Melango.de in der Kritik - JW Handelssysteme GmbH - B2B Technologies Chemnitz GmbH

    • JW Handelssysteme GmbH

      Der Name Melango scheint so langsam aufgebraucht zu sein. Folgenden Eintrag im Handelsregister findet man nun:

      Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen: HRB 22402 Bekannt gemacht am: 25.04.2013 12:00 Uhr

      Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      24.04.2013


      Melango.de GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: JW Handelssysteme GmbH.

      Das Impressum bei Melango.de ist allerdings noch nicht angepasst und somit abmahnbar. JW soll wohl für Jähn und Wachsmuth stehen, die geschäftsführenden Gesellschafter.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • JW Handelssysteme GmbH bzw. Melango GmbH scheinen unbeirrt weiter zu machen beim Kundenfang. Mindestens zwei Mal in diesem Jahr haben aber Gerichte geurteilt, dass mit Privatpersonen kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist:

      Nachdem schon das Amtsgericht Neuss mit Urteil vom 08.01.2013 zum Az.: 101 C 4710/12 entschieden hatte, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht, hat nun auch das Amtsgericht Bremen-Blumenthal mit Urteil vom 21.06.2013 zum Az.: 45 C 1233/12 einen Zahlungsanspruch für die angeblich vertragliche Nutzung der Website mega-einkaufsquellen.de verneint.

      Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogs…uellende-amtsgericht.html

      Auf die negative Feststellungsklage hin hat es die JW Handelssysteme GmbH nicht einmal für nötig gehalten, in Bremen beim Gericht zu erscheinen. Er erfolgte ein Versäumnisurteil. Allein dies dokumentiert meiner Ansicht nach, dass die Geschäftsleitung selbst nicht einmal von einem rechtsgültigen Vertrag ausgeht. Für mich stellt sich so allmählich die Frage, wann auch starfrechtlich gegen die JW Handelssysteme GmbH bzw. gegen deren Geschäftsführer David Jähn und Thomas Wachsmuth ermittelt wird.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die Kontakte zur Abo-Fallen Szene scheinen zumindest gut zu sein. Neuerdings bedient sich die JW Handelssysteme GmbH der Inkassofirma Solvenza, um ihre Forderungen einzutreiben. Bei der Solvenza24 GmbH (früher früher: DIG Deutsche Internetinkasso GmbH) gaben sich etliche "Persönlichkeiten" der Abo-Fallen-Szene die Klinke in die Hand.

      Mehr zur Solvenza24 GmbH:
      auktionshilfe.info/index.php?thread//&postID=89050#post89050
      konsumer.info/?s=solvenza+inkasso

      Wie die Schreiben der Solvenza aussehen, kann man bei den Kollegen vom netzwerk gegen Internetkriminalität einsehen: netzwerk-gegen-internetkriminalitaet.de/?p=215
      Darin auch eine interessante Randnote zu David Jähn und Thomas Wachsmuth:

      Gegen die beiden Geschäftsführer wird bereits seit geraumer Zeit wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges unter dem Aktenzeichen 360 Js 12319/08 ermittelt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Und wieder ein Urteil gegen die JW Handelssysteme GmbH:

      Das Amtsgericht Mönchengladbach hat durch Urteil vom 16.07.2013 zum Az.: 4 C 476/12 entschieden, dass der JW Handelssysteme GmbH gegenüber einem Verbraucher keine auf eine Mitgliedschaft bei "mega-einkaufsquellen.de" zu gründende Forderung zustehe. Die Anmeldung bei der JW Handelssysteme GmbH sei weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen und bei natürlichen Personen bestehe grundsätzlich die Annahme, dass es sich um einen Verbraucher handele. Bei verbleibenden Zweifeln sei zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden.

      Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogs…=Fachanwalt+fuer+IT-Recht

      Das Urteil geht sogar in seiner Begründung über das übliche Maß hinaus. Während viele Gerichte vor allem keine Zahlungspflicht für Verbraucher sahen, verneint das AG Mönchengladbach die Zahlungspflicht nach derzeitigem Stand der Website gänzlich. RA Ralf Möbius führt dazu weiter aus:

      Nach der Auffassung des Amtsgerichts Mönchengladbach, das sich auf insgesamt 8 Seiten die Mühe gemacht hatte, sich intensiv mit den Rechtsfragen zu einer Anmeldung auf der Plattform "mega-einkaufsquellen.de" auseinanderzusetzen, hätte nach dem Stand der Dinge zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung sogar für einen Unternehmer keine Zahlungspflicht bestanden. Ein Urteil, dass man im übertragenen Sinne für tödlich aus der Sicht der umstrittenen Ex-Melango.de GmbH halten kann.
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    • Zeugenfragebogen von RA Thomas Rader

      Rechtsanwalt Thomas Rader hat einen Zeugenfragebogen zusammengestellt, den Betroffene ausfüllen sollten. Anhand dieses Fragebogens, versucht RA Rader bewusste arglistische Täuschung durch die JW Handelssysteme nachzuweisen

      Aktuell werden Kunden der Vendis GmbH und der JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango) wieder verstärkt zur Kasse gebeten. An Druckmitteln mangelt es den vermeintlichen Gläubigern nicht, der Einsatz von Inkassobüros, das Inaussichtstellen von Schufa-Einträgen, die „Prüfung einer Strafanzeige“ und die Aufforderung zur Abgabe eidesstattlicher Versicherungen zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft, sind nur einige Beispiel, wie man versucht, den angeblichen Schuldnern die Begleichung der Forderung schmackhaft zu machen.

      Strafanzeigen Einzelner enden häufig in Verfahrenseinstellungen. Häufigste Begründung ist, dass ein Betrugsvorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erfordert den Nachweis eines arglistigen – bewusst täuschenden – Verhaltens.

      In Sachen Vendis konnten wir über 600 Zeugenfragebögen sammeln, aus denen sich ergibt, dass das Unternehmen Kenntnis vom täuschenden Charakter ihrer Internetseiten hat. Diese Fragebögen wurde der Staatsanwaltschaft übergeben und Strafanzeige erstattet.

      Die Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführerin der Vendis – Eva Rüpps – werden derzeit (wieder) in Frankfurt a.M. geführt. Täglich gehen weitere Zeugenfragebögen bei uns ein.

      Wir möchten auch in Sachen JW-Handelssysteme (Melango) erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Verhalten der Betreiber der zahlreichen „Großhandels-Seiten“ auf eine Vereinbarkeit mit dem Strafrecht überprüft. Hierzu liegen uns bereits zahlreiche Zeugenfragebögen vor. Unsere Zeugenfragebögen sollen dabei helfen, der Staatsanwaltschaft die hierfür benötigten Informationen in gebündelter und strukturierter Form darzulegen.

      Durch das Ausfüllen des Zeugenfragebogens entstehen Ihnen uns gegenüber keine Kosten, Sie erteilten kein Mandant und Sie erhalten keine Rechtsberatung.

      Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn Sie erteilen uns hierzu Ihre ausdrückliche – jederzeit widerrufliche – Zustimmung.

      Hier können Sie den Fragebogen herunterladen





      Zur Seite von RA Rader, hier klicken





      Auf der Seite von konsumer.info findet ihr ebenfalls Infos über die JW Handelssysteme GmbH
      Dateien
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Etwas unerklärlich verschwand ein erst am 29.August erschienener Beitrag von RA Rader über die JW Handelssysteme GmbH unter folgender Adresse: kanzlei-rader.de/?p=2294
      Bevor dieser gänzlich nicht rekonstruierbar ist, erfolgt eine Sicherung.

      JW-Handelssysteme GmbH im neuen Outfit: Button-Lösung jetzt auch für Gewerbetreibende.

      In strahlend neuem Outfit präsentieren sich etliche Seiten der JW-Handelssysteme GmbH, wie zum Beispiel die Seiten mega-einkaufsquellen.de, b2b-48.de, gewerbe-einkauf.de, b2b-einkaufsplattform.de, overstock-business.de und beschaffungsplattform24.de.

      Ganz im 312g-Style wird die – jedenfalls augenscheinlich – beworbene gewerbliche Kundschaft durch den Button “Jetzt kaufen” auf die “Käuflichkeit” (Kostenpflichtigkeit) des Angebots hingewiesen.


