Artikel im Kundenauftrag verkaufen

    • Dann würde ich sagen, ist der Fall geklärt.

      Ich fasse zusammen:

      1. Gewährleistung kann als gewerblicher Verkäufer nicht ausgeschlossen werden. Auch nicht, wenn man ein 15 Jahre altes Auto verkauft ;)

      2. Garantie ist nicht gleich Gewährleistung

      3. Verkauf des 15 Jahre alten Autos über einen privat Account ist ein unfaires Geschäftgebahren, da der Käufer um sein Recht gebracht wird.

      4. Uhu hat heute einen schlechten Tag




      @Uhu
      Ich meinte eigentlich auch mehr die Vampire, die sich gerne auf 'unschuldige' Verkäufer stürzen und denen natürlich auch die 'schuldigen' Verkäufer nicht entgehen. ;)



      Und jetzt seid mal wieder friedlich... büdde!
      Ich bin ein harmoniebedürftiger Mensch und ertrage soviel Unmut nicht ;(

      Nehmt wenigstens ein wenig Rücksicht auf mich

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aheide ()

    • Original von aheide
      Dann würde ich sagen, ist der Fall geklärt.

      Ich fasse zusammen:

      1. Gewährleistung kann als gewerblicher Verkäufer nicht ausgeschlossen werden. Auch nicht, wenn man ein 15 Jahre altes Auto verkauft ;)

      2. Garantie ist nicht gleich Gewährleistung

      3. Verkauf des 15 Jahre alten Autos über einen privat Account ist ein unfaires Geschäftgebahren, da der Käufer um sein Recht gebracht wird.

      4. Uhu hat heute einen schlechten Tag




      @Uhu
      Ich meinte eigentlich auch mehr die Vampire, die sich gerne auf 'unschuldige' Verkäufer stürzen und denen natürlich auch die 'schuldigen' Verkäufer nicht entgehen. ;)



      Und jetzt seid mal wieder friedlich... büdde!
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      Nehmt wenigstens ein wenig Rücksicht auf mich


      @ aheide, hab mal ein bissken die Smilies geplündert ;) Die Fakten hattest du ja schon in deinem ersten Post genannt, dem ist ja nix mehr hinzuzufügen[Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Schlafen/smilie_sleep_011.gif]gute Nacht!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Guten Morgen

      Ich habe mich gestern dazu hinreßen lassen, das Verhalten von arbo zu werten.

      Ich möchte daher nochmals den Versuch eines Abschlusses auch lediglich mit Fakten, wie es aheide sehr schön gemacht hat, versuchen.

      @arbo

      Du bist gesetzlich dazu verpflichtet für jedes verkaufte Produkt Gewährleistung zu geben. Bei gebrauchter Ware hast du die Möglichkeit die Gewährleistungszeit im Kaufvertrag auf ein Jahr zu beschränken. Wenn du dies, wie du sagst, bei deinen alten Geräten unterläßt, haben die Kunden automatisch 2 Jahre Gewährleistungsrechte. Dies können sie zumindest in den ersten 6 Monaten auch ohne größeren Aufwand einklagen, da die Beweispflicht, daß der Defekt nicht ursächlich beim Kauf vorlag, bei dir liegt. Das ist in der Regel schwer bis unmöglich. Ein Händler muß dem Kunden die Gewährleistung nicht aktiv zugestehen, der Kunde besitzt sie automatisch per Gesetz.

      Da hilft aus das Ausweichen auf scheinprivates Handeln sehr wenig. Wenn dich ein Mitbewerber abmahnt wird es richtig teuer. Dazu kommen noch die Gewerbeaufsicht und das Finanzamt, die dir im Nacken sitzen.

      Zur Frage des Autos, die du als nicht beantwortet ansiehst: Wenn ich der Meinung bin, es mir nicht leisten zu können, für ein 15 Jahre altes Auto Gewährleistung zu geben, würde ich damit nicht handeln. Jeder Gebrauchtwagenhändler ist dazu verpflichtet, und wenn er es versäumt diese im Kaufvertrag auf ein Jahr zu verkürzen, dann sind es halt automatisch 2 Jahre (siehe oben).

