Gewerbe ab wann? Verkauf durch mehrere Familienmitglieder

    • Gewerbe ab wann? Verkauf durch mehrere Familienmitglieder

      hallo,

      angenommen 2 verschiedene mitglieder einer familie in einem haushalt verkaufen zusammen insgesamt SO viele Artikel, dass ein Gewerbe vorliegt: Bewertet Ebay und der Staat das dann als strafwürdig oder werden beiden personen strikt als Einzeln gesehen?


      Danke
    • Die Anzahl der verkauften Artikel allein ist nie entscheidend für eine Einstufung in der Gewerblichkeit. Haben beide Mitglieder eindeutig als privat zu gelten, dann auch beide in Summe.

      Bewertet eBay und der Staat das dann als strafwürdig oder werden beiden personen strikt als Einzeln gesehen?


      Weder ebay noch der Staat entscheiden über die Gewerblichkeit einer Person. Und strafwürdig ist ein solches Verhalten schon gar nicht. Über die Gewerblichkeit entscheidet allein die Justiz und dies im zivil- nicht im strafrechtlichen Sinne.

      Du müßtest deine Frage schon etwas konkreter Stellen, wenn du konkretere Antworten erwartest. Ein Link zu den Accounts der betreffenden Personen wäre da äußerst hilfreich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hi,

      es ist ganz einfach:

      Machst du monatlich mit Absicht Gewinn dann handelst du Gewerblich.

      eBay ist es egal, wieviele Artikel Ihr verkauft, nur die Konkurrenten nicht, geht recht zügig und schon hast du ne Abmahnung in dein Postfach.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Machst du monatlich mit Absicht Gewinn dann handelst du Gewerblich.


      diese Aussage ist relativ, denn Gewinn wollen alle machen und wenn Du ein gebrauchtes Teil verkaufst, welches Du eigentlich auf den Sperrmüll schmeißen wolltest, hierfür bei eBay aber noch einen Hunni rausschlagen konntest, dann hast Du so gesehen ja auch Gewinn gemacht und dies natürlich mit Absicht.....

      Richtiger wäre die Aussage, wenn Du Dinge kaufst und diese mit der Absicht auf Gewinn wieder verkaufst...dann wäre dies als Gewerblich anzusehen :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • nein, ich frage nur aus vorsorgegründen.

      da ich nicht selbst das risiko tragen möchte zu viel zu verkaufen, möchte ich nämlich über meine mutter, die noch kaum transaktion getätigt hat, ein paar sachen verkaufen. mir ist nur wichtig zu wissen, ob jeder benutzer einzeln bewertet wird, oder die familie komplett.
    • die Accounts werden einzelnd behandelt, wenn die Sachen aus dem privaten Haushalt stammen und definitiv gebraucht sind UND die Auktionen nicht überhand nehmen, sehe ich hier überhaupt kein Problem...

      Wenn mehrere Auktionen gestellt werden, dann immer mit reinschreiben, dass es sich um private Auktionen handelt und es sich beispielsweise um eine Aufräumaktion, Haushaltsauflösung oder ähnliches handelt ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • diese Aussage ist relativ, denn Gewinn wollen alle machen und wenn Du ein gebrauchtes Teil verkaufst, welches Du eigentlich auf den Sperrmüll schmeißen wolltest, hierfür bei eBay aber noch einen Hunni rausschlagen konntest, dann hast Du so gesehen ja auch Gewinn gemacht und dies natürlich mit Absicht.....


      - man verkauft aber doch nicht monatlich dinge die eigt. aufm Sperrmüll landen sollten ;)

      Es gab sogar mal einen der hatte ne Abmahnung bekommen weil er seine Sammlung verkaufte, ich glaub das waren irgendwelche Figuren, wenn ich den Thread finde dann kann ich das hier mal posten.
      Ich bin wieder da :-)
    • eine Abmahnung bekommen heißt noch lange nicht, dass diese Abmahnung gerechtfertigt ist !

      Hier geht es aber auch in erster Linie darum, dass der TE wissen will, ob er mit eBay oder dem FinAmt Probleme bekommt.....

      @TE: Bitte sende uns mal Infos, was Du verkaufen willst/verkaufst......dies wäre hier wichtig und interessant, um weiter auf das Thema eingehen zu können ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hast du die Sachen selber (oder Familie) getragen oder hast du sie extra für den Verkauf besorgt/gekauft?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von Charmin
      Hast du die Sachen selber (oder Familie) getragen oder hast du die Sachen extra für den verkauf besorgt/gekauft?


      - sie hat die Klamotten, ausm Haushalt steht weiter oben.


      Ne, ne, das steht da nicht. Lediglich, daß die Familienmitglieder in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Aber warten wir es ab.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wenn das nicht inflationär gebraucht wird (jeden Monat ein Umzug, Haushaltauflösung wg Todesfall, Dachbodensanierung etc ist ja reichlich ungelaubwürdig) schreckt das potentielle Abmahner u. U. vielleicht ab, weil sie im Streitfall schließlich keine guten Chancen hätten.

      Mehr noch hängt es von den Artikeln ab, die angeboten werden sollen. NoNameProdukte erregen kein Aufsehen, die Auktionen findet ja auch keiner, der professionell abmahnt und immer bestimmte Suchbegriffe (Marken) abfischt!

      Wenn es denn Marken sind, auf keinen Fall damit werben, sondern nur beschreiben: auf dem Schild steht... Wenn es denn doch eine Fälschung sein sollte, hast du jedenfalls nicht behauptet, das sei ein OriginalXXX

      Und quasi "Gesetz": neue Markenwaren verkaufen generell nur Händler, wenn du das gelegentlich/höchst selten/möglichst eigentlich gar nicht/und wenn nur in der Kategorie gebraucht! ;) privat machst, schreib wenigstens z.B. :

      hab das von meiner Oma bekommen und finde es passt einfach nicht zu mir :rolleyes: Weil sie es aber durch die Gegend getragen hat, und die Preisschilder ab sind, verkaufe ich es daher als gebraucht, auch wenn es eigentlich noch wie neu ist ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • ich preise die sachen natürlich schon an
      je nach Ausmaß der Anpreisung, ist das schon einzelnen zum Verhängnis geworden :rolleyes:

      Es tut auch nicht not! Der Name sollte für sich sprechen, wer das findet, weil er diese Marke gesucht hat, hat seine Gründe, warum er das gesucht hat, wer das nicht gesucht hat, dem ist die Marke vielleicht sowieso egal.

      Das einzige was du unghemmt anpreisen darfst, ist dein pfleglicher Umgang mit den Sachen, weswegen sie denn auch so gut erhalten sind ;)

      lies doch mal diese Seite hier das ist zwar die private Meinung einer Ebayerin (wie unsere Kommentare ja auch ;)) aber es sind da einige interessante Fakten und Gedankenspiele

      Ergänzung: Nachdem ich im Internet weitere Berichte gelesen habe, denen zufolge namhafte Bekleidungs- und Modeartikelhersteller ihre Anwälte das ebay mit Suchmaschinen durchforsten lassen, um jeden kleinen Privatanbieter von gebrauchter Markenware mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Wettbewerbs- und Markenrecht zu kriminalisieren und unter der Behauptung astronomischer Streitwerte vierstellig abzuzocken, werde ich auf jede Markennennung verzichten, wenn ich gut erhaltene, aber abgelegte Oberbekleidung meiner Kinder einstelle, egal, ob es sich um Marken- oder Discounterware handelt.


      aber sie (glaube ich) hat noch andere Tipps zu diesem Thema
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"