Wahl der Gerichtsstandes nach Abmahnung kann rechtsmißbräuchlich sein

    • Wahl der Gerichtsstandes nach Abmahnung kann rechtsmißbräuchlich sein

      Werde der Gerichtsortes davon abhängig gemacht, dass dieser möglichst weit entfernt vom Beklagten liege, um diesem die Verteidigung auf Grund hoher Anreisekosten und Zeitverluste zu erschweren, so spreche dies für eine Ausnutzung der Gerichtsstandsregelungen zum Vorteil des Abmahners.


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      So entschieden vom KG Berlin und LG Hamburg.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Schön, dass es auch mal so vernünftige Richter gibt.

      Das LGHamburg hat bei mir nach den Urteilen, die einem grade im Auktionshilfeforum so begegnen, den Ruf sehr "Abmahnerfreundlich" :wallbash zu sein, mal sehr zurückhaltend ausgedrückt denn
      Eine Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hatte zuvor noch anders geurteilt
      das Urteil widerspricht jedenfalls meinem Rechtsempfinden kollossal :rolleyes:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()