Habe ich ein Rückgaberecht nach Ersteigerung bei ebay?

    • Habe ich ein Rückgaberecht nach Ersteigerung bei ebay?

      Hallo,

      ich habe am Montag ein Autoradio bei eBay ersteigert und nun habe ich leider ein Besseres und Günstigeres bei uns im Laden um die Ecke gefunden. Ich habe das ersteigerte Radio noch nicht bekommen, aber ich würde es gerne zurückgeben. Ist das irgendwo bei den AGB's von eBay zu finden, oder gibt es soetwas bei eBay nicht?

      MMM 8)
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!
    • RE: Rückgaberecht ???

      Hi Mok,
      schön mal wieder was von Dir zu hören.
      Ein Rückgaberecht gibt es gibt es auf keinen Fall, egal ob bei ebay, auf dem Flohmarkt oder im Laden. Höchsten wenn ein Mangel vorliegt, der nicht anders entgolten werden kann. Du kannst ja den Verkäufer fragen, ob er kulanterweise auf den Deal verzichtet, wenn Du die Kosten trägst. Ich würde mich an seiner Stelle nicht daruf einlassen. Das Thema hatten wir auch schon öfter. Ich würde das Teil kaufen, und wieder bei ebay verticken.
      Warum bietest Du überhaupt, wenn Du Dir über den Preis nicht im klaren bist?
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Rückgaberecht ???

      Original von ego444
      Warum bietest Du überhaupt, wenn Du Dir über den Preis nicht im klaren bist?


      Tja, ich bin mir darüber im klaren, aber ich habe es ja nicht gekauft, sondern meine Freundin!

      Naja, irgendwie bekomme ich das schon wieder hin, aber erstmal danke!

      MMM 8)
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!
    • Radio ersteigert ... was jetzt ??

      @ MMM

      Tja, ich bin mir darüber im klaren, aber ich habe es ja nicht gekauft, sondern meine Freundin !

      Ähm, das ist doch völlig unerheblich, ob es Deine Freundin war, oder Du selbst. Das Radio ist ersteigert worden, demnach hast Du kein Rückgaberecht, wie es ego444 schon richtig geschrieben hat.

      Selbstverständlich kannst Du es wieder bei eBay verkaufen, oder Du startest hier mal einen Aufruf, vielleicht benötigt ja zufällig Jemand ein Autoradio ?!

      Du hast im Laden um die Ecke ein besseres und billigeres Radio gesehen ?? Was soll denn das für ein Radio sein ... und das ersteigerte Gerät, was ist es ??
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • ich habe am Montag ein Autoradio bei eBay ersteigert und nun habe ich leider ein Besseres und Günstigeres bei uns im Laden um die Ecke gefunden. Ich habe das ersteigerte Radio noch nicht bekommen, aber ich würde es gerne zurückgeben. Ist das irgendwo bei den AGB's von eBay zu finden, oder gibt es soetwas bei eBay nicht?

      Hallo durcheinander
      ich bin mit den bisher verteilten Ratschlägen und angegebenen Informationen
      nicht einverstanden, aber vorweg noch etwas Grundsätzliches:

      eBay stellt die Plattform für Auktionsgeschäfte zur Verfügung und hat
      dadurch grundsätzlich nichts mit den Forderungen oder Verbindlichkeiten
      der Handelspartner aus den einzelnen Auktionen zu tun.

      Weiter nun @ mok006

      Das es sich bei diesem Kauf um eine eBay-Auktion handelt, ist kein Grund
      anzunehmen, dass man kein, oder dass man ein Rückgabrecht hat.

      Es ist eher vielmehr wichtig zu wissen, ob der Verkäufer privat oder gewerblich
      über eBay verkauft. Dazu könnte der Hinweis, ob es sich bei dem Radio um
      Neuware handelt, behilflich sein. Neuware in größeren Mengen lässt auf eine
      gewerbliche Tätigkeit Rückschlüsse zu.

      Handelt der Verkäufer gewerblich, kannst Du ohne Angabe von Gründen innerhalb
      von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. Dabei ist es aber ratsam, den Verkäufer
      darüber vorab zu informieren und über die Rücksendung einig zu werden, bzw.
      ansonsten den Verkäufer zu informieren, die Ware gar nicht erst zu versenden.

      Natürlich ist ansonsten die angegebene Begründung für einen evtl. Rücktritt
      "etwas besseres gefunden zu haben" einzig Dein Pech, sollte es sich um eine
      echte Privat-Auktion handeln. Dann bliebe Dir die Kulanz des Verkäufers, wenn
      Du ihm z. B. anbietest, die entstandenen Unkosten (Einstellgebühr, VK-Provision,
      zweite Einstellgebühr) zu übernehmen.

      LG Melody
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Rüchgaberecht

      Handelt der Verkäufer gewerblich, kannst Du ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten.


      Hi Mel,
      das wusste ich noch gar nicht. Zu meiner Lehrzeit war das noch anders. Weist Du, seit wann das so ist, und auf welcher Gesetzesgrundlage das beruht? Gilt das nur für den Versandhandel, oder auch im Laden?
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Rüchgaberecht

      @ ego444

      Hier mal ein Hinweis ...

      BGB - § 355 (1) - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen - 53. Auflage (2003)

      (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

      Weiterhin greifen aber auch § 355, Absatz 2 und 3, sowie §§ 356 bis 359 - alle aus BGB.
      Seit wann das mit dem 14-tägigen Rückgaberecht so ist, kann ich Dir aber leider auch nicht sagen, auf jeden Fall schon eine ganze Weile !!

      Ich hoffe, Dir damit ein wenig weitergeholfen zu haben.
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Rüchgaberecht

      Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt ...


      ... und welches Gesetz räumt dem Verbraucher nun ein Wiederufsrecht ein? Ich würde das sehr gerne wissen, denn diese Rücktritts# kommt in letzter Zeit immer öfter.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Hallo ego444
      mein Beitrag bezieht sich auf das Fernabsatzgesetz

      Das ehemalige FernAbsG wurde zum 01.01.2002 in das BGB (§ 312 BGB)
      integriert und "neu aufbereitet", d. h. aktualisiert und der "modernen Zeit"
      angepasst. :))

      Wichtig für den o. g. Vorgang ist in diesem Fall § 312 d BGB Widerrufs-
      und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen: "(1) Dem Verbraucher steht
      bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu."

      Weiterhin zur Information: In § 312 d (4) 5 BGB werden Verträge, die in
      der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen wurden, vom Fern-
      abgabegesetz ausgenommen.

      ABER: Auktionen sind nach Gesetz keine Versteigerungen im klassischen Sinne.

      Damit kann sich also kein gewerblicher eBay-Verkäufer herauswinden, auch
      wenn es gerne öfter versucht wird. X(

      Wenn Du noch mehr erfahren möchtest :evil: www.fernabsatz-gesetz.de

      LG Melody
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen