Melango.de in der Kritik - JW Handelssysteme GmbH - B2B Technologies Chemnitz GmbH

    • Hallo habe mal wieder folgendes in Meinem Postfach gefunden


      Gerichtliches Mahnverfahren gegen säumige Kunden

      Infopost für Kunden
      Ihre Anmeldung auf www.gewerblichhandeln.de



      Datum: Donnerstag, 2. August 2012
      Aktenzeichen: K12-
      Belegnummer:


      Sehr geehrte/r Frau/ Herr XXX
      Das
      Online Portal GewerblichHandeln.de gehört zu den führenden B2B Portalen
      im deutschsprachigen Internet. Unter der Leitung der
      gesellschaftsführenden Gesellschafter, Thomas Wachsmuth und David Jähn,
      hat sich GewerblichHandeln.de, in der Vergangenheit, zu einem stetig
      wachsenden B2B-Handelsportal entwickelt. Gewerbetreibenden bietet die
      Seite zahlreiche Optionen, die sich sowohl an Anbieter, Käufer und
      Wiederverkäufer richten. Auf der Seite können gewerbliche Händler ihre
      Waren in großen Kontingenten und zu günstigen Preisen einem breiten
      Kundenkreis anbieten.

      Aus der Handelsstruktur des
      Marktplatzes ergibt sich ein rechtlicher Rahmen, der Rechtsgültigkeit
      hat. Für die Teilnahme am Handel ist eine gewerbliche Registrierung
      notwendig. Nur so ist es möglich nähere Angaben zum Produkt sowie zum
      Anbieter zu erhalten. Dieses Vorgehen dient dem Datenschutz und der
      ordnungsgemäßen Nutzung des Handelsportals. Zur Registrierung werden
      lediglich die handelsrelevanten Daten abgefragt. Ferner ist eine
      Verifizierung des gewerblichen Status erforderlich. Abschließend erhält
      der Nutzer eine vollständige Auflistung der Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen zur Durchsicht. Nach der Akzeptanz der AGB´s kann
      das Portal mit all seinen Funktionen genutzt werden. Die Anmeldung
      erlaubt dem Kunden damit einen unbeschränkten Zugang auf die
      Lieferantendatenbank, die Mitgliedermagazine sowie auf die
      Produktdatenbank. Dieser Service ist mit einem Entgelt verbunden,
      welches dem Kunden einen sicheren, bequemen und lukrativen Zugang zum
      Portal ermöglicht. Ein Widerrufsrecht nach der Anmeldung entfällt, da es
      sich um eine Geschäftsbeziehung zwischen Gewerbetreibenden handelt.

      Immer häufiger kam es in letzter Zeit
      zu Zahlungssäumnissen einiger registrierter Nutzer. Nach Auskunft von
      GewerblichHandeln.de ist dieser Umstand nicht länger zu tolerieren,
      schwächt es doch die Möglichkeiten der Betreiber weiter in die
      Funktionalität und Erweiterung des Portals zu investieren. Zudem
      gebietet die Fairness ehrliche, zahlende Kunden vor solch einem
      Verhalten zu bewahren. Nur so können Preiserhöhungen vermieden und ein
      vertrauensvoller Handel auch weiterhin gewährleistet werden. Im
      juristischen Sinne bedeutet dieser Vorgang, nach Schilderung von
      GewerblichHandeln.de, dass Mahnverfahren ab sofort zur Klärung an das
      zuständige Gericht in Chemnitz übergeben werden. Die Betreiber des B2B
      Marktplatzes sehen sich, gestützt durch Rechtsurteile wie 1 C 391/09
      Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr und 93 C 619/08 – 41 Amtsgericht
      Wiesbaden, auf dem Weg einer schnellen und positiven Klärung.

