schrieb:

      Das Deutsche-Welle-Gesetz und die medienrechtlichen Bestimmungen der Länder bleiben unberührt.

      Und welche Landesmedienaufsicht nun wegen der örtlichen Zuständigkeit dran ist, ergibt sich wieder aus dem OWiG.

      § 37 Abs 1 OWiG schrieb:

      Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk


      1.die Ordnungswidrigkeit begangen oder entdeckt worden ist oder

      2.der Betroffene zur Zeit der Einleitung des Bußgeldverfahrens seinen Wohnsitz hat.

      Also wenn Du das bei dir auf dem Bildschirm siehst, dann ist das bei dir begangen worden. Du bis ja Verbraucher und der Gerichtsstand ergibt sich dann aus dem Verhältnis Unternehmer/Verbraucher.

      Zweifelsfrei ist das aber bei dir entdeckt worden. Denn Du sitzt ja bei dir vor dem Rechner und siehst das.

      Sinnvoll ist das ausserdem, denn wenn die Rückfragen haben, kannst Du mal eben schnell bei denen zur Konferenz einreiten.

      Es handelt sich dabei überdies gar nicht um eine OWi, die von ebay begangen wird, sondern um eine Vielzahl von OWi, die von den Verkäufern mit jedem Angebot erneut begangen werden.

      Im Prinzip müsste man nun also die Verkäufer anzeigen. Denn ja, die sind Diensteanbieter i.S.d. DDG. Schliesslich stellen sie ja über die Plattform ebay eigene digitale Inhalte (Bilder, Artikelbeschreibungen) ins Netz.

      Aaaaber...

      § 14 UWiG. Den Volltext erspare ich uns hier.

      Kurz so viel: Wenn an einer OWi mehrere beteiligt sind, dann handeln alle Beteiligten jeder für sich ordnungswidrig. Hat was von Schulzeit. Wenn alle zusammen Mist bauen, kann sich der Lehrer einen rauspicken und nachsitzen lassen. Und ist auch die Grundlage für die Halterhaftung, wenn deine Karre im Halteverbot aufgeschrieben wird.

      Netterweise auch dann, wenn das fahrlässig passiert, denn auch die fahrlässige Begehung dieser OWi ist nach MStV mit Bußgeld bewehrt.

      Der DSA tritt hier nur deshalb zu Tage, weil die ebay GmbH nach DSA Vertreter für den Rest der Bande ist. Ihre eigene Einlassung. Ausserdem erforderlich, weil alle anderen ebays ja nicht in de EU sitzen, sie also in der EU eine Niederlassung brauchen. Die haben sie nach Kleinmachnow verlegt.Und damit sind sie im Geltungsbereich des MStV angekommen.

      Reducal schrieb:

      Seit Jahren entfaltet da z. B. ein Kölner Verein seine Aktivitäten und klagt auch ordentlich:
      Naja, das sind stinknormale Abmahnungen nach UWG. Weder neu noch originell. Ein simpler zivilrechtlicher Anspruch. Ich rede von einem straf- bzw ordnungsrechtlichen Anspruch. Da sind wir nicht mehr in der ZPO sondern der StPO.

      Und so ganz nebenbei ist das Ding auch proaktiv mit der eigenen Landesmedienanstalt zu kontern.

      Dazu stellt man privat sein Sammelzeug ein, dass die Schwarte kracht und erstattet dann Anzeige wegen Verstoß gegen § 18 MStV: Kein Impressum.

      Obwohl das nachhaltig, selbstständig und zur Erzielung von Einkünften erfolgt. Nach § 2 UStG ist die Absicht, Gewinn zu erziele, nicht erforderlich, damit das mindestens umsatzsteuerrechtlich als Unternehmertum gilt.

      Dann wartet man ab, was die Landesmedienanstalt dazu sagt. In meinem Fall hat sie gesagt, dass ich zwar alles zutreffend beschrieben habe, die Angebote aber auch bei dieser Vielzahl von Artikeln - insbesondere im Sammlerbereich - nicht über die Definition der im (damals) RStV erwähnten persönlichen oder privaten Zwecke hinausgehen würde.

