PVZ Stockelsdorf Abo-Falle

    • @Krennz

      Wenn du so dokumentiert hast wie hier, dann wundern mich die Forderungen nach Löschungen nicht wirklich. Du schmeißt hier einfach drei Firmen in den Raum und rufst etwas von Verbandelungen. Eine saubere Recherchen sieht anders aus, nämlich mit Quellen und Nachweisen. Darüber hinaus wäre es äußerst begrüßenswert, wenn die Firmennamen, die hier zum ersten Mal genannt werden, für die Leser, die sich mit dem Thema nicht auskennen, nicht abgekürzt werden. VSR, ASB...

      Und was meinst du mit einer Art "Anwaltsschreiben"? Entweder Anwalt oder nicht! Ein bisschen schwanger geht auch! Und ob das vergleichbar ist mit dem, was Teresa bekommen haben will, bleibt ja nun ganz offen, da sich bisher alle groß tun darin, keine Belege zu liefern. Mit so einem Auftreten macht man es der PVZ nicht nur leicht, sondern spielt ihr auch noch in die Hände.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die VSR ist die Verlags Service R. GmbH und der ASB ist der Arbeiter Samariter Bund, der, zumindest Zeitweise, Fahrzeuge und Unterkünfte für die Drückerkolonnen der VSR zur Verfügung stellte bis der NDR in seinem 3. Fernsehprogramm (Sendung 26.3.2010) darüber berichtete.

      Der VSR gibt die abgeschlossenen Verträge an den PVZ (Pressevertriebszentrale)zur Ausführung weiter. Beim PVZ bekommt man auch Zeitschriften wie Stern, HörZu, Kicker, u.a.m.

      Sobald ich die erste Rechnung bekomme muss ich den Vertrag nach §§ 119,120,123 BGB wegen Irrtum, falscher Übermittlung und Täuschung anfechten. Aber auch die Widerrufsfrist zieht meist noch, da in den allermeisten Fällen keine Widerrufsbelehrung erfolgte und die "Kunden" keine Kopien der Zettel bekommen.

      Dies sind die Erkenntnisse aus mehreren Foren quasi auf den Punkt gebracht. Damals, als das bei den Foren auflief haben selbst Anwälte diese Vorgehensweise empfohlen. Ausserdem sagten sie, das man danach alle weiteren Briefe, egal von wo, auser einem gerichtlichen Mahnbescheid ignorieren kan. Dem Mahnbescheid widerspreche ich und schicke ihn so schnell wie möglich ans Gericht zurück.

      Es gab in der Vergangenheit einzelne Mahnbescheide, denen wurde widersprochen. Konnte man, z.B. bei Netzwelt, oder Gute Frage nachlesen. Zu Gerichtsverhandlungen kam es nie. Der PVZ ist eingeknickt und hat die Leute in Ruhe gelassen.

      Es gibt , leider, sehr viele Menschen, die die Zeitschriften bezahlen und nicht aus den Verträgen raus können oder wollen.

      Im Übrigen kann ich hier nur aus meiner Erfahrung und meiner Erinnerung berichten, da der entsprechende Fred, wo wir alle Daten gesichert hatten von der Netzwelt bei Einstellung des Verbraucherschutzes gelöscht wurde.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Was mir noch so eingefallen ist:

      Die VSR GmbH hat seinerzeit, ob das heute n och so sit weiss ich nicht, "Begrüssungsschreiben" nach etwa 14 Tagen 3 Wochen verschickt und dort das Abo und die Lieferung über die PVZ angekündigt.

      Dies uist der erste Zeitpunkt, wo ich das ungewollte Abo mittels der BGB §§ anfechten kann. Spätestens jedoch bei der ersten Rechnung, wenn eine Begrüssung nicht erfolgte. Und zwar kurzfristig.

      § 119
      Anfechtbarkeit wegen Irrtums





      (1) Wer bei der
      Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine
      Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die
      Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der
      Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben
      würde.
      (2) Als Irrtum über den Inhalt der
      Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder
      der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

      § 120
      Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung



      Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung
      verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist,
      kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.
      § 123
      Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung



      (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige
      Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann
      die Erklärung anfechten.

      (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die
      einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser
      die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als
      derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der
      Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm
      gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.







      Der § 123 berechtigt mich auch gegenüber der PVZ eine Anfechtung wegen Täuschung abzugeben, da die PVZ die Täuschung kennen musste.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Neue Masche bei PVZ

      Bekam heute einen Anruf von 06934878495

      "Herzlichen Glückwunsch, Sie haben einen BMW i3 gewonnen" habe daraufhin geantwortet "Und sie haben verloren"

      Dann habe ich "Whocallsme.com" aufgerufen und fand dann folgendes:

      Abo-Verticker mit Kaltakquise
      Geben sich als " Verwaltungszentrale der deutschen Verlagshäuser " aus.
      In Wirklichkeit heißt die Firma aber ASMC, was bei Rückruf auch angesagrt wird.

