Abmahnung von Thomas B. aus Hannover bekommen

    • Dann möchte ich dich dringlichst darum bitten, die Urteile hier öffentlich zu machen, wenn es soweit ist. Das gilt natürlich auch für einen negativen Ausgang. Es wäre für alle Betroffenen von unschätzbarem Wert.

      Kannst du abschätzen, wann ungefähr mit den Urteilen zu rechnen ist?

      Darf leider hier noch nichts verraten, läuft noch bald mehr...


      Wie ist das zu verstehen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die Schadensersatzforderungen des Vergehens sind unverhaeltnismaessig hoch und existenzbedrohlich.

      Unrecht bestrafen ja, aber bitteschön keinen Sport daraus machen. Es sollte dem Kläger um die Sache gehen, nicht ums Geld.


      Ich denke die Strafe sollte schon erheblich sein, damit der Abschreckungscharakter erhalten bleibt.
      Und Fotoklau ist ja sowas von abgedroschen und bekannt das man sowas nicht ungefragt darf, da darf der Schadenersatz gerne hoch ausfallen,
      ansonsten betrachten es noch mehr Leute als "Sport" Fotos ohne Nachfrage (geschäftlich) zu benutzen.

      Aber wie BigUhu schon schrieb komm mit mehr Fakten rum und lass nicht nur deinen Frust hier ab. ?(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • RE: Abmahnung von Thomas B. aus Hannover bekommen

      @TE: Fakt ist, Du hast die Fotos aus dem Netz, dies gibst Du hier auch zu:

      Habe von meiner Münzen selber die Fotos gemacht und rein gesetzt, bei den letzen Münzen hat die Kamera gestreikt habe GeGoogelt und habe da ein Fotos aus den Netzt genommen und bei eBay reingesetzt.


      demnach war es nicht deines ! Soweit klar !

      Der vermeintliche Eigentümer kauft diesen Artikel um evt. zum einen an deine Adresse zu kommen und zum anderen um hier auch eindeutig alle Daten zu erhalten, die er nötigenfalls vor Gericht braucht. Auch wenn die Auktion verschwindet. 8)

      Dann wiedersprichst Du dir ! oben sagst Du ein Foto und dann kommt:

      Der Typ sagt das wären seine Fotos und darf die nicht benutzen, durch den Benutzung dieser Fotos soll ich jetzt 428,40€ Bezahlen.


      Nutzung dieser Fotos, da sind es dann schon mehrere ?

      Wenn dieser Mensch dich nun abmahnt bleibt dir ja offen, dagegen zu prozessieren, wenn dir diese Abmahnung ungerechtfertigt erscheint. Im Prozess muss der Abmahner dann sowieso beweisen, dass es seine Fotos waren. Wenn er das nicht kann, dann ist deine Vermutung hinsichtlich

      Ich finde jeder kann mir ein Brief Schicken und meinen ...
      Das es hier um seine Fotos handel oder sind !!!


      ja ok, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er sich auf dieses dünne Eis begeben würde.

      @Abmahn-Opfer:

      Der Fall teilt sich auf in zwei Prozesse.


      Ich nehme mal an, dein Anwalt hat in diesem Falle Widerklage eingereicht, richtig ? Dann wird sich ja hier gerichtlich bald rausstellen, ob deine oder in dem Falle eure Vermutung richtig und berechtigt ist.

      Meine Meinung hierzu ist aber, dass bei ca. 20 Leuten, die Fotos klauen oder sagen wir mal unberechtigt für eigene Zwecke verwenden nicht wirklich eine Masse ergeben...die Anzahl scheint mir legitim....wenn man überlegt wie viele allein bei eBay schon Fotos einer bestimmten Spielzeugfirma, die unter anderem Puppen mit poppiger Kleidung herstellen und schon seit Mitte der 40er Jahre besteht, dann dürften es hier einige 1000 jedes Jahr sein, die man berechtigt abmahnen kann, ohne den Tatbestand der Massenabmahnung zu erfüllen.

      Fakt ist, ES IST ALLGEMEIM BEKANNT, DASS MAN FOTOS NICHT UNGEFRAGT VERWENDEN DARF, DIE MAN NICHT SELBER MACHT !

      Wenn man sich daran nicht hält, muss man mit Konsequenzen rechnen...klar, dass betroffene dies nicht gut finden und klar ist auch, dass man Leute finden mag, die einem da recht geben, allerdings ist hier nur ausschlaggebend, was die Gesetzgebung meint....Ob ein Anwalt hier mit dem Urheber der Bilder bekannt oder befreundet ist ist unerheblich !

      Es geht einzig um den finanziellen Schaden, den der Urheber hierdurch erleiden kann, aus diesem berechnet sich auch der Gegenstandswert des abmahnenen Rechtsanwalts. Aus dem Gegenstandswert errechnet dieser dann seine Gebühren, welche tabellarisch im Gesetz bestimmt wird und nicht, wie hier scheinbar vermutet wird, willkürlich bestimmt werden kann !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @frostbeule @AbmahnOpfer

      Wir lassen das Forum nicht für Stimmungmache dieser Art mit zwei Accounts mißbrauchen! Ich bitte darum, die Diskussion in normaler Form fortzusetzen und auf die Fragen und Statements der User nicht mit solchen Spielchen zu reagieren.

      @all

      Der User frostbeule wird gesperrt, weil er mit AbmahnOpfer identisch ist. Der Account Abmahn-Opfer bleibt vorerst offen, um vielleicht doch noch Hilfreiches zum Thema beizutragen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich bin auch ein "Opfer" von Thomas B.
      Vorweg ich weis, dass die Nutzung eines "Seiner" Bilder verboten ist.
      Das sollte jetzt nicht weiter Thematisiert werden.

