Widerruf / Rücksendung

    • Widerruf / Rücksendung

      Hallo ihr,
      habe mich vor wenigen Monaten mit Ebay nebenbei selbstständig gemacht.
      Läuft prima und bin im Ganzen auch sehr zufrieden :)
      Nur manchmal, wenn auch nur sehr selten, treffe ich auf Probleme....

      Eine Kundin hat einen Artikel gekauft bei mir und auch gleich beszahlt. Habe ihn nach einem Werktag ihr zugesand. Nun schreib sie mir nach einem Monat, das der Artikel nicht passen würde, sie ihn vor einer Woche zurückgesandt hätte und das ich das Geld zurückerstatten sollte.
      Allerdings ist bei mir dieser Artikel nicht eingetroffen und innerhalb der Frist von einem Monat hat sie auch keinen richtigen Widerruf gemacht.

      1.) Sehe ich das richtig, das ein Widerruf auch richtig ausgesprochen werden muß ? So wie es eigendlich alle anderen Kunden machen. Das sie mir schreiben, das sie vom Kauf zurücktreten u.s.w..
      2.) Das der Rückversandt auf meine Gefahr ist, ist klar. Auch der unversicherte leider. Aber muß nicht wenigsten des Kunde belegen, das er den Artikel auch verschickt hat ?
      3.) Nach meiner Anfrage nach der Sendungsnummer kam keine Reaktion, keine Antwort....
      4.) Wideruf in Textform lag allerdings nicht vor. Aber ich kann belegen, an welchem Tag der Artikel beim Käufer eingegangen ist. Ist doch wichtig, weil ab da denn der Widerruf in Kraft tritt. Sehe ich das richtig ?

      Tja, ehrlich gesagt, macht mich das Ganze etwas wütend.
      Was würdet ihr machen ?
      Ich habe hier einen Kunden der nicht richtig widerrufen hat + ich habe keine Artikel zurück bekommen und eine Antwort bekomme ich auch nicht. :(
      Irgndwie fühle ich mich etwas veräppelt und denke, das der Kunde o Ahunng hat oder ... ???? ..und wie kommunizieren, wenn er nicht antwortet ???
      Da kann dann eigendlich doch jeder kommen und sagen :" ich will Geld zurück.. Widerrufsfrist egal.... und da der Verkäufer ja eh für die Ware haften muß, behalte ich sie einfach. Toll erschlichenes Geld...und wenn er nicht bezahlt gibt's rot".

      Mensch, das kann doch kein Zufall sein, das die Ware nicht ankommt ^^
      Ich bin als Mensch im Verkauf immer ehrlich und Großzügig, aber hier scheiden sich die Geister ?(
      Für mich ist es selbstverständlich, das ich sofort nach dem Widerruf und dem Erhalt der Ware das Geld zurück überweise. Aber ein solch liderliches Verhalten mir der Ware und dem Widerruf möchte ich nicht unterstützen.

      Danke schonmal vorab für eure zahlreichen Antworten :]
    • RE: Widerruf / Rücksendung

      Was hast du denn in deiner Widerrufsbelehrung stehen, und steht sie auch in deiner Auktion?

      Schau mal hier bei internetrecht, ob du da was passendes zu deinem Fall findest ;)


      (7) Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] ( 8 ) Gefahr zurückzusenden.


      ob das nun bedeutet, dass die Rücksendung als "Paket" also Pospaket zu erfolgen hat 8o

      Aber das ist ja nur eine Musterwiderrufserklärung, ich weiß ja nicht, was du da geschrieben hast?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • 1.) Sehe ich das richtig, das ein Widerruf auch richtig ausgesprochen werden muß ?


      Nein, die Rücksendung der Ware reicht aus.

      Aber muß nicht wenigsten des Kunde belegen, das er den Artikel auch verschickt hat ?


      Ja, muß er.

      Ich würde das Geld erst zahlen, wenn du einen Nachweis über den Versand erhältst. Dieser ist dann ja gleichzeitig der Nachweis, daß überhaupt fristgerecht widerrufen wurde.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo Biguhu, hallo Stubentiger,

      danke für eure Antworten

      Biguhu,
      mir ist klar, das natürlich auch ohne einen schriftlichen Widerruf und nur durch die alleinige Rücksendung der Ware als Widerruf rechtsgültig ist.

