Beschränkung der Urheberrechts-Abmahnkosten bei privaten eBay-Auktionen auf 100€

    • Beschränkung der Urheberrechts-Abmahnkosten bei privaten eBay-Auktionen auf 100€

      Das Brandenburgisches Oberlandesgericht hat in einem Urteil mit dem Az. 6 U 58/08 den neune §97a des Urheberrechtsgesetzes umgesetzt. Demnach sollen einfache Verstöße mit maximal 100€ anwaltlicher Abmahngebühr geahndet werden.

      Gegenstand des Streites war ein Produktfoto, daß bei einer privaten Ebay-Auktion kopiert wurde.

      Heise-Bericht

      Volltext des Urteils
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Beschränkung der Urheberrechts-Abmahnkosten bei privaten eBay-Auktionen auf 100€

      für private Verkäufer tatsächlich sehr schön....zu bedenken ist nur noch, dass neben den 100 Euronen die Anwaltsgebüren samt Umsatzsteuer anfallen, aber das sind dann ca. 38,70 Euro + Portokosten hier in Höhe von 20,00 Euro, die noch draufkommen.

      Tatsächlich auch ein Schutz gegen Anwälte, die dies zur eigenen Bereicherung betreiben :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger