Datenschutzerklärung

    • Datenschutzerklärung

      Hallo zusammen!

      Ich überarbeite gerade meine Angebote und da ich ja nun nicht mehr auf die Verpackungsverordnung verweisen darf, stellt sich die Frage, ob ich denn auf die Datenschutzerklärung verweisen muss.

      Die hatte ich nämlich ursprünglich im gleichen Atemzug wie die Verpackungsverordnung genannt. Jetzt weiss ich allerdings nicht, ob ich die nicht auch löschen darf/soll/muss.

      Ich habe bei anderen gewerblichen Händlern gespickt, und konnte auch bei den großen Verkäufern keinen Hinweis auf Datenschutz finden.
      Allerdings hat mich die Vergangenheit erklärt, dass nicht immer das, was andere machen richtig ist.

      Vielleicht weiß ja von euch einer Rat.

      Danke schön!