Gebrauchte Waren für andere verkaufen

    • Gebrauchte Waren für andere verkaufen

      Hallo!

      Ich habe den Auftrag bekommen, für jemanden unzählige Sachen aus einer Firmenauflösung auf EBAY zu verkaufen, also genau "Mein Ding" :)

      Vielleicht wird da auch mehr daraus, dass ich für mehrere Leute verkaufe...

      Dass ich einen gewerblichen Account brauche war mir klar, aber nicht was das für einen Rattenschwanz an Bestimmungen und Gefahren mit sich bringt.

      Bisher habe ich nur ein Gewerbe angemeldet: "Internet-Dienstleistungen"
      Reicht vermutlich nicht...

      Wenn ich ein zweites Gewerbe anmelde, evtl "Online-Handel" ?
      Oder noch allgemeiner, einfach Handel?
      Melde ich "Online-Handel" an, dürfte ich ja theoretisch nichts direkt an den Mann verkaufen...

      Am besten ich gehe zu einem Anwalt+Steuerberater, ich habe keinen Plan was genau ich machen soll, oder was für eine Unternehmensform ich werde, was Kleinunternehmer bedeutet usw, oder was ich alles an AGB`s schreiben muss, falls ich überhaupt welche haben muss/haben darf.


      Ich habe hier gelesen, dass ich auf gebrauchte Waren keine Garantie geben muss, nur 1 Jahr Gewährleistung.
      Was ist da genau der Unterschied?

      Und wie ist es mit den Unkosten die Entstehen, wenn ein Käufer ein Gerät defekt auf meine Kosten zurückschickt, darf ich das auf den Auftraggeber abwälzen, ansonsten bleibe ja ich auf den Kosten sitzen!


      grüssle
      Fridel007
    • RE: Gebrauchte Waren für andere verkaufen

      Ich darf dir in diesem Fall auf jeden Fall anraten, mit einem versierten Anwalt Kontakt aufzunehmen :D (Siehe Signatur)....

      zu den Kosten: Es fallen an: eBay Auktionsgebühren, eBay Provision, eBay Optionskosten, Kosten zur Erstellung einer Rechnung, Verpackungskosten (Pauschale), Steuern und Gerwerbeanmeldungskosten..........dann kommen natürlich noch die normalen Kosten für den Kauf der Ware (je nachdem) hinzu.....

      evt. noch Kosten für falsch berechneten Versand.....ggf. bei nicht geprüfter AGB, WRR etc. Abmahnkosten und so weiter und so fort...

      Ohne das nötige Know how würde ich gar nicht anfangen.... :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo Engelchen!

      All die Kosten können mir egal sein, fallen ja nur an, wenn ich auch etwas verkaufe, bis auf die Fixkosten versteht sich.
      Ich würde als Bezahlung einen gestaffelten Prozentsatz vom Verkaufspreis verlangen.

      Müsste es nicht so Standards geben, ich meine, muss bei jedem EBAY-Verkäufer in den AGB`s was anderes drin stehen oder wie läuft das?

      Was kostet denn so ein Anwalt in etwa, bis meine AGB`s und was auch immer ich noch brauche stehen?

      Habe gestern eine Anwalts-Seite gesehen, wo versprochen wird, eine abmahnsichere Webseite oder z.B. EBAY-Seite zu erstellen, bzw deren AGB`s usw. was nötig ist.

      Gibt es aber wahrscheinlich auch keine Garantie darauf...

      mfg

      Fridel
    • Du kannst eine einmalige Erstellung schon sehr günstig haben...ruf mal hier an:

      Anwalt gewerbliches Recht

      WRB und AGB + einmalige Überprüfung des Angebots um die 200 Euro....alle weiteren Optionen sind selber zu verhandeln....kann ich nur empfehlen ;)

      Anruf und Frage natürlich unverbindlich :D Kannst auch sagen, dass die Empfehlung von mir kommt wenn Du magst....

