WARNUNG: ODiN GmbH (Hannover) – Keine Rückzahlung trotz bestätigtem DHL-Verlust (312,40 €)

    • WARNUNG: ODiN GmbH (Hannover) – Keine Rückzahlung trotz bestätigtem DHL-Verlust (312,40 €)

      Neu

      Ich möchte alle Käufer vor der ODiN GmbH (Brüsseler Str. 14, 30539 Hannover) warnen.
      Der Fall:Ich habe eine Bestellung im Wert von 312,40 € getätigt, die nie bei mir angekommen ist. DHL hat den Verlust des Pakets offiziell bestätigt. Es lag keine Abstellgenehmigung vor, somit liegt die Haftung eindeutig beim Transporteur bzw. beim Absender.
      Das Problem:Obwohl der Händler (ODiN GmbH) die Entschädigung von DHL nach meinen Informationen bereits erhalten hat, wird mir die Rückzahlung meines Geldes beharrlich verweigert. Es erfolgt keine Reaktion auf meine Forderungen, das Geld einzuzahlen. Dies stellt aus meiner Sicht ein absolut unlauteres Geschäftsgebaren dar – hier wird auf Kosten der Kunden doppelt abkassiert.
      Eingeleitete Schritte:Ich lasse mir das nicht bieten und habe bereits folgende Maßnahmen ergriffen:
      1. Strafanzeige erstattet: Das offizielle Aktenzeichen lautet AZ 5259-0543-2497.
      2. Meldung an die Finanzaufsicht ist erfolgt.
      3. Meldung beim Verbraucherschutz ist in Arbeit.
      Ich kann nur jedem raten, bei diesem Händler äußerste Vorsicht walten zu lassen. Wenn Ihr ähnliche Erfahrungen mit dieser Firma gemacht habt, meldet Euch bitte hier im Thread!
    • Neu

      RechtUndFair schrieb:



      1. Strafanzeige erstattet: Das offizielle Aktenzeichen lautet AZ 5259-0543-2497.
      2. Meldung an die Finanzaufsicht ist erfolgt.
      3. Meldung beim Verbraucherschutz ist in Arbeit.

      Da hadder Recht, der @itneen. Das ist eine zivile Angelegenheit, deren Klärung es nicht die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist. Aber die werden mit solchen Anzeigen verärgerter Kunden ja eh geflutet, da kommt es auf eine mehr oder weniger nicht an. Was die "Finanzaufsicht" (wer auch immer damit gemeint ist) da tun soll, erschließt sich mir nicht. Einzig der "Verbraucherschutz" - @RechtUndFair, du meinst hoffentlich die Verbraucherzentrale - die könnte Dudu machen, wenn sie wollte. Vermutlich bekommst da aber nur eine allgemein gehaltene Erläuterung/Flyer, zur rechtlichen Situation. Für den Streitwert von 312,40 € bekommst vermutlich nicht mal einen Anwalt.

      Viel Glück, vielleicht kommt der Betrag ja doch noch zurück. Merke, wer per Vorkasse bezahlt, trägt zuerst mal das finanzielle Ausfallrisiko bei Nichtlieferung und darf sein gutes Recht für sich behalten.
    • Neu

      Es gibt ja durchaus andere Möglichkeiten, den Druck auf die Firma zu erhöhen und der Forderung einen ersten Schritt in Richtung eines Rechtswegs gehen zu lassen. Warum wurde bisher davon nicht Gebrauch gemacht?
      Davon abgesehen meine schon, dass man im Zweifelsfall dann durchaus einen Anwalt für die Sache finden könnte.

      Der Themenersteller scheint sich so ein bisschen zum medialen und institutionellen Rundumschlag entschlossen zu haben, der ihm aber primär keinen Erfolg in seiner Sache bescheren kann, anstatt sich auf ein zielgerichtetes Konzept zur Durchsetzung seiner Forderung zu konzentrieren. Na ja, wie er meint ... dennoch viel Erfolg!
      viribus unitis semper et ubique
    • Neu

      In den meisten Punkten kann ich mich den Vorrednern nur anschliessen.

