Denkmalschutz muss beachtet werden

    • Denkmalschutz muss beachtet werden

      Wer in einem denkmalgeschützten Haus
      wohnt, muss sich geplante bauliche Ver-
      änderungen genehmigen lassen. Darauf
      verweist der Infodienst Recht und Steu-
      ern der Landesbausparkassen und beruft
      sich dabei auf ein Urteil des Verwal-
      tungsgerichts Berlin. (AZ: 16 A 15.06)

      In dem verhandelten Fall ging es darum,
      dass die Eigentümer auf der Gartenseite
      der Immobilien die bestehenden Fenster
      mit Holzrahmen entfernten und mit
      Kunststofffenstern ersetzten. Ihren
      nachträglichen Antrag auf Genehmigung
      dieses Austauschs lehnte das zuständige
      Denkmalschutzamt ab.