Prüfung des Zahlungsempfängers bei Überweisung ab 9. Oktober 2025

    • Prüfung des Zahlungsempfängers bei Überweisung ab 9. Oktober 2025

      Es gibt mal wieder was Neues. Darauf aufmerksam bin ich durch eine nette Mail von booklooker.de geworden. Danke erst mal an die Plattform.


      Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen den eingegebenen Empfängernamen mit der dazugehörigen IBAN abgleichen.

      Dieses Sicherheitsverfahren, genannt Verification of Payee (VoP) oder Empfängerüberprüfung, soll Betrug und Fehler bei Überweisungen verhindern, indem die Bank vor der Ausführung der Zahlung eine Rückmeldung gibt, ob die Daten übereinstimmen.

      Der Kunde kann dann entscheiden, ob er die Überweisung trotz einer Warnung tätigt, wobei die Bank bei einer ignorierten Warnung nicht haftet.

      Interessant ist die Information, die ich dazu vom ebay-Support bekommen habe. Sie wird vermutlich viele Verkäufer, aber auch zahlreiche Betrüger freuen.

      Denn ebay ist es anscheinend egal, wie der Name des Zahlungsempfängers lautet. Die überweisen dann trotzdem. Naja, eigentlich überweist ja die ebay S.a.r.L. in Luxemburg im Auftrag der ebay GmbH den Kaufbetrag an den Verkäufer. Aber die ebay S.a.r.L. bekomme ich ja nicht ans Telefon.

      In wie weit die Information zutreffend ist, dass trotzdem ausgezahlt wird, werde ich mal gelegentlich ganz gemütlich mit einem Verkauf über meinen Account testen, in dem das Familienkonto als Bankverbindung hinterlegt ist.Natürlich mit meinem Namen in den Angaben. Ich hab da ja 'ne Bankvollmacht.

      Aber eigentlich dürfte das nicht funktionieren. Wenn Fritz und Maria Müller ein gemeinschaftliches Bankkonto haben, der Sohnemann Fritz-Maria junior mangels eigener Bankverbindung das Konto der Eltern nutzt oder auch im gewerblichen Bereich die Einzelfirma Hugo Chef inzwischen als Hugo Chef GmbH firmiert und vergessen hat, die Bankverbindung zu aktualisieren, weicht der Empfängername auf der Überweisung der ebay GmbH vom Empfängernamen des Empfängerkontos ab.

      Das wirklich Schöne an der Geschichte - und das wird Betrugsopfer freuen - ist, dass die Überweisungen im Zahlungssystem von der ebay GmbH kommen. Nicht vom Käufer. der zahlt ja an die ebay S.a.r.L. und die bekommt dann von der ebay GmbH den Überweisungsauftrag an B. Trüger.

      Vielleicht (aber das kann ich natürlich nicht austesten) nimmt ja die ebay GmbH in Zukunft Bankkonten, bei denen sie Geld versenkt hat, weil die ebay S.a.r.L. ja nicht mehr für die Überweisung haftet, dann direkt beim ersten Problem aus dem Verkehr.

      Handlungsbedarf besteht aber dennoch bei allen anderen Plattformen, bei denen eine Bankverbindung hinterlegt wurde um Zahlungen zu empfangen. Und auch, wenn man sonst einem Käufer eine Bankverbindung schickt. denn dessen Bank wird zumindest im Online-Banking auch davor warnen, wenn der Name des Zahlungsempfängers vom Namen des Kontoinhabers abweicht.

      Wie das bei Papierüberweisungen aussieht, wird wohl bankenspezifisch geregelt sein. Jedenfalls sollte man in Zukunft auch vermeiden, seine Steuern an "Finanzamt Stadtsoundso" zu bezahlen, wenn der Kontoinhaber eigentlich "Finanzkasse Raffghirland" ist und Geld an die GEZ zu überweisen ist auch 'ne ganz schlechte Idee.