      1. B. arbeitet mit einem Münzhändler zusammen. Seine Fotos beinhalten das Zeichen des Münzhändlers. Der Händler bestätigt die Rechte von B.

      2. B. schreibt Abmahnungen im großen Stil. Soviele das man gut davon leben kann.

      3. B. ist nicht Hauptberuflich Fotograf. Er ist Angestellter bei der Stadt Hannover.

      Das die unberechtigte Nutzung von Bildern bestraft gehört, keine Frage. Die Art und weise wie B. mit dem Münzhändler für die "Verbreitung" der Bilder sorgt, die Tatsache, dass er immer erst amahnt wenn die Bilder die max. Zeit die er berechnen kann im Netz waren....

      ohne Worte

      Ich glaube viel schmutziger als der Typ kann man sein Geld nicht verdienen.

      So mehr sag ich da nicht zu
    • Der Urheber schützt seine Bilder mit Hilfe eines Rechtsanwalts, da ist dieser Münzhändler nicht der einzige ;)

      Scheinbar hat er ja auch guten Grund dazu ! UND die Anzahl an Abmahnungen ergibt sich aus den Leuten, die sich nicht ans Gesetz halten ;(

      Aber nochwas anderes....fast ein jeder Rechtsanwalt lässt mit sich reden was die Kosten betrifft....gerade wenn man als kleiner Privater mal so einen Fehler begangen hat. Wer den Fehler einsieht und nachweisen kann, dass er ein Bild für eine private Auktion kopiert hat, der hat in den meisten Fällen bei vernünftiger und netter Komunikation evt. eine Chance, den Betrag zu schmälern :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • zu 1. > das ist unerheblich

      zu 2. >das ist unerheblich

      zu 3. >das ist unerheblich

      genauso, wie es unerheblich wäre, dass der Mann Nasenbohrer oder Falschparker wäre :rolleyes:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • natürlich ist es unerheblich wenn der Mann ein Schmarotzer wäre.

      Genauso wie es unerheblich, dass ich weis wo er Arbeitet, so wie hundert andere die er für seine unendlich kreativen Denste hat bezahlen lassen

      Die Welt dreht sich trotzdem weiter. Mal ist das unerhebliche für den einen etwas unangenehmer, mal für den anderen :lach:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tarossa ()

    • so wie hundert andere die er für seine unendlich kreativen Denste hat bezahlen lassen


      ich glaube, Du siehst das ein wenig falsch.....ein Rechtsanwalt kann nur mir Auftrag arbeiten und wenn er diesen erhält, dann tut er es natürlich auch, denn das ist sein Job....! Auch ein Rechtsanwalt muss leben 8o...den Fehler macht ja nicht er, sondern die, die sich nicht an das Gesetz halten.... :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • ist doch toll, wenn er selber mahnt, dann wie Stubentiger schon schreibt erstmal die Füße still halten und abwarten, wenn man KEIN schlechtes Gewissen hat, oder mit ihm reden.....ein nettes und ehrliches Gespräch kann nix schaden und die Sache evt. bei einer Verwarnung stehen lassen.....wenn hier aber einer pampig reagiert, dann denke ich mal, dass er die Sache an seinen Anwalt weitergibt.

      Erzähle uns doch mal, wie genau das bei dir vorgegangen ist....?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Es war wie wohl bei den Meisten ein Bild bei der ebay Auktion.

      Er hat schön die 7 Tage gewartet und dann eine Rechnung nach irgendwelchen Tabellen für Fotopreise (genau weis ich das nicht mehr)
      Plus 100% Aufschlag für unerlaubte Verwendung plus 100 % Aufschlag weil ich die Copyrechte nicht vermerkt hat. War in etwa so um die 500 Euronen. Sprechen lies er überhaupt nicht mit sich (meine ersten emails waren sehr freundlich). Mann findet über den Typen eine Menge im Netz. Der von mir befragte Anwalt sagte zahl mal besser, also habe ich gezahlt. Es gibt aber ein emailverteiler von Geschädigten. Wo man immer die neusten Fälle erfährt. Mann erfährt auch einige Interna die hier nicht hergehören, mich an seiner Stelle aber nicht mehr ruhig schlafen lassen würden :D.

      Ich weis zwar nicht ob alles stimmt was im Verteiler steht, aber es ist sogar seine Autowerkstatt bekannt und wann sein Wagen da ist.

      Aber wie schon vorhin jemand schrieb, dass ist völlig unerheblich.
    • Das ist ein Verteiler von einem "Opfer", den kann ich nicht verlinken.

      Der Münzhändler hat nach meinem Kentnisstand alle Rechte für die Fotos an Thomas B. abgetreten. Die Fotos sind von einem richtigen Fotografen erstellt worden. Schon ein interessantes Geschäftsmodel.

      Wenn es irgendeine legale Möglichkeit gibt Herrn B. und, oder seinen Helfern mal "Licht ans Fahrad zu machen" wäre ich sehr interessiert. Ist es eigentlich zulässig den emailverkehr den ich mit Ihm hatte zu veröffentlichen ? Da ist sein voller Name erwähnt, oder mache ich mich dann strafbar.

      Das wäre sicher eine Interssante sache, da er in dem emailverkehr schon ziemlich viel von seiner Gesinnung preisgibt.
    • Da ist sein voller Name erwähnt, oder mache ich mich dann strafbar.


      Es wäre schon möglich, daß du damit Rechte verletzt. Du mußt dich deshalb nicht gleich strafbar machen. Um sicher zu gehen, ist der Name in diesem Forum bitte nicht auszuschreiben. Die Betroffenen erkennen ihn ja auch so als Thomas B. aus Hannover.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.