      ASMC Tele. Ve-Paz. Ltd. Sti. im Auftrag der Firma Wolfgang Klenk GmbH & Co. KG
      Industriestraße 2
      56414 Meudt
      Geschäftsführer : Ax.. Kl... und Be.. Ku...
      HR Montabauer HRA 4447

      Verwalter des Abos / Dienstleister : PVZ Pressevertriebszentale GmbH & Co. KG , Stockelsdorf
      Caller: ASMC
      Hat also die PVZ neben dem VSR jetzt auch eine "kriminelle" Vereinigung die mit verbotener Telefonaquise arbeitet beauftragt Verträge für die PVZ zu aquirieren.

      Ich habe ein ISDN-Telefon, dass bis zu 20 Anrufe spreichert. Würde sagen Pesch, dass ihr mich angerufen habt.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

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    • PVZ Stockelsdorf.

      Mir ist es auch passiert.
      Nach Feierabend bin ich aus unserem Markt raus und da stand der Glatzkopf mit seiner Bierwampe. Ich frag mich immer noch,warum ich mich mit dem unterhalten habe.
      Jedenfalls führte er,nach "seinen Angaben",eine Art Umfrage durch und sammelte Adressen,damit man feststellen konnte,aus welchen PLZ-Bereichen die Leute hierher zum Einkaufen kommen.
      Als Belohnung dafür sollte ich ein kostenloses Exemplar einer Zeitschrift meiner Wahl bekommen,in dem Fall ComputerBild.
      Ich unterschrieb und gab meine Adresse an,keine Bankdaten oder ähnliches.

      Als ich in Urlaub war,kam der erste Brief von der Medienwelt Ltd,mit welchen man mich als Neukunden begrüßte( datiert auf den 28.10.13).
      Da standen die Lieferungs/Zahlungsbedingungen,dann etwas von einer Gutschrift,die mit verrechnet werde.

      Durch den Urlaub fand ich den Brief nicht sofort und bekam dann die Rechnung am 26ten November.

      Durch Internetsuche bin ich darauf gestoßen,was für ein dubioses Unternehmen das sein muss...

      Ich bin bei sowas leider ganz blöd und verunsichert :(
      Als gelernter Kaufmann weiß ich,das es eine 14-tägige Wiederrufsfrist gibt. Über die wurde ich vom Glatzkopf nicht aufgeklärt bzw. stand auf dem Zettel da auch nichts von. (Mein Fehler war dabei,die Rückseite nicht zu betrachten oder zu prüfen,ob ein anderes Blatt dahinter war oder sowas.)
      Die ist auch auf dem ersten Brief und der Rechnung nicht zu finden.

      Wo kann ich mir am besten Hilfe suchen?Verbraucherzentrale oder vielleicht gleich den Weg zum Anwalt?Letzteres wäre etwas teuer,unsere Rechtsschutzversicherung hat eine Selbstbeteiligung von 150 Euro und der Rechnungswert sind knapp 60.

      Grüße,Pointman87 :)
    • Der Gang zur Verbraucherzentrale kann kein Fehler sein. Die Erfahrungen, die du hier nachlesen kannst, haben gezeigt, dass man Gegenwähr zeigen muss, um sich letztendlich durchzusetzen. Den Vertrag hast du nun unterschrieben. Der Nachweis einer arglistigen Täuschung ist dabei schwer. Der Ansatz könnte die nicht korrekte Widerrufsbelehrung sein, oder kann die Gegenseite das Gegenteil nachweisen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Mein Problem dabei ist ja,das ich keinen Durchschlag bekommen habe bzw. hab ich nicht mal genau gesehen,ob er überhaupt einen hatte.
      Ich weiß aber noch mit Sicherheit,das ich alles durchgelesen habe und da definitiv nix von einem Abo stand,das ganze ging eher unter Marktforschung.

      Ich kann die zwei Briefe,die ich da bisher bekommen habe,schnell mal abknipsen und dir schicken,vielleicht kannst du mir da weitere Tipps geben?Habe mich hier immer schon durchgelesen,aber von Medienwelt Ltd. scheint noch keiner Post bekommen zu haben.

      Und was die Wiederrufsbelehrung angeht:
      Ich bin mir ebenso sicher,das ich nur eine Unterschrift geleistet habe,nicht zwei,da man die ja separat abgeben muss.Und auf beiden Briefen steht jeweils keine Wiederrufsbelehrung.
    • Ich ging bisher davon aus, dass du ein Problem mit der PVZ Stockelsdorf hast, da du dies als Überschrift in dein Post gesetzt hast und auch in diesem Thread hier aufgetaucht bist. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich dich bitten ein neues Thema zu eröffnen. Dort kannst du gerne die Schreiben auch als Dateianhang veröffentlichen.

      Daher ganz konkret: Was hat deine Geschichte mit der PVZ zu tun?