      29. August 2013: mega-einkaufsquellen.de, b2b-48.de, gewerbe-einkauf.de, b2b-einkaufsplattform.de, overstock-business.de und beschaffungsplattform24.de

      Und das, obwohl § 312g BGB eine solche Hinweispflicht nur im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher vorsieht.

      Die gilt nicht für alle Seiten der JW-Handelssysteme GmbH. So zeigen zum Beispiel die Seiten online-businessportal.de, platz-fuer-gewerbekunden.de, einkauf-marktplatz.de, restposten99.de, b2b-Kundenportal.de und nur-gewerbetreibende.de, am 29.08.2013 noch ihr altes Kleid im “Jetzt anmelden”-Design.


      29. August 2013: online-businessportal.de, platz-fuer-gewerbekunden.de, einkauf-marktplatz.de, restposten99.de, b2b-Kundenportal.de, nur-gewerbetreibende.de

      Nun mag man sich fragen, ob die Umstellung der erstgenannten Internetseiten eine freiwillige Leistung der JW-Handelssysteme GmbH zum Schutz der Verbraucher darstellt oder eher um einen Stolperstein für die Geschäftsidee der JW-Handelssysteme GmbH, deren Angebot entgegen der – scheinbaren – Ausrichtung des Angebots auf Gewerbetreibende gerade bei Verbrauchern erheblichen Anklang fand?

      Vielleicht ist aber auch anderen die tatsächliche Ausrichtung des Angebots auf Verbraucher i.S.d. § 13 BGB aufgefallen. So sind z.B. rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG berechtigt, Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abzumahnen und Unterlassung zu fordern.

      Der neue Button “Jetzt kaufen”, der den ursprünglichen “Jetzt anmelden”-Button ersetzt, hat unseres Erachtens jedenfalls seine Berechtigung:

      Schenkt man den Ausführungen der Redakteurin für Onlinecommerce Julia Bachmeier vom Reporter für “Tägliche Verbrauchernachrichten” Glauben, sind die Leistungen der JW-Handelssysteme GmbH – vorliegend der beschaffungsplattform24.de – ja schließlich geradezu für Verbraucher gemacht.



      Die – identischen – Seiten der “Täglichen Verbrauchernachrichten” restpostenausverkauf.net und restpostenausverkauf.com verschwanden zwar “auf Empfehlung” Dritter relativ schnell wieder aus dem Netz; wir meinen dennoch, dass die gewissenhaften und sicherlich unabhängigen Recherchen von Frau Julia Bachmeier zutreffen und das Angebot jedenfalls auch Verbraucher anspricht.

      Da ist es nur angebracht, dass die JW-Handelssysteme – zum Schutz der Verbraucher – nunmehr auch die “Button-Lösung” umsetzt, mag dies freiwillig geschehen sein oder auch nicht.

      Denn unterstellt man, dass ein Nutzer die Kostenpflichtigkeit des Angebots erkennt, so erhebt sich jedenfalls die Frage, was diesen in Kenntnis der Entgeltlichkeit veranlassen sollte, mit einer zweijährigen Vertragsbindung für ein erhebliches Entgelt eine Leistung in Anspruch zu nehmen, deren Werthaltigkeit er im Voraus nicht prüfen und nicht verlässlich einschätzen kann. Die JW-Handelssysteme GmbH bietet keine Alternativen zur zweijährigen Vertragslaufzeit an und es keine Möglichkeit gibt, das Angebot vorab näher kennenzulernen.

      Vor diesem Hintergrund scheint der “Jetzt kaufen”-Hinweis – auf wenigstens einem Teil der von der JW-Handelssysteme vorgehaltenen Webseiten – nicht ohne Berechtigung.

      Wir fragen uns nunmehr nur noch, mit welcher Berechtigung der “Jetzt kaufen”-Button nicht auf sämtlichen Seiten der JW-Handelssysteme GmbH umgesetzt wird.
      Bilder
      • rader-jw_handelsgesellschaft.jpg

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      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo, bin ne Freundin von der Tante aus Amerika (siehe Patrick Aufermann Strang).



