PVZ Stockelsdorf Abo-Falle

    • Also ich habe heute eine Kopie des Zettels bekommen, den ich unterschrieben habe.
      Jetzt wo ich den Zettel gesehen habe, kann ich mich auch wieder an mehr Einzelheiten erinnern, die mir aber wohl auch nicht helfen werden.
      Tatsächlich steht oben drüber, dass ich ein Abo bestellen möchte. Jetzt, wo ich in Ruhe bin, fällt das natürlich sofort auf, aber die Frau damals konnte mich wirklich so zulabern, dass ich überhaupt nichts mehr mitbekommen habe.
      Sie hat auch extra gesagt, dass wir die Kontonummer nicht brauchen, da es ja nur einmalig ist. Tzzz.
      Und über meinen Unterschriften steht klein darüber, dass ich einen Durchschlag erhalten habe. Aber da mir der Zettel immer wieder schnell weggenommen wurde, habe ich das einfach nicht mitbekommen.
      Auf der Rückseite ist die Widerrufsbelehrung und jetzt weiß ich auch wieder, wie sie sagte: "Das ist ja für dich nicht wichtig, du brauchst hier bloß unterschreiben, dass du damit einverstanden bist, dass du das nur einmal bekommst."
      Ich ärgere mich total, dass ich so dumm und naiv war.
      Steht auch klein da, dass abweichende Vereinbarungen nur in Schriftform gültig sind.
      Jetzt steht vorn auch da, dass "Metal Hammer" bestellt wurde, damals hatte sie das Kästchen ja noch offen gelassen. Allerdings hätte man darunter auch den Preis des Exemplares angeben müssen, doch das Kästchen ist frei. Und selbst wenn ich einen Durchschlag erhalten hätte und damals den Zeitschriftentitel gewusst hätte, hätte ich ja trotzdem nicht gewusst, in welcher Höhe das angebliche Abo ist.
      Hat jemand eine Idee, was ich jetzt machen kann? Einfach nicht zahlen und warten, bis ein gerichtlicher Bescheid kommt? Aber meine Unterschrift ist ja da, auch wenn die Frau mir andere Dinge erzählt hat.
    • Sa.Rah schrieb:

      Und über meinen Unterschriften steht klein darüber,

      Plural? Sind da mehrere Unterschriften drauf? Genau genommen eine dafür, dass Du den Vertrag abschliessen willst und eine dafür, dass Du die WRB ausgehändigt bekommen hast? Oder ist das ein Vertippsler?

      Und könntest Du mal das Ding in Kopie an die Redaktion schicken? Ich würde es gerne mal auf alle Kleinigkeiten abklopfen. Derzeit fällt mir nur ein, dass kein Preis wirksam vereinbart wurde und Du das nachweisen kannst. Aber vielleicht kommt noch was dazu.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ja, unter dem Vertrag und unter WRB ("Damit unterschreibst du bloß, dass du nur ein Exemplar bekommst") -.- Ich frage mich, wie ich so blöd sein kann...
      Ähm, ich versteh nicht ganz. An die Redaktion? Welche Redaktion? ?( Ich kann das auch einscannen und irgendwo per Mail hinschicken, das geht doch schneller.
      Und danke :)
    • Hallo Sa.Rah,
      Löschbert meint damit, daß du den Papierfetzen einscannen sollst und die Grafikdatei an das Teammitglied "redaktion" per PN schickst. Damit liegt das File dann intern vor ohne daß deine persönlichen Daten offengelegt werden.

      PN: gehe über die Registerkarte "Mitglieder" (unter dem Logo von Auktionshilfe.info) und dann "Team". Da findest du auch den Link zu "redaktion".
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Danke, die Sachen sind bei uns angekommen. Wir werden sie weiter reichen, wie besprochen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Sa.Rah schrieb:

      Hat jemand schon etwas rausgefunden, wie ich mich weiter verhalten soll?
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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Sa.Rah schrieb:

      Ich habe kein Heft bekommen,

      Wie bitte? Ich dachte, Du hättest schon eine Lieferung bekommen. Du hast also nur eine Rechnung bekommen?

      Das ist gar nicht mal schlecht, weil das Ding monatlich erscheint. Also ist die geschuldete Leistung gar nicht erbracht worden, denn der Vertrag war ja vom Dezember.

      Dann kommt der Umweg über die fehlende Anschrift erst an dritter Stelle, die haben ganz einfach nicht geleistet denn da wäre schliesslich schon die Januarausgabe zu liefern gewesen. Dann ist das eine Anfechtung wegen Nichterfüllung.

      1.) es wurde keine wirksame Vertragserklärung abgegeben, weil kein Preis vereinbart wurde.
      2.) hat der Schuldner das Nichtbestehen des Vertrages dadurch bestätigt, dass er nicht wie er sonst geschuldet hätte geleistet hat und
      3.) weisst Du eben nicht mal, mit wem der Vertrag geschlossen sein soll.

      Noch was zu 3.) In der WRB kann zum Beispel auch der Papst oder eine Postfachanschrift stehen. Diese Adresse ist kein Hinweis darauf, wer den Vertrag geschlossen haben will.