      Ansonsten würde ich zusätzlich zum Gang zur Verbraucherzentrale auch eine Anzeige wegen Betruges vorschlagen.
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    • Das hab ich auch. Von der PVZ hab ich ja die Rechnung bekommen,die Medienwelt Ltd. hat die PVZ ja mit dem "Abo" beauftragt,so wie es in dem Brief steht.
      Die Verbraucherzentrale wird einen Rat dafür wissen,denke ich mal...und ich hoffe,das ich da möglichst schnell rauskomme.
      Beim nächsten Drücker,den ich sehe,der Leute reinlegen will,rufe ich die Polizei -.-
    • Solange Du keine Widerrufsbelehrung bekommen hast kannst Du jederzeit eienen Widerruf gemäss § 312 a, b, c ,d usw sowie § 355 BGB loslassen.

      Eigentlich ziehen alllerdings die $ 119, 120, 123 BGB in vielen Fällen
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

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    • Der Formfehler könntes chon im Adressaten bestehen.
      Die Verbraucherzentrale ist der sicherere Weg, auch wenn er einen kleinen Obulus kostet.

      Der Briefkopf der Verbraucherzentrale hat, ohne dir zu nahe treten zu wollen, auch die bessere Reputation.
      Danach sollte Funkstille sein.
    • Ich kann der PVZ folgendes sdchreiben:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      auif Ihre Rechnung vom xxxxxxx mache ich folgendes geltend.

      1. Ich wurde von den Werbern nicht über meine Widerrufsrecht gemäss § 312 und 355 BGB aufgeklärt. Dementsprechend mache uch von meinem Widerrufsrechzt gebrauch.

      Daneben erkläre ich hilfsweise die Anfechtung gemäss §§ 119, 120, 123 BGB und erkläre ebenso hilfsweise die fristlose Kündigung des Vertrages, da dieser nicht gewollt wurde ((fehlender Rechtsbindungswille bzw. Nach treu und Glauben 242BGB)
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    • PVZ Stockelsdorf.

      Zwischenstand:
      Ich war heute bei der zuständigen Verbraucherschutzberatung. Jedem,der in so eine Falle tappt,kann ich empfehlen: lasst euch von den Verbraucherschützern helfen. Die regeln das für euch per Vollmacht,wenn ihr das wollt.
      Beratung kostet eine Kleinigkeit und ebenso,wenn ihr sie damit beauftragt,dafür habt ihr den nervenaufreibenden Stress nicht,der manchen da wirklich zu schaffen macht.

      Die PVZ Stockelsdorf war der Verbraucherschützerin schon hinreichend bekannt,allerdings scheinen sie ihre Methoden geändert zu haben,wie sie es sagte.
      Weitere Post,die ich wohl noch bekommen werde,leite ich an die VBZ weiter,so ists klar geregelt. In dem Fall keine Angst vor Mahnpost von deren Anwälte (dessen Namen wusste sie aus dem Kopf,Respekt),das ist nur Säbelgerassel. Außer,es kommt eben ein gerichtlicher Mahnbescheid,dann schnell widersprechen. Aber soweit wirds wohl bei mir nicht kommen.

      Wichtige Tipps für alle:
      -wenn ihr was unterschreiben wollt,fragt nach,ob ihr einen Durchschlag bekommt
      -eine Wiederrufsbelehrung MUSS euch ausgehändigt werden,ansonsten gilt die Widerrufsfrist unbegrenzt
      -bewahrt Zeitschriften auf und rührt sie nicht an
      -ruft nicht bei der PVZ oder wo an,das bringt überhaupt nichts
      -schreibt keine Kündigung aus Reflex,damit bestätigt ihr ja indirekt einen Vertrag
      -wenn ihr selber handelt,dann per Einwurf-Einschreiben. Ein normales Einschreiben kann bei der Annahme abgelehnt und zurpckgesendet werden
    • Ich grabe das Thema wieder mal aus, da der VSR und der PVZ zwischenzeitlich wieder sehr Aktiv ist.

      Zumindest finde ich in zwei anderen Foren immer wieder neue Beiträge seit Ende April wieder verstärkt.

      Wenn ich vom VSR eine Auftragsbestätigung bekomme, oder vom PVZ eine Rechnung kann ich folgendes Schreiben verfassen:
      Betrifftt meine Kundennummer................. Für die Zeitschrift xyz

      Hiermit erkläre ich den Widerruf meines mir aufgedrängten Abos.

      Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung gemäss §§ 119, 120, 123 und 142 BGB

      Eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufe ich ausdrücklich und werde alle Abbuchungen zurück buchen lassen.

      Gleichzeitig widerspreche ich der Speicherung und Weitergabe meiner Daten und verlange die sofortige Löschung.
      Das per Einwurfeinschreiben mit Zeugen. Der Zeuge bestätigt auf einer Kopie des Schreibens, dass das Schreiben im Briefumschlag war und zusammen mit ihm bei Postens abgegeben wurde.

      Damit nehme ich den Abzockern jede Möglichkeit sich rauszuwinden.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Hi Leute bin neu hier, hab heut ein böses erwachen gehabt mir wurde 2 mal Geld abgebucht von pvz für Frau aktuell und Freundin. Nur gibt's da ein Problem ich habe nichts abgeschlossen weder im Internet oder sonst bei jemanden. Kann ich das Geld zurück buchen lassen von der bank