      Ja, ist es denn nicht so, das der Widerruf aber erst in Kraft tritt, wenn der Verkäufer die Ware erhalten hat ?

      In der Widerrufsbeleehrung heißt es :"Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache."

      Das heißt das, das Datum des Erhalts der Stichtag des Widerrufes ist
      und nicht der Tag an dem der Käufer die Ware versendet hat. Oder ?
      Wird dann nicht die erhalte Ware, wie ein Widerrufsschreiben gehand habt. ?
      Wenn jemand schriftlich widerruft, muß er es doch auch innerhalb der Frist von einem Monat tun.

      Stubentiger,
      Wenn der Käufer die Ware unversichert Zurück gesendet hat muß ich ebenso dafür haften, als wie wenn er sie versichert versandt hat. Leider ist das nach Deutschem Gesetz so :O
      So habe ich es im Netz gefunden.

      Mit einem "richtig ausgesprochenem Widerruf" meine ich.....
      Ist es rechtsgültig wenn er einfach nur schreibt er will sein Geld zurück und ihm passe der Artikel nicht + Bankverbindung. ?
      Oder muß er wirklich schreiben "Hiermit widerrufe ich den Kauf xxx"

      Das auch mal so als generelle Frage in den Raum gestellt.

      Ich weiß, das ist alles super kompliziert und hier ist der gesammt Widerruf eher grenzwertig....



      Wenn der Käufer die Ware unversichert versendet hat muß ich ebenso dafür haften, als wie wenn er sie versichert versandt hat,. Leider ist das nach Deutschem Gesetz so :O
      So habe ich es im Netz gefunden.
    • Das heißt das, das Datum des Erhalts der Stichtag des Widerrufes ist
      und nicht der Tag an dem der Käufer die Ware versendet hat. Oder ?


      Nein, der Text sagt es doch gerade anders:

      Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

      Ist es rechtsgültig wenn er einfach nur schreibt er will sein Geld zurück und ihm passe der Artikel nicht + Bankverbindung. ?


      Ja, das reicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Im Grunde ist es noch bösartiger für uns Verkäufer, nach dem Widerruf müssen wir bereits das Ggeld erstatten
      und dann darauf vertrauen, dass der Kunde die Ware auch zurückschickt. Kommt die Ware nie zurück muss der Verkäufer sich darum kümmern
      und im Zweifel die Ware einklagen.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Ich ist ganz knapp noch drin, leider. Es geht um einen Tag, wenn wir vom Eintreffen der Ware bein Kunden ausgehen.
      Ist jetzt natürlich die Frage in wie weit das Gültigkeit hat, wenn der Kunde
      keine Belehrung in Textform erhalten hat.....

      Es ist zwar anzuraten immer eine Mitzuschicken. Aber meiner Vermutung nach,
      würde das die Rücksendequote steigern. Mal begesehen von dem Aufwand und den weiteren Kosten für den extra Druck. Von der Zeit dafür ganz zu schweigen.

      Wenn eine Widerusbeleehrung falsch "ausgesprochen" wurde und wenn wir davon ausgehen, das eine Widerrufsbelehrung nur dann rechtsgültig ist, wenn der Belehrungstext dann auch in Textform vorliegen muß, müsste man wahrscheinlich bei mehr als 90 % aller Händler auf Ebay eine Widerufsfirst von 6 Monaten erwirken können. Weil diese sich dann auf diesen Zeitraum erstreckt, wenn die Widerrufserklärung nicht 100 % dargelegt worden ist.

      Wenn ich das jetzt mal weiter spinne, würde es heißen, das fast jeder Kunde der was bei Ebay bei einem gewerblichen Verkäufer erwirbt, eigendlich immer im Recht ist. :wallbash ...so wie du gesagt hast senfeuter
      Wirklich traurig ;(

      Zum Glück zahle ich nicht viel für meine Ware, also ein großer Verlust wäre es nicht für mich nie. Was nur den reinen Warenwert angeht.