      Und dann gehst Du mit dem Ding zur Vebraucherzentrale. Die sollen sich das ruhig auch mal anschauen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich habe denen am Freitag eine Mail geschickt und denen die Punkte geschrieben, also auch, dass ich ihn anfechte, weil ich kein Exemplar bekommen habe.
      Auf die Mail habe ich keine Antwort erhalten, dafür habe ich eben die blöde Zeitung in meinem Briefkasten gefunden.

      Soll ich denen jetzt nochmal was schreiben oder nächste Woche (heute schaffe ich es nicht mehr und morgen und Freitag haben die nicht auf) zur Verbraucherzentrale gehen?

      Ich hoffe, das hört bald auf...
    • Sa.Rah schrieb:

      Auf die Mail habe ich keine Antwort erhalten, dafür habe ich eben die blöde Zeitung in meinem Briefkasten gefunden.

      Putzig. Es fehlen aber schon Ausgaben. Mindestens Januar. Leg die unbestellte Ware einfach mal zur Abholung bereit.

      Sa.Rah schrieb:

      oder nächste Woche (heute schaffe ich es nicht mehr und morgen und Freitag haben die nicht auf) zur Verbraucherzentrale gehen?
      Würde ich Dir raten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ja, ich werde das nicht öffnen. Meinst du mit "zur Abholung bereit legen", dass ich denen schreiben soll, dass sie sicher das wieder holen können oder einfach nur nicht öffnen?

      Ja, dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als nächste Woche zur VZ mal hinzugehen.
    • Dieses:

      Sa.Rah schrieb:

      oder einfach nur nicht öffnen?
      Wenn sie in der (noch) irrigen Vorstellung einer Bestellung geliefert haben (obwohl Freitag bis heute schon ein bisschen sehr lang wäre) können sie das Ding natürlich zurück bekommen. Den vertraglich vereinbarten Bezugspreis werden sie wohl kaum einfordern wollen, der steht ja auf der Kopie, die Du von ihnen hast. (Yup - da steht gar nichts)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • VSR – Verlag Service GmbH und Pressevertriebszentrale (PVZ) Stockelsdorf

      Eine jüngere Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen:

      Immer wieder Zeitschriftenabonnements auf der Straße
      Verbraucherzentrale Sachsen rät zur Vorsicht


      Die Firmen VSR – Verlag Service GmbH aus München und Pressevertriebszentrale (PVZ) Stockelsdorf in Schleswig-Holstein sind "alte Bekannte" der Verbraucherzentrale Sachsen. Dies aber nicht, weil man zusammen manch Schönes erlebt hat, sondern weil immer wieder Verbraucher auf die Tricks mit dem Zeitschriftenabo herein fallen.

      Gerade in den letzten Wochen häufen sich in ganz Sachsen die Verbraucherbeschwerden zu beiden Firmen. Es ist immer noch das gleiche Schema wie Anfang der 90er Jahre. Das Ködern von Verbrauchern für meist zweijährige Abos von Zeitschriften. Die Verbraucher werden auf der Straße von Werbern angesprochen, ihnen werden z.B. Gutscheine für kostenlose Zeitschriften angeboten, eine kostenlose Leseprobe versprochen oder unter anderen fadenscheinigen Gründen eine Unterschrift abgeluchst. Eine Kopie des unterschriebenen Beleges erhalten die Verbraucher nicht. Kaum einem ist zu diesem Zeitpunkt klar, dass er mit seiner Unterschrift einen Vertrag über eine Zeitschrift abgeschlossen haben soll. Das böse Erwachen kommt dann, wenn sie von den Firmen VSR oder PVZ als neuer Abonnent einer Zeitschrift begrüßt werden.

      "Das ist schon dreist, mit welchen Mitteln und Methoden die Verbraucher in derartige Verträge gedrängt werden", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

      "Bei einem überraschenden Ansprechen auf der Straße sollten Verbraucher immer skeptisch sein. Keinesfalls sollte man sich unter Druck zu einer Unterschrift hinreißen lassen", rät Schmidt.

      Ein Rettungsanker nach erfolgter Unterschrift besteht aber noch. Bei Haustürgeschäften, und dazu zählen die Verträge, die durch überraschendes Ansprechen auf der Straße zustande gekommen sind, kann der Vertrag widerrufen werden. Die Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss beginnt erst zu laufen, wenn der Verbraucher bei Abschluss des Vertrages ordnungsgemäß in Textform belehrt worden ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mit diesen märchen sollte doch eigentlich schluss sein.

      vzhh.de/recht/106241/ende-der-maerchenstunde.aspx

      Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in
      Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR
      Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das
      Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen
      irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf
      (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11)............

      ...................Haben Sie auch ein Abo beim VSR Verlag unterschrieben? Widerrufen
      Sie den Vertrag! Wenn er auf der Straße abgeschlossen wurde, steht
      Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Schildern Sie auch, wie
      alles abgelaufen ist und fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger
      Täuschung an (Brief per Einschreiben/Rückschein schicken).
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.