AGB doch Pflicht !

    • RE: AGB doch Pflicht !

      dann lies nochmal genauer, in den Urteilen ging es offensichtlich um Onlinehändler außerhalb ebeis ;)

      Grundsätzlich ist zwischen den AGB eines Online-Shops und den AGB bei beispielsweise Ebay zu differenzieren.


      und

      Insbesondere sieht § 9 der eBay-AGB auch für den Fall der sog. Sofort-Kauf-Option vor, dass der Vertrag bereits dann zustande kommt, wenn der Käufer die Option ausübt, d.h. seine Vertragserklärung abgibt. Hiernach wird dem Verkäufer - bereits im Verhältnis eBay und Verkäufer - nicht zugestanden, den Vertragsschluss - alsdann im Verhältnis Verkäufer und Käufer - von der Übersendung der Ware oder einer Bestätigung in Textform abhängig zu machen. eBay-Verkäufe, auch in der Form der Sofort-Verkäufe, haben durch die vorgegebenen AGB von eBay eine besondere rechtliche Ausgestaltung auch hinsichtlich des Vertragsschlusses erfahren, denen sich die Nutzer - Verkäufer wie Käufer - zu unterwerfen haben.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"