Startpreis 1 Euro kein Irrtum !

    • Startpreis 1 Euro kein Irrtum !

      Hallo, hier mal was zum Thema günstig einstellen und nicht zum erwünschten Preis verkaufen:

      1. Kaufverträge bei eBay sind auch dann wirksam, wenn der im Rahmen einer Auktion zum Startpreis von 1 € eingestellte Gegenstand zum Zeitpunkt des Angebotsendes einen nur geringen Preis erzielt, obwohl der tatsächliche Wert sehr viel höher ist.

      2. Die enttäuschte Erwartung des Käufers über den tatsächlich erreichten Kaufpreis berechtigt diesen nicht zur Anfechtung wegen Irrtums gem. § 119 BGB.


      internetrecht-rostock.de/olg-koeln-18-u-109-06.htm

      Demnach: Überlege vorher, ob Du es für einen Euro Startpreis reinsetzt, wenn Du einen bestimmten Betrag erzielen willst :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Das Urteil haben wir bereits in unserer Sammlung: Das Rübenroder-Urteil: Gültiger Kaufvertrag bei ebay

      Es gehört zu den Klassikern der ebay-Urteile, sozusagen Grundlagen.

      Ich möchte dann an dieser Stelle vielleicht nochmal verdeutlichen, daß Auktionen mit Startpreis 1€ nicht grundsätzlich nicht wegen Irrtum anfechtbar sind. Da es üblich ist, derart bei ebay einzustellen, ist es vielmehr ein Problem der Beweisbarkeit.

      Hatte man tatsächlich vor, ab 1€ einzustellen, ist aber mit dem Endpreis unzufrieden, dann ist eine Anfechtung ausgeschlossen. Wollte man dagegen anders einstellen und hat sich zB vertippt, dann ist eine Irrtumsanfechtung vom Grundsatz her möglich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.