      Auch gut das sehr selten, was zurückgeht.
      Aber ich sehe es nicht ein für alles und jeden meinen Kopf hinzuhalten.
      Im Grunde genommen kann jeder Kunde der irgendwann mal was gekauft hat, mir dann ja einfach nur eine mail schreiben ich überweise brav das Geld zurück und er kann sich dann über ein extra Geschenk freuen.

      Für mich ist jetzt wohl erstmal klar das ich einen Beleg über den Versand vordere und vermutlich wird der Käufer nicht auf die Mail reagieren..
      wie auf die, welche ich bereits geschrieben habe auch nicht.
      8o ...super
    • achja,
      fällt mir gerade noch ein......
      Der Knaller sind die Leute die noch nicht mal das Geld für den gekauften Artikel
      bezahlt haben und dann schon widerrufen..... :wallbash
      Mit der Begründung :"Sorry habe die Größe übersehen.würde mir nicht passen"...oder so.
      Eigendlich ist das nicht rechtsgültig. Aber was will man machen :rolleyes:
      Artikel hat man ja noch. Nochmal reinstellen, sich ärgern und zusehen das man dies in die Buchhaltung mit aufnimmt.....
      Wie macht ihr das denn da ?
    • Der Knaller sind die Leute die noch nicht mal das Geld für den gekauften Artikel bezahlt haben und dann schon widerrufen.
      Mit der Begründung :"Sorry habe die Größe übersehen.würde mir nicht passen"...oder so.
      Eigendlich ist das nicht rechtsgültig.


      Wieso sollte das nicht rechtsgültig sein? Das ist ein korrekter Widerruf.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Sei doch froh, wenn bereits vor Versand widerrufen wird, dann sparst du das ganze hin und her und auch das Porto.

      Mit einer gewissen Widerrufsquote muss jeder Verkäufer rechnen. Das gehört in den Preis mit rein!
      Der Kunde kann widerrufen, innerhalb der Frist, ohne jede Begründung, er hat das Recht dazu!
      Und Aussagen wie
      ist ganz knapp noch drin, leider. Es geht um einen Tag, wenn wir vom Eintreffen der Ware bein Kunden ausgehen.

      oder
      Der Knaller sind die Leute die noch nicht mal das Geld für den gekauften Artikel
      bezahlt haben und dann schon widerrufen..... :wallbash
      Mit der Begründung :"Sorry habe die Größe übersehen.würde mir nicht passen"...oder so.

      sind ungehörig und Zeugen von keiner guten Verkaufskultur. Sie sind das schlechte Zeugnis eines
      Möchtegernverkäufers und Rechthabers (Bessermensch), der seine Lektion in Sachen Kundenzufridenheit und
      -rechte noch nicht gelernt hat. Da geht es nur ums Recht haben, aber nicht um seriöses Verkaufen.
      Rechthaberei finanziert den ganzen Dienstleistungssektor der Juristen, übrigens
      die einzigen wirklichen Gewinner aller zivilrechtlichen Streitereien.

      Manchmal wäre ich dafür, jegliche Verkaufsaktivitäten, die über gebrauchten Privatkram hinausgehen mit einem "Meistertitel" zu verknüpfen.
      Nur wer die kfm. Ausbildung und Erfahrung hat, sollte auch Handel betreiben dürfen. Dumpingpreise entstehen meist
      durch die Dummheit ahnungsloser Möchtegernhändler und schädigen die ehrlichen Verkäufer. :(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Warum denn gleich so unfreundlich ?

      Also, wer gleich so "rumpoltert"......
      Da kann ich mir dann lebhaft ausmalen, wie es bei einem "Widerruf"
      wirklich dann von statten geht.

      Ich habe viele Jahre einen eigen ECHTEN Laden besessen
      und von daher ist mir die Selbstständigkeit doch sehr vertraut.

      Bei dem letzteren Zitat habe ich eigendlich die Leute gemein,
      die gleich Auktionsende, ca eine Stunde später, den Kauf widerruf.
      Hatte mich vertippt und ein "Nicht" vor dem "Bezahlt" vergessen.
      Also, die Leute die noch "NICHT" bezahlt haben !

      Selbstverständlich kann widerrufen werden. Wenn der Artikel bezahlt wurde !