      Es bleibt aber auf jeden Fall spannend, in wie weit das angestrebte Ziel der EU, Betrug im Zahlungsverkehr zu verhindern, tatsächlich erreicht werden kann. Oder ob es sch auch hier wieder nur u den Versuch handelt, die Bürger weiter auszuspionieren und gläsern zu machen, indem nun zwischen den Daten weitere Verknüpfungen geschaffen werden können.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • "eigentlich" ist es so, dass der Inhaber des eBay-Kontos mit dem Inhaber des Bankkontos übereinstimmen muss und dazu kommen dann ggf. noch die Daten, die im Perso stehen und wiederum mit den Daten eBay/Bankkonto identisch sein sollen

      im Forum gibt es immer wieder Anfragen diesbezüglich, weil das Bankkonto nicht akzeptiert wird und / oder die Verifizierung per Ausweis (so durch eBay gefordert)

      wie das bei einem Gemeinschaftskonto gelöst werden sollte, hätte ich keine Idee, da - auch hier wieder eigentlich - der Account nur auf eine Person laufen darf

      Fritz und Maria Müller dürften also nicht bei eBay im Account eingetragen bzw. das Bankkonto theoretisch nicht für Auszahlungen akzeptiert werden

      ganz toll ist es natürlich, wenn man mehrere Taufnamen hat (die alle im Perso stehen), im Bankkonto aber nur der Rufname steht (in der Filiale vom Mitarbeiter so eingetragen) und bei eBay der Account natürlich auch auf den Rufnamen läuft

      letzteres könnte man throretisch einfach ändern, aber ich würde nicht einsehen, dass jeder Hansel alle meine Namen kennt, geschweige denn, dass man die Daten bei der Bank ändert und das dann wiederum allen anderen beteiligten Unternehmen auch noch mitteilen müsste
    • hasjana schrieb:

      im Forum gibt es immer wieder Anfragen diesbezüglich, weil das Bankkonto nicht akzeptiert wird und / oder die Verifizierung per Ausweis (so durch eBay gefordert)
      Aha. Dann bin ich aber ein etwas ungünstiger Kandidat für einen Test.

      Die Verifizierung durch einen Ausweis habe ich seit über 20 Jahren hinter mir. Damals bekam man noch einen schicken Haken, wenn man das bei 'ner ebay-University gemacht hat. Oder per Postident.Bei mir hat ein ebay-Mitarbeiter das gemacht.

      Weisst Du denn, wem gegenüber man sich da identifiziert? Ist das die ebay S.a.r.L oder die ebay GmbH?

      Ausserdem ist das ja letztlich auch nicht wirklich das Thema, was ebay bei der Hinterlegung der Bankdaten anstellt. Es geht darum, dass ebay nun von der Empfängerbank autoamtisiert einen Hinweis bekommt, dass der Name des Zahlungsempfänges und des Kontoinhabers nicht übereinstimmen.

      Da kann ebay vorher das Konto noch so sehr akzeptiert haben. Den Hinweis bekommen sie.

      hasjana schrieb:

      ganz toll ist es natürlich, wenn man mehrere Taufnamen hat (die alle im Perso stehen), im Bankkonto aber nur der Rufname steht (in der Filiale vom Mitarbeiter so eingetragen) und bei eBay der Account natürlich auch auf den Rufnamen läuft
      Die Option hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. Obwohl ich tatsächlich mehrere Vornamen habe. Ohne Bindestrich. Und keiner davon ist eingetragener Rufname (In den alten grauen Perso-Heften noch durch Unterstreichung gekennzeichnet gewesen) weil das zu dem Zeitpunkt, als ich die Dinger verpasst bekommen habe, gerade mal nicht gemacht wurde. Jedenfalls steht da der halbe Stammbaum drin.

      Das hat zur Folge, dass jedes Schreiben einer Behörde an mich immer alle Vornamen im Adressfeld hat. Abgesehen von meinem Abi-Zeugnis. Da war das Eingabefeld für den Vornamen im Computer schlicht zu kurz, was damals zu einigen Verhandlungen mit Schule und Kultusministerium geführt hat.(Wie heisst der? Ist das dann überhaupt ein gültiges Abi-Zeugnis? :D )


      hasjana schrieb:

      ...und wiederum mit den Daten eBay/Bankkonto identisch sein sollen
      Und genau das ist eben der Knackpunkt. Darauf darf ebay eben gerade nicht bauen. Aus den schon genannten Gründen.

      Natürlich können sie sich in Zukunft überlegen, ob sie dann tatsächlich die Überweisung an den Verkäufer im Rahmen des Zahlungssystems ausführen.

      Nur: Der Kaufvertrag geht ebay bekanntlich gar nichts an.Betonen sie ja auch selber immer wieder. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Käufer de Verkäufer den Kaufbetrag schuldet. Denn der bekommt ja bereits vor der Auszahlung (also bevor ebay mitbekommt, dass da eine Diskrepanz beim Namen vorliegt) die Mitteilung, dass er versenden soll. Und der tut das dann auch.