      Nun liegen bereits Urteile zu den
      ersten, anberaumten Verfahren vor, die Signalwirkung haben dürften.
      Demnach hat das Amtsgericht Chemnitz in seinem Endurteil Az.: 16 C
      1107/10 den säumigen Kunden zur Zahlung verurteilt. In der
      Urteilsbegründung heißt es: "Der Beklagte wird verurteilt, an die
      Klägerin 292,32 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über
      dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.10.2009 sowie 15,00 €
      Mahnkosten zu zahlen." Aus dem Urteil geht hervor, dass die Erhebung der
      Registrierungsgebühr sachgerecht und rechtmäßig ist. Bestätigt sieht
      sich die Rechtsprechung in einem weiteren Urteil des Landgerichts
      Chemnitz. Unter dem Aktenzeichen 13 C 1095/10 wurde ein weiterer,
      säumiger Kunde zur Zahlung verurteilt. So heißt es in dem entsprechenden
      Aktenvermerk: "Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 292,30 €
      nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit
      31.12.2009 sowie 25,00 € Mahnkosten und 37,50 € Inkassokosten zu
      zahlen." Trotz der Genugtuung über die Rechtmäßigkeit der Urteile und
      der juristischen Unterstützung, bedauert GewerblichHandeln.de zu
      rechtlichen Schritten gedrängt worden zu sein.
      Zum Wohle der
      Handelsplattform und damit auch zum Wohlergehen aller ehrlichen Kunden
      waren diese Schritte jedoch unvermeidlich. Wer trotz mehrfacher Mahnung
      seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, verstößt gegen geltendes
      Recht. Dies spiegeln die zitierten Urteile deutlich wieder. Die
      Betreiber wünschen sich jedoch eine Signalwirkung, um nicht häufiger den
      Weg vor Gericht suchen zu müssen.
      So werden präventiv sowohl die Betreiber als auch die Kunden vor unnötigen und unangenehmen Folgen bewahrt.

      Die Zukunft wird zeigen, ob weiterhin
      Gerichtsentscheide herbeigeführt werden müssen, um berechtigte
      Nutzungsentgelte einzufordern. Datenmissbrauch und
      Zahlungsverweigerungen können auf einem Marktplatz nicht toleriert
      werden, so die Betreiber. Durch elektronische Schnittstellen ist es
      ferner möglich die Anmeldung sowie die Einverständniserklärung vor
      Gericht zweifelsfrei zu belegen, so die Verantwortlichen der Seite. Es
      bringt säumigen Kunden demnach keinen Vorteil die entsprechenden
      Vorgänge zu leugnen.

      Das Fazit der Betreiber fällt
      insgesamt positiv aus. Die Handelsplattform weist steigende Nutzerzahlen
      auf und agiert auch in Zukunft mit dem Wissen, "das Recht auf unserer
      Seite zu haben". Mit steigenden Nutzerzahlen ist es jedoch ebenso
      selbstverständlich, dass auch vereinzelt unlautere Kunden Kapital aus
      der Nutzung ziehen wollen, ohne dafür die vereinbarten Entgelte zu
      zahlen. Die Betreiber führen dies auf die Annahme zurück, "dass es sich
      bei dem Internet um einen rechtsfreien und anonymen Raum handelt." Wie
      Eingangs beschrieben ist dem jedoch nicht so. Auch die richterliche
      Rechtsprechung folgt dieser Auffassung. Ersichtlich wird dies an den
      angeführten Urteilen des Chemnitzer Landgerichtes. Zukünftige
      Zahlungsverweigerer werden daher, laut Auskunft von
      GewerblichHandeln.de, weiterhin mit einem gerichtlichen Mahnverfahren
      rechnen müssen.
    • Letzten Mitwoch ist folgendes eingetrudelt! Muss ich mir nun ernsthaft sorgen machen ?

      PRÜFUNG EINER STRAFANZEIGE
      Sehr geehrte/r Herr / Frau xxxx

      wir
      haben Ihre Angelegenheit inzwischen erneut überprüft. Hierbei mussten
      wir feststellen, dass Sie noch keine ausreichende Zahlung geleistet
      haben. Aufgrund Ihres Verhaltens liegt der Verdacht nahe, dass Sie weder
      zahlen können noch wollen. Wir fragen uns, ob das bereits zum Zeitpunkt
      des Vertragsschlusses der Fall war.

      Dies legt den Verdacht eines Betruges
      gem. § 263 Strafgesetzbuch nahe. Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe
      von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt des
      Vertragsschlusses nicht in der Lage oder willens waren, zu zahlen, aber
      dennoch eine vertragliche Verpflichtung eingegangen sind, würde das den
      Verdacht eines sogenannten Eingehungsbetruges nahe legen. Hierfür würde
      ausreichen, dass Sie es für möglich gehalten haben, nicht zahlen zu
      können, aber trotzdem einen Vertrag abgeschlossen haben.

