Abmahnung wegen ORF Receiver

    • Abmahnung wegen ORF Receiver

      Hallo, ich habe einen Receiver bei EBAY eingestellt und geschrieben dass ORF damit funktioniert.Ich hab das Ding für 15 Euro auf einem Flohmarkt erstanden , und der Verkäufer hat mir eine CD mitgegeben, und gesagt dass auf dieser alles oben sei was man dazu braucht.Ich habs probiert aber nicht geschafft.
      Da ich einen normalen funktionierenden Receiver habe, hab ich das Teil im Ebay eingestellt und dazugeschrieben dass ORF geht. Nach einigen Tagen bekam ich eine Anfrage von einem Käufer ob ORF ohne Karte geht. Ich bejahte dies. Ein Tag später bekam ich eine Mail von EBAY dass sie den Artikel aus der Versteigerung genommen haben, da ich eine Urheberrechtsverletzung begangen habe. Ich habe das Gerät nicht mehr eingestellt, es steht bei mir im Keller. Gestern bekam ich einen Breif von einer Anwaltskanzlei, und die wollen jetzt von mir fast 900 Euro und dass ich eine Unterlassungserklärung innerhalb weniger Tage unterzeichnet zurücksenden muss.Die Adresse müssen die von EBAY erhalten haben - Datenschutz gibts da wohl nicht?
      Kann mir jemand einen Tip geben wei man hier am besten verfährt?
      Oder gibt es jamanden dem ähnliches widerfahren ist?
      Vorab schon mal Danke für Eure Hilfe
    • RE: Abmahnung wegen ORF Receiver

      Was genau ist der Grund der Abmahnung und was sollst Du unterlassen ?

      Eine gerwerbliche Abmahnung sollte man auf keinen Fall ignorieren.

      Wie lange hast Du Frist zur Reaktion und wer ist Auftraggeber der Kanzlei ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Abmahnung wegen ORF Receiver

      Nochwas, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann empfehle ich dir dringend, einen Fachanwalt für gewerbliches Recht zu konsultieren. Hole in dem Fall vorher eine Deckung dafür ein, damit Du nicht unnötig Kosten hast !

      Nochmal ne andere Frage: Bist Du privater oder gewerblicher Verkäufer ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Abmahnung wegen ORF Receiver

      Hallo, leider sind die Informationen zur Abmahnung wirklich zu dürftig...

      Jedenfalls unterschreibst Du da erstmal gar nichts was die Unterlassungserlkärung
      betrifft.
      Die ist nämlich 30 Jahre lang gültig und im Regelfall einfach nur schwammig formuliert,
      so dass man letztlich dabei als Unterzeichner nur auf die Nase fallen kann.

      Ja und...

      ... wenn Du die Fragen von engelchen-mail dann mal beantwortet hast, können
      wir Dir sicherlich noch mehr schreiben...

      Gruß Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Hallo,

      also ich bin Privatanbieter,

      Ich soll unterlassen bei Androhung einer Vertragsstrafe von 20000€

      Satreceiver welche den Empfang von verschlüsselten ORF Programmen ermöglichen, in den Verkehr zu bringen oder bringen zu lassen und es insbesondere unterlassen sie anzubieten oder zu verkaufen

      des weiteren unterlassen Umgehungsvorrichtungen, bzw. die Bewerbung von Umgehungsvorrichtungen die mit dem Hinweis versehen sind, dass ORF frei empfangbar sind

      und natürlich die 900 € dem Anwalt zu bezahlen.

      Als Frist wurde mir der 17 Juni gesetzt / Kanzlei Unverzagt- von Have ....also schon sehr bald

      Vorab schon mal danke für eine etwaige Hilfestellung
    • besteht eine Rechtsschutzversicherung ???

      In diesem Fall würde ich unbedingt einen RA zur Abwehr des Schreibens konsultieren. (Aber einen der Ahnung hat, Fachanwalt für gewerbliches Recht).

      Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne die Kostenklausel zu streichen !!!!!!!!

      Da Privatverkauf kein Interesse an Gewinn, sondern allenfalls an Verlustausgleich...Du bist keine gewerbliche Gefahr für den Auftraggeber.

      Aber trotzdem meine dringende Empfehlung: Nimm dir einen Anwalt der sich auskennt !

      @Leute, die das Forum leiten: Darf ich eine Empfehlung für einen Anwalt aussprechen, der hier wirklich Hilfe leisten kann ???
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @ wuferl

      Halt uns bitte mal auf dem Laufenden, ok? Und wie schon geschrieben,
      vorsicht mit der Unterschrift auf der Unterlassungserklärung!

      @ engelchen-mail

      Original von engelchen-mail
      ...@Leute, die das Forum leiten: Darf ich eine Empfehlung für einen Anwalt aussprechen, der hier wirklich Hilfe leisten kann ???


      Du kannst doch jederzeit die PN-Funktion nutzen, muss ja nicht zwingend
      hier öffentlich sein.
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Hallo,

      ich habe mit dem Anwalt der mich abgemahnt hat gesprochen. Er war auch muss ich sagen recht kooperativ.
      Letztendlich hat er mir dargelegt warum ich überhaupt abgemahnt wurde(Filmrechte die ORF für Ihre Zuschauer bezahlen muss - durch die hohe Zahl der Schwarzseher werden die Rechte von den Filmstudios teuerer etc.)
      Letztendlich hätten wir uns auf 350€, Abgabe des Receivers und eine Unterlassungsverpflichtungserklärung mit 5000€(vorher 20.000€) Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung geeinigt.
      Ich bin echt geneigt das Angebot anzunehmen, da die Rechtsschutzversicherung bei Urheberrechtsstreitigkeiten nicht eintritt(hab ich nachgefragt).
      Vor Gericht gehen, ist denke ich auch gefährlich(Streitwert 20000€) da kostet mich der Rechtsanwalt schon ne schöne Stange Geld. Lt. Auskunft von Verbraucherschutzverein sieht das ganze auch nicht gut für mich aus.
      Tja ich hab noch bis Freitag Zeit - vielleicht hat ja jeamnd für mich noch einen guten & schgnellen Rat
      Vorab schon mal danke
    • du kannst es ja mal hier bei 123recht.net,Rechtsberatung versuchen, die Kosten halten sich, glaube ich, in Grenzen

      oder direkt hier
      Frag-einen-Anwalt.de
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Original von wuferl
      ...Letztendlich hätten wir uns auf 350€, Abgabe des Receivers und eine Unterlassungsverpflichtungserklärung mit 5000€(vorher 20.000€) Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung geeinigt.


      Hm, ich weiss ja dass Deine Position durchaus die schlechtere in diesem Fall
      ist, aber trotzdem würde ich versuchen, den Betrag für die Unterlassungserklärung
      noch weiter zu drücken... nun weiss ich nicht wie hoch z. B. Dein Monatseinkommen
      und Deine familiäre Situation ist... aber damit würde ich halt gegenüber dem Anwalt
      argumentieren und sagen (ALLES NUR BEISPIEL JETZT): Ich verdiene netto ca. 1.700 €
      monatlich, habe ein Haus (Schulden), eine Familie (xx Kinder!) - da ist bereits eine
      Strafsumme von 3.000 € ein Wahnsinnsbetrag, der Dich und vor allem Kinder und Familie
      in den Ruin/Hunger/Elend/keine Ahnung treibt.

      Viel Erfolg, immer dran denken, das Ding bleibt eben nicht nur 1 Jahr lang gültig und
      ist dann Geschichte...

      Gruß Mel
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