PayPal verlangt Identitätsnachweis

    • was hat denn der Kunde direkt mit den PP Kosten zu tun ?


      Eigentlich gar nichts. Aber man sollte seine Unkosten schon in den Artikel rechnen. z. B. verkaufe ich seit Ende September 2008 einen Artikel für 21.95 Euro, der im August noch 19,95 Euro gekostet hat (und in meinen Onlineshop noch immer kostet ;)).

      Wenn die Miete im Laden steigt, muss man sehen, dass der Rubel rollt.
    • ihr habt Recht, der Kunde ist bei eBay indirekt auch Geschädigter, was die PP Kosten der gewerblichen Verkäufer betrifft....

      ABER: Der Kunde kann sich zumindest aussuchen, ob er bei eBay ODER in Online-Shops kauft. Der Verkäufer als Gewerblicher bei eBay ist gezwungen, die Kosten zu übernehmen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Liebe Menschen,
      auch ich habe einen Identitaetsnachweis bei meiner Anmeldung bringen muessen. Ein Problem? Nicht fuer mich, bei einer Kontoeroeffnung muss man sich ueberall legimentieren. PP fragt das ganz sicher bei einem kontroliertem Kaeufer oder Verkaeufer. Habe hunderte Male von PP Gebrauch gemacht und alles ist sehr correct afgehandelt worden. Dazu bekommt man noch eine kostenlose Buchhaltung, alles kann mit ein paar Knopfdruecken aufgerufen werden.Habe auch nie bemerkt, dass meine Daten durchverkauft wurden.
      Wenn man viel, sowie ich ,im Ausland kauft, sehr sicher in China, Indien oder in den VS muss man mit PP bezahlen und auch kontroliert sein.
      Was ist heute schon geheim, Daten werden immer mehr verkauft, aber bei PP glaube ich es nicht. Nicht einmal ein Verkaeufer bekommt persoenliche daten und schon sicher keine finanziellen . Die Gesetze in den VS sind darin sehr strikt, sehr sicher bei Ebay und PP. In Californien
      muss PP das Geld in einem kurzem Zeitbestek weiterleiten, anders muss viel Strafe bezahlt werden.
    • In einer an der Universität Göttingen verfassten Seminararbeit Der rechtliche Rahmen von Zahlungen mittels PayPal (pdf-Datei), kommt Jens Nödler zu folgendem Schluss: "Aufgrund der Tatsache, dass PayPal die AGB regelmäßig ändert und der Umfang der AGB enorm ist, dürfte es für den Kunden kaum zu durchschauen seien, wann und ob eine Vertragsverletzung seinerseits vorliegen könnte. Zusötzlich sind die Gründe, die PayPal in diesem Absatz für eine mögliche Kontosperrung oder Einschränkung heranzieht, sehr unkonkret gehalten. Insgesamt kann man daher aufgrund der Unklarheit und Undurchschaubarkeit dieser Klauseln von einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers und damit von einem Verstoß gegen das Transparenzgebot ausgehen, weshalb diese Klauseln nach § 307 I BGB als nicht in den Vertrag einbezogen gelten."


      Dies und einiges andere findet man bei beschwerdezentrum.org/paypal.html

      Danach bist du gefährdet, sobald du Geld bei Pp hast, sei es als Käufer oder als Vk! :rolleyes:es reicht schon, wenn ein Verwandter von dir ein Minus auf seinem PPkonto hat (zum Beispiel durch eine am 90. Tag zurückgezogene Zahlung durch einen gewerbsmäßigen Ebaybetr+ger)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • So enthält die PayPal-Nutzungsrichtlinie zurzeit 62 Links auf Unterseiten, auf denen geregelt ist, ob und wann PayPal als Zahlungsplattform (zum Beispiel für Spielesoftware, Batterien und Immobilien) genutzt werden darf. Die zusätzlichen Richtlinien und deren Unterseiten sind allerdings ausschließlich über die Druckversion zu erreichen und daher – wie oben gezeigt – nicht für alle Kunden einsehbar. - PayPal legt die Schwelle zur Kenntnisnahme der kompletten AGB inklusive der integrierten Richtlinien sehr hoch, so dass dies ein Grund ist, die Einbeziehungsvoraussetzungen als nicht gegeben anzusehen.