      Uns ist an einer strafrechtlichen
      Verfolgung nicht gelegen. Unsere Rechtsanwälte haben uns aber empfohlen,
      gegen Sie, XXXXX, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten, wenn
      sich die Angelegenheit nicht aufklärt.

      Wir möchten Sie daher bitten, sich
      mit uns in Verbindung zu setzen. Die Sache wäre auch erledigt, wenn Sie
      die offenen Beträge innerhalb von 5 Tagen auf unser Konto überweisen.

      Bitte überweisen Sie ihre Schulden in Höhe von 291 EUR schuldbefreiend innerhalb von 5 Tagen auf das folgende Konto:
    • Guten tag

      Ich würde mal sagen, das hier Bedrohung und Einschüchterung damit versucht wird. Einfach mal die Angeblichen Beweise eines Vertrages beantragen.
      Den sie müssen dir ja Beweisen können, das es zwischen dir und ihnen zu einem Vertrag kam. Machen sie dies nicht, braust du nicht weiter drauf eingehen.


      Bei mir haben sie es auch damals versuch!
    • Uwe-Ansbach schrieb:

      Ein Widerrufsrecht nach der Anmeldung entfällt,
      Das ist deren Auffassung nach Gutsherrenmanier und die halte ich für anfechtbar.
      Trotz der Genugtuung über die Rechtmäßigkeit der Urteile und der juristischen Unterstützung, bedauert GewerblichHandeln.de zu rechtlichen Schritten gedrängt worden zu sein.
      Ja hart ist das Leben an der Küste. Mir kullern gerade dicke Tränen auf die Tastatur und gleich ist hier Kurzschluß...
      Die Zukunft wird zeigen, ob weiterhin Gerichtsentscheide herbeigeführt werden müssen,

      Ja soll sie mal, die böse Zukunft, wir sind gespannt.
      Zukünftige Zahlungsverweigerer werden daher, laut Auskunft von GewerblichHandeln.de, weiterhin mit einem gerichtlichen Mahnverfahren rechnen müssen.

      Und am Ende des Lebens droht der Tod. Wer ist GewerblichHandeln.de? Referenzieren die auf sich selbst? Meine Fresse, nehmen die sich aber wichtig. Der ganze Sermon ist vermutlich im Zirkel Schreibender Arbeiter entstanden und wurde für den Nationalpreis nominiert. Den hat er aber nicht bekommen und wird er vermutlich auch weiterhin nicht.

      Der Text "Prüfung einer Stafanzeige" ist genauso goldig. Man kann ja im Prinzip schreiben was man will, der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Ich würde sagen: Gut gebrüllt Löwe! Abwarten und Tee trinken.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Eines meiner Lieblingsfilmzitate stammt aus der alten Verfilmung von Alexandres Dumas' Drei Musketiere. Da sagt Richilieu als ihm d'Artagnan die Blankovollmacht zeigt, die er der Gräfin De Winter abgenommen hat: Man sollte besser aufpassen, was man schreibt.... und wem mans gibt.


      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.


      Man sollte besser aufpassen was man schreibt... und wem mans gibt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hy Löschbert

      das ist der Beste




      Zitat




      Zur Registrierung werden lediglich die handelsrelevanten Daten abgefragt. Ferner ist eine Verifizierung des gewerblichen Status erforderlich. Abschließend erhält der Nutzer eine vollständige Auflistung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Durchsicht.
      Ferner ist eine Verifizierung des gewerblichen Status erforderlich. Mein Reden.


      Ich meine zur Verifizierung wäre es zumindestens nötig, das man einen Gewerbenachweis ( Oh man was für Fremdworte wieder ) einsenden müsste. Alleine eine E-Mailadresse oder eine Webseite die Gewerblich klinkt muss ja zwangsweise kein Gewerbe nach sich ziehen. zb: " wir lieben biks .de :wallbash

      Da mir dann gestern noch langweilig war habe ich noch nen Einschreiben mit Rückschein an die geschrieben un mal etwas zurückgeschossen.




      Auskunft und/oder Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke

      Sehr geehrte Damen und Herren,


      gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf, mir folgende Auskünfte zu erteilen:

      • Über welche gespeicherten Daten zu meiner Person verfügen Sie und woher haben

      Sie diese Daten?