      So ein Mist, ich bin auf diese Idioten reingefallen. Meine IP Adresse ist aus Amiland. Ich hab mal meine ehemalige deutsche Adresse zur Registrierung genutzt und ging davon auf, dass ich beim Knopfdruck "Jetzt Kaufen" :wallbash auf die Shopseite geleitet werde um dort quasi was kaufen zu koennen. Stattdessen wurde dann nach Gewerbenummer etc. gefragt. Hab ich natuerlich nicht, hab zwar in Amiland ein kleines Business angemeldet - in Deutschland jedoch nichts. Und was kommt jetzt in D bei meiner alten Adresse wo momentan meine Schwester wohnt an? Ne Zahlungsaufforderung for 249 Oecken. Zahlen will ich das natuerlich nicht.

      Habt ihr da mal nen Rat? Ich fuehl mich wie die beschissenen Kunden in Florida....



      Mann, Mann. Loeschbert...wo bist du?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pimpinella Gardenia ()

    • Pimpinella Gardenia schrieb:

      Stattdessen wurde dann nach Gewerbenummer

      Wenn es korrekt zugehen würde, wäre die Frage nach der Gewerbeanmeldung bereits auf der Anmeldeseite richtig plaziert. Wenn die falschen "Kaufleute" Wert auf einen wirklich sauber gepflegten gewerblichen Kundenstamm legen würden, wäre auch noch das Bestehen auf eine Kopie der Gewerbeanmeldung angemessen. Das trifft aber alles nicht zu und es kommt nur auf das Einsammeln von Adressen zwecks Rechnungsversendung an.

      Du sollstest der Zahlungsaufforderung schriftlich widersprechen und nicht zahlen. Begründung: Anfechtung wegen Irrtum. Du wirst danach viel Post bekommen, die du bis auf einen gerichtlichen Mahnbescheid ignorieren kannst. Selbst wenn es bis zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen könnte, wird es darüber hinaus zu nichts substanziellem kommen. Entspann dich.

      By the way, was kannst du denn nun als registriertes Mitglied nun von dem Angebot nutzen? Irgendwie muß bei diesem Zahlungsbegehr ja eine Leistung dahinter stehen.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • B2B Technologies Chemnitz GmbH

      Und wieder eine Umbenennung der Firma:

      Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen: HRB 22402 Bekannt gemacht am: 24.10.2013 12:00 Uhr

      Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      23.10.2013


      JW Handelssysteme GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: B2B Technologies Chemnitz GmbH.

      Quelle: Handelsregister
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nachdem Melango bzw deren unbenannte Nachfolger in der Vergangenheit bereits mehrfach mit Negativpreisen "geehrt" worden (mehrfach das Schwarze Schaf des Jahres), kommt nun ein weiterer hinzu: Der "Prellbock 2013" der Verbraucherzentrale Sachsen. Allerdings zeigt sich Herr Jähn nun not amused.

      Die Firma B2B Technologies Chemnitz war aufgrund einer Umfrage unter Nutzern und einer Entscheidung einer fünfköpfigen Jury als Preisträger ausgewählt worden. Joachim Betz, Chef der Verbraucherzentrale Sachsen, stand am Firmensitz jedoch vor verschlossenen Türen. Weder über die Hotline noch über die Gegensprechanlage waren am Vormittag Mitarbeiter des Chemnitzer Unternehmens zu erreichen, teilte die Organisation mit.

      ...

      Der einzige Kontakt in der letzten Zeit kam gestern über die Rechtsanwälte des Unternehmens zustande. Dabei wurde den Vertretern der Verbraucherzentrale lediglich mitgeteilt, dass ein Hausverbot gegen sie ausgesprochen sei.

      winfuture.de/news,81096.html

      Mit diesem Verhalten stellt man jedenfalls selbst unter Beweis, dass man den Preis erneut zu Recht erhalten hat. Also: qoud erat demonstrandum!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • betr. lagerverkauf-shopping.de

      Nicht ich aber ein Bekannter ist auf B2B Technologies Chemnitz GmbH reingefallen.
      Anmeldung ging fix (obwohl er überhaupt nicht Gewerbetreibender ist), ein Nachweis war nicht erforderlich! Rechnung mit 7 Tagen Zahlungsziel folgte auf den Fuß.

