Melango.de in der Kritik - JW Handelssysteme GmbH - B2B Technologies Chemnitz GmbH

    • Nun gibt es aber mittlerweile wirklich ein Urteil, welches Melango nicht besonders erfreuen dürfte.

      Mittwoch, 5. Oktober 2011

      Amtsgericht Dresden weist Zahlungsanspruch von Melango.de zurück

      Das Amtsgericht Dresden hat heute zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 abschliessend entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz kein Zahlungsanspruch gegen eine Firma aus Dresden zusteht, die sich über das Portal der Melango.de GmbH zur Nutzung ihrer Website angemeldet hatte. (...)


      Hier geht es zum kompletten Bericht.

      Und das sagt die Abzock-Schutz-Software von Computer-Bild zu Melango:

    • Amtsgericht Burgwedel weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Freiberufler zurück

      Mit Urteil vom 12.01.2012 hat das Amtsgericht Burgwedel zum Aktenzeichen 78 C 97/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen einen Freiberufler aus Isernhagen zustehen.

      ...

      Es erging insoweit lediglich ein Versäumnisurteil ohne nähere Begründung zu Lasten der Melango.de GbmH.

      Quelle und vollständiger Bericht: fachanwalt-fuer-it-recht.blogs…icht-burgwedel-weist.html

      Vielleicht hilft es dem einen oder anderen Betroffenen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Melango hat etwas geschafft, was bisher meines Wissens noch keine Firma vollbracht hat: Sie wurde nun zum dritten Mal zum schwarzen Schaf, dem Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet, gekürt.

      das-schwarze-schaf.com/index.p…tml?ssjahr=2012&ssmonat=0
      zdnet.de/news/41559791/onlinem…hwarzes-schaf-geruegt.htm

      Das ist Grund genug, sich die Seite mal genauer anzuschauen. Was man da zu sehen bekommt, übertrifft die kühnsten Erwartungen. Die Serie an Screenshots dokumentiert den Weg der Registrierung. Einen Hinweis auf Kosten findet man ausschließlich in den AGB bzw. ganz versteckt beim Anmeldeformular (obwohl ich wusste, wonach in suchen musste, habe ich es erst nach einem externen Hinweis gefunden). In meinen Augen ein ganz klarer Rechtsverstoß! Betroffenen ist zu raten, nicht zu zahlen, bevor man sich nicht rechtskundig gemacht hat.

      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Melango........

      So hallo erstmal ...

      bin bei ebay vor einem Monat auf die werbung von Melango gestossen und hab mich natürlich kostenlos angemeldet (getäuscht)

      nun zum heutigen stand der dinge , eine Rechnung über 285,- euro ,

      und nach einer woche exakt 8 tage später ein mahnschreiben ,2 Briefe und keine telefonnummer wo man sich erkundigen kann " komisch "

      hab Melango gegoogelt und bin hier reingestolpert , es gibt ein neues gesetz seit letzter woche das sagt , was in den AGB`s stehn sollte

      " Alles was Kostenpflichtig ist ,muss gross und Fett geschrieben sein " sollte das nicht der fall sein, liegt ein Betrügerisches vorhaben vor.

      Jetzt warte ich auf das schreiben vom Amtsgericht , denn ich habe vor einspruch einzulegen
    • DAS-opfer schrieb:

      hab Melango gegoogelt und bin hier reingestolpert , es gibt ein neues gesetz seit letzter woche das sagt , was in den AGB`s stehn sollte

      " Alles was Kostenpflichtig ist ,muss gross und Fett geschrieben sein " sollte das nicht der fall sein, liegt ein Betrügerisches vorhaben vor.

      Wenn du die Button-Lösung meinen solltest, die ist noch nicht in Kraft getreten. Ansonsten solltest du das angeblich neue Gesetz einfach mal verlinken, sonst bleibt das hier im luftleeren Raum stehen.

