Abmahnung erhalten

    • Abmahnung erhalten

      Ich hatte ja bereits einmal angesprochen, dass ich auch nicht von der Abmahnwelle verschont geblieben bin und demnach auch eine Abmahnung erhalten habe. Nun habe ich natürlich meinen Anwalt mit der Überprüfung beauftragt.

      Dieser hat die Sache geregelt. Ich sage dazu nur, wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen schmeißen !

      Der RA hat sich sehr geärgert, denn sein Mandant hatte selber mehrere Fehler in seinen Angeboten, die wesentlich höher bewertet werden können, als der meine und somit hat er den kürzeren gezogen.

      Verhandlung abgewendet, Kosten aufgehoben und Mehrkosten für Kläger durch irrsinniges Mahverfahren und trotz Schlichtungsversuch vorab, Bestand auf gerichtliches Verfahren.....kurz vorher Vergleich und erhebliche Gegenstandswertminderung....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • ich greif Engelchen mal vor und oute hier den Grund, der ja hier im Archiv zu finden ist:

      Der Grund: Ich habe nach Wunsch versicherten und unversicherten Versand angeboten, leider aber nicht den Zusatz: "Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass das Versandrisiko nach § 474, Abs. 2 BGB immer beim Verkäufer liegt."


      Aber das ist ja auch nur einer von "zig" möglichen Abmahngründen, von denen viele sich auf die AGB beziehen, die ich noch seltenst fehlerfrei gesehen habe!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • nein, ich habe immer eigene Fotos und Beschreibungen, es ging darum, dass ich in meinen Auktionen versicherten und unversicherten Versand angeboten habe und nicht ausdrücklich darauf hinwies, dass ich als gewerblicher Verkäufer immer für den Versand haften muss.....egal welchen Versand der Käufer wünscht...

      also ich sollte dafür büßen, dass ich dem Käufer eine kostengünstigere Versandart angeboten habe, aber dem Abmahner nach dem Käufer nicht ausdrücklich gesagt habe, dass er bei Verlust der Sendung eben auch bei unversichertem Versand darauf beharren kann, dass ich für den Versandschaden bzw. für den Verlust verantworlich bin. Das war alles....

      Grund: Ich biete dem Käufer einen günstigeren Versand an und gaukle durch die Worte "unversicherter Versand" evt. ein falsches Rechtsverständnis bezüglich des Gefahrenübergangs vor !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von engelchen ()

    • Für den Käufer macht es dann doch eigentlich keinen Unterschied, ob der gewerbliche Verkäufer versichert oder unversichert anbietet. Risiko immer beim Verkäufer. Die unterschiedlichen Versandarten sind dann lediglich eine Sicherheit für den Verkäufer.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Genau: Für den Käufer macht es den Unterschied, dass er bei gleichem Risiko günstigeren Versand hat. Für den Verkäufer ist ein versicherteter Versand natürlich besser, aber wer bezahlt den noch freiwillig ? Ein Käufer könnte dies bei einem gewerblichen allerdings gerne machen (also den versicherten Versand freiwillig zahlen) weil es evt. ein Produkt ist, dass er so nicht mehr bekommen kann oder eben dies unbedingt haben will und nicht das Geld, wenn der Verkäufer es kein zweites mal besorgen kann.

      Der Abmahner meinte nun, ich würde in der Angebotsübersicht mit einem günstigen Versand werben und dem Verkäufer aber durch zusätzlich angebotenem versicherten Versand suggerieren, dass er durch unversicherten Versand eben nicht sicher sein kann, dann also doch den versicherten Versand nehmen sollte, da ich eben den oben aufgeführten Satz nicht gut sichtbar in das Angebot gebracht habe.

      Ich habe also mit einem niedrigen Versandangebot die potentiellen Kunden auf mein Angebot gelockt ! 8o

      So´n Scheiß ! :wallbash Egal, ich hab es geändert und gut is.... :lach:

      Er hatte zB gebrauchte Ware als Neuware in der Beschreibung deklariert, da frage ich mich ja mal, was da mehr wiegt....mal ganz abgesehen von den anderen Kleinigkeiten auf die ich hier nicht näher eingehen werde....aber der Richter hat es ebenso gesehen... 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger