Verbraucherzentrale NRW warnt vor Online Service Ltd.

    • Verbraucherzentrale NRW warnt vor Online Service Ltd.

      Bericht Verbraucherzentrale NRW

      Katja Günther schlägt wieder zu. Erneut rollt aus der Kanzlei der Münchner Rechtsanwältin eine Mahnwelle auf Kunden der Firma Online Service Ltd zu. Jetzt wird denen, die sich nach Überzeugung der Verbraucherzentrale NRW berechtigt weigern, ihr Abonnement zu zahlen, mit Verweis auf ein aktuelles Urteil eine Klage angedroht.


      Bitte die Online Service Ltd nicht mit der Content Services Ltd der Gebr. Schmidtlein verwechseln, die in Zusammenarbeit mit dem Anwalt Olaf Tank über Jahre ähnliche Unsicherheit bei Internet-Usern verbreitete. Die Vorgehensweise ist allerdings dieselbe.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Verbraucherzentrale NRW warnt vor Online Service Ltd

      Nun hat auch Heise das Thema aufgegriffen: Heise-Bericht
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das Amtsgericht Wiesbaden, auf dessen Urteil sich Frau Günther in ihren Abmahnung mißbräuchlich bezog, gab nun eine Mitteilung heraus (PDF).
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    • Das hier verkündete Urteil macht keinerlei Aussagen zur Wirksamkeit eines möglichen Vertrages zwischen dem Internetnutzer und dem Online- Dienst.


      was sagt uns das? Man muss sich gegen ungerechtfertigte Forderungen ohne Anwalt wehren, wenn man keinen Anwalt bezahlen will? Wenn man aber betrügerische Absicht hinter den unberechtigten Forderungen nachweisen kann, und dies im Gerichtsverfahren beweisen kann, dann werden auch die Anwaltskosten erstattet?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich hab das so verstanden, dass man bei solchen ungerechtfertigten Mahnungen nicht sofort voreilig zum Anwalt rennen soll, da die Kosten dafür nicht von der Gegenpartei zurückgeholt werden können.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Ich bin eine von denen, die in Korrespondenz - ok, eher einseitig, da ich ihr nicht schreibe- mit besagter "Dame" stehen. Ich hab selbiges Schreiben mit Urteil auch schon bekommen, davor die allerletzte Mahnung und die letzte...
      Was mich nicht tötet, bringt mich nicht um...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rainbowlight ()

    • Original von Rainbowlight
      Ich bin eine von denen, die in Korrespondenz - ok, eher einseitig, da ich ihr nicht schreibe- mit besagter "Dame" stehen. Ich hab selbiges Schreiben mit Urteil auch schon bekommen, davor die allerletzte Mahnung und die letzte...


      Sehr gut, daß du nicht antwortest. Ich lese immer wieder, daß Angeschrieben übernervös reagieren und nach Hilfe schreien, was sie denn nun tun sollen. Dabei muß man gar nichts tun.

      Interessant wird die Sache erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Und das dürfte wohl kaum der Fall sein.

      Vielleicht würde ich versuchen, in einem Zweizeiler per Mail, auf die hier verlinkten Presseberichte hinzuweisen. Die Frau Anwältin könne sich bei dir die Mühe sparren. Möglicherweise wirkt das und du hast Ruhe, weil man merkt, daß du dich nicht über den Tisch ziehen läßt.
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    • Offensichtlich kennt die RA Katja Günther keine Grenzen und beantragt erste Mahnbescheide bei Gerichten. Die Verbraucherzenterale Rheinland Pfalz warnt:

      Offensichtlich beantragt die Anwältin Katja Günther aus München derzeit zahlreiche Mahnbescheide gegen Internetnutzer, so die aktuellen Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Verschickt werden sie an Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Fa. Online Content Ltd. für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen. "Dies ist eine neue ‚Qualität’ der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern", so das Urteil von Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.


      Es ist jedem Betroffenen geraten, den Mahnbescheiden fristgerecht zu widersprechen, keinesfalls zu ignorieren. Eine Begründung ist hierbei nicht notwendig.

      Eine geradezu dreistes Vorgehen, wenn man bedenkt, daß die Staatsanwaltschaft eben wegen dieser Verstrickungen gegen Katja Günther ermittelt.
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    • ja, dann wollen wir doch für die faulen unter uns unverlinkt aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nochmal auf die Hilfe der Verbraucherzentalen hinweisen:

      Information und Beratung zum Thema gibt es montags und donnerstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr am landesweiten Telefon der Verbraucherzentrale unter der Rufnummer 01805 60 75 60 60 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, ggf. abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). VZ-RLP


      ich weiß nun nicht, ob die Beratung auch überregional gegeben wird, aber sicher könnte man auch die jeweilige Verbraucherzentale des eigenen Bundeslandes mit Hinweis auf diese Links befragen.

      und nicht auf die lange Bank schieben! wie BigUhu schon riet:
      Es ist jedem Betroffenen geraten, den Mahnbescheiden fristgerecht zu widersprechen, keinesfalls zu ignorieren. Eine Begründung ist hierbei nicht notwendig.


      Fristen können über Geld oder nicht Geld entscheiden!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Frankfurt ist die gängige Abofallen-Masche strafrechtlich nicht zu beanstanden. Die 27. Strafkammer des Gerichts wies eine entsprechende Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt per Beschluss vom 5. März 2009 ab. Die Anklage hatte sich gegen Michael Burat, den ehemaligen "Director" der NetContent Ltd., sowie eine Katarina Dovcová, Geschäftsführerin der Nachfolgefirma Online Content Ltd., gerichtet. Beide Unternehmen betrieben und betreiben Abofallen wie Routenplaner-server.com, Vorlagen-Archiv.com oder Sudoku-Welt.com.


      Heise-Bericht

      Damit stellt sich das LG Frankfurt gegen das OLG Frankfurt, das noch kurz zuvor sehr wohl eine strafrechtlich relevantes Vorgehen im Verstecken der Abo-Kosten gesehen hat.

      Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sieht in mehreren Abofallen-Seiten eine "arglistige Täuschung" im Sinne des BGB (Paragraf 123, Abs. 1). Die Richter verurteilten einen Betreiber solcher Nepp-Seiten in zwei Fällen unter anderem zur Unterlassung sowie zur Auskunft über die bislang erzielten Einnahmen. Sehr ausführlich und differenziert setzte sich die Kammer in ihrer Begründung zu den Berufungsurteilen vom 4. Dezember 2008 (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07) mit der Thematik "Abofallen" sowie mit den Gewohnheiten von Websurfern auseinander.


      Heise Bericht

      Der Vorgang zeigt einmal mehr, welche irrsinnigen Wege die richterliche Freiheit bei der Beurteilung des Sachverhaltes gehen kann. Dort wo ein OLG eine Straftat sah, lehnt das niederinstanzliche LG der gleichen Stadt das Verfahren bereits im Vorfeld ab. Die Entscheidung hat eine Menge Empörung hervorgerufen und ebnet dem weiteren Treiben der Online Service Ltd und der Frau Katja Günther den weg. Die Staatsanwaltschaft will den Fall dennoch weiter verfolgen. Es bliebt abzuwarten, welche Rechtsmittel hier zum Erfolg führen können.
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