      Perfide und m.E. Ansatzpunkt (Zitat aus der Rechnung):
      „Die Leistungserbringung (Zugang zum B2B-Handelsportal) erfolgt ausdrücklich erst nach Zahlungseingang des Gesamtbetrages auf dem von uns angegebene Geschäftsgirokontos.“
      (Anmerkung: Nein, ich habe 1:1 abgetippt!)

      Mittlerweile gibt es übrigens ein Urteil des LG Berlin (Az: 84 S 132/13), das hilfreich für eine Argumentation sein dürfte. Diese Firma versucht ja mit einem AG-Urteil potentielle Opfer einzuschüchtern.

      Die Inkassofirma haben sie übrigens gewechselt. Das machen jetzt meine „Freunde“ von Irrtum Intrum Justitia Inkassoinstitut.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • 26.09.2014

      Verbraucherzentrale Sachsen geht gerichtlich gegen B2B Technologies Chemnitz GmbH vor

      Vorsicht vor vermeintlichen Schnäppchen bei Facebook


      Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die B2B Technologies Chemnitz GmbH wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken, unlauterer Werbung und Irreführung abgemahnt. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen wirbt das Unternehmen mit falschen Preisen, nebulösen Rabattversprechen und der unzutreffenden Bezeichnung als "Großhandel".

      Verbraucherinnen und Verbraucher werden auf dem sozialen Netzwerk Facebook mit Werbeanzeigen und scheinbar privaten Beiträgen des Unternehmens wie "Handys Alle Marken Und Größen Für 19 EUR! JETZT KAUFEN" angelockt. Klicken sie darauf, landen sie auf einer von dutzenden Internetseiten der Firma von David Jähn, wie lagerverkauf-billig.de oder restpostenabverkauf24.de. Dort leuchten unglaublich niedrige Preise auf bunten Bildern von Handys, Küchengeräten und anderen Konsumprodukten. Wenn man ein Angebot näher betrachten möchte, gelangt man zu einem Anmeldeformular, mit dem persönliche Daten abgefragt werden. "An dieser Stelle muss man ganz genau aufpassen, sonst schnappt die Falle zu", warnt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Am Rand des Formulars finden sich verklausulierte Hinweise darauf, dass angeblich ein Zwei-Jahres-Abo für 240 Euro pro Jahr zuzüglich 79 Euro Bearbeitungsgebühr abgeschlossen werden soll." Außerdem soll man durch Setzen eines Häkchens bestätigt haben, dass man Gewerbetreibender ist. Nach Vorstellung des Chemnitzer Unternehmens soll darin ein Verzicht auf sämtliche Verbraucherrechte liegen.

      "Das sehen wir anders", sagt Hummel. "Wer solche wichtigen Hinweise am Rand eines Formulars platziert, der hofft darauf, dass sie übersehen werden. Dann kann er sich nicht auf ihre Geltung berufen. Außerdem gibt es Privatpersonen, welche die Waren zu einem geringen Teil gewerblich nutzen. Auch in diesem Fall gelten sie als Verbraucher."

      Erst nach Zahlung der hohen Beträge erhält man tatsächlich Zugang zur Internetseite. Strenge Kontrollen, wie sie die Rechtsprechung für den Großhandel fordert, z. B. durch zwingende Vorlage des Gewerbescheines, finden nicht statt. Auch beim Inhalt macht sich schnell Enttäuschung breit. Das angebliche Großhandelsportal erweist sich als Schwarzes Brett für Anzeigen. Darunter sind viele von ausländischen Unternehmen in schlechtem Deutsch, garniert mit Warnhinweisen und Haftungsausschlüssen der Chemnitzer. Diese haben wohl mit einem laufenden Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Chemnitz zu tun (Aktenzeichen 370 Js 12319/08). Die Behörde teilte im Juni mit, dass die Ermittlungen in etwa 100 Fällen von Betrug wegen nichtgelieferter Ware kurz vor dem Abschluss stehen und die Anklage in den nächsten Wochen fertiggestellt wird. Die Verbraucherzentrale Sachsen konnte bei mehreren Stichproben noch nicht einmal Anzeigen für die beworbenen Schnäppchen finden.