      Insgesamt besteht das Vertragswerk aus knapp 25000 Wörtern, hast du die alle gelesen Engelchen? ;)

      zum Beispiel diese hier

      Absatz 2.7: 'Wenn Sie sich eines Fehlverhaltens [...] schuldig gemacht haben, behält sich PayPal das Recht vor, von Ihnen eine Bußgeldzahlung [i.H.v. 600 EUR] zu verlangen.


      wobei sich das Fehlverhalten beziehen kann auf
      So möchte PayPal dieses Bußgeld zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die 'Richtlinien für Erwachsene' oder bei 'Verwendung des PayPal-Dienstes zum Empfangen von Zahlungen für Wetten, Spielschulden oder Spielgewinnen' verhängen können.


      Vielleicht könnte ein übelwollender Kontrahent von dir behaupten, eine Zahlung sei eine Wettschuld gewesen... dann bist du halt dran, wenigstens erstmal die 180 Tage Prüfzeit. :rolleyes:
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    • ich weiß ja nicht, wie PP die Gelder verwaltet, und wie und ob zinsbringend anlegt, aber mein Verdacht ist, dass da vielleicht auch "Zertifikate" angeschaft worden sein könnten und nun der Mangel an der einen Stelle durch Löcher an einer anderen gestopft werden sollten, wo dann halt aus difusen Gründen Konten gesperrt werden und die Sperrung folglich auch nicht einfach aus vernünftigen Gründen wiedrer aufgehoben werden kann:

      ="ehemaliger Mitarbeiten von PayPal"
      Die Firma als solche kann keine Entscheidungen treffen, die dein Konto betreffen. Alle Entscheidungen werden von einer einzigen Person des 'Omaha fraud teams' (Omaha Betrugsabteilung) getroffen. Die Entscheidung, eine Kontosperrung aufzuheben kommt von einer bestimmten Person der Abteilung 'resolution services'. Wenn jemand in der Betrugsabteilung die Losung 'keine Beschwerden' ausgibt, bist du geliefert. Die Leute von der Abteilung 'resolution services' werden nicht einmal einen Versuch starten, die Kontosperrung aufzuheben. Sie werden dich damit beschäftigen, von dir immer weitere Dokumente zu fordern.
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    • PayPal braucht frisches Kapital - Betrug mit Strafgebühren

      Nachzulesen bei nopaypal.eu.tf/ dem Paypal-Forum

      falls ihr alte Daten sprich geänderte Konten habt, ich glaub ja nicht, dass PP wirklich betrüben will, aber die Software hat wohl irgendwie die alten Konten lieber als die z.T. schon seit 3 Jahren geänderten Konten! dass da der Ärger mit Fehlbuchungen und daraus folgenden Strafzahlungen von 5€/je Falschbuchung vorprogramiert ist, ist ja klar.

      Auch das betrifft natürlich auch Käufer, die in gutem Glauben mit PP zahlen, und sich dann damit rumärgen müssen gegen das System zu kämpfen, das partout immer wieder vom falschen, längst deaktivierten Konto abzubuchen versucht! :wallbash

      ...ich konnte gar nix mehr ändern, zum Mindesten nicht das falsche Konto löschen, da kam jedesmal eine Fehlermeldung. Ich habe mich dann darauf verlassen, dass das richtige Konto als Standardkonto aktiviert war, aber das PayPal-System DENKT ja neuerdings - siehe meine anderen Beiträge - und hat sich mal so gedacht, dass ihm das Standardkonto ab dem 20. November nicht mehr gefällt, tralala... und das alles, nachdem eine Kontoänderung im Juli meinerseits eintrat und seitdem ja ca. neun Transaktionen geklappt haben. Übrigens konnte ich zu keinem Zeitpunkt, seit Juli diesen Jahres also das nicht mehr aktive Bankkonto löschen, jedesmal nur Fehlermeldung, dass es noch eine Transaktion gäbe, was überhaupt nicht so war!


      und noch eine
      leider wurde versucht den Betrag von einem Konto abzubuchen welches seit 3 Jahren nicht mehr aktiv ist Als Standart ist auch eine andere Bankverbindung hinterlegt von der aber die Lastschrift nicht versucht wurde abzuziehen obwohl es als Standardkonta aktiviert ist und sämtliche Lastschriften seit geraumer Zeit auch monatlich darüber gebucht werden. Desweiteren steht auf meiner Kontoseite bei PayPal auch folgender Satz: *Ihr als Standard markiertes Bankkonto wird immer zuerst für Ihre Zahlungen mit PayPal verwendet (Änderung jederzeit über "Standard festlegen" möglich).* Leider traf das in meinem Fall nicht zu und ich soll jetzt 5 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen obwohl mich keine Schuld trifft.


      Wie gesagt, vielleicht steckt wirklich richtige Geldnot hinter der Politik von PP!
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