      DAS-opfer schrieb:

      Jetzt warte ich auf das schreiben vom Amtsgericht , denn ich habe vor einspruch einzulegen

      Wieso Amtsgericht? Was ist vorgefallen? Hat Melango bereits einen Mahnbescheid beantragt? Deine Schilderung ist etwas dürftig.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • www.wir-lieben-grosshandelspreise.de

      Melango ist weiterhin auf Kundenfang: wir-lieben-grosshandelspreise.de

      Unsere Verträge im Internet sind rechtswirksam!

      Das hätte man wohl gerne. Einige Gerichte haben in Einzelfällen auch so geurteilt, andere haben Melango dagegen einen Denkzettel verpasst. Wie oben per Screenshot nachgewiesen, ist der Kostenhinweis zum Zeitpunkt der Screenshots nicht ausreichend gewesen.
      Bilder
      • melango5.jpg

        202,23 kB, 1.026×1.064, 224 mal angesehen
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • die wollen bei mir nun vorbeikommen

      Hallo,

      Ich hatte auch Probleme mit Malango und ich habe mich geweigert die Rechnung zu bezahlen, denn es war nix zu erkennen das man etwas zahlen muss. Nun habe ich eine Email bekommen ohne einen Namen nur in Auftrag von Malango Vollstreckungsabteilung , jetzt will ein Aussendienstmitarbeiter bei mir vorbeikommen, ich freue mich schon jetzt auf den.

      MFG
    • Hallo Leute


      bin heute auch hier bei wir-lieben-grosshandelspreise.de (Melango) hereingefallen.
      Normalerweise google ich vorher hatte ich diesesmal vergessen.

      Die Rechnung über 249 € ist auch schon da. Habe schon Angerufen und auch ne Mail gesendet. Die bestehen darauf. AGB usw. Und man hätte ja ausdrücklich auf sein Wiederuf verzichtet.

      Werde heute noch Einschreiben mit Rücksein an die Firma senden. Habe da nen Vordruck im Netz gefunden.
      verbraucherzentrale-bayern.de/…68610324/link462131A.html










      Bin mal gespannt was da zurückkommt. Die machen ja mit Ihren "Gewonnenen Urteilen Werbung" wobei das ja fast auch schon seriös wirken solte aber anscheinens nicht ist.

      Hat jemand noch Tipps für mich! Gerne auch per PN

      Gruß
    • So folgendes habe ich auf mein Einschreiben per Rückschein als E-Mail bekommen. Kann mir jemand Tipps geben wie ich mich weiter verhalten sollte

      Sehr geehrte(r) Frau/Herr (xxxxxx Geändert),
      (wir haben Ihr erneutes Schreiben am 13.07.2012 erhalten)

      wir
      denken das wir in den bisherigen Antworten ausführlich und
      vollumfänglich alle Ihre Fragen beantwortet haben und bitten um Ihr
      Verständnis das wir nicht auf jede weitere Gegenantwort oder auf jedes
      weitere Argument von Ihnen eine erneute Antwort verfassen werden. Eine
      rechtliche Grundlage oder Verpflichtung unsererseits hierfür besteht
      jedenfalls nicht.

      Sollten sie weiterhin der Meinung sein den
      Betrag nicht zahlen zu müssen so verweigern sie den Ausgleich der
      Forderung einfach weiter. Die Gründe warum und wieso sie nicht zahlen
      können sie in kürze dem zuständigen Richter am Amtsgericht erklären da
      wir nun gezwungen sind entsprechend durch unser Inkasso einen
      Mahnbescheid in Auftrag zu geben. Wir geben den Vorgang daher in den
      nächsten Tagen als streitiges Verfahren an das entsprechende Gericht
      durch unser Inkasso ab. Als Referenzurteil können sie die aktuelle
      Rechtssprechung siehe -Urteil AZ 103 C 274/12 AG Meißen vom 03.07.2012 -Urteil AZ 8 C 44/12 AG Rotenburg vom 06.06.2012 vom Urteil AZ 12 C 2341/11 AG Rosenheim vom 09.02.2012 oder Urteil AZ 29 C 2381/11 vom 28.02.2012 AG Frankfurt auf Ihren Vorgang übertragen da der Sachverhalt identisch ist.



      Unter der Rubrik "Impressum" stehen für sie diverse Musterurteile zum download bereit.

      Weiteren Schriftverkehr führen sie bitte nicht mehr an uns.