      Bereits im März hatte die Verbraucherzentrale Sachsen nach einer Umfrage den Negativpreis "Prellbock" an das Unternehmen vergeben. Bei der Übergabe durch den Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen, Joachim Betz, und Journalist Peter Escher öffnete im Chemnitzer Solaris-Tower niemand die Tür.

      "B2B Technologies Chemnitz hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Deshalb werden wir unverzüglich gerichtlich vorgehen", informiert Hummel. "Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig vor solchen Geschäftspraktiken schützen."

      verbraucherzentrale-sachsen.de…ologies-chemnitz-gmbh-vor
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke für den nützlichen Artikel.

      Habe ihn sofort in zwei weiteren Foren gepostet.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Landgericht Leipzig untersagt B2B Technologies Chemnitz Werbung mit falschen Preisen

      Verbraucherzentrale Sachsen mit Eilantrag erfolgreich

      Die Firma B2B Technologies Chemnitz darf nicht mehr mit falschen Preisen im Internet werben. Dies hat das Landgericht Leipzig in einem von der Verbraucherzentrale Sachsen eingeleiteten Eilverfahren entschieden. Das Verbot gilt auch für soziale Netzwerke wie Facebook, wo die Chemnitzer mit Werbeanzeigen und Firmenpräsenzen sehr aktiv waren.

      "Die Entscheidung erging nicht nur gegen die Firma, sondern auch gegen ihren Geschäftsführer David Jähn persönlich", teilt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen mit. "Nach der Rechtsprechung haftet er als Geschäftsführer auch als Privatperson für das Verhalten seines Unternehmens." Seit die Verbraucherzentrale Sachsen die einstweilige Verfügung per Gerichtsvollzieher gestellt hat, sind die beanstandeten Lockangebote verschwunden.

      Zunächst hatten sich B2B und Jähn gegen die einstweilige Verfügung wehren wollen und beim Landgericht Leipzig Widerspruch eingelegt. Am vergangenen Sonntag gaben sie dann aber eine Abschlusserklärung ab, mit der die einstweilige Verfügung als endgültig anerkannt wird.

      "Damit ist dieses Verfahren abgeschlossen", bestätigt Hummel. "Wir reichen aber in Kürze noch eine weitere Klage ein, um auch die anderen Ansprüche aus unserer Abmahnung durchzusetzen." Dazu zählen beispielsweise die Unterlassung der irreführenden Bezeichnung als Großhandel oder angebliche Rabatte, welche nicht gewährt werden. Ziel ist die umfassende und nachhaltige Unterbindung der rechtswidrigen Verhaltensweisen.

      Die Strategie des Unternehmens hat sich in den letzten Monaten erheblich geändert. Für Anfang November war die Eröffnung von Portalen in anderen europäischen Ländern angekündigt. Seit etwa einer Woche sind die deutschen Firmenpräsenzen offline und die zugehörigen Domains gelöscht. Lediglich die Handelsplattform unter der Domain b2b-beschaffungsplattform.de ist noch aktiv.

      verbraucherzentrale-sachsen.de…bung-mit-falschen-preisen
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • freiepresse.de/WIRTSCHAFT/WIRT…ere-an-artikel9080752.php

      Hunderte Kunden sehen sich indes getäuscht. Sie erstatteten Anzeige, weil sie statt der in Aussicht gestellten Super-Schnäppchen nur eine Rechnung über mindestens 240 Euro Mitgliedsbeitrag und eine zusätzliche Gebühr für die Anmeldung auf Jähns Plattformen erhielten. Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft durchsuchte daraufhin die Büros, beschlagnahmte Technik. Nach mehr als sechs Jahren Ermittlungen hat sie jetzt Mitte Dezember Anklage erhoben.