      • An welche Empfänger oder sonstige Stellen werden diese Daten weitergegeben?
      • Zu welchem Zweck erfolgt diese Speicherung?
      Ich widerspreche gemäß § 28 Absatz 4 BDSG der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder
      der Markt- oder Meinungsforschung. Sie sind daher

      verpflichtet, die Daten unverzüglich für diese Zwecke zu sperren.

      Ich setze Ihnen zur Erfüllung meiner Forderungen eine Frist bis zum

      Datum xxxxxxx

      Sollten Sie dieses Schreiben
      ignorieren, werde ich mich an den zuständigen

      Landesdatenschutzbeauftragten
      wenden. Außerdem behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Uwe-Ansbach ()

    • Uwe-Ansbach schrieb:

      Da mir dann gestern noch langweilig war habe ich noch nen Einschreiben mit Rückschein an die geschrieben un mal etwas zurückgeschossen.

      Zurückschießen ist immer gut, aber ich glaube du machst hier einen Nebenkriegsschauplatz auf. Du solltest dich auf die Anfechtung des dir untergejubelten Nutzervertrages konzentrieren und z.B. als erstes den AGB's widersprechen, nachdem sie dir schriftlich zugestellt wurden. Sind sie doch, oder? Auch würde ich hinterfragen, wie denn nun dein gewerblicher Status ohne dein weiteres Zutun verifiziert wurde. Denn bis jetzt scheinen sie ja nur deswegen von deinem gewerblichen Zustand auszugehen, weil du treu und brav deine "handelsrelevanten Daten" auf irgendeinem Webformular eingegeben hast. Der daraus abgeleitete Anspruch einer Vorauszahlung auf eine noch zu erbringende Leistung (von deren Nutzen du dich sicherlich bereits überzeugen konntest?) ist sehr einseitig. Einmal drei Kreuze gemacht und der Vertrag gilt, Widerspruch wird nicht geduldet und mit dem Tode oder 3 Jahre Stiefellecken bestraft. Sonst ist noch alles frisch?

      Der ganze Theaterdonner ist doch nur Show und soll einschüchtern. Diese verquasten Aufsätze, die dir zur Unterhaltung vorgelegt wurden, sollen deinen Zahlungswunsch beflügeln. Es gibt z.Zt. zwei Möglichkeiten: entweder alle Forderungen weiterhin standhaft ignorieren oder den Gegenangriff starten, aber dann nur mit anwaltlicher Unterstützung. Ich würde mich als Laie nicht aufs Glatteis begeben und allein gegen die Rechtsverdreher der Gegenpartei antreten.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Für Möglichkeit 2 müsste er sich aber erst einmal einen Anwalt leisten. Könnte er das, würde er wohl kaum so einen Terz veranstalten und gleich den selbigen einschalten ...

      Also sei ihm anzuraten, sich besser still zu verhalten und darauf zu pochen, dass die Gegenseite schon nicht ernst machen wird.

      Vermutlich wird er dann noch die eine oder andere Drohung von denen zu lesen bekommen (und wir vermutlich auch, gähn ...) und mit der Zeit wird der Fall vermutlich im Nichts enden, Stück für Stück.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Guten Morgen

      Habe nun von MELANGE ein persönliches Kulanzangebot bekommen.

      Gegen eine Zahlung in höhe von € 89,00 innerhalb der nächsten 7 Tage sind wir bereit, Ihnen die Nutzung unseres Handelsportals für einen Zeitraum von 12 Monaten zu gewähren. In diesem Falle endet Ihre Mitgliedschaft nach einem Jahr, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf. Neben des innerhalb einer Woche zu zahlenden Betrages in Höhe von € 89,00 entstehen ihnen keine weitere Kosten.



      Dieses Angebot unterbreiten wir Ihnen, da wir von unserer Dienstleistung überzeugt sind und davon ausgehen, dass Sie durch unseren virtuellen Marktplatz profitable Geschäfte erzielen können.

      Für den Fall das ich es Ablehne .... bla bla bla.
    • Uwe-Ansbach schrieb:

      Habe nun von MELANGE ein persönliches Kulanzangebot bekommen.
      Das ist doch alles ERPRESSO Moccafix. Jetzt kommen also die Friedensangebote. Das ist jetzt deine Entscheidung, ob dir die Katze im Sack immer noch happige 89 Euro wert ist. Bis jetzt konntest du ja wohl noch keinen Blick hinter den Vorhang erhaschen? Du kannst das Angebot aber auch weiterhin ignorieren und es einfach drauf ankommen lassen. Die Chancen, daß es dir ans Flickzeug gegen soll sinken. Mit diesem butterweichen Keks wollen die wenigsten ihre Auslagen retten, d.h. DU sollst sie retten.

      Und? Rettest du?

      Wenn Melango ein seriöser Laden wäre und auch wirklich was zu bieten hätte, würden die einen meinetwegen sehr kurz befristeten Zugang (Tagesaccount) zu ihrer tollen Datenbank gewähren. Wer dann wirklich meint, daß ihm mehr geboten wird als man sich in mühevoller Kleinarbeit selbst aufbauen muß, kann danach frei entscheiden, ob er das Angebot annimmt.

      Ich gehe immer noch davon aus, daß Melango die kostenpflichtige Einbürgerung in einem Luftschloß praktiziert. Wenn das Angebot so toll wäre, wäre Malango nicht "in der Kritik" (Themenüberschrift) sondern allseit hochbejubelt. Davon habe ich aber noch nichts mitbekommen. Vielleicht in einer Parallelwelt, aber da fehlt mir der Tunneldurchblick (ja war ein anstrengendes Wochenende - Avengers, Thor und die nette Schwarze Witwe ...)
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Melango gegen Kanzlei Küster, Klas und Kollegen vor dem LG Karlsruhe

      Die Kollegen von Beluga59 berichten von einem bemerkenswerten Urteil gegen die Melango GmbH. Die Kanzlei Küster, Klas und Kollegen aus Karlsruhe, die von Melango Rechnungen aus einer angeblichen Registrierung auf einem ihrer Internet-Portale erhielt, setzte sich juristisch zu wehr. Die Kanzlei siegte bereits 2011 (9 C 405/11) in erster Instanz. Dabei ist festgestellt worden, dass Melango einen Vertragsschluss mit der Kanzlei nicht nachweisen konnte. Melango ging dennoch in Berufung und zwar ausschließlich gegen den Unterlassungsanspruch und verlor nun auch in 2. Instanz vor dem LG Karlsruhe (9 S 72/12).
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Melango bietet B2B Portale für Wiederverkäufer, Gewerbetreibende etc. Privatleute sind eigentlich aussen vor.

      Dies wurde aber bisher nicht eindeutig dargestellt. Daher haben sich auch Privatleute dort angemeldet und kamen in die Abofalle.

      Viele Gerichte haben hier unterschiedliche Urteile bezüglich der Zahlungspflicht von Privatkunden gefällt. rechti.de/forum/viewtopic.php?f=22&t=1584

      Sobald eine Rechnung von Melango eintriftt muss diese gemäss § 119 BGB (Anfechtung wegen Irrtum) angefochten werden. Eine Feststellungsklage bezüglich der Zahlungsverpflichtung ist hier kontraproduktiv. Nur mit einer Anfechtung entgeht man der Zahlungsverpflichtung.

      Inzwischen hat Melango den Internetauftritt geändert und zeigt eindeutig an, an wen sich das Angebot richtet


      Wir bieten einen B2B-Marktplatz für Geschäfts- und Gewerbekunden
      Wir
      sind Ihre Hilfe bei der weltweiten Suche nach dem geeigneten
      Geschäftspartner. Unser kostenpflichtiges Angebot richtet sich
      ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B) und ist ideal für Händler,
      Einkäufer, Reseller, Ebay Power-Seller und Unternehmer. Um das Angebot
      nutzen zu können, müssen Sie sich registrieren.
      Quelle: Internetseite Melango dot de
      Verschiedene Verbraucherzentralen und der VZBV haben da etwas nachgeholfen. :thumbup:
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Krennz schrieb:

      Inzwischen hat Melango den Internetauftritt geändert und zeigt eindeutig an, an wen sich das Angebot richtet

      Das ist schon 'ne ganze Weile so. Ändert aber auch nichts an den Fakten, dass die weiterhin von jedem Anmeldungen annehmen und dann auch direkt 'ne Rechnung verschicken, ohne sich davon zu überzeugen, dass sie es überhaupt mit einem Gewerbetreibenden zu tun haben (Kopie der Gewerbeanmeldung wäre da 'ne Möglichkeit) BTW: Du hast diesen Thread nicht komplett gelesen, oder?

