alfa7 schrieb:
Hallo an alle Leser,
jeder Leser hat seine Erfahrung gemacht, viele fühlen sich betrogen od. zumindest arglistig getäuscht.
Gleich ob ein Schaden entstanden ist oder nicht.
Die Arbeitsweise ist bekannt und trägt jede Person vor.
Bitte geht alle aber auch alle zur der nächsten Polizeidienststelle. Das Kostet nichts und ist in ca.30min. erledigt.
Die Unterlagen sind weitergeleitet worden.
Mein Grund: Bei dem einen ist es die Anmeldegebühr 240,- +Mwst. und bei denen , die keine Waren bekommen haben und noch mehr.
Die Polizei kennt die Paragraphen z.B. §263 StgB etc.
Die Justiz in Chemnitz ist informiert und bereits durch viele Anzeigen schon tätig. Bei k31 kann man anfragen.
Ich habe nicht gezahlt und auch nicht der creditreform, sondern meiner Agumentation einer aglistigen Täuschung sowie versuchter Betrug
mich einer Zahlung entzogen.
Wer was tun muss, sollte was tun. Wenn alle was tun wird es schnell erledigt sein. Wenn es nicht alle sind, dauert es etwas länger
Erst Strafrecht dann vielleicht Zivilrecht, wenn es überhaupt dazu kommt. (Glaube ich nicht)
Melango.de in der Kritik - JW Handelssysteme GmbH - B2B Technologies Chemnitz GmbH
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Vielen Dank, Jürgen, so kann deine Rückmeldung dem nächsten wieder weiterhelfenBedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte" -
Hallo Leute,
bin gerade nach Hause gekommen und habe durch Zufall melango.de gesehen. Bei der Anmeldung dachte ich mir nichts, bis ich die Gebührentabelle gesehen und davor den Fehler gemacht hatte den Anmelde-Button zu klicken.
Ich habe jetzt Angst vor dieser "Rechnung" die am nächsten Tag kommen soll.
Ich habe mich gerade erst Angemeldet. Kann ich via Post sofort von der Anmeldung zurücktreten? Wie sollte ich auf die Rechnungen reagieren?
Es gibt immer User die sagen, man sollte zahlen und einige sagen, man sollte nicht zahlen.
Ich habe denen weder etwas hin geschickt wie Gewerbe... oder Sonstiges.
Ich brauche dringend eure Hilfe bitte um Rat und Tat.
Mit freundlichem Gruß
SamVERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
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Habe gerade gelesen, wie einige "Opfer" vorgegangen sind und davon gekommen sind.
Falls jemand Infos braucht bitte bei mir melden.
MfGVERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
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Aufnahmegebühr: 99,00 EUR
Abrechnung einmalig per Rechnung, Zahlungsziel: 7 Tage ab Rechnungszustellung. Nettopreis zzgl. 19% MwSt.
Monatliche Grundgebühr: 10,00 EUR
Abrechnung für 24 Monate Mindestvertragslaufzeit im Voraus, d.h. 240,00 Euro. Abrechnung erfolgt per Rechnung, Zahlungsziel: 7 Tage ab Rechnungszustellung. Nettopreis zzgl. 19% MwSt.
Frechheit:
§ 5 Widerrufsrecht
Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB. Privatpersonen, die sich wider besseres Wissen als Gewerbetreibende registrieren, um Zugang auf das Handelsportal zu erhalten, werden gem. § 4 Abs. 2 nach Kenntnis des Anbieters von dieser Tatsache endgültig mit ihrem Account gesperrt. Widerruf, Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung wegen fehlender Unternehmereigenschaft oder erfolgter Sperre sind ausgeschlossen, da der Nutzer bei der Registrierung ausdrücklich auf das Erfordernis der Selbständigkeit hingewiesen wurde. Der Vergütungsanspruch nach § 7 dieser AGB wandelt sich durch die vorsätzliche Vertragsverletzung der Falschregistrierung in eine Vertragsstrafe, so dass die Privatperson die volle 24-Monatsvergütung zu entrichten hat.
und:
§ 10 Kündigung
1. Während der Mindestvertragslaufzeit (§ 6 Abs. 2) ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Die ordentliche Kündigung für den Zeitpunkt des Ablaufs der Mindestvertragslaufzeit oder eines späteren Zeitpunkts bleibt unberührt. Kündigungen zu einem Zeitpunkt während der Mindestvertragslaufzeit werden als Kündigungen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit behandelt.