      Mit freundlichen Grüßen

      Support für Gewerbekunden

      B2B Marktplatz
    • Uwe-Ansbach schrieb:

      Kann mir jemand Tipps geben wie ich mich weiter verhalten sollte

      Erst mal locker zurücklehnen. Wenn ein Mahnbescheid kommen sollte (das Ding im A3-Format im babykackebraunen Umschlag vom Amtsgericht) das Kreuzchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch vollständig" machen, Datum und Unterschrift nicht vergessen und ab damit zum Gericht.

      Denn mit einem haben die recht. Es ist dann erst mal vollkommen egal, warum Du nicht zahlen willst. Zuerst mal müssen die danach dann in der Klageschrift belegen, dass Du zahlen müsstest. Wenn Du die in den Fingern hast, dann kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.


      Was mir übrigens immer wieder in AGB auffällt:
      Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzer wird hiermit widersprochen.
      Dieser Blödsinn ist ja wohl echt nicht totzukriegen. Was machen die denn, wenn sie einen Nutzer haben, in dessen AGB drinsteht, dass der Einbeziehung von fremden AGB in einer Geschäftsbeziehung ausdrücklich widersprochen wird? Gelten dann beide AGB? Oder gar keine? Oder doch beide und damit dann keine?
      (Ok, hat mit dem konkreten Fall nichts zu tun, es fiel mir nur eben mal wieder auf...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Folgendes per E-mail erhalten denke das wird auch per Post aufschlagen

      Außergerichtliche Mahnung

      Für
      die gewerbliche Anmeldung schulden Sie uns inzwischen einen Betrag in
      Höhe von 256,50 EUR. Um weitere außergerichtliche Kosten für
      Rechtsanwälte und das Inkassobüro zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die
      ausstehende Summe innerhalb von 5 Tagen zu begleichen.

      Nach
      Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein
      gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten,
      wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch
      Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

      Nach
      Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens ist auch der
      Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche
      Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen
      Interesse pünktlich!





      Position Beschreibung Betrag


      1 Grundgebühr für 24 Monate
      Aktivierter Account:
      249 €



      Mahngebühr Mahnstufe 1 7,50 €



      Gesamtbetrag zahlbar innerhalb von 5 Tagen: 256,50 €




      Wichtige Hinweise zur gewerblichen Anmeldung:

      Bei Missbrauch- und Betrugsversuchen in
      Zusammenhang mit unserer Business-to-Business Handelsplattform erstatten
      wir unverzüglich Strafanzeige bei der zuständigen Polizeibehörde oder
      Staatsanwaltschaft!

      Dieses Schreiben wird Ihnen separat noch einmal per Post zugestellt.


      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Marktplatz für Gewerbekunden
    • Ich hatte mir die Seite zuletzt im März angeschaut und entsprechend Screenshots veröffentlicht. Wer geglaubt hat, die dreiste Masche sei nicht mehr zu steigern, der sieht sich nun getäuscht. Gab es vor Monaten noch einen versteckten Kosten Hinweis neben dem Anmeldeformular, ist dieser nun auch weggefallen. Die Kosten stehen damit nur noch in den AGB, von wo man per Link zur Preisliste gelangt. Denselben Link findet man verschwindent klein auf der Startseite





      Meiner Ansicht nach stellt so etwas einen Betrugsversuch dar!

      Schaut man nun auf die Preisliste, werden ellenlang allerlei Zusatzoptionen aufgeführt. Um zu erfahren, dass man gerade ein Abo abschließt, muss man ganz nach unten scrollen. Die wichtigste Information steht also ganz unten und ist zunächst auf dem Bildschirm nicht sichtbar.



      Alle Preise auf einem Blick. Keine versteckten Kosten.
      :wallbash

      @Uwe

      Ich hoffe doch, du hast dir entsprechende Screenshots gemacht. Sollte es wieder Erwarten zu einem Prozess kommen, bist du dann gut vorbereitet. Ansonsten würde ich dir empfehlen, auch eine Betrugsanzeige zu stellen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • So, nu ma Butter bei die Fischköppe...