      Über diese Tatsache habe ich eine Einstellungsmitteilung nach § 171 StPO hier rumliegen. Sollte also irgendwer auf die Idee kommen, mich abzumahnen, nur weil ich mit fünf Accounts über 2000 Artikel bei ebay drin habe, wird er seinen zivilrechtlichen Anspruch aus der Meinung, ich sei gewerblich, gegen die strafrechtliche Einstellung eines OWi-Verfahrens aufgrund fehlender Gewerbeeigenschaft argumentieren müssen.

      Denn natürlich bekommst Du von der LMA keinen Rechtsrat, ob Du ein Impressum brauchst oder nicht. Das dürfen die nicht. Aber sie können entscheiden, ob das 'ne OWi ist, weil Du ein Impressum brauchst. Oder ob das noch "persönliche oder private Zwecke" sind. Darin sind sie schliesslich "Fachleute".

      Wenn nun also wer daherkommt und meint, was ich treibe sei nicht zu "persönlichen oder privaten Zwecken", habe ich hier eine gegenteilig verbriefte Meinung in den Akten. Von der genau dafür zuständigen Fachbehörde.

      Achso... weil ich ja oben den § 2 UStG erwähnt habe. Mein Finanzamt hat mir natürlich recht gegeben. Für die bin ich umsatzsteuerlich mit meinen "persönlichen oder privaten Zwecken" Unternehmer. Mit der Folge, dass ich als Privatperson das gemacht habe, was man nur als Unternehmer kann. Nämlich für Differenzbesteuerung optiert. Man denke da an diverse Urteile im Sammlerbereich, als Finanzämter plötzlich Umsatzsteuer nachgezahlt haben wollten und in einem Urteil das FG soar meinte, für Differenzbesteuerung kann man nicht nachträglich optieren, das muss man vorher machen.

      Dass der Unternehmerbegriff aus § 14 BGB und der aus § 2 UStG nicht deckungsgleich sind, lässt sich übrigens recht einfach an einem Einfamilienhaus mit Solardach belegen. Nicht mal zwingend am steuerlichen. Aber an dem Fall des Widerrufs im Fernsabsatz. Was der BGH dazu mal gemeint hat, ist auch irgendwo hier im Forum dokumentiert. Leider ohne Urteil, weil die RWE damals die Revision zurückgezogen hat, als ihnen der VIII . Zivilsenat verfahrensleitend vorab aufgezeigt hat, wohin die Geschichte laufen wird.

      Naja, ich schweife ab. Aber Du kamst ja mit zivilrechtlichen Fragen in ordnungsrechtlichen Themen daher.

      Also nochmal in aller Kürze, weil es doch etwas kompliziert ist.
      • Die fehlende Adresse ist eine OWi nach § 18 Abs.1 MStV, § 5 DDG. Wir befinden uns also im OWiG und in der StPO.
      • Begangen wird diese OWi vom Verkäufer. In jedem einzelnen Angebot erneut.
      • Als Beteiligter begeht ebay nach § 14 OWiG eigenständig diese OWi ebenfalls. Auch in jedem einzelnen Angebot erneut.
      • Zuständige Ordnungsbehörde für die Verfolgung dieser OWi ist nach MStV und auch nach § 12 Abs. 5 DDG die Medienkontrolle, also eine der Landesmedienanstalten.
      • Welche das ist, ergibt sich aus § 37 OWiG. Nach Nr 1 die bei dir. Oder die, in der der Betroffene seinen Sitz hat. Das wäre dann Brandenburg. Anzeigen kannst Du das aber trotzdem da, wo die OWi bemerkt wurde.
      • Bei der Vielzahl von begangenen OWi wäre die Geldbuße für jeden einzelnen Fall wohl im oberen Bereich anzusiedeln.
      • Ich persönlich habe auch kein Problem damit, wenn ebay jetzt so ungefähr 5000+ Knöllchen über jeweils 50.000 Euro bekommt. Das füllt einerseits die Staatskasse ein wenig und sorgt andererseits für einen nachhaltigen Lerneffekt bei ebay.
      Und das wirklich schöne daran: Ich muss dieses Mal nicht mal, so wie sonst, wenn ich ebay eins auf die Nase gegeben habe, selber Gerichtskosten vorstrecken. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke für die Erklärung. Also hast du bei der Landesmedienanstalt "angezeigt"?