      Zu dir biguhu :
      Ich hatte geschrieben, wenn man keinen Widerruf in Textform beilegt oder dem Kunden nach dem Verkauf per E-Mail zusendet, müsste
      jeder Widerruf, der nur auf den Internetseite vorhanden ist nicht rechtsgültig sein.
      Wenn das so ist, dann würde sich die Widerrufrist auf 6 Monate erstrecken.
      Ich habe auch schon viel bei gewerblich Verkäufern gekauft
      und nur ein einzies Mal war eine Widerrufsbeleehrung in Textform dabei.
      Nich einmal Mal wurde mir eine Widerufsbelehrung per Mail zugesandt.

      Bei vielen Powersellern bekomme ich noch nicht mal eine Rechung !

      Schickt ihr die Widerruferklärung wirklich in Textform zu ???
    • Selbstverständlich kann widerrufen werden. Wenn der Artikel bezahlt wurde !


      Nein, ein Widerruf ist auch vor der Bezahlung möglich. Wenn du so lange im Geschäft bist, solltest du das wissen. Eigentlich sollte dies jeder Händler wissen. Da kommt die Meisterprüfung von senfeuter wieder ins Gespräch.

      Schickt ihr die Widerruferklärung wirklich in Textform zu ???


      E-Mail ist auch Textform!
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von so-bin-ich
      Warum denn gleich so unfreundlich ?

      Also, wer gleich so "rumpoltert"......
      Da kann ich mir dann lebhaft ausmalen, wie es bei einem "Widerruf"
      wirklich dann von statten geht.

      Ich habe viele Jahre einen eigen ECHTEN Laden besessen
      und von daher ist mir die Selbstständigkeit doch sehr vertraut.


      Ich bin nicht unfreundlich, nur Realist ;) Der Kunde ist König und wenn er kauft und dann nicht mehr will, dann wird ohne "Wenn und Aber" rückabgewickelt.
      Jedenfalls streite ich nicht um einen Tag zu spät oder eine Woche zu spät, nach zwei Monaten ist es immer noch etwas Anderes,
      allerdings nehm ich lieber zurück, bevor alle drei Wochen irgend ein vorgeschobener Mangel meinen Tagesablauf zerpflügt.
      Kommt aber sehr selten vor, weil die Qualität halt stimmt und ich nichts falsches verspreche. Und wichtig! Ich habe immer auskömmliche Preise kalkuliert :D

      Ist ein Internethandel kein "echter" Laden? 8o
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      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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    • E-Mail ist auch Textform. Klar.
      Aber es kommt in der Regel weder die Belehrung per Mail, noch in Textform
      wenn ich etwas bei einem gewerblich Verkäufer kaufe.
      So sieht es in der Realität aus.

      Es ist doch schon ein großer Unterschied, ob man einen begehbaren Laden besitzt oder einen Internetshop.

      Trotzdem finde ich die Reaktion von senfeuter etwas überzogen.
      Menschen lernen ihr Leben lang. Auch "Superverkäufer" !
      Das ist auch gut so.

      Darum schreibe ich hier ja auch.
      Ich frage nach.
      Was viele mit Sicherheit nicht machen !

      Viele Probleme lassen sich übrigends auch
      von Mensch zu Mensch klären und nicht nur über einen
      Rechtsanwalt. Das mal so ganz nebenbei angemerkt.

      ....und das geht auch nur mit einem freundlichem Umgangston. ;)
    • Hallo Senfeuter,

      ein Internetshop ist schon ein richtiger Laden.
      Aber es liegen Welten zwischen einem Verkauf in einem
      real begehbaren Laden und einem Internetshop.

      War eine schöne Zeit :)
      Aber leider sind die "Nebenkosten" für einen Laden zu hoch.

      Internetverkauf ist von den Nebenkosten her weitaus günstiger, zu Glück. :]
      und man verkauft mit weniger Zeitaufwand mehr Artikel.
      Das Internet ist ist ja nun auch weitaus günstiger zu haben wie vor 6 Jahren,
      Pc's sind erschwinglich geworden und einen Internetzugang kann sich nun heute so gut wie jeder leisten.