      Ich weiss nicht, wie das bisher war, aber derzeit sehen die AGB vor, dass sich dort ausschliesslich Gewerbetreibende anmelden dürfen. Das ist auch der Punkt auf dem die immer wieder rumreiten mit ihrer Strafanzeige.

      Ist nun natürlich etwas doof, weil damit verbraucherschutzrechtliche Punkte ziemlich ausgeschlossen sind. Oder wie das einer meiner Profs mal gesagt hat: des is gewerblisches Recht, da hamr so zimlisch'n Wildn Westn...

      Stellt sich also die erste Frage an Uwe: bist Du Gewerbetreibender? Und die zweite: wurde denn bei der Anmeldung eine Gewerbeanmeldung angefordert?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Löschbert Bastelhamster

      1) ja ich betreibe ein Nebengewerbe. Deswegen wollte ich dort auch mal auf der Seite schauen ob es was interesanntes für mich gibt. Nicht unbedingt zum Weiterverkauf sondern zur Selbstnutzung.

      2) Nein es wurde keine Gewerbeanmeldung angefordert wie es normalerweise von Seriösen Händlernder fall ist, bei denen man Waren bestellt um sie dan weiterzuverkaufen.

      Als Gewerbebetreibender hat man ja mit dem Wiederrufsrecht eh so probleme. Hätte ich mich nicht mit meiner Geschäfts e-mail Adresse und ohne Firmenname Angemeldet wäre das sicher alles unproblematisch gewesen.
    • Hale mir das aufgrund der Mitteilung von biguhu auch nocheinmal angesehen



      folgende Amderung habe ich gefunden es gibt nun auch eine Aufnahmegebühr.




      Nutzungsgebühren für angemeldete Mitglieder



      Grundgebühr für 24 Monate, Mindestvertragslaufzeit EUR 249,00

      Aufnahmegebühr, einmalig EUR 199,00





      Auch da sheht Groß nun Einmalige Registrierung 39 € wie man lesen kann und ganz unten dan die Nutzungsgebühren! Welcher Preis zählt den nun :wallbash Warscheinlich Köderpreis und dann




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      Die Anbieterin verschafft dem Nutzer den entgeltlichen Zugang zum B2B-Marktplatz im

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    • Uwe-Ansbach schrieb:

      Als Gewerbebetreibender hat man ja mit dem Wiederrufsrecht eh so probleme. Hätte ich mich nicht mit meiner Geschäfts e-mail Adresse und ohne Firmenname Angemeldet wäre das sicher alles unproblematisch gewesen.


      Stimmt, dann hat man nämlich keines. Deshalb fehlt das auf der Seite auch komplett. Ist etwas schwierig, Dir da was zu sagen. Ich weiss auch nicht genau, wie der Anmeldeprozess abläuft und ob der transparent genug war. Sonst wird Dir kaum was anderes übrigbleiben, als das Lehrgeld zu zahlen.

      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich weiss auch nicht genau, wie der Anmeldeprozess abläuft und ob der transparent genug war.

      Ein Anmeldeprozess, bei dem die Kosten nirgends aufgeführt werden und lediglich in den AGB erscheinen, dürfte kaum zu einem wirksamen Vertragsschluss führen. Im Gegenteil wäre zu prüfen, ob hier nicht eine arglistige Täuschung vorliegt.

      Hier mehrere jüngere Urteile, die den Vertragsschluss wegen einer überraschenden Klausel verneinte:
      agb-24.de/news/urteile/ag-dres…lt-klausel-agb-unwirksam/
      zdnet.de/41562819/grundlegende…inemarktplatz-melango-de/
      zdnet.de/41559516/onlinemarktp…en-spricht-ein-machtwort/

      Insofern dürfte Uwe ausgesprochen gute Chancen besitzen, die Zahlung nicht leisten zu müssen.

      Im übrigen ist die Seite seit gestern erneut überarbeitet worden. Auf der Startseite gibt es noch immer einen kaum wahrnehmbaren Link zu einer Preisliste, dieser ist aber nun noch schwerer zu finden. Viel Spaß beim Suchen!
      Bilder
      • melango9.jpg

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