      Wobei ich wieder bei der prinzipiellen Frage bin, wieso der Verbraucher eigentlich mehr Schutz braucht als der Gewerbetreibende. Das hier ist nämlich ein wunderschönes Beispiel. Wenn ich ein irreführendes Angebot ins Netz stelle, das darauf ausgerichtet ist, unter anderem bzw insbesondere seine Kostenpflichtigkeit zu verschleiern, dann wirkt das beim Verbraucher genauso gut oder schlecht wie beim kleinen Gewerbetreibenden. Melango hat nur ganz einfach, nachdem der Kreis der zu betrügenden teilweise einen "Jetzt kostenpflichtig bestellen"-Button verordnet bekommen hat, den Kreis der über den Tisch zu ziehenden auf den Rest beschränkt und sich die Korrektur der Seitengestaltung einfach mal eben gespart anstatt festzustellen, dass man hier doch eine Vorlage für generelle Kundenfreundlichkeit und Transparenz serviert bekommt und die Seite einfach entsprechend anpasst, auch wenn dieses ganze Verbraucherschutzgerödel eigentlich bei gewerblichen Kunden nicht erforderlich wäre.

      Doch ja, höchst seriös, diese Vorgehensweise...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ach weisst Du, solange die "Geiz ist Geil" Mentalität bei den Deutschen das Gehirn vernebelt sind Abofallenstellern Tür und Tor geöffnet.

      Ist ja toll, ein iPhone für 189, dass er da eine grössere Stückzahl abnehmen muss interessiert doch keinen. Oder die berühmten Damenschlüpfer für 99 Cent, dass im Angebot 240 Stück steht wird wieder glatt überlesen.

      Wenn ich mich bei Melango als Privatmann anmelde, obwohl da jetzt was von B2B und Geschäftsleuten zu lesen ist, habe ich ein Problem.

      Früher war das bei Melango anders , da konnte ich mich mittels Anfechtung nach BGB § 119 Irrtum, § 120 falscher Übermittlung und § 123 Täuschung aus der Patsche ziehen. Doch wer wusste das? Mir als Gechäftsmann ist klar, dass eine gewerbliche Vermittlung von Geschäftspartnern Geld kostet. (gelernter Grosshandelskaufmann) die meisten Privatleute erwarten so eine Leistung kostenlos. Selbst Gerichte sehen das so. Oder wie sollte man den Satz erklären: "diese Angebote sind im Internet i.d.R. kostenlos"

      Der, der lesen kann ist im Vorteil. Doch ob er das Gelesene auch versteht ist eine andere Sache.

      Guck Dich mal bei RECHTI und Netzwelt im Verbraucherschutz um. (Krennz/Kuerasser)
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Ach weisst Du, solange die "Geiz ist Geil" Mentalität bei den Deutschen das Gehirn vernebelt sind Abofallenstellern Tür und Tor geöffnet.
      (...)
      die meisten Privatleute erwarten so eine Leistung kostenlos.

      Siehste... Genau das ist meine Argumentation. Müssen wir aber nicht durch sämtliche Threads ziehen. Wieso hat sich der Verbraucher denn das Denken abgewöhnen können? Weils ihm dauernd jemand abnimmt. Nimm mal die Forensuche und schau in meinen Beiträgen nach "politisch gewollt". Privat stell ich mir nämlich die Frage, wieso ein Unternehmer mit mehreren hundert Angestellten zum Volldepp mutiert, wenn er sich privat 'ne Unterhose kauft und andersrum, wieso Lieschen Müller-Geizeil plötzlich zum selbstverantwortlichen Vollgenie mutiert, nur weil sie die 20 Euro für 'ne Gewerbeanmeldung hinblättern kann bzw selbst das nicht mal weiss sopndern einfach per se gewerbetreibend wird. Dass da eine juristische Abgrenzung schwer wird und die Antwort zum "Verbraucher"schutz dann zwangsweise lauten würde: "Alle oder keiner" ist mir schon klar. Persönlich bin ich da dann für "keiner" aber ich hab schon von meinem Opa den Spruch gehört "Ich stehl mein Holz und zahl die Straf'".