      Bei dem Begriff "Anzeige" werde ich immer bisserl wuschelig. "Meldung" trifft's wohl eher. Aber eines ist wirklich missverständlich:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Ich rede von einem straf- bzw ordnungsrechtlichen Anspruch. Da sind wir nicht mehr in der ZPO sondern der StPO.


      ....strafrechtliche Einstellung eines OWi-Verfahrens aufgrund fehlender Gewerbeeigenschaft argumentieren müssen.
      Wo steht das was in der StPO und seit wann ist eine Staatsanwaltschaft für eine Owi zuständig (abgesehen vom Zuweisungsfall oder in Sachen Umwelt)?
    • Reducal schrieb:

      Bei dem Begriff "Anzeige" werde ich immer bisserl wuschelig.
      Ordnungswidrigkeiten werden nicht "gemeldet", Ordnungswidrigkeiten werden angezeigt.

      Kurze Gegenfrage: Bist Du schon mal von der Polizei mit 90 Sachen zu viel rausgezogen worden? Das ist eine Ordnungswidrigkeit.Zwar eine, bei der der Bußgeldkatalog platzt (der geht ja nur bis mehr als 70 Sachen drüber) aber trotzdem "nur" eine OWi.

      Kannst Du akzeptieren, zahlen und 'ne Weile zu Fuß gehen. Oder Du legst Widerspruch ein. Dann landet die Geschichte vor Gericht. Und zwar, sofern das Gesetz nichts andere bestimmt (tut es nicht), nach den Bestimmungen der StPO. Das heisst, dann beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft mit deinem Fahrverhalten.

      Aus dem Grund musst Du auch im Anhörungsbogen nur Name und Anschrift angeben. Zur Sache äussern musst Du dich nicht. Darüber bist Du auch zu belehren. Ergibt sich aus §§ 136, 55 StPO.

      Und dass eine OWi grundsätzlich nach StPO behandelt wird, steht in § 46 OWiG.

      Du darfst mir glauben: Wen ich das Wort Anzeige benutze, dann hast Du absolut keinen Grund, wuschig zu werden. Eine "Meldung" wäre, wenn ich mich bei der CSSF über verspätete Zahlungen der ebay S.a.r.L. beschwere. Das hier ist aber wirklich eine echte Anzeige.

      Natürlich bleibt die Sache hier zuerst in der Zuständigkeit der Ordnungsbehörde, hier also der zuständigen Landesmedienanstalt. Sollte die das Verfahren aber einstellen, dann steht mir als Verletztem das Recht zu, gegen die Einstellung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Widerspruch gegen diese Einstellung einzulegen.

      Stellt auch die StA die Sache ein bzw erhebt keine öffentliche Klage, kann ich dagegen ebenfalls Widerspruch erheben. Wie das geht, steht dann auch wieder in der StPO.

      Aus dem Grund habe ich auch den Auskunftsanspruch, wenn das Verfahren eingestellt wird und kann auch während des Verfahrens Sachstandsauskunft anfragen. Zum Beispiel, falls Verfolgungsverjährung zu besorgen ist.

      Was ich da gemacht habe, ist also kein kleines Scherzchen. Das ist durchaus ein ernstes Problem für ebay.

      Die werden nun also (siehe deine 90 Sachen drüber) erst mal angehört werden. Dabei müssen sie sich natürlich nicht zur Sache äussern. In dem Fall wird - auch wieder wie üblich - nach Aktenlage entschieden.

      Oder sie äussern sich dazu. Wobei ich mir keine Äusserung vorstellen könnte, bei der sie nicht wenigstens Fahrlässigkeit ("Ja, das ist ein Programmefehler" ist ja deren Lieblingsausrede) einräumen.