      Vor vielen Jahren habe ich beides gemacht Ebay und der Laden.
      Ebay war aber nur ganz wenig, die Zeit dafür hatte einfach dann gefehlt.
    • Viele Probleme lassen sich übrigends auch
      von Mensch zu Mensch klären und nicht nur über einen
      Rechtsanwalt. Das mal so ganz nebenbei angemerkt.


      Das ist richtig. Leider findet man diese Einstellung sehr selten ;)

      Ein Ladengeschäft hat erhebliche materielle Kosten und ist meist nur einem beschränkten Publikum zugänglich,
      ein Internetauftritt dagegen erschließt ein erhebliches Kundenpotential (manchmal auch EUROPA weit), allerdings
      sind die immateriellen Aufwendungen erheblich. Und die Neider bei einem erfolgreichen Geschäft werden schneller aufmerksam. 8)

      Aber genug OT :)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Aber es kommt in der Regel weder die Belehrung per Mail, noch in Textform
      wenn ich etwas bei einem gewerblich Verkäufer kaufe.
      So sieht es in der Realität aus


      So sieht es tatsächlich aus...leider sind alle diese Menschen scheinbar nicht informiert. Du solltest dich deshalb nicht der Masse anschließen und korrekt handeln.

      Ich habe immer ! eine Widerrufsbelehrung und zwar schwarz auf weiß meinen Sendungen zugelegt, um sicher zu gehen, dass diese sie auch bekommen.

      Sicherlich ist dies bei Kleinstpreisigen Artikel sehr mühsam und kostenaufwändig, denn auch Drucker oder Kopieen gehen irgendwann ins Geld....

      So blöd und aufwändig es auch ist, ich würde mal abgesehen davon, dass es im Auktionstext steht, diese per Mail und nochmals in tatsächlicher Papierform übersenden. Oder diese einfach mit der Rechnung verbinden.

      Zu der Sache nun: Wenn sie tatsächlich noch in der Frist geschrieben hat und hier spielt es keine Rolle, ob 30 oder einen Tag nach Erhalt, dann ist das eben so und das solltest Du akzeptieren.

      Selbstverständlich kann ich deine Bedenken verstehen, dass sich immer mehr Käufer einfach was kaufen und es dann nicht mehr wollen. Dies ist besonders ärgerlich, wenn der Betrag die 40 Euro nicht überschritten hat und Du die Versandkosten tragen musst. Leider ist dies aber so und ich würde mal behaupten, dass es nicht die Regel ist. Es kommt zwar häufiger vor, aber ich denke, dass diese Dinge noch überschaubar sind. Setz diese Käufer auf deine "schwarze" Liste und bleibe ruhig.......

      Ein bisschen Schwund ist immer.... ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • noch ein Tip hierzu: Kopiere deine WRB in ein Word Dokument, teile dieses durch 2 oder sogar 4 und so hast Du mit einem Blatt 2-4 mal die WRB, die Du dann ewig kopieren (Kopie-Shop) und schneiden kannst. Diese kleinen Blättchen legst Du dann jeder Sendung bei und gut is...Oder D'u bindest dies in deine Rechnung unten drunter ein, Oberer Abschnitt Rechnung unterer Abschnitt WRB und dann hast ´Du das auch...denn diese musst Du ja sowieso zusenden..... 8)

      Die E-Mail Form ist auch klar, allerdings bin ich doch der Meinung, dass dies so sicherer ist ......auch wenn jetzt hier wieder einige eine andere Meinung haben.....nur Mails verschwinden mal schnell im Spam oder kommen "aus ungeklärten Gründen" nicht an......wenn also Ware da, dann auch Re und WRB...so einfach ist das..... :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hatte mir schon überlegt sie mittig auf die Rückseite meiner Rechungen zu drucken.
      Mit meiner Rechungsdruckerei, kann ich es leider nicht direkt mit unter die Rechung einbinden. Würde auch nicht so schön und sehr gequetscht aussehen.
      Aber Rückseite geht und kostet auch nicht nochmal extra Papier :]
      Wenn die Schrift auch nicht so groß ist, müsste es sich auch mit den Druckerkosten in Grenzen halten.

      Habe meinem Kunden das Geld zurücküberwiesen allerdings mit der Bitte mir einen Beleg über den Versand zu senden.
      Nun habe ich das Thema auch aus dem Kopf :D