Umsatzsteuerbefreit oder mit Mehrwertsteuer - wo gibt es Infos?

    • Umsatzsteuerbefreit oder mit Mehrwertsteuer - wo gibt es Infos?

      Hallo,

      da ich nicht weiß wie mein Nebengewerbe sich entwickelt, hatte ich als Kleingewerbetreibener vor, mich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen.

      Wenn sich etwas aus dem Shop ergibt - gerne später mehr....

      Nur wo genau finde ich die Unterschiede zwischen einem "befreiten" und einem "regulären"?

      Ich möchte das gerne anschaulich erklärt haben. Sicher macht sowas auch der Steuerberater. Allerdings denke ich das im großen www sowas auch bereits hunderfach erklärt wurde....ich brauche Erklärungen für den absoluten Laien. Nur finde ich einfach nichts ;( :rolleyes:
      Gruß,

      kohrti
    • RE: Umsatzsteuerbefreit oder mit Mwst. - wo gibt es infos?

      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von aheide
      Ich bin mir nicht ganz sicher, ... möchtest Du eine Erklärung, wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt wird?


      Wenn ich das wüsste. Ich habe jemanden der ist Steuerfachangestellter und Betriebwird jetzt. Er hat mir zur Befreiung geraten. Ich kann froh sein so jemanden an meiner Seite, aber ICH möchte gerne Wissen was diese ganze Begriffe, etc. bedeuten...was das bedeuten wenn ich etwas nach der einen oder anderen Art mache....

      Ich möchte mich informieren und mich nicht ausruhen auf dingen die ich nicht kenne. Die Seite vom BMWi, scheint sogar sehr gut....
      Gruß,

      kohrti
    • Ok, also mein Verkaufspreis abzüglich des Einkaufpreises ist mein Gewinn. Das habe ich jetzt verstanden wenn man Umsatzsteuer-befreit ist ist.

      Aber von diesem Gewinn möchte das FA doch Geld oder nicht?

      Kann ich die Steuer von gekauften Wertgegenständen wie Drucker, Papier, Verpackungsmaterial, etc. komplett wiederbekommen?

      Bei irgendwas muss der Umsatzsteuerbefeite doch benachteiligt sein, oder nicht :rolleyes:
      Gruß,

      kohrti
    • Also, als Kleinunternehmer:

      - stellst Du Rechnungen OHNE Mehrwertsteuer
      - Du hast NICHTS von Eingangsrechnungen, die eine Umsatzsteuer berechnen
      - Du musst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen (EÜR), welche Du Deiner regulären Steuererklärung beilegst.
      - Du musst in Deinem Shop und Deinen Angeboten darauf hinweisen, dass Du Kleinunternehmer bist, und daher keine Umsatzsteuer ausweisen kannst/darfst.


      EÜR:
      Die ist viel einfacher, als es sich anhört. Was hab ich gezittert vor diesem Begriff.
      Man öffne Excel, gebe das Geschäftsvorfallsdatum ein in die nächste Spalte der Name des Geschäftspartners, 'Konto' (z. B. Werbemittel, Handelware, RG-Nummer bei Einnahmen), dann Einnahme in Euro, dann Ausgabe in Euro

      Lass das alles von Excel zusammen rechnen und gegeneinander aufrechnen. Schon hast du eine EÜR.

      Ach ja... das alles dann noch aufgeteilt in die Monate (auf extra Seite).
      Also Umsatz pro Monat z. B.:

      Monat Einnahme Ausgabe Gewinn/Verlust
      Januar 2.800,00 E 1.800,00 Euro +1000 Euro

      unten wieder zusammenrechnen lassen.

      Dann noch aufgeteilt in die verschiedenen 'Kategorien'
      z. B.
      Porto 1245,48 Euro
      Büromateril 7825,78 Euro
      usw.



      Also so sieht das jedenfalls bei mir aus und bislang hat sich noch keiner beschwert ;).


      Kleinunternehmer bist Du allerdings nur, solange Du einen Umsatz von 17.500 Euro im Jahr nicht überschreitest.

      internetrecht-rostock.de/kleinunternehmer-steuern.htm


      So, und jetzt hab ich mal ne Frage, denn Internetrecht-Rostock schreibt da was, was ich nicht wusste:

      Dies bedeutet, dass ein Unternehmer der im vergangenen Jahr einen Umsatz von bis zu 17.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) und in diesem Jahr einen Umsatz von nicht mehr als 50.000 € erzielt, kann Kleinunternehmer sein.


      Ich habe in diesem Jahr einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro aber an die 50.000 Euro komm ich ja nie ran.... Heisst das nun, dass ich nächstes Jahr noch um die UVA komme?? Denn ich glaube nicht, dass ich nächstes Jahr die 50.000 Euro schaffe .
    • Der Nachteil ist, dass Du nichts von Nettorechnungen hast.

      Mein Schwager z. B. betreibt einen Kurierdienst. Er hat gleich zu Beginn seiner Tätigkeit auf den Kleinunternehmer verzichtet, denn so konnte er 'günstiger' tanken, da er die Steuer ja geltend machen konnte. Im Gegenzug dazu, musste er natürlich auch seine Dienstleistungen versteuern.

      Es kann in einzelnen Sparten sinnvoll sein, auf den Kleinunternehmer zu verzichten. Für mich hab ich durchgerechnet, würde es sich nicht wirklich lohnen (solange die liebe Post steuerbefreit ist).
    • Hmmm ok.


