EuGH: Kein Wertersatz für die Nutzung bei Gewährleistung

    • EuGH: Kein Wertersatz für die Nutzung bei Gewährleistung

      Bei deinem hilfreichen Link zu legalershop.de im anderen Thread fiel mir folgendes ins Auge:

      Kein Wertersatz für die Nutzung bei Gewährleistung


      Im Urteil vom 17.04.2008 (Az. C-404/06) wurde entschieden, dass von einem Verbraucher kein Wertersatz verlangt werden darf, wenn dieser die Ware innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist wegen eines Sachmangels umtauscht. Das steht damit im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), und das europäische Urteil ist bindend!

      Nach Meinung des EuGH stehen § 346 Abs. 1 und 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (daraus ergibt sich der Wertersatzanspruch) nicht mit Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 1999/44/EG in Einklang. Nach EG-Recht müssen Nachbesserungen, Reparaturen oder Ersatzlieferungen im Gewährleistungsfall unentgeltlich erfolgen.

      Das EuGH Urteil ist für deutsche Gerichte bindend. Händler müssen sich also darauf einstellen, dass sie ab sofort bei Gewährleistung keinen Wertersatz mehr für die Nutzung von mangelhaften Waren verlangen dürfen. Übrigens: Den Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften betrifft die Entscheidung zunächst nicht. Dazu liegt dem EuGH jedoch ein weiteres Verfahren vor, über welches in Kürze entschieden wird.


      Naja, das wird ja den einen oder anderen freuen, ganz richtig finde ich das jedoch über einen so langen Zeitraum nicht! :rolleyes:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Naja, das wird ja den einen oder anderen freuen, ganz richtig finde ich das jedoch über einen so langen Zeitraum nicht!


      Da stimme ich dir zu, obwohl ich als Verbraucher davon ebenfalls profitiere.

      Übrigens: Den Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften betrifft die Entscheidung zunächst nicht. Dazu liegt dem EuGH jedoch ein weiteres Verfahren vor, über welches in Kürze entschieden wird.


      Da wäre zu vermuten, daß auch hier entsprechend geurteilt wird. Bitte halte uns hier auf dem Laufenden.

      P.S. Ich verschiebe mal in die Urteilsdatenbank.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es wundert mich nur, dass durch die ganzen Medien, die wir hier so regelmäßig einsehen, seit April noch kein Echo zu so einer Meldung aufgefallen ist? 8o

      Sicher, es betrifft ja vorerst noch nicht den Fernhandel, aber die "Gefahr" liegt ja schon nahe, dass da 1:1 angeglichen wird, da hätte ich schon vermutet, dass es da irgendwo Kommentare dazu gegeben hätte?

      Von seriösen Händlern/Marken wird ja so eine Gewährleistung, die ja im Grunde schon einer gefühlten "gefühlten Garantie" für 2 Jahre entspricht, schon geleistet, meistens. Aber einen Anspruch darauf zu haben, beruhigt bei einer größeren Anschaffung doch ungemein!

      Allerdings wird es wohl weiterhin so sein, dass die Maschinen/etc. erst genau nach der Gerwährleistung kaputt gehen, da gibt es bestimmt Konstrukteure, die solche "Sollbruchstellen" einbauen, die dann exakt nach berechneter Zeit brechen :D
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