Wende in den Verfahren von K und K Logistics - Ed Hardy Abmahnung Markenrecht

    • Wende in den Verfahren von K und K Logistics - Ed Hardy Abmahnung Markenrecht

      Die Firma K & K Logistics verliert vor dem Landgericht Düsseldorf Markenverletzungsprozess gegen den Importeur der sogenannten "Portugal"-Ware!

      Die Thematik ist hinreichend bekannt und wurde auch bereits in den Medien vielfach diskutiert: Die Firma K & K Logistics, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Winterstein & Partner in Frankfurt ist bekannt dafür, dass sie sowohl gewerbliche Vertreiber von Ed Hardy-Textilien wie auch private Ebay-Verkäufer in großem Umfang abmahnen lässt wegen vermeintlicher Markenrechts- bzw. Urheberrechtsverstöße. In diesen standartisierten Schreiben gibt K & K an, Lizenznehmer der Marken "Don Ed Hardy" bzw. "Ed Hardy" zu sein und erhebt den Vorwurf, es würden nichtauthorisierte Ed Hardy T-Shirts, mithin Fälschungen verkauft. Der Abgemahnte wird dann in üblicher Form zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungs-Verpflichtungserklärung aufgefordert und gleichzeitig aufgefordert, Kostenrechnungen nach einem Gegenstandswert von mindestens 50.000,00 €, meistens aber deutlich höher (150.000,00 €) zu begleichen unter Androhung entsprechender gerichtlicher Schritte.

      Eine Vielzahl der so abgemahnten geben daraufhin auch - weil sie gerichtlichen Ärger vermeiden wollen - entsprechende Unterlassungs-Verpflichtungserklärungen ab und suchen außergerichtliche Regelungen hinsichtlich einer Kostenreduzierung. Reagiert der Betroffene nicht auf die entsprechende Abmahnung, so muss er mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme, in aller Regel per einstweiliger Verfügung rechnen. Als - dürftigen - Beweis für die angebliche Fälschung fügen die Rechtsanwälte der Firma K & K in aller Regel ein entsprechendes "Fälschungsgutachten" von Herrn Vincent Audigier bei, aus dem sich, soweit es um sogenannte Ware aus der Portugalproduktion geht, dann ergeben soll, dass die Firma Ed Hardy zwar in Portugal hat produzieren lassen, diese oder jene Logos hiervon aber nicht betroffen waren.

      Das Landgericht Düsseldorf hat nunmehr diesem Treiben eine Absage erteilt. In einem Klageverfahren gegen den Importeur der sogenannten "Portugal"-Ware, über den ein großer Teil der in der BRD vertriebenen Ed Hardy Shirts importiert wurde, hat das Landgericht die Klage der Firma K & K abgewiesen.

      Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass K & K auch nicht ansatzweise den Fälschungsvorwurf konkretisiert hat und die Vorlage des Fälschungsgutachtens die Anforderungen an einen hinreichend konkreten Sachvortrag nicht erfüllt. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf fehlt insoweit jeglicher Vortrag zu den einzelnen Fälschungsmerkmalen. Auch hat K & K weder Produktionsverträge mit dem portugiesischen Produzenten vorgelegt noch dargetan, in welchem Zeitraum welche Originalartikel mit welchen einzelnen Designs, Ausführungen und Motiven in Portugal produziert und in den Verkehr gebracht worden sind. Das Gericht führt weiter aus, dass K & K darlegungs- und beweisbelastet dafür ist, dass es sich bei den in Rede stehenden Ed Hardy T-Shirts um Fälschungen handelt. Das Gericht verweist insoweit ergänzend auf die Entscheidung des BGH - stüssy II.

      Auch das Landgericht Bielefeld hat sich dieser Auffassung angeschlossen und eine entsprechende Klage gegen einen Vertreiber von sogenannter "Portugal"-Ware abgewiesen.