Quelle: melango.de
Zitat von Sam:
Ich habe denen weder etwas hin geschickt wie Gewerbe... oder Sonstiges.
Im Anmeldeformular steht ganz oben:
Ihr Unternehmen bei Melango anmelden.
Ansonsten kann ich dir nur empfehlen, die Suchfunktion hier zu nutzen und diverse Beiträge im www und Videos bei YouTube zu verfolgen.....Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger -
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§ 5 Widerrufsrecht
Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB.
ist das legal? Erlaubt?VERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
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Das ist korrekt und somit legal. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu!Lord of the Motherboards
Leiter Kundenzufriedenheit -
§ 5 Widerrufsrecht
Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB.
ist das legal? Erlaubt?
Ja, weil das BGB hier nicht mehr einschlägig ist. Unter Unternehmern gilt das HGB.9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich. -
Hier einige schöne Testberichte von ebaii:
1: testberichte.ebay.de/Melango-g…0QQugidZ10000000018071479 (Favorit)
2: testberichte.ebay.de/Neue-Inte…0QQugidZ10000000011307857
Leider wurden alle Akte 09 Videos zum Thema gelöscht. Falls jemand andere Quellen kennt bitte melden!VERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
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Die OpSec Security GmbH verlieh Melango nun schon zum zweiten Mail nach November 2008 "Das schwarze Schaf".
Nachdem OpSec in den letzten Monaten und auch diesen Monat wieder zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern erhalten hat, die sich über die B2B-Plattform melango.de beschweren, verleihen die Markenschutzexperten den Betreibern erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“. Zum ersten Mal erhielt melango.de die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.
das-schwarze-schaf.com/html/monatsschafe_2010.html„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt. -
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Heute (2 Monate nach dem letzten Brief von Melango) flatterte ein Brief von der Inkassofirma "acoreus COllection Services GmbH" ein.
Sollte man widersprechen? Oder ruhen lassen?
GrußVERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
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Rein vorsorglich widersprechenGruß
Manni
>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz" -
Jep, das auf jeden Fall...dann geht das zurück an die Firma und die hätten dann die Möglichkeit Klage oder Mahnverfahren einzuleiten....das tun die aber nichtFachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
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OK, sollte ich zur IHK? Ich habe etwas wie ein Muster im Internet gefunden, welches sich genau für diesen Zweck eignet. Bitte um Ratschläge.VERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
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blogwave.de/abzocker-internetbetrug.html
Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom tt.mm.jjjj. Sie machen einen Rechnungsbetrag der Firma “Firmenname” vom tt.mm.jjjj aus “Dienstleistungsname” in Höhe von insgesamt xxx,xx Euro inklusive Nebenforderungen, Zinsen, Inkassovergütung und Auslagen geltend. Ich werde dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Die Forderung Ihrer Mandantschaft besteht nicht.
1. Ich fordere Sie auf, den Nachweis zu erbringen, für die Firma “Firmenname” handeln zu dürfen.
2. Eine Forderung bezüglich der von Ihnen bezeichneten “Dienstleistungsname” besteht NICHT.
I. Ich widerrufe gem. § 312 BGB fristgerecht “Dienstleistungsname” bei der Firma “Firmenname”
II. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung von “Dienstleistungsname” wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB
III. Somit liegt kein wirksamer Vertrag zwischen Ihrer Mandantschaft und mir vor.
Weiterhin weise ich Sie darauf hin, dass mir ein außerprozessualer Kostenerstattungsanspruch gem. §§ 823 Abs. 2 BGB ff. bezüglich der Abwehr einer Inanspruchnahme zusteht. (aktuelles Urteil des AG Marburg vom 08.02.2010, Az: 91 C 981/09)
Sollte ich weitere Schreiben von Ihnen erhalten, werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die mir zustehende außerprozessuale Kostenerstattung bei Ihnen einfordern. Darüber hinaus werde ich negative Feststellungsklage erheben, dass vor Gericht festgestellt wird, dass kein Vertrag zwischen Ihrer Mandantschaft und mir besteht.
Hier ein Urteil, wo für den Angeklagten entschieden wurde, da die Kosten versteckt.
Das OLG Frankfurt am Main hatte darüber zu entscheiden, welche Anforderungen an Preishinweise bei so genannten „Kostenfallen“ anzulegen. Hierunter versteht man im Internet unterbreitete kostenpflichtige Angebote, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebots und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation eigentlich mit einer Kostenpflichtigkeit des Angebotes nicht rechnet (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.12.2008 - 6 U 187/07).
Diesbezüglich weist das OLG darauf hin, dass es gerechtfertigt ist an solche Angebote erhöhte Anforderungen im Hinblick auf die Erforderlichkeit eines Hinweises auf die Kostenpflichtigkeit des Angebotes zu stellen.
So führt das Gericht zutreffend aus, dass eine unlautere geschäftliche Handlung zu bejahen ist, wenn die Preisangabe in der beanstandeten Webseite nicht leicht erkennbar ist und der angesprochene Verkehr aufgrund dieses Umstands über die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistung irregeführt wird.
Quelle:
jurpc.de/rechtspr/20090157.htmVERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
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Das grösste Problem welches fast ständig und immer auftritt ist, dass sich fast alle in Foren beschweren und am besten andere noch alles für die kostenlos machen. Aber sonst passiert nichts und das auch aus reinem Egoismus. Und manchmal erklärt man es in wer weiß wie langer Arbeit manchen Menschen und dann machen diese dennoch nichts. Wenn ich das erst noch machen muß, dann habe ich keine Lust. In der Zeit hätte man das ganze für diese aber selbst schon lange erledigt. Man verbraucht also selbst mehr Zeit, wie die anderen verbrauchen würden und wofür die keine Lust haben.
Einer solchen potenziellen Betrügerbande kann man nur das Handwerk legen, wenn man daran auch zusätzlich arbeitet. Legt man solchen Menschen das Handwerk nicht, dann wird man es immer mehr mit solchen zu tun bekommen. Denn wie auch schon im Akte 09 Beitrag ein anderer Unternehmer erklärte weiß er auch nicht warum er noch mit harter Arbeit Geld verdienen soll, wenn man tatsächlich auf eine solche Art und Weise wie diese Geld von Menschen für nichts einfach geschenkt erhält und das das tatsächlich funktioniert und dass auch noch sehr gut!
Der Vorteil dieser Menschen ist, dass diese richtig viel Geld haben und damit unsere geldgierige Justiz in jeder Art und Weise befriedigen können. Mit Geld hat man in unserer Klassenjustiz extreme Vorteile, da dort auch das Ansehen der Person von höchster Bedeutung ist, welches sich auch wieder in dicken Autos und Geld wiederspiegelt.
(Was die Justiz anbelangt ist das allerdings gerade deshalb auch so eine Sache, wie ich auf meinen Internetseiten berichte: justiz.xp3.biz , justiz.xp3.biz/juristenzitate.htm
Auch wenn meine Internetseite nur wahrheitsgemäße beweisbare Vorfälle etc. enthält sollte man davon in der Justiz nichts sagen, denn das schadet dem Ansehen, so dass man keine Rechte mehr geltend machen kann und teils alle Grundrechte und Menschenrechte verliert.)