      Am einfachsten wäre es natürlich, wenn sie das nun ganz kurzfristig reparieren. Aber wie wir bei der Mängelquote schon festgestellt haben, ist ebay nicht in der Lage, diese "Programmfehler" in weniger als neun Monaten zu beheben.

      Das liegt an den strukturellen inneren Abläufen bei ebay. Wenn Kleinmachnow nun Post bekommt, dann geht das erst mal in eine Konferenz der Abtelungsleiter. In der wird entschieden, wie damit umzugehen ist.

      In dem Fall wird es wohl erst mal noch extern geprüft werden. Auch das dauert. Dann geht das Ergebnis der externen Prüfung wieder in die Konferenz.

      Dort wird dann wohl entschieden, das in die USA zu geben. In den USA - Du ahnst es schon - geht das zuerst mal in die Konferenz der Abteilungsleiter. Dort wird beraten, was man tun soll.

      Zuerst werden die wphl entscheiden, das extern prüfen zu lassen. Denn ich habe der LMA ja auch zwei Chinesen "untergeschoben"m die auf ebay.com registriert sind. Und die auf ebay.com angemeldeten GVK haben bekanntlich traditionell gar kein Impressum auf ebay.de. (Daran erkennst Du Chinesen, die auf ebay.de registriert sind, die haben nämlich eines)

      Nach dieser Prüfung wird in einer Konferenz darüber beraten, ob das umprogrammiert werden kann. Kommt man zu dem Schluss, dass das geht, wird i Deutschland rückgefragt, wie das denn aussehen muss.

      Die deutsche Antwort wird in einer Konferenz beschlossen und in die USA zurück gegeben.

      Und da wird dann - schon wieder Konferenz - der Programmierauftrag beschlossen.

      So... nun gibt es nur noch ein kleines organisatorisches Problem. Diese Konferenzen finden monatlich statt. Bis das ganze Hin und Her erledigt ist, sind neun Monate also wirklich freundlich gerechnet.

      Ich finde das Urteil gerade nicht mehr und habe deshalb die exakte Formulierung nicht zur Hand, aber das war sogar schon Richtern aufgefallen. Frei gesagt: ebay hat ungefähr die Reaktionsfähigkeit eines mittelgroßen Gebirgsmassivs.

      Beim Mist bauen sind sie aber immer überraschend fix. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Beim Mist bauen sind sie aber immer überraschend fix. :D
      Naja....

      Ich muss so zwischenzeitlich zugeben, die sind auch ungeheuer fix, wenn es darum geht, den Mist, den sie gebaut haben, anschliessend zu reparieren.

      Ob ihr's glaubt oder nicht: Das Problem ist inzwischen offenbar behoben. Der Verkäufer, den ich oben als (schlechtes) Beispiel angeführt habe, läuft nun wieder mit einem intakten Impressum durch die Gegend. Straße, Postleitzahl und Ort sind da.

      Und nicht nur bei dem. Ich habe jetzt zwar nicht alle GVK auf ebay überprüft, aber die, die ich jetzt stichprobenartig rausgezogen habe, sind alle in Ordnung.

      Also wenn das nicht rekordverdächtig ist. ebay schafft es, einen Fehler, den sie reingebastelt haben, innerhalb von wenigen Tagen zu reparieren.

      Ob das nun eigene Einsicht war? Oder ob die jemand in den Hintern getreten hat, damit die so marschieren können? Fragen über Fragen... :D :D :D

      Ein kleines Problemchen besteht aber weiterhin.

      Nämlich zum Beispiel diese hier:
      ebay.de/itm/297023137590
      ebay.de/itm/335831820292

      Angebote auf ebay.de, bei denen die Verkäufer weiterhin im Geltungsbereich des MStV vollständig ohne irgend eine Anbieterkenzeichnung agieren.


      Das wird für ebay allerdings ungleich schwerer zu reparieren sein. Warum das so ist, verrate ich aber nicht. ^^
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.