      Krennz schrieb:

      Wenn ich mich bei Melango als Privatmann anmelde, obwohl da jetzt was von B2B und Geschäftsleuten zu lesen ist, habe ich ein Problem.


      Also mal zurück zur juristischen Wirklichkeit unserer ach so sozial(istisch)en Marktwirtschaft. Das sehe ich anders. Zunächst mal hat dann melango ein Problem. Wenn sich dort ein Verbraucher anmeldet (indem er das z.B. geflissentlich und aufgrund seiner geistigen Debilität ignoriert) haben die eine ganz simple Option: Anmeldung zurückweisen und feddich. Da unterstelle ich denen einfach mal (so wie unser Rechtsstaat das will) dass sie eine erweiterte Sorgfalts- und Prüfungspflicht haben und sich die Gewerbeanmeldung zuschicken lassen, bevor sie eine Anmeldung überhaupt soweit freischalten, dass ein kostenpflichtiges Angebot von ihrer Seite aus zustande kommen kann. Genau das machen wie aber wie Du hier nachlesen kannst eben nicht, wobei ich mich da gerne eines inzwischen besseren belehren lasse.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Da hast Du recht.

      Ich wollte mal ne Waschmaschine kaufen, also im Intenet gesucht, was gefunden, wollte mcih anmelden. Den Hinweis darauf, dass ich mich da nur als Händler anmelden kann habe ich in der eile übersehen, war auch recht klein gehaltren. Doch dann. In der anmeldemaske stand dann was von HRB- Eintrag und HRB Nummer. Darauf habe ich mir das Ganze noch mal angesehen und siehe da, eine Seite nur für Handel und Gewerbe.

      Das fehlt noch bei Melango, wurde auch schon vom VZBV angemahnt, aber nicht abgemahnt. Stattdessen wurde die Politik aufgefordert eine Gesetzesnovelle loszulassen, dass kann dann noch dauern.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Das „Schwarze Schaf des Jahres 2013“

      Das „Schwarze Schaf des Jahres 2013“

      OpSec Security verleiht dem Betreiber der Website melango.de den Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet

      Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertags, der jedes Jahr am 15. März stattfindet, gibt die auf Markenschutz spezialisierte Firma OpSec Security das „Schwarze Schaf des Jahres“ bekannt. In diesem Jahr geht der Negativ-Preis an den Betreiber der Seite melango.de. Mit dieser Verbraucherschutzinitiative macht OpSec bereits seit 2006 auf unlauteren Handel im Internet und unseriöse Verkaufsmaschen aufmerksam.

      Seit 2008 hat OpSec den Betreiber des Online-Shops melango.de, der Gewerbetreibenden hauptsächlich Restposten und Konkursware zu besonders günstigen Preisen anbietet, aufgrund anhaltender Verbraucherbeschwerden bereits dreimal zum „Schwarzen Schaf des Monats“ ernannt, zuletzt im Januar 2012. Nun wählte die diesjährige Fachjury aus allen noch aktiven Monatsschafen 2012 den Betreiber von melango.de zum „Schwarzen Schaf des Jahres 2013“. „Eine 2-jährige kostenpflichtige Bindung, nur um das Angebot überhaupt nutzen zu können, das ist selbst im B2B-Bereich unüblich und wirklich dreist“, sagt Christine Lacroix, Jurorin und Geschäftsführerin der Plagiarius Consultancy GmbH. „Da sich Melango zudem über Jahre rücksichtslos über Kundenbeschwerden und Negativauszeichnungen hinweggesetzt und seine betrügerischen Machenschaften unverändert fortgeführt hat, hat der Betreiber diesen Negativ-Preis zu Recht verdient.“
      Quelle: das-schwarze-schaf.com/index.php/jahresschafe.html

      Wenn das so weiter geht, dann werden sie wohl das "schwarze Rekord Schaf" werden. Aber wie ich Melango einschätze, geht denen das denen ganz trocken am allerwertesten vorbei.
    • Danke für den Hinweis.

      Die müssten eigentlich den Preis "Wolf im schwarzen Schafspelz" bekommen :thumbsup:
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.