Entweder geht man wie bereits beschrieben zur nächsten Polizeidienststelle oder man wendet sich schriftlich mit einem "Strafantrag" (wenn man selbst der Geschädigte ist) oder einer "Strafanzeige" (wenn jemand anderes der Geschädigte ist) an die:
Staatsanwaltschaft Chemnitz
Postfach 921
09009 Chemnitz
Telefax: 0371 / 453 - 4910
Dazu sollte man den Sachverhalt kurz und präzise beschreiben und gleich alle dazu notwendigen Informationen wie Screenshots, Rechnungen, emails ua. Beweismittel beilegen. (Und alles für die eigenen Unterlagen kopieren, damit man weiß was man dort vorgetragen hat.).
Gefühlsbeteuerungen wegen schlechten/guten Gefühlen sind ausschließlich für die eigene persönliche gefühlsduselei von Juristen vorgesehen und die interessieren dort keinen, sondern nur Fakten.
acoreus collection services ist Mitglied im BDIU inkasso.de
Dort sollte man sich ebenfalls beschwerden, weil es für ein seriöse Inkassoinstittut in höchstem Masse moralisch verwerflich ist für so ein Unternehmen wie melango Inkasso zu betreiben.
Ich bin auch seit Jahren gewerblich tätig und wie hier schon beschrieben wurde keiner, der auf solche kleinen Preise reinfällt, weil es so etwas grundsätzlich nicht gibt. Ich hatte bei der Registrierung aber nicht gesehen, dass es Geld kostet und da es kostenlos war habe ich mich registriert, weil ich einfach mal schauen wollte ob es dort auch was seriöses gibt und was das so für ein Laden ist und wenn es tatsächlich Ware mit solchen kleinen Preisen gibt unter welchen Bedingungen (VsK. etc.) diese Angeboten und verkauft werden (Selbstverständlich kommt bei Preisen, die sich an Unternehmer richten ja auch noch die Umsatzsteuer hinzu.)
Nachdem dann die Rechnung kam habe ich mir die AGB erst richtig angeschaut.
Wenn das Portal nur für Unternehmer gedacht ist, dann sollte darauf auch klar und deutlich hingewiesen werden, wie auch auf die Preise.
Es ist zwar richtig, dass ein Widerrufsrecht für Unternehmer nicht gilt aber die Regelung, dass man sich als Unternehmer behandeln lassen muß, weil dieses so in den AGB steht, dürfte per AGB besonders für Verbraucher unzulässig sein. Seriöse Unternehmen, die nur an Gewerbetreibende verkaufen lassen sich die Kopie der Gewerbeanmeldung zukommen lassen. Aber gerade darum geht es ja bei diesem Unternehmen nicht, sondern Verbraucher sind ja ebenfalls stets willkommen um diese mit entsprechenden Regelungen abkassieren zu können.
Für Verbraucher und für Unternehmer gelten übrigens das BGB und das HGB. Die meisten Regelungen im HGB sind aber nur für Kaufleute gedacht, da zB. §§8ff. "Handelsregister" oder über die Regelungen für "Handelsvertreter" eben schon in der Sache nicht für Verbraucher Regelungen enthält. Viele Vorschriften im HGB gelten sogar nur für beiderseitige Handelsgeschäfte.
Wer Unternehmer bzw. Verbraucher ist regelt sich widerum nach §13/§14 BGB.
Jeder der sich die AGB im Voraus durchgelesen hat muesste eigentlich stutzig werden, denn es wird sich eine Lieferfrist von 45 Tagen vorbehalten wobei das auch noch Werktage sind. Also beträgt die Lieferfrist effektiv maximal 2 Monate. Das könnte dann allerdings wieder manche Billigstpreise seriös werden lassen, weil wenn die Gerätschaften erst in max. 2 Monaten geliefert werden (bei Geld vorher zurück 5% gezahlt werden müssen) und dann zB. in der USA schon Auslaufmodelle sind, dann kann das tatsächlich teilweise stimmen. Ein solches extrem risikoreiches Geschäft muesste sich aber auch wieder jeder überlegen.
Tatsächlich ist das aber alles reine Abzocke, denn wenn nur 10% (soweit diese Aussage eines der Geschäftsführer überhaupt stimmt) der registrierten Kunden beliefert werden und man angeblich 2444000 Produkte im Angebot hat und ca. 2000 auf deren Homepage derzeit so sichtbar sind, dann stimmt dort doch was vorne und hinten nicht, denn es müsste doch stetig und ständig alles ausverkauft sein.