      Ich würde dir dringend raten, dich zumindest mit den elementarsten Rechtsvorschriften des Kaufrechts auseinanderzusetzen, sonst wird dieses Gewerbe ganz schnelle ein Verlustgeschäft. Allein, wenn du hier Garantie schreibst, ist doch zu vermuten, daß dies auch in den Kaufverträgen steht. Mit einer Garantie, insofern du sie nicht einschränkst oder spezifizierst, gehst du weitaus größere Verpflichtungen ein als mit einer Gewährleistung.

      Und zum Schhluß ein Satz, den ich nicht als Wertung ansehe, sondern als Fakt. Händler die bewußt gegen Gesetze verstoßen und ihren Kunden Rechte vorenthalten, obwohl sie es besser wissen, sind unseriös und ruinieren schon seit Jahren den Ruf von ebay. Es ist daher zu begrüßen, daß ebay in letzter Zeit aktiver gegen ein solches Geschäftgebaren vorgeht. In solchen Fällen halte ich auch Abmahnungen für moralisch nicht verwerflich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von aheide
      Dann würde ich sagen, ist der Fall geklärt.

      Ich fasse zusammen:

      1. Gewährleistung kann als gewerblicher Verkäufer nicht ausgeschlossen werden. Auch nicht, wenn man ein 15 Jahre altes Auto verkauft ;)

      2. Garantie ist nicht gleich Gewährleistung

      3. Verkauf des 15 Jahre alten Autos über einen privat Account ist ein unfaires Geschäftgebahren, da der Käufer um sein Recht gebracht wird.

      4. Uhu hat heute einen schlechten Tag




      @Uhu
      Ich meinte eigentlich auch mehr die Vampire, die sich gerne auf 'unschuldige' Verkäufer stürzen und denen natürlich auch die 'schuldigen' Verkäufer nicht entgehen. ;)



      Und jetzt seid mal wieder friedlich... büdde!
      Ich bin ein harmoniebedürftiger Mensch und ertrage soviel Unmut nicht ;(

      Nehmt wenigstens ein wenig Rücksicht auf mich


      Das stimmt zwar strenggenommen, aber gerade für das 15 Jahre alte Unternehmensfahrzeug ließe sich das relativ einfach umgehen, da es sich um Anlagevermögen des Unternehmens handelt, und nicht um Umlagevermögen (sprich: "normales Handelsgut" und damit verknüpfte Dienstleistungen des Unternehmens).

      Um die Gewährleistungspflicht zu vermeiden, muß lediglich der betreffende Gegenstand des AV vor der Veräußerung vom Unternehmer dem Unternehmensvermögen entnommen werden, diese ist umsatzsteuerpflichtig und ist gewinnwirksam (sog. Privatentnahme). Anschließend kann sehrwohl eine Veräußerung des Fahrzeuges (das nun kein Firmenwagen mehr ist) von privat an privat unter Ausschluß jeder Gewährleistung erfolgen. Das ist dann auch kein unlauteres oder "unfaires Geschäftgeba(h)ren". Mitnichten!

      Das funktioniert natürlich nicht mit Gegenständen des Umlaufvermögens, die zum Zwecke des Handels oder zum Zwecke der Weiterverarbeitung und des daran anschließenden Handels mit den nun weiterverarbeiteten/veredelten Gegenständen erworben wurden.

      Im hier vorliegenden Falle handelt es sich aber nunmal um Gegenstände des UV, zumindest gewährleistungsrechtlich bedarf es dafür auch nicht des vorherigen Eigentumsüberganges an den Unternehmer (sog. Kommissionsware), es genügt die Unternehmereigenschaft (also das Handeln im Rahmen des Unternehmens als Unternehmer).