      Es gibt keine Garantie, aber wenn man immer auf dem neusten Stand ist (die Option ist hier auch möglich), dann kann kaum was passieren, ggf. Regress oder eben Gegenabmahnung und Abmahnverteidigung sind dann auch dabei....wenn gewünscht..... 8)

      Grüße von Sarah
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Beim gewerblichen Vk fallen auch schon die Einstellkosten an! Und wenn du für andere verkauftst, wirst du nicht drum herumkommen, eine Pauschale pro Artikel zu nehmen, auch wenn er nicht verkauft wird! Der Ewayverkaufsagent, über den ich ab und zu Dinge veräußere macht das so: 25 % des Verkaufserlöses gehen an ihn und wenn die Dinge nach dem dritten Mal nicht Verkauft sind, kostet es bei 1,99 Startpreis 1 Euro Gebühr für ihn.

      Deshalb ist es für uns beide natürlich wichtig, dass wir keine Dinge einstellen, die absolut unverkäuflich sind.

      Ich weiß, dass die meisten anderen Agenten sogar 33 % pauschal (also für eway und für sich selbst) nehmen, es gibt aber auch andere Kostenmodelle. Schau dir am besten einmal die Agenten in deiner Nähe an, auch um zu wissen, wer deine Konkurrenz ist!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo Stubentiger und Engelchen,

      Super Links, danke !

      ich mach mich da mal schlau, und schau was die anderen Verkaufsagenten so machen!

      EDIT: Ich muss doch nicht zwingend Verkaufsagent sein, um für andere zu verkaufen oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fridel007 ()

    • Ja, gewerblich ist schon klar.
      Da ich gleich bei meinem ersten Kunden sehr viele Artikel verkaufen kann, möchte ich gleich alles richtig machen, also ein Gewerbe anmelden, und alle nötigen Bestimmungen einhalten, also alles mal vom Steuerberater+Anwalt absegnen lassen,
      so dass ich
      für jeden und alles verkaufen kann, ausser halt Spezialsachen wo ich mich nicht auskenne, Antiquitäten z.B.

      Von Kleidung glaub ich lasse ich auch die Finger, weil wie erkennt man Plagiate die z.B. vom Tschechenmarkt gekauft wurden??

      Vom Kunden würde ich mir schriftlich erklären lassen, dass die zu verkaufenden Artikel "clean" sind, also keine Hehlerware, Plagiate usw, damit dürfte ich auf der sicheren Seite sein, oder.. wahrscheinlich doch nicht :wallbash

      Ich werde einfach mal einen Verkaufsagenten beauftragen für mich etwas zu verkaufen, dann sehe ich wie die es machen, weil Tipps von meiner Konkurrenz erwarte ich nicht wirklich :rolleyes:
    • Ja, meine Kunden müssen auf jeden Fall etwas unterschreiben.
      Es ist aber schon wieder die Frage:Was darf ich da alles reinschreiben, dass alles rechtsgültig ist...

      Naja, der ganze Paragraphenirrsinn hat eine gute Seite:
      Ein "normal" gewerblich arbeitender kann praktisch keine Waren mehr verkaufen.

      Angenommen ein kleiner Spezialitäten-Hersteller möchte eine Schachtel Pralinen verschicken,
      dann muss er sich erst mal durch den ganzen Irrsinn durcharbeiten, wie ich jetzt.
      Er muss Lizenzen zahlen für die Verpackung,
      er braucht einen Anwalt der ihm die ganzen wichtigen Wörter vorbereitet, usw... usw...
    • hm...ich denke, Du solltest einen Dienstleistungsvertrag aufsetzen. Hier müssen beide Vertragspartner genannt werden, der Gegenstand um den es geht, die gewünschten Optionen, die der Eigentümer der Sache festlegt, die Konditionen/Preise, die Du festlegst und so weiter....dann muss bestätigt werden, dass er tatsächlich der Eigentümer der Sache ist, welche Papiere dabei sind und dass der Eigentümer die Echtheit/Originalität der Ware bestätigt.

      Nach der genauen Regelung solltest Du aber besser auch einen Anwalt befragen, oder Du machst einen Test bei so einem Laden und schaust mal, was Du da alles unterschreiben musst ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo!

