ebay zur Freischaltung eines gesperrten Mitglieds verurteilt - OLG Brandenburg, Urteil vom 12.11.2008, Az. 6 W 138/08

    • ebay zur Freischaltung eines gesperrten Mitglieds verurteilt - OLG Brandenburg, Urteil vom 12.11.2008, Az. 6 W 138/08

      Wohl erstmals hat es ein Ebayer geschafft, erfolgreich gegen seine Sperrung bei ebay zu klagen:

      Zum Urteil des OLG Brandenburg

      Ich würde sagen, daß dies ein Phyrrussieg war, denn es darf wohl angenommen werden, daß dem Händler nun fristgerecht das Vertragsverhältnis seitens ebay gekündigt wird.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ebay kann ja kündigen aber sie dürfen den Käufer nicht sofort aussperren, heisst es bleibt möglich neue Accounts zu eröffnen.

      So weit ich das Urteil n Erinnerung habe, ging es um das Verbot einer vorweggenommenen Verurteilung.....
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • heisst es bleibt möglich neue Accounts zu eröffnen.


      Ab dem Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr. Und die Kündigung ist ja nicht account- sondern personenbezogen. Kündigungsfrist ist, glaube ich, zwei Wochen. Sollte ebay als konsequent sein, hat sich das erledigt für den Kläger.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nun das bleibt abzuwarten, eventuell wird ja selbst der Punkt in den AGB gekippt wegenMarktbeherrschung und Existenzgrundlage und so weiter
      Jedenfalls scheint hier mal Jemand den Mumm zum Kampf gegen den Großen zu haben.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
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      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Zu dem Thema empfiehlt sich folgender Artikel einer IT-Recht Kanzlei.

      Frage: Kann man sich gegen eine eBay Mitgliedschaftskündigung mit dem Argument wehren, eBay sei auf dem Gebiet der Onlineauktionshäuser marktbeherrschend und daher nur in absoluten Ausnahmefällen kündigungsberechtigt?


      Nein, laut Kammergericht Berlin stellt eine (unterstellte) marktbeherrschende Stellung des Auktionshauses eBay kein Argument dar, welches gegen eine ordentliche Kündigung spräche.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: ebay zur Freischaltung eines gesperrten Mitglieds verurteilt

      uiuiui...bei einem Streitwert von 10.000 Euro wird die Antragstellerin aber auch finanziell nicht zufrieden sein, denn Sie trägt, wenn ich das richtig überflogen habe sowohl die Kosten der aussergerichtlichen Auslagen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens....herzlichen Glückwunsch.... :wallbash
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger