Abmahnung bzw. Mahnbescheid

    • Abmahnung bzw. Mahnbescheid

      Hallo zusammen!

      Wie einige von Euch wissen, habe ich vor etwa einem Jahr einen kleinen dummen Fehler begangen. Ich kopierte aus einem Onlineshop den sinnigen "Abmahnungs-Ausschluss". Da dieser im Netz zu Hunderten zu finden ist, dachte ich nicht an Copyright. (Ehrlich gesagt bin ich mir noch nicht einmal sicher, ob ich den tatsächlich von diesem Shop habe, oder von einer Musterseite.)

      Dann kam die Abmahnung von einem RA.

      Naja, ich hab den Kerl anfangs nicht wirklich ernst genommen, da das Anschreiben nicht so war, wie ich es von einem RA erwarten würde. z. B. sollte ich schriftlich erklären dass ich:

      ZITAT:
      1. zukünftig unterlassen, die Nutzung des von mir erstellten und zuvor wiedergegebenen Textes zu unterlassen.
      ZITAT-ENDE


      Ich hab das auch brav genau so geschrieben.
      Weitere Kleinigekeiten im Brief liessen auf keinen besonders guten RA schliessen.

      Ich erkundigte mich bei einer bekannten Internet-Rechtskanzlei, was ich denn tun sollte und ob ich tatsächlich die Rechnung, die nachdem ich die Unterlassungserklärung verfasst habe, einflatterte, begleichen soll.

      Man erklärte mir, dass der Text (nach Ansicht der Rechtsanwälte) keinem Copyright unterliege, und auch voraussichtlich ein Richter eher mir Recht geben würde, und ich solle die Zahlungsaufforderungen einfach ignorieren. Ich bekam dann etwa 3 "letze Aufforderungen" und dann war Ruhe.

      Bis gestern.

      Es kam der Mahnbescheid.

      Ich hab in Erinnerung, dass man mir auch hier gesagt hat, dass ich mir da nicht soviel Sorgen machen solle, sondern innerhalb der 2 Wochen widersprechen sollte, damit kein Titel entsteht.

      Jetzt meine Frage(n):

      1. Soll ich den Widerspruch per Einschreiben 'eigenhändig' schicken?
      2. Soll ich mir eine Kopie machen?
      3. Gibt es noch irgendwas, was ich beachten muss??


      Danke schön
    • Ich denke du hast recht getan, hier nicht zu zahlen, auch wenn ich die Einzelheiten nicht kenne. Ich kann mir nicht vorstellen, daß irgendjemand bei einer tausendfach kopierten juristischen Erklärung das Urheberrecht nachweisen kann. Und daran scheitert es bereits.

      Wenn du dich nicht traust, den Text hierher zu kopieren, dann verlinke doch mal bitte eine Seite, auf der genau diese Abmahn-Ausschluß zu finden ist. Des weiteren würde mich die Firma interessieren, die von sich behauptet, der Urheber dieses Textes zu sein. Hast du da auch mal bitte einen Link. Es dürfte wohl auch kein Problem sein, den entsprechenden Rechtsanwalt zu nennen, der hier so etwas versucht (solange alles sachlich und wahrheitsgemäß abläuft, was ja bei dir kein Problem sein dürfte).

      1. Soll ich den Widerspruch per Einschreiben 'eigenhändig' schicken?
      2. Soll ich mir eine Kopie machen?
      3. Gibt es noch irgendwas, was ich beachten muss??


      Mit diesen praktischen Dingen kennt sich engelchen ja besonders gut aus. Der Widerspruch geht ja direkt ans Amtsgericht. Bei den summen, um die es hier geht, kann es sicher nicht falsch sein, die 2,05€ für ein Einschreiben zu investieren, damit du im Zweifelsfall nachweisen kannst, fristgerecht widersprochen zu haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hi und guten morgen :]

      Das ist ja echt doof gelaufen....den Mahnbescheid hast Du ja vom zuständigen Mahngericht bekommen. Normalerweise ist da ein Vordruck bei, mit dem Du Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit oder ohne Begründung zurückreichen kannst. Falls nicht, setz ein kurzes Schreiben auf. Um sicher zu gehen, dass dieser Widerspruch fristgerecht eingeht, würde ich dies unbedingt per Einschreiben/Rückschein machen. So hast Du dann auch den Beleg dafür 8) Begründen brauchst Du nicht :D

      Erfahrungsgemäß lassen die meisten es dann dabei und es passiert nichts weiter, allerdings kann es aufgrund deines Widerspruchs und der vermeintlichen Sicherheit des Gläubigers dann zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, in dem der Gläubiger oder sein Vertreter versucht, seinen Ansruch gerichtlich durchzusetzen.

      Sollte Kläger der Kläger sein Recht durchbekommen, bleiben die hier entstehenden Gerichtskosten ebenfalls neben RA- und Mahnkosten an dir kleben.

      Schau mal, ob Du die Kanzlei im Internet findest. Hier kannst Du ggf. sehen, worauf sich vermeintlicher Anwalt spezialisiert hat. Das es hier zumindest tatsächlich um einen Anwalt geht (es gab ja schon solche, die sich per Mahnschreiben dafür ausgegeben haben), ist wohl durch das Gericht durch Erlass des Mahnbescheides bestätigt worden ;(

      Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich hierzu unbedingt einen RA nach Deckungszusage hinzuziehen und diesen die Sache bearbeiten lassen (evt. meinen unten genannten). Ggf. ist hier eine Gegenabmahung zu prüfen, denn dadurch heben sich evt. dann beidseitige Forderungen auf. Viele, die Abmahnungen im Mehrfachpack versenden sitzen im Glashaus und sind selber angreifbar.

      Diese Option wäre natürlich auch ohne Rechtsschutzversicherung möglich, allerdings würdes Du dann im obigen Beispiel auf den eigenen RA Kosten sitzen bleiben, das wäre zu errechnen, was sich da mehr lohnt.

      Natürlich kannst Du auch Risiko fahren und einfach gegenhalten. Soweit mir bekannt ist, müsste der Gläubiger/Kläger vor Gericht beweisen, dass Du den Passus von seiner Seite kopiert hast. Sinnvoll wäre hier auf jeden Fall andere Anbieter oder noch besser eine Musterseite zu finden, wo der Text wortgleich aufgezeigt wurde 8)

      Diese ausdrucken und dem Rechtsanwalt zuschicken. Als Zusatz, dass Du den Passus nicht von seiner Seite, sondern eben aus dieser Musterseite hast und dementsprechend der Forderung nicht zustimmst und darauf hinweisen, dass Du auf entsprechenden Mahnbescheid Widerruf eingereicht hast.

      Kopiere IMMER alles und lege alle Unterlagen nebst Belegen zusammen.

      Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen....bei weiteren Fragen meld dich einfach....falls ich was vergessen habe natürlich auch...bin noch ca. 1,5 Stunden online....aber Du hast ja noch ein wenig Zeit :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Schau mal, ob Du die Kanzlei im Internet findest. Hier kannst Du ggf. sehen, worauf sich vermeintlicher Anwalt spezialisiert hat. Das es hier zumindest tatsächlich um einen Anwalt geht (es gab ja schon solche, die sich per Mahnschreiben dafür ausgegeben haben), ist wohl durch das Gericht durch Erlass des Mahnbescheides bestätigt worden traurig


      Aber eigentlich muss man kein Anwalt sein, um ein Gericht zu veranlassen einen Mahnbescheid zu erlassen?!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • das ist richtig, aber dieser scheint (wenn dieser den MB beantragt hat) als Vertreter des Gläubigers auf dem MB eingetragen :rolleyes:

      Also Frage an aheide: Ist die Kanzlei als Vertreter im MB aufgeführt ? Schau mal auf der linken Seite unten vor der Forderungsaufstellung :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo!

      Vielen Dank schon mal.

      Ich habe heute schon meinen Versicherungsvertreter angeschrieben, was eine Rechtschutzversicherung kosten würde, denn ich fürchte, Abmahnungen werden (ob begründet oder nicht) immer wieder mal kommen.

      Hier der Link zu besagter Seite:
      Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontatk

      Der dort genannte RA (den es wirklich gibt, hab damals schon geguckt) ist auch der, der mich abgemahnt. hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aheide ()

    • Als Unternehmer bei eBay ist es (und auch sonst immer) sowieso sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. In diesem Falle nutzt ein Abschluss nun nix mehr, aber für die Zukunft definitiv sinnvoll und am besten ohne Selbstbeteiligung :D

      Wie hoch genau ist die Gesamtforderung im MB denn und welche Posten beinhaltet diese ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo aheide.
      Rechtsschutzversicherung in Sachen Internetrecht oder Abmahnschutz wird schwer wenn nicht sogar aussichtslos sein.
      Sollte dein "Versicherungsvertreter" dir da etwas anbieten, unbedingt die Klauseln lesen - alle!
      Und wenn es doch geht unbedingt uns informieren, weil so eine Rechtsschutz suchen wir alle :D

      Dann musst du noch darauf achten, das eine Rechtsschutz nur sichert was ursächlich nach Abschluss der Versicherung geschehen ist.
      Das war mal eine wichtige Warnung meines Maklers, der hätte mir gerne eine RSV verkauft
      aber meinte es wäre sowiso zu spät, weil die Ursache schon Tage meiner Befürchtungen zurücklag :O
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Der Mahnbescheid im Einzelnen:

      I.
      1) Dienstleistungsvertrag gem. Dienstleisten vom 02.06.08 250,00 Euro
      2) RA-Honorar 775,64 Euro

      II. Kosten wie nebenstehend *) 148,88 Euro

      III. Zinsen:
      vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen
      vom 06.07.08 - 06.03.09 42,53 Euro

      laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen:

      zu I. 2) Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus
      775,64 Euro vom 07.03.08 bis 09.03.09 0,43 Euro


      SUMME 1.217,48 Euro



      Irgendwie schon witzig, wenn man sich überlegt, dass ich eine Klausel in meinem Shop hatte, wonach man nicht per RA abmahnen soll, aber genau diese Klausel vom Verfasser (RA) abgemahnt wird.

      *grübel*
      Wieso beauftragt man einen RA um soetwas zu verfassen, wenn es dann doch nicht funktioniert? Ich hoffe, dem Seiteninhaber hat dieser Klausel nichts gekostet.


      Zur Versicherung:
      Ich hatte schon mal den Fall, dass ich eine Abmahnung bekommen habe. Aber das war ein 'Betrüger' und der hat jede Menge andere auch abgemahnt. Er wollte damals 75 Euro haben.

      Daher denke ich, dass ich für die Zukunft besser vorbereitet sein sollte via Versicherung. Dass das für diesen Fall vermutlich schon lange zu spät ist, ist mir schon klar..... leider :(
    • RE: Abmahnung bzw. Mahnbescheid

      bei so einem Betrag lohnt sich auch einen RA damit zu beauftragen. Ruf doch mal bei meinem an´und frage nach, was da machen kann. Der wird dir schon das richtige raten ;)

      Sag bitte dazu, dass er von mir (Sarah) empfohlen wurde, dann wird das (der Anruf kostet erstmal nichts) auch nicht soooo teuer ausfallen...aber narürlich nur, wenn Du magst :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Bei einem Rechtsanwalt, der das auch wirklich ist, muss es mögllich sein, eine "ladungsfähige" Adresse zu finden. Sollte es wirklich nur eine Postfachadresse geben, ist das für mich ein Indiz der mangelnden Seriösität!

      Auf jeden Fall "eigenhändig", frage doch mal bei der Post, wie das dann bei Postfächern gehandhabt wird, ob dann evtl. der Postbeamte, der das in die Fächer sortiert unterschreiben müsste?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Also ich habe letztens ein Übergabe-Einschreiben an ein Postfach gesendet und eine bevollmächtigte Person hat das dann angenommen (stand auf dem Rückschein). Aber auch bei einem Einwurf-Einschreiben hat man ja etwas um nachzuweisen, dass es angekommen sein muss - sollte wohl reichen.
    • Danke schön!

      So, jetzt ist dann wohl (mal wieder) warten angesagt.


      Weiß vielleicht zufällig jemand, ob so ein Anspruch irgendwann verjährt?
      Die Abmahnung erhielt ich im Juni 2008, daher ist es doch schon sehr verwunderlich, dass die Herrschaften sich erst heute dazu durchgerungen haben, mir einen Mahnbescheid zukommen zu lassen.

      Aber die Finanzkrise macht ja vor keiner Branche halt ;)