      Wenn ich so einen Dienstleistungsvertrag aufsetze, kann ich dann auch abgamaht werden?
      Angenommen, ich schreiib rein, dass mein Auftraggeber dafür verantwortlich ist, wenn er mir Plagiate zum Verkauf gibt.
      Jetzt verstösst diese Klausel gegen irgend ein Gesetz, und ich werde bestraft...könnte das sein?
      Brauche vermutlich für die Vertragsausarbeitung auch einen Anwalt, muss dann echt meine Provisionen für den Verkauf erhöhen...


      Was anderes:

      Muss eigentlich jeder gewerbliche Verkäufer die Verpackungslizenzen zahlen?
      Angenommen, mein Auftraggeber, der seine Firmenbestände über EBAY verkaufen will. meldet sich bei EBAY an, und verkauft die Sachen selber.

      Muss er sich wohl dem Lizenzsystem anschliessen (Würde er aber nicht,, weil er keinen Schimmer von dieser Regelung hat)


      Verkauft von euch jemand für andere?


      grüssle
      Friedl
    • Angenommen, ich schreiib rein, dass mein Auftraggeber dafür verantwortlich ist, wenn er mir Plagiate zum Verkauf gibt.


      Eine solche Klausel ändert rein gar nichts. Zivilrechtlich bist du verantwortlich, weil du verkaufst. Allenfalls strafrechtlich könntest du davon kommen, wenn dir nicht nachgewiesen wird, daß du von den Plagiaten wußtest oder wissen mußtest. Aber das gilt auch ohne diese Klausel. Also laß sie weg.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Zunächst bist du auf der Ebax-Plattform der Verkäufer mit allen Pflichten und Rechten. Du trittst gegenüber dem Käufer auf, als wenn du selbst die Ware verkaufst. Also haftest du auch für Mängel gegenüber dem Käufer. Wenn du dies, dem Käufer gegenüber versuchst auszuschliessen, verstösst du gegen Ebax Regeln (und gegen einige andere auch, was zu gehörigen Abmahnungen führen kann)

      Du kannst dich, deinen Vertragspartnern gegenüber, mit Absprachen (Verträgen) absichern. Diese gelten aber nur zwischen dir und demjenigen der dir den Auftrag zum Verkauf gibt!
      Aber zunächst stehst du erst mal für den ganzen Ablauf des Verkaufs und der evtl. zu leistenden Gewährleistungen in der Pflicht.

      Ob sich dieser Aufwand lohnt, musst du selbst entscheiden, zumal du evtl. für Verpflichtungem herangezogen wirst, die du garnicht erfüllen kannst
      Die Würde des Menschen ist unantastbar!
    • Bleibt nur vorgenanntes zu beachten und ggf. prüfen zu lassen und vor allem die Ware selber zu prüfen soweit es möglich ist. Fragwürdige Artikel einfach nicht annehmen, denn wenn dies nur nebengewerblich ausgeführt werden soll und auch so kannst Du dir ja aussuchen, was Du annimmst....Du bist ja nicht verpflichtet, die Dinge zu verkaufen !
      Bei den meisten Dingen dürfte sich so eine Frage ja gar nicht stellen, aber prüfen würde ich alles. Bei den großen Verkaufsagenten kenne ich solche Listen, nach denen die Dinge grundsätzlich nicht annehmen, die darauf stehen....

      Solch eine Liste solltest Du dir ergoogeln und ggf. schauen, was schon alles an- und abgemaht wurde, was bei Ebay sowieso verboten ist und bei welchen Marken plagiatangst herrscht. Bei technischen Geräten ist auch besondere Vorsicht geboten.... :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Existensgründung

      Ich bin im Begriff mich selbstständig zu machen im Bereich Restposten , Sonderposten , Konkurs/Insolvensware und Gebrauchtware .

      Da Du ja schon selbständig bist , könntest Du mir ein par Tips geben ? - Wie sieht das für Hartz 4 Empfänger aus die Verschuldet sind , in der SCHUFA stehen und eine Kontopfändung haben ? - Gibt es da irgend eine Möglichkeit wieder Festen Grund unter den Füssen zu bekommen ?

      mfg

      Sascha
      eifel96@hotmail.de