      Das heißt das FA bekommt von meinem Gewinn nie etwas ab? Weil ich unter die 17.500€ falle?

      genau Porto. Versandkosten betragen 5,90€ Zahle ich für die Paketmarke Steuern?

      Darf ich denn wie die "anderen" auch, mir jeden Monat die Umsatzsteuer vom FA wiederholen. Umsatzsteuer für Versandmaterial (Kartons, Klebenand) oder Telefon-/Internetkosten (Muss das Telefon als Geschäftskonto bei dem Betreiber angemeldet sein?), Webhostinggebühren, Werbeagentur, Werbematerielen...etc.


      EDIT: Grenzen sind 17.500€ und 50.000€. Zwar kommst du im letzten Jahr über das Limit aber nicht im aktuellen Jahr. Somit meiner Meinung nach Kleinunternehmer....(kann morgen meinen Steuermenschen gerne fragen?)
      Gruß,

      kohrti

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    • EDIT: Grenzen sind 17.500€ und 50.000€. Zwar kommst du im letzten Jahr über das Limit aber nicht im aktuellen Jahr. Somit meiner Meinung nach Kleinunternehmer....(kann morgen meinen Steuermenschen gerne fragen?)


      Nicht mehr nötig *g*... ich hab mir einfach die Seite mal selber durchgelesen. d. h. ich darf 1 x über die 17.500 Euro kommen, aber nicht über 50.000 Euro. Dann darf ich in dem Jahr, in dem ich die magische 17.500 Euro überschritten habe (aber noch unter 50 TE bin) noch als Kleinunternehmer handeln.

      genau Porto. Versandkosten betragen 5,90€ Zahle ich für die Paketmarke Steuern?

      Nein, Post hat einen Sonderstatus - keine Steuer

      Darf ich denn wie die "anderen" auch, mir jeden Monat die Umsatzsteuer vom FA wiederholen.

      Wer nicht zahlt, darf auch nicht holen ;)


      Webhostinggebühren,

      Nein

      Werbeagentur,

      Nein

      Werbematerielen

      Nein

      etc.

      Auch nicht ;)
    • Lach :D


      Wenn ich überlege das ich ca. 500€ Werbeagentur bezahle, evtl. ca. 1300€ Rechtanswalt und anschließend die Gebühren für den Onlineshop...stehe ich mich da wirklich besser?

      Gibt es denn allgemeine Hinweise die sagen ab dann und dann lohnt es sich als Kleingewerbetreibener und dann wiederrum nicht? So wie du es schon angedeutet hast?

      Ahh...das heißt also die Post hat einen Sonderstatus. Bei GLS, DPD und Co würden Steuern für die Paketmarken also fällig.
      Gruß,

      kohrti
    • Steuern zahlst du nur bei *privten* Paketdiensten (Hermes, DPD, etc.)

      Das mit dem lohnen ist so eine Sache.
      Kommt eben darauf an, in welcher Sparte Du tätig bist.
      Als Online-Händler (gerade am Anfang) denke ich nicht, dass es sich gleich lohnt, kein Kleinunternehmer sein zu wollen.

      Es sei denn, Du hast noch ein Ladengeschäft und einen Geschäftswagen. Allerdings bezweifle ich, dass ein Ladengeschäftsinhaber unter die 17.500 Euro / Jahr fällt. Dann kann er ja gleich dicht machen *g*.

      Wenn Du Artikel verkaufst, die hauptsächlich per Paketdienst verschickt werden, dann kann es evtl. doch interessant sein, gleich die UVA zu machen. Dann aber bitte nicht per Post sondern per privaten Paketdienst.

      Allerdings muss Dir bewusst sein, dass Du, wenn Du verzichtest, mind. 5 Jahre auf den Kleinunternehmer verzichtest. Denn solange verpflichtest Du Dich, die Umsatzsteuervoranmeldung zu machen. Erst nach 5 Jahren kannst Du zurück - wenn Du das wollen würdest.
    • Original von aheide
      Allerdings muss Dir bewusst sein, dass Du, wenn Du verzichtest, mind. 5 Jahre auf den Kleinunternehmer verzichtest. Denn solange verpflichtest Du Dich, die Umsatzsteuervoranmeldung zu machen. Erst nach 5 Jahren kannst Du zurück - wenn Du das wollen würdest.



      Ich denke, das ist ein guter Hinweis. Trotz der einmaligen Hohen Ausgaben wie Werbeagentur, Rechtsanwalt..könnte es die erste Zeit doch besser sein als Kleinunternehmer zu laufen...


      Aber der Staat verdienst an mir ja so rein gar nichts. Außer an der Steuer die ich an meinen Großhändler zahle. Und jeden Monat ist halt diese Steuervoranmeldung immer bis zum 10. des Monats fällig...
      Gruß,

      kohrti
    • Dieser Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber ich habe ihn durch die Forumssuche gefunden und er hat mir bei einem ähnlichen Problem geholfen. Ich musste mich auch mit der Kleinunternehmerregelung befassen und habe hier wichtige Anregungen erhalten. Weiterhin hat mir der Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung mit Musterrechnung sehr geholfen.

      Vielleicht hilft der Link ja auch Leuten die nach dem Thema suchen und Hilfe brauchen!

      Bis bald,
      Manfred