Umfang des Gewährleistungsrechts als gewerblicher Verkäufer

    • Umfang des Gewährleistungsrechts als gewerblicher Verkäufer

      Hallo zusammen,

      ich habe derzeit die Möglichkeit recht günstig an Speicherkarten aus Asien ranzukommen und wollte diese nebenberuflich vollkommen legal auf eBay als gewerblicher Verkäufer verkaufen.

      Nun habe ich in den eBay Richtlinien gelesen, dass ich als gewerblicher Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung anbieten muss. Stimmt das oder gibt es irgend eine Möglichkeit dies legal zu umgehen, oder einzuschränken. Was umfasst die Gewährleistung überhaupt, bzw. was passiert, wenn die Speicherkarte beim Kunden nach ein paar Monaten oder einem Jahr kaputt geht? Muss ich dann den gesamten Kaufpreis erstatten, wenn ich keinen Ersatz liefern kann? Habe natürlich Angst, dass sich das vermeintlich lukrative Geschäft als genau das Gegenteil herausstellen kann.


      Vielen Dank und viele Grüße

      Mr.-Kielbassa
    • RE: Umfang des Gewährleistungsrechts als gewerblicher Verkäufer

      Original von Mr.-Kielbassa
      Nun habe ich in den eBay Richtlinien gelesen, dass ich als gewerblicher Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung anbieten muss. Stimmt das oder gibt es irgend eine Möglichkeit dies legal zu umgehen, oder einzuschränken.


      Nö. Das ist keine ebay-Erfindung sondern BGB.


      Original von Mr.-Kielbassa
      Was umfasst die Gewährleistung überhaupt, bzw. was passiert, wenn die Speicherkarte beim Kunden nach ein paar Monaten oder einem Jahr kaputt geht? Muss ich dann den gesamten Kaufpreis erstatten, wenn ich keinen Ersatz liefern kann?


      so ungefähr. Ds ist ja auch der Grund, warum die Mehrheit der Privatverkäufer die Gewährleistung inzwischen ausschließt.

      Original von Mr.-Kielbassa
      Habe natürlich Angst, dass sich das vermeintlich lukrative Geschäft als genau das Gegenteil herausstellen kann.


      Das nennt sich RISIKO.
      Kenne zwar jetzt die Details nicht, aber allgemeiner Tipp: Wenn sich ein Angebot als zu schön herausstellt, um wahr zu sein, dann ist es auch so.

      Außerdem ist immer die Gefahr vorhanden, das Großanbieter mit Werbeaktionen und Dumpingpreisen dich plötzlich unterbieten.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Umfang des Gewährleistungsrechts als gewerblicher Verkäufer

      Hallo niehls0815,

      sagen wir mal so, die eBay Richtlinien haben mich auf diese Tatsache aufmerksam gemacht...

      Nun kann ich die Speicherkarten schlecht als privater Verkäufer anbieten, in welchem Umfang hafte ich also gegenüber dem Kunden, falls ein Defekt auftritt? In den ersten 6 Monaten bin ich in der Beweispflicht und muss nachzuweisen, dass der Defekt durch den Käufer zu verschulden ist. Dies würde also praktisch für mich bedeuten, dass falls ein Defekt in der Zeit auftritt, ich die Ware ersetzen müsste, oder den vollen Kaufpreis erstatten müsste?

      Wie schaut es nach den 6 Monaten aus?

      Vielen Dank und viele Grüße

      Mr.-Kielbassa
    • RE: Umfang des Gewährleistungsrechts als gewerblicher Verkäufer

      Wie schaut es nach den 6 Monaten aus?


      Dann ist der Käufer in der Beweispflicht, daß der Schaden ursächlich bereits beim Versand vorlag.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.