      Herr Rechtsanwalt van Maele

      Vereinsstr. 4-6
      52062 Aachen

      Tel.: 0241-4009065
      Fax: 0241-4009240


      Die Kanzlei Marcel van Maele aus Aachen betreut bundesweit Privatpersonen als auch gewerbliche Unternehmen schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheber- und Verlagsrecht.

      Aufgrund der Vielschichtigkeit und der aktuell bedenklichen Vorgehensweise der Lizenznehmer von Designerlabel, selbst gegen private ebay-Verkäufer, ist spezielles Wissen und Erfahrung für eine erfolgreiche Verteidigung erforderlich. Wir sind daher mit allen Fragen des Markenrechts ebenso vertraut wie mit den wirtschaftlichen Eigenheiten dieser Branche.

      Tätigkeitsschwerpunkt:
      Gewerblicher Rechtsschutz
      (Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht)
      Sprechstunden Montags bis Freitags 15-17 Uhr oder besser nach Vereinbarung
    • RE: Wende in den Verfahren von K & K Logistics - Ed Hardy Abmahnung Markenrecht

      Ich bitte doch darum eine Quelle zum Text zu geben, zumal ich berechtigte Zweifel daran habe, daß es der Herr van Maele bzw seine Kanzlei gewesen ist, die dieses Thema hier im Forum eröffnet hat.

      openpr.de/news/277224/Wende-in…bmahnung-Markenrecht.html
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Wende in den Verfahren von K & K Logistics - Ed Hardy Abmahnung Markenrecht

      oder hier bei 123.recht

      und ansonsten, ist halt ein Nick, näh! ;) ich bin ja auch keine Felis, sondern habe oder besser kenne eine aus der Familie der Felidae [Blockierte Grafik: http://www.GratisSmilies.de/smilies/tiere/tiere_03.gif]
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Wende in den Verfahren von K & K Logistics - Ed Hardy Abmahnung Markenrecht

      Der Text entstammt einer Pressemitteilung des Herrn van Maele. Wenn er hier 1 zu1 und dem Nick vammaele im Forum wiederholt wird, dann muß man zwangsläufig davon ausgehen, er hätte es selbst hineingesetzt.

      Zudem spricht der TE von "wir" als Kanzlei:

      Wir sind daher mit allen Fragen des Markenrechts ebenso vertraut wie mit den wirtschaftlichen Eigenheiten dieser Branche.


      Bei 123recht wird die Mitteilung dagegen leicht abgewandelt und läßt das ganze dagegen in einem anderen Licht erscheinen:

      Nähere Informationen erteilt unser Anwalt in dieser Sache


      Im übrigen scheint der RA van Maele nicht der heldenhafte Ritter zu sein, der sich für unberechtigt Abgemahnte einsetzt, sondern mahnt selber ebenfalls ab, dort wo er glaubt, Geld holen zu können.

      Dies kann man jedenfalls in diesem ebay-Ratgeber nachlesen:

      Wie wir, haben bestimmt schon einige von Euch eine Abmahnung bekommen weil sie "UVP" geschrieben haben, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um die "Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" handelt. Wir haben von einem auf Ebay sehr aktiven Anwalt Marcel van Maelen aus Aachen erst eine Abmahnung und dann eine einsweilige Verfügung vom LG Hamburg erhalten.

      ...

      Nachtrag am 02.04.2007

      Nachdem wir dem Anwalt Maele nun also den Gang durch die Instanzen angekündigt haben, hat er seine einstweilige Verfügung zurück gezogen und muss jetzt die Kosten des Verfahrens zahlen. :)


      Und siehe da:
      Der Bundesgerichtshof hat vielen Abmahnungen im Internet die Grundlage entzogen. Wie jetzt bekannt wurde, entschied der 1. Zivilsenat bereits mit Urteil v. 7.12.2006 (Az.: I ZR 271/03), dass die Verwendung der Abkürzung “UVP” nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig ist, weil sie dem Verkehr als Abkürzung für eine “unverbindliche Herstellerpreisempfehlung” bekannt ist.