      Viele Grüße
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • Guten Morgen

      @biguhu

      Du hast sicherlich recht und ich bin Dir auch dankbar das endlich eine nette Antwort kam mit der ich was anfangen kann ;)

      Was aber Peter Viehrig schreibt ist beim Firmenwagen verkauf normale
      Praxis und auch nicht unseriös oder sonstwas.....
      ...auch wenn du das jetzt wieder anders siehst.

      Wünsche euch noch einen schönen Tag, bis zum nächsten Mal ;) ;)
    • Ja und vergiss nicht die Umsatzsteuer für deinen gewinnbringenden Verkauf zu zahlen, denn mit 15 Jahren wird der Restwert buchhalterisch wohl gegen 0 gehen, also ist alles was du noch dafür kriegen solltest (privat/privat ohne jede Gewähr :rolleyes:) auch noch anzurechnen! Sieh mal hier

      2. Sollte das Wirtschaftsgut innerhalb eines Jahres nach der Überführung ins Privatvermögen mit Gewinn veräußert werden, ist der Tatbestand das § 23 Abs. 1 Nr. EStG erfüllt. Dieses "Spekulationsgeschäft" ist daher ebenfalls in der Steuererklärung anzugeben.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Original von Stubentiger
      Ja und vergiss nicht die Umsatzsteuer für deinen gewinnbringenden Verkauf zu zahlen, denn mit 15 Jahren wird der Restwert buchhalterisch wohl gegen 0 gehen, also ist alles was du noch dafür kriegen solltest (privat/privat ohne jede Gewähr :rolleyes:) auch noch anzurechnen! Sieh mal hier

      2. Sollte das Wirtschaftsgut innerhalb eines Jahres nach der Überführung ins Privatvermögen mit Gewinn veräußert werden, ist der Tatbestand das § 23 Abs. 1 Nr. EStG erfüllt. Dieses "Spekulationsgeschäft" ist daher ebenfalls in der Steuererklärung anzugeben.


      Buchhalterisch ist das Fahrzeug sehr wahrschweinlich längst abgeschrieben (bis auf den berühmten 1€ Restwert) - das stimmt. Der Unternehmer kann dieses aber nicht zum Buchwert entnehmen, vielmehr wird bei der Privatentnahme der Zeitwert des Fahrzeuges angesetzt, gewinnwirksam eingebucht und auch versteuert. Wenn ein zeitnaher Weiterverkauf des Fahrzeuges an fremde Dritte erfolgt, so ist damit in der Regel auch der Zeitwert ermittelt, mit dem die Ausbuchung des Fahrzeuges aus der Bilanz /GuV erfolgt. Ein nochmaliger Spekulationsgewinn kann dann also gar nicht anfallen. Auch die Umsatzsteuer ist damit erledigt. Ihre Erhebung erfolgt ja mit der Entnahme des Fahrzeuges. Angesichts des enormen wirtschaftlichen Risikos im Gewährleistungsfalle ist der Weg über eine Privatentnahme immer noch sinnvoller als eine Veräußerung im Rahmen des Unternehmens.

      Aber, wie bereits festgestellt, geht es bei arbo um das Umlaufvermögen. Er kommt also nicht aus der Gewährleistungsverpflichtung heraus. Fremde Dritte nützen hier nichts. (Und das ist auch gut so.)
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • Also, ich würde die alten Gebrauchgeräte komplett aus dem Programm nehmen
      und mich eher auf die neuen und hochwertigeren konzentrieren.
      Bevor du dir wirklich noch Ärger damit einhandelst.

      Überdenke mal dein gesammtes Konzept und baue es in die modernere Richtung aus. :]

      Auch wenn man vermutlich super preiswert an die alten Kisten herankommt
      und sie auch noch gut loswerden kann.....

      Das Risiko der Abmahungen und der Ärger mit den Kunden.....
      Nein, danke. Würde ich nicht riskieren wollen.

      Auf einem Privataccount gewerblich zu verkaufen ist nicht sonderlich ratsam.