      Und hier wird die Geschichte dann lustig. Denn der Käufer bedient sich ja zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung der ebay GmbH. Logisch, er kann das ja nicht anders. Er muss ja das Zahlungssystem benutzen. Damit wird die ebay GmbH für ihn zum Erfüllungsgehilfen.

      Nun haftet zwar der Schuldner selber für den Mist, den sein Erfüllungsgehilfe baut (§ 278 BGB) aber wer sich mal die Mails genau anschaut, die ebay so nach einem Verkauf an den Verkäufer schickt, der stellt schnell fest, dass im subjektiven Aussenverhältnis hier sehr wohl auch ebay als eigentlicher Schuldner auftritt. Sonst würde in der EoA-Mail ja nicht ebay drin stehen sondern der Käufer. Eine reine Erfüllungsgehilfenschaft ebays und damit der Haftungsausschluss als Erfülungsgehilfe für sie wird da schwer zu argumentieren sein.

      Mit anderen Worten: Die ebay GmbH kann entweder weiterhin stumpf überweisen, wenn sie das Konto einmal akzeptiert hat. Das bedeutet aber dann auch, dass sie selber haften, wenn sie die Überweisung trotz Hinweis durch die ebay s.a.r.L. ausführen.

      Oder sie kann sich drauf freuen, dass sie gesamtschuldnerisch mit dem Käufer auf Zahlung des Kaufpreises in Anspruch genommen werden kann.

      Klar, ein Betrüger wird ebay natürlich keinen Mahnbescheid ins Haus schicken. Aber von denen haben wir es ja auch hier gar nicht. sondern von denen, die nun wegen der Maßnahme der EU zur Betrugsprävention als ehrliche Verkäufer in die Problematik dieser Maßnahme fallen.

      Wie sich die ganze Geschichte im Fall von Käuferschutz bei einem Betrüger auswirkt ist eine andere Geschichte. Aber auch da wäre ebay nun dringend zu raten, die gesamte Kaufabwicklung, zumindest aber die Zahlungsabwicklung abzuschalten. Denn auch da geraten sie in Haftungsprobleme. Eben weil der Käufer keine Warnmeldung bekommt, dass der Zahlungsempfänger und der Kontoinhaber nicht übereinstimmen. Denn die ebay GmbH existiert ja. Wobei das auch lustig wird, denn der Zahlungsempfänger ist ja gerne mal nur "ebay".

      Aber dass die ebay GmbH auf die Art schnell mal deutlich mehr Geld versenken kann, als ihr Haftungskapital beträgt ist nun wirklich nicht mein Problem. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nun wird es lustig.

      Heute kam die Mail von ebay, dass in Zukunft die Verkäufer selber entscheiden sollen, wie sie ihr Guthaben verwenden. Ab 5. November gilt das dann.

      Nun sind da ja einige Zuckerle dabei. die das Ganze etwas verbrämen. Man kann mit dem Guthaben gleich wieder was über ebay kaufen. Klar, das ist nett und die Kohle bleibt im Haus. Die Überlegung, wie sich das auf die Betrugsentwicklung auswirkt, überlasse ich anderen.

      Man kann damit dann auch direkt Versandetiketten kaufen. Sicher nett für Verkäufer, die sowieso ihre Versandkosten ausweisen. Allerdngs sind die Versandkosten, die ich für sp'n ebay-Etikett habe im Vergleich zu den Kosten, die ich selber habe, eben nicht wettbewerbsfähig. Wäre nett, wenn ebay da mal einen Massentarif aushandeln könnte der dem Versandvolumen der Plattform entspricht (haben sie vielleicht sogar) und das dann an die Verkäufer weitergeben würden.

      Soweit also die Zuckerle, damit keinem was auffällt.

