Hallo,
Ich habe vor kurzem einen ähnlichen Thread erstellt, welcher aber nichts mit diesem hier zu tun hat - nur vorab.
Einem Bekannten von mir ist fast das gleiche passiert wie mir (und ich habe ihm angeobten in diesem Forum nach einer Lösung zu fragen, weil mir auch schon so gut geholfen wurde ) :
der Artikel (ich weiß leider selbst nicht genau was es war; irgendein Kleidungsstück; aber werde es ergänzen sobald ich ihn nochmal gefragt habe) wurde nach dem Soforrtkauf von Ebay entfernt, bei ihm kommt jedoch noch erschwerend hinzu, dass er keinen Kontakt zum Verkäufer aufnehmen kann. Der Kauf erfolgte am Dienstag 18.11, also inzwischen 8 Tage.
Auf die Kontaktaufnahmeversuche über eBay antwortet der Verkäufer nicht, und der Name im Kaufformular ergibt im Telefonbuch keine Treffer. Im Gegenteil, in der angeblichen Adresse wohnt eine völlig andere Person laut der Auskunft.
Was kann man hier unternehmen, außer versuchen über eBay an die Verkäuferdaten heranzukommen bzw. weiter die Kontaktaufnahme versuchen?
Kann man den Vertrag nach einer Gewissen Zeit als nichtig ansehen?
bzw. kann der Vk Forderungen stellen, im schlimmsten Fall sogar auf dem juristischen Weg, wenn er sich selbst nicht meldet?
Muss man in einem solchen Fall bereits vor der Kontaktaufnahme die Bezahlung leisten?
oder kann man darauf bestehen, erst noch einmal Kontakt aufzunehmen?
Hoffentlich könnt ihr auch hier so erfolgreich helfen wie mir letztlich.
mfg rstmnky
Ich habe vor kurzem einen ähnlichen Thread erstellt, welcher aber nichts mit diesem hier zu tun hat - nur vorab.
Einem Bekannten von mir ist fast das gleiche passiert wie mir (und ich habe ihm angeobten in diesem Forum nach einer Lösung zu fragen, weil mir auch schon so gut geholfen wurde ) :
der Artikel (ich weiß leider selbst nicht genau was es war; irgendein Kleidungsstück; aber werde es ergänzen sobald ich ihn nochmal gefragt habe) wurde nach dem Soforrtkauf von Ebay entfernt, bei ihm kommt jedoch noch erschwerend hinzu, dass er keinen Kontakt zum Verkäufer aufnehmen kann. Der Kauf erfolgte am Dienstag 18.11, also inzwischen 8 Tage.
Auf die Kontaktaufnahmeversuche über eBay antwortet der Verkäufer nicht, und der Name im Kaufformular ergibt im Telefonbuch keine Treffer. Im Gegenteil, in der angeblichen Adresse wohnt eine völlig andere Person laut der Auskunft.
Was kann man hier unternehmen, außer versuchen über eBay an die Verkäuferdaten heranzukommen bzw. weiter die Kontaktaufnahme versuchen?
Kann man den Vertrag nach einer Gewissen Zeit als nichtig ansehen?
bzw. kann der Vk Forderungen stellen, im schlimmsten Fall sogar auf dem juristischen Weg, wenn er sich selbst nicht meldet?
Muss man in einem solchen Fall bereits vor der Kontaktaufnahme die Bezahlung leisten?
oder kann man darauf bestehen, erst noch einmal Kontakt aufzunehmen?
Hoffentlich könnt ihr auch hier so erfolgreich helfen wie mir letztlich.
mfg rstmnky