      Das ist eine klare Sache des Zivilrechts, da es den Verkäufer ja tatsächlich zu geben scheint und er auch greifbar ist. Man kann zwar auch an eine Strafbarkeit denken, aber die ist eher unerheblich.

      Also...

      1.) den Verkäufer schriftlich unter terminierter Fristsetzung (also mit Datum) unter Ankündigung des Rechtswegs zur Zahlung auffordern. Das Ding geht als Einwurfeinschreiben raus.

      2.) Wenn nicht innerhalb der Frist gezahlt wird, Mahnbescheid über den Betrag beantragen. Nicht vergessen, dabei auch die Nebenforderungen einzutragen. Also das Einschreiben erst mal.

      3a.) Wird darauf hin gar nicht reagiert, Vollstrecungsbescheid beantragen.

      3b.) Wird dem Mahnbescheid widersprochen, dann geht die Forderung ins streitige Verfahren.

      4.) Nach Erteilung eins vollstreckbaren Titels bzw einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Urteils entweder auf dem Konto den Zahlungseingang bewundern oder den gierigen Mann mit den Kuckucksklebern losschicken.

      RechtUndFair schrieb:

      Das Problem:Obwohl der Händler (ODiN GmbH) die Entschädigung von DHL nach meinen Informationen bereits erhalten hat...
      Das ist vollkommen unerheblich.

      Der Verkäufer hat das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen genau so zu vertreten wie eigenes. Anders gesagt: Beim Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auch nach der Neuordnung des BGB nach § 447 erst mit der tatsächlichen Übergabe an den Käufer über. Nur steht das jetzt nicht mehr in § 474 sondern in §475 Abs. 1.

      Ob der Verkäufer für den Versand eine Versicherung abschliesst und ob oder wann er sich aus dieser Versicherung seinen Schaden befriedigen lassen kann, ist dabei vollkommen unerheblich. Einzig wenn er bereits die Abtretung des Schadensersatzes an den Käufer bei Meldung des Schadensfalls verfügt hätte, könnte er sich so lange aufschiebend auf diese Abtretung berufen, bis die Versicherung über die Regulierung des Schadens befunden hat.

      Da das aber anscheinend bisher auch nicht geschehen ist (siehe:)

      RechtUndFair schrieb:

      Es erfolgt keine Reaktion auf meine Forderungen, das Geld einzuzahlen
      würde ich mal meinen, da mit dem groben Hammer draufzuklopfen, wär 'ne nette Idee.


      RechtUndFair schrieb:

      Dies stellt aus meiner Sicht ein absolut unlauteres Geschäftsgebaren dar
      Japp. Tut es. Aber klappt halt anscheinend ganz gut, wenn ich mir die untauglichen Maßnahmen des TE anschaue.


      Reducal schrieb:

      Das ist eine zivile Angelegenheit, deren Klärung es nicht die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist
      Sagen wir's mal so... Wer da jetzt Betrug schreit und zur Anzeige greift, der hat die Einstellung schon quasi selbst initiiert. Denkbar wäre Unterschlagung. Aber das sind halt Feinheiten...


      itneen schrieb:

      Das sieht eher nach einer zivilrechtlichen Angelegenheit aus und bedürfte imho deswegen keiner Warnung.
      Gebe ich dir recht. Aber ein Thread kann da trotzdem draus werden. Könnte ja sein dass TE Unterstützung braucht, um dem Verkäufer zivilrechtlich seine Verpflichtungen um die Ohren zu hauen, bis dem schwindlig wird. Oder bis die Knete aus ihm rausfällt.

      Damit ist er hier im Forum dann eigentlich schon an der richtigen Stelle. Gibt hier ein paar richtig ekelhaft unausstehliche Zeitgenossen, die so was als Fingerübungen betrachten. ^^

      Ist halt nur die Frage, ob TE sich einfach medial übers Netz verteilt auskotzen wollte oder ob er seine 312 Komma quietsch Euronzen zurückhaben will. Naja, warten wir's einfach mal ab.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.