Man kann das aber auch wieder etwas seriöser machen indem man wie geschehen die Preise erhöht und dann ganz viele fiktive Lieferanten angeblich hat, die erst ab Bestellmengen von 10000 Artikel oder 10000 EUR liefern, was kaum bzw. keiner in Anspruch nehmen wird.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mindamino ()
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Moin Moin aus Hamburg,
Habe mich auf grosshandel-kleinanzeigen.de regestriert , da ich auch wie viele andere die Angebote durchstöbern wollte , was ohne eine Regestrierung nicht geht. Ich weis ich hätte dabei schon stuzig werden sollen.
Da ich die seite für vertrauenswürdig gehalten habe und auch nichts von kosten gesehen habe habe ich mich regestriert.
Der Rest ist geschichte und ihr kennt ihn bestimmt schon
Wie bei jedem anderen auch 24 x 10 € + die 99 aufnahme gebühren in 2 rechnungen bekommen ...
Habe nie irgendeinen service dieser firma in anspruch genommen , selbst denn acc habe ich nie genuzt da ich keinerlei email gefunden habe ... könnte natürlich im spam gelandet sein aber den lösche ich immer automatisch nach ein paar tagen.
WIe sollte ich mich jetzt verhalten?
Es ist ja auch Melango.de und nach all diesen berichten sehe ich es nicht ein den menschen Geld in den rachen zu schieben ....
Kann sich vllt mal jemand die site ansehen und mir n tipp geben?
MfG -
Wie es hiert bereits schon beschrieben worden ist.
Auf jeden Fall noch einmal mit Quatschdaten registrieren und von jeder erscheinenden Seite einen Screenshot machen am besten mit einem Zeugen.
Ich kann mir vorstellen, dass tatsächlich bereits schon abgezockte zur Zahlung verurteilt worden sind und zwar einfach, weil diese keine Beweismittel gesichert haben!
Wie ich sehe wird zur Zeit bei der Registrierung nicht ausdrücklich auf Kosten hingewiesen.
Den Ablauf der Registrierung kurz anhand der Screenshots mit dem fehlendem Hinweis auf die Kosten schildern und zwar auch im Forum auf ciao beschreiben:
ciao.de/Erfahrungsberichte/melango_de__7837314
Die Schilderung und die Screenshots auch an folgende Anschriften senden:
OpSec Security GmbH, Inselkammerstraße 1, 82008 Unterhaching / München, Fax: 0049 (0)89 79078-333, Email: info@opsecsecurity.de
senden.
secure-one.de/cms/aktuell/mela…warzes-schaf-gebrandmarkt
und:
Postanschrift:
Redaktion AKTE, Postfach 110643, 10836 Berlin
Bei der Staatsanwaltschaft:
Wegen dem versuchtem Betrug einen Strafantrag bei der in meinem
vorstehenden Posting stehenden Anschrift bei der Staatsanwalt tätigen.
Dabei die Schilderung mit den Screenshots beifügen.
Ausserdem auf folgendes hinweisen:
In einem Beitrag des Sat1-Magazins Akte 09
am 24. März hat der Geschäftsführer von Melango.de zugegeben, dass
derzeit nur jeder zehnte Kaufwillige auch tatsächlich mit Ware beliefert
werde. Anlaß für den Beitrag waren Beschwerden von zwei Händlern aus
Wittenberg und Heilbronn. Sie waren durch Lockangebote deutlich unter
dem Händlereinkaufspreis (HEK) auf Melango.de zum Kauf bewogen worden und hatten die dazu notwendige, zehn Tage lang kostenlose Mitgliedschaft beantragt.
zdnet.de/news/wirtschaft_unter…y-39001020-41002139-1.htm
Dabei auch darauf hinweisen, dass Sie nun bei der Recherche im Internet feststellen mussten, dass es die beworbenen Leistungen so wie diese beworben werden dort gar nicht gibt und dabei eben auch auf die Beiträge bei ciao verweisen.
