Punker auf Bahnhof.

    • Urheberrecht ist klar, sofern man den Ausführungen hier Glauben schenkt.

      Wie Uhu schon ausgeführt hat, ist das Persönlichkeitsrecht lediglich dann betroffen, wenn eine Person als solche klar erkennbar ist und weniger als 7 (?) Personen auf einem Bild sind.
      Beides sehe ich hier als nicht gegeben.
    • Allerdings muss ich mich in einer Sache hier doch berichtigen.

      Verstöße gegen §§22, 23 KunstUrhG können auf Antrag unter Strafe gestellt werden. Aber idefix zielt auf das BDSG ab, was er nun bisher noch nicht erläutert hat. Vielleicht kommt da noch was...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Überspitz ginge das sogar noch weiter.

      Hat z.B. ein Betupper ein Bild von sich bei Facebook oder auf einer ähnlichen Plattform veröffentlicht, würde kein Verstoß gegen das Urheber- oder Presönlichkeitsrecht vorliegen, wenn dieses Themenbezogen in einem Forum veröffentlicht würde.

      Da gibt es hunderte Urteile drüber. Das eine Gericht entscheidet so, das Nächste wieder anders. Eine Grundlinie ist aber deutlich zu erkennen.

      Wen es interessiert.
      Heisse hat gestern einen interessanten Bericht veröffentlicht.

      Über 200 neue Urteile im Kompendium Internetrecht
      heise.de/newsticker/meldung/Ue…nternetrecht-1215545.html

      In der verlinkten PDF steht auch einiges über die beiden Rechte, die hier jetzt nach 3 Jahren in Frage gestellt wurden.
    • Also ich habe in meiner Ausbildung gelernt das ich eine Person immer zu fragen habe ob ich ihn Fotografieren darf oder nicht ganz egal ob es von hinten, von vorne oder von der Seite ist. Mache ich einfach ein Bild und lade ich dieses noch Online auf ein Forum handle ich gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Für unsere Paragrafen Liebhaber kann ich aus dem Stegreif nun keine Expliziten § nennen.

      @Forenuser: Auch wen Avatar ein Urgestein hier ist sollte der Status hier nicht als "Ach ja passt schon" abgestempelt werden. So könnte jeder Politiker der weit über uns steht ja auch alles machen was Sie wollen. Da hätte Guttenberg sein Doktor Titel noch :D

      Aber wie bereits gesagt ... auf einer toten Sau ... :S

      Oder wie Oberlix so schön und treffend gesagt hat:
      Hauptsache die Sau wird durchs Dorf getrieben was? :wallbash
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von idefix.windhund ()

    • idefix.windhund schrieb:

      Also ich habe in meiner Ausbildung gelernt das ich eine Person immer zu fragen habe ob ich ihn Fotografieren darf oder nicht ganz egal ob es von hinten, von vorne oder von der Seite ist. Mache ich einfach ein Bild und lade ich dieses noch Online auf ein Forum handle ich gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Für unsere Paragrafen Liebhaber kann ich aus dem Stegreif nun keine Expliziten § nennen.

      Dann sollte man mal die Ausbilder selber ausbilden. Hier wäre so einiges zu hinterfragen, denn die Aussage ist in dieser Form nicht richtig. Wenn euer Ausbilder das BDSG als Argument anführt, wird dies dann nicht differenzierter betrachtet? Den §23 kunstUrhG habe ich ja bereits verlinkt. Dieser widerlegt deine pauschale Aussage schon.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich verstehe die Aufregung hier nicht. Das Recht am eigenen Bild hat sowieso nur der Punk selbst. Wer der Punk sein könnte, kann man nicht einmal richtig erkennen da von hinten fotografiert.
      Erstaunlich, wen nun dieses Bild nach 3 Jahren hier alles auf den Plan ruft ;)

      Wenn der Punk sich in seinen Rechten verletzt fühlt, kann er sich ja bei uns melden ;)
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Die Diskussion um Avatars Bilder ist in der Tat müßig. Allerdings möchte ich auf einen anderen Aspekt aufmerksam machen, der mich doch ein wenig erstaunt.

      Ich setze mich nun durch Studium und Beruf seit 20 Jahren mit dem Problem des Rechtes am eigenen Bild auseinander. Wir waren als Fotographen bisher durch den genannten §23 KunstUrhG auf der sicheren Seite.

      Ich frage mich dabei allerdings, warum Google Streetview dann die Gesichter anonymisiert. Mögliche Erklärung:

      1. Vorbeugende oder freiwillige Maßnahme.

      2. Andere Gesetzesnormen bei kommerzieller Nutzung?

      Kann dazu jemand etwas ausführen?
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Uhu, ich weiß es nicht, kann dazu also nur sagen, wie ich es mir denke.

      Mein technisches Verständnis hinsichtlich der Progammierbarkeit ist auch begrenzt.

      Bei diesen Straßenansichten sind zum Teil auch einzelne Personen in "Vollansicht" vorhanden, stehen z.T. auch ganz allein auf weiter Flur.
      In dem Fall würden diese Bilder das Persönlichkeitsrecht verletzen. Eine Anonymisierung wird bei der Flut von Bildern nicht über Einzelbildbearbeitung stattfinden.
      Ich gehe also davon aus, dass eine Anonymisierung automatisch dann abgelaufen ist, wenn sie bestimmten Parametern entsprochen hat.
      So erscheinen Teilansichten von Gesichtern wie oben z.B. nicht automatisch anonymisiert.

      Die Nummernschilder und andere personenbezogene Daten wurden ja genauso unkenntlich gemacht.

      Wenn du deine Nachbarschaft kennst, spielt es übrigens keine Rolle. Du siehst genau, wer da über die Straße läuft und wer wo geparkt hat.