      Aber natürlich kann man sich das Geld auch überweisen. Ja. Überweisen. Nicht überweisen lassen.

      ebay schrieb:

      Ab 5. November 2025 bleiben die Verkaufserlöse für Sie als privater Verkäufer in Ihrem eBay-Guthaben, bis Sie sie verwenden oder auf Ihr Konto überweisen. Sie entscheiden künftig selbst, wann und wie Sie Ihr Geld nutzen möchten. Mit Ihrem eBay-Guthaben können Sie:
      • bei eBay kaufen, was Ihnen Freude macht
      • Versandetiketten bezahlen oder Ihre Angebote bewerben
      • Ihr Geld jederzeit auf Ihr Bankkonto überweisen


      Ihre Auszahlungen erfolgen standardmäßig auf Abruf. Das bedeutet, Sie können Ihr verfügbares Guthaben jederzeit auf Ihr verknüpftes Bankkonto überweisen. Alternativ können Sie dann über die eBay-Guthaben-Seite einen Auszahlungsplan einrichten – täglich, wöchentlich, 14-täglich oder monatlich. Bitte beachten Sie: Bei einem täglichen Auszahlungsplan sind Auszahlungen auf Abruf nicht möglich.
      Kleiner Unterschied also.

      Nicht mehr ebay führt die Überweisung aus, das macht nun der Verkäufer selber.

      Nun muss nur der Verkäufer noch die Warnmelduing erhalten, wenn der Name des Verkäufers und der des Kontoinhabers nicht übereinstimmen. Ob ebay das tatsächlich implementiert bekommt, warten wir mal besser ab.

      Nette Idee von ebay, Gebe ich zu.

      Allerdings unterläuft das natürlich trotzdem den Schutzzweck der Regelung. Denn der geneigte Betrüger weiss ja, wo er die ergaunerte Kohle hinbunkert und dürfte sich an einer eventuellen Warnmeldung einen feuchten Dreck stören.

      Der Käufer dagegen zahlt weiterhin auf das Konto der ebay GmbH bei der ebay S.a.r.L. die ja bekanntlich existiert. Der bekommt immer noch keine Warnmeldung, wenn er an einen Betrüger zahlt.

      Die Zahlngsabwicklung von ebay schafft hier also nun zusätzlich einen Umgehungstatbestand, den ebay zu verantworten hat.

      Aber sind wir mal ehrlich... Das interessiert vermutlich wieder mal keine Sau.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • So, eine kleine Korrektur hab ich trotzdem...

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Der Käufer dagegen zahlt weiterhin auf das Konto der ebay GmbH bei der ebay S.a.r.L. die ja bekanntlich existiert.

      Am Beispiel einer Zahlung in der ebay-Zahlungsabwicklung über Paypal wir das nämlich noch deutlicher.

      Der Käufer zahlt dabei nämlich auf das Konto der ebay GmbH bei der Paypal S.a.r.L Von da tranferiert dann die ebay GmbH das Geld weiter auf ihr Konto bei der ebay S.a.r.L. Und erst von da geht dann das Geld auf das Bankkonto des Verkäufers.

      Paypal sagt natürlich nicht ganz zu unrecht "Ja, wir warnen den Zahlungsgeber natürlich, wenn das passiert. Aber bei einer Zahlung an das Paypal-Konto von ebay über die ebay-Zahlungsabwicklung passiert das ja nicht. Bei der Zahlung ebays von Paypal auf das Konto der ebay GmbH bei der S.a.r.L. natürlich auch nicht. Und was danach passiert, geht uns nichts mehr an."

      Tja... wie bekommt nun ebay die Kuh vom Eis? Hab ich natürlich auch 'ne blöde Idee.

      "Sie können Ihr Geld jederzeit auf Ihr Bankkonto überweisen"

      Na prima.

      Dan lieber zurück zum alten Modell. ebay überweist. Aber eben als Termminüberweisung. Und wenn es da jetzt zur Diskrepanz kommt, kann ebay ja in der Kaufabwicklung die Entscheidung, ob die Überweisung wirklich ausgeführt werden soll, an den Käufer übertragen. Der bekommt dann eine Meldung (zum Beispiel wenn er sich wundert, wo sein Artikel bleibt) dass der Name des Verkäufers Fritz Müller ist, das Bankkonto aber auf Hans Meier lautet.

      "Wollen Sie die Zahlung tatsächlich autorisieren? [_] Ja [_] Nein"

      Wählt der Käufer "Nein2, baut er direkt einen Kauffabruch.

      Wählt der Käufer "Ja2 geht das Geld raus. Und er hat die Verantwortung dafür. Natürlich dann auch ohne Käuferschutz, damit die Sache ebay etwas besser schmeckt.

      Naja, sehen wir mal, was ebay in neun Monaten daraus gemacht hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.