Der Verkäufer s<chreibt eindeutig:
Da steht mit MwSt und damit handelt er als "Händler" oder Firma und muss auch den Widerruf akzeptieren. Hast du eine Rechnung bekommen?
Da er nicht belehrt darüber läuft die Widerspruchfrist sehr lange.
Du kannst widerrufen und erst das Geld verlangen und dann die Ware zurückschicken. Den VK Im zweifel sogar auf Zahlung verklagen.
Sammle bischen was über seine Verkäufe der Vergangenheit, das geht ja heute ganz easy.
Hier z.B. Verkäufer Umsatz Analyse
auf Wunsch mit Rechnung mit ausgew. Mwst. auf Ihren Namen!
Da steht mit MwSt und damit handelt er als "Händler" oder Firma und muss auch den Widerruf akzeptieren. Hast du eine Rechnung bekommen?
Da er nicht belehrt darüber läuft die Widerspruchfrist sehr lange.
Du kannst widerrufen und erst das Geld verlangen und dann die Ware zurückschicken. Den VK Im zweifel sogar auf Zahlung verklagen.
Sammle bischen was über seine Verkäufe der Vergangenheit, das geht ja heute ganz easy.
Hier z.B. Verkäufer Umsatz Analyse
"Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
(Bundesamt für Informationssicherheit)
Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
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