auf die 2 maligen Auszeichnungen zum shcwarzen Schaf verweisen:
das-schwarze-schaf.com/html/monatsschafe_2010.html
desweiteren auf die Gegendarstellung von melango verweisen (natürlich und selbstverständlich einen Ausdruck beifügen) in der selbst erklärt wird, dass die Kosten erst nach der Anmeldung angezeigt werden:
Gebührentabelle
4. Die nach der erfolgreichen Anmeldung einsehbaren Gebühren der
Melango.de GmbH sind übersichtlich gegliedert und deutlich lesbar. Sie
beinhalten alle Preise sowie weitere Details wie Laufzeit, Nettopreis,
Zahlungsziel oder auch das Fehlen jeglicher Angebotsgebühr.
http://mitarbeiterblog.melango.de/2010/10/melango-de-und-das-schwarze-schaf-gegendarstellung
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Soweit man Verbraucher und nicht Unternehmer ist kann man bei einer (gerichtlichen Ausseiandersetzung) auch noch darauf verweisen, dass ein Vertrag gar nicht zustande hat kommen können, weil man Verbraucher ist und es Verbrauchern bei melango technisch nicht möglich ist sich zu registrieren:
Darüber hinaus ist eine Anmeldung für Privatpersonen auf Grund der
technischen Vorkehrungen gar nicht möglich, weshalb alle diesbezüglichen
Vorhaltungen jeglicher Grundlage entbehren.
melango schliesst also ausdrücklich nur mit Gewerbetreibenden Verträge und will auch mit Verbrauchern gar keine Verträge abschliessen.
(Was mich allerdings wundert, dass diese keine Kopie einer Gewerbeanmeldung verlangen. Auf der anderen Seite ist das ja überflüssig bei diesen, da diese ja andere technische Vorkehrungen getroffen haben, die es Verbrauchern unmöglich machen sich dort zu registrieren.)
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Sollte jemals ein Mahnbescheid kommen, dann Widerspruch einlegen.
Im vorliegendem Fall kann man Schreiben von Inkassobüros sogar ignorieren, soweit nicht ausdrücklich auf Kosten hingewiesen worden ist.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von mindamino ()
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Versteckte Preisangaben in AGB sind rechtswidrig:
e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html
LG Hamburg: Abo-Fallen - Deutlicher Hinweis auf Kosten der Anmeldung erforderlich
LG Hamburg, Urteil vom 08.07.2010, Az. 327 O 634/09
§§ 3, 5 Abs. 1 S. 2, 4 Nr. 11, 8 UWG; 1 Abs. 6 PAngVhttp://www.damm-legal.de/lg-hamburg-abo-fallen-deutlicher-hinweis-auf-kosten-der-anmeldung-erforderlich
Werden Kosten auf einer Internet-Seite nicht eindeutig ausgewiesen, sind
Kunden nicht zur Zahlung der in Anspruch genommenen Leistung
verpflichtet.
Das AG München (Az. 161 C 23695/05) wies damit die
Klage der Betreiberin einer Web-Seite zurück, die für die Bestimmung der
Lebenserwartung einer Kundin 30 Euro in Rechnung stellte.
focus.de/finanzen/recht/intern…uf-kosten_aid_258889.html
call-magazin.de/internetzugang…ufig-unwirksam_20639.html
Das Hamburger Oberlandesgericht (Aktenzeichen: AZ 5 U 128/04)
hat mit einem Urteil einen wichtigen Schritt in Richtung Verbraucherschutz
getan. Der potentielle Kunde darf nicht erst während
des Bestellens über zusätzliche Kosten informiert
werden. Im Gegenteil muss ihm schon bei der Auswahl eines
Produktes klar werden, welche weiteren Kosten auf ihn zukommen.
Zusätzliche Kosten müssen also schon sehr früh
klar erkennbar sein.
bizgorilla.deDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mindamino ()
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