      Falls Ihr also eine Abmahnung wegen UVP erhalten habt oder noch erhalten werden: Wehrt euch und lasst euch nicht von dem Typen das Geld aus der Tasche ziehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Jetzt scheint sich der Herr van Maele aber auf uns eingeschossen zu haben und hat uns unsere AGBs abgemanht, mal sehen was daraus wird.


      Ich frage mich ernsthaft, mit welchen Intention hier derart Werbung für diesen Anwalt gemacht wird.
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    • Im übrigen scheint der RA van Maele nicht der heldenhafte Ritter zu sein, der sich für unberechtigt Abgemahnte einsetzt, sondern mahnt selber ebenfalls ab, dort wo er glaubt, Geld holen zu können.


      Dir ist aber schon klar das ein Anwalt jemand anders vor Gericht vertritt und nicht sich selber? ;)

      Der Text stammt vom Herrn van Maele und ich, als ebenfalls geschädigter in den Verfahren von K&K Logistics, habe den Text hier eingetragen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanmaele ()

    • Der Text stammt vom Herrn van Maele und ich, als ebenfalls geschädigter in den Verfahren von K&K Logistics, habe den Text hier eingetragen.


      Genau das wollte ich geklärt haben, damit uns niemand vorwerfen kann, man würde hier Postings in Namen eines anderen einstellen. Ich weiß nicht, in wieweit der Herr van Maele von dieser Aktion unterrichtet ist.

      Dir ist aber schon klar das ein Anwalt jemand anders vor Gericht vertritt und nicht sich selber?


      Umso mehr hätte er seinen Mandanten auf die Rechtswidrigkeit der Abmahnung und das BGH-Urteil hinweisen sollen. Aber ich möchte das hier nicht zum Thema machen, lediglich klären, warum der Anwalt in dieser Angelegenheit so in den Vordergrund gespielt wird.

      Ich danke dir für die Aufklärung hinsichtlich der Verfahren im Zusammenhang mit Ed Hardy und K&K. Das wird viele Abgemahnte freuen.
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    • Sooo hab ich mir das gedacht ;) Trotzdem solltest du dir unbedingt angewöhnen nicht nur keine Bilder zu klauen sondern dich auch nicht mit fremden Texten zu schmücken! Also Texte darf man zitieren, dann ist es nicht geklaut, dazu muss man sie allerdings erstens als Zitat kennzeichnen und zweitens die Quelle angeben, also die Herkunft/Autor nennen!
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    • OK sorry, werde das nächste mal dran denken ;)
      aber das geht schon klar, er vertritt uns ja auch in dieser Sache vor Gericht. K&K scheint uns besonders zu mögen, uns wurden insgesamt einige tausende Auktionen im Rahmen des ebay veri Programms gelöscht, 2 Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmungen gemacht, Ordner voller Papierkram, Rufschädigung, ein Berg Kosten, kein Umsatz, Stress, etc. etc.

      Als Verkäufer bei ebay wirst du andauernd mit Abmahnungen konfrontiert, ich wehre mich nur gegen jede Abmahnung mit einer Abmahnung, egal wie, irgendwas funktioniert natürlich immer bei dieser Rechtssprechung.
    • 2 Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmungen gemacht


      Das mußt du nun aber mal erläutern. Wieso wird hier strafrechtlich gegen euch ermittelt? Und es muß ja auch ein hinreichender Tatverdacht vorliegen, damit es zu solchen Maßnahmen kommt.

      Das hat ja mit K&K und den Abmahnungen so gar nichts zu tun.
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    • Sorry, aber welche Straftat hat man euch den konkret vorgeworfen? Und wie ist dieses Verfahren ausgegangen? Das hat ja nichts mit den zivilrechtlichen Konsequenzen zu tun?

      Kann es sein, daß du hier Zivilrecht und Strafrecht durcheinanderwürfelst?
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