      Sie wirft Jähn und dessen damaligem Mitgeschäftsführer Thomas Wachsmuth nach Recherchen der "Freien Presse" im Wesentlichen vor, in den Jahren 2007 bis etwa Ende 2010 äußerst preisgünstige Warenangebote selbst erfunden, ins Netz gestellt und beworben zu haben - um Kunden zu einer kostenpflichtigen Anmeldung auf ihrer Webseite zu bewegen. Oder aber die beiden sollen zumindest gewusst haben, dass ihre Handelsplattform nicht funktioniere, dass entgegen ihren Versprechungen nahezu keine Kaufverträge über ihre Webseite zustande gekommen seien und dass die angeblichen Anbieter keine Waren an die Käufer geliefert hätten. 94 Fälle des vollendeten und 41 Fälle des versuchten Betrugs listet die Staatsanwaltschaft auf. Den Schaden beziffert sie mit 18.000 Euro.

      Endlich scheint Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. Jähn und Wachsmuth müssen sich hoffentlich bald strafrechtlich verantworten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es kommt Bewegung in die Angelegenheit. Trotzdem scheint Jähn es nicht sein lassen zu können!

      Auf der B2B-Internetseite werden jetzt zwar keine Waren mehr angeboten. Firmen-Liquidator Jähn überzieht aber trotzdem weiter Verbraucher mit Drohbriefen. In einer "letzten Mahnung" fordert die B2B zum Beispiel von einem Verbraucher 199 Euro, die auf ein Konto in Bratislava überwiesen werden sollen. Sonst werde Klage erhoben - mit Zusatzkosten für den Verbraucher.

      freiepresse.de/NACHRICHTEN/TOP…ch-B2B-artikel9101998.php
    • Längst überfällig: verbraucherzentrale-sachsen.de…rechtsgewinne-herausgeben

      Abofallenbetreiber muss Unrechtsgewinne herausgeben


      Die B2B Technologies Chemnitz GmbH und ihr alleiniger Geschäftsführer David Jähn müssen unrechtmäßig erzielte Gewinne, die durch bestimmte unlautere Geschäftspraktiken entstanden sind, an die Staatskasse herausgeben. Das hat das Landgericht Leipzig unter anderem mit einem Urteil am 16. Juli 2015 entschieden (Aktenzeichen: 05 O 3496/14).
      Das sächsische Unternehmen hatte mit falschen Preisen im Internet geworben. Zusätzlich verwendete es irreführend die Bezeichnung "Großhandel", gab in einigen Fällen Preise ohne Umsatzsteuer an und behauptete auf seinen Internetseiten nicht erzielbare Preisersparnisse von bis zu 90%. Die mit diesen rechtswidrigen Methoden erzielten Gewinne müssen nun herausgegeben werden.

      Die Ermittlungen zur Höhe der unrechtmäßig erzielten Gewinne stehen noch aus.

      "Auch der alleinige Geschäftsführer David Jähn wurde persönlich in allen Punkten verurteilt.", sagt Anne-Katrin Wiesemann, Rechtsreferentin von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Er kann sich also nicht hinter der von ihm geführten GmbH verstecken, die sich bereits in Liquidation befindet. Die Entscheidung zeigt, dass der Betrieb von Abofallen im Internet für die Betreiber nicht ohne Folgen bleiben muss", so Wiesemann weiter. Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt mit der Klage Ansprüche aus einer Abmahnung vom September 2014 durch. Ein Teil davon war bereits in einem Eilverfahren im November 2014 gegen das Chemnitzer Unternehmen und seinen Geschäftsführer entschieden worden.

      "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig", teilt Wiesemann mit. "Die Verurteilten können innerhalb eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Dresden einlegen." Leider müssen Verbraucher nach wie vor ihre möglichen Ansprüche aus Verträgen, denen solche unlautere Geschäftspraktiken zu Grunde liegen, individuell durchsetzen. Die Herausgabe der Unrechtsgewinne hat laut Gesetz an die Staatskasse -also zugunsten der Allgemeinheit - zu erfolgen.

      Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

      Weiterhin: freiepresse.de/NACHRICHTEN/TOP…uehren-artikel9261355.php
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Längst überfällig: verbraucherzentrale-sachsen.de…rechtsgewinne-herausgeben

      Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
      Weiterhin: freiepresse.de/NACHRICHTEN/TOP…uehren-artikel9261355.php
      ich wünschte mir nicht nur hier, dass auf Internetseiten eben das, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt, stärker beachtet würde und auch deshalb deutlich ein festes DATUM der Meldung vermerkt würde.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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