PVZ Stockelsdorf Abo-Falle

    • Kale schrieb:

      Wenn das Interesse besteht,werde ich den weiteren Verlauf der Sache hier weiterführen.
      Natürlich besteht da Interesse :o)
      Einen Anwalt findest du (zur Erstberatung) bei der Verbraucherzentrale, da musst du nicht extra Geld für noch einen Anwalt ausgeben.
      Und die kennen sich mit der Materie aus, sei versichert.

      Kale schrieb:

      und suche derzeit noch nach einem Anwalt.
      Wenn du nach der Verbraucherzentrale noch Fragen hast, kannst du immer noch einen zusätzlichen Anwalt konsultieren.
    • Ich habe jetzt als ersten Schritt einen Termin bei der Verbraucherberatung gemacht.Als ich direkt gesagt habe das es sich um die PVZ handelt,wussten man dort schon direkt Bescheid.
      Nächste Woche habe ich dort einen Termin und werde meine gesamten Unterlagen mitnehmen.Darüber hinaus hoffe ich das ich mir das ganze Theater mit einem Anwalt schenken kann und ein "böser" Brief hoffentlich ausreicht.

      @engelchen

      Ich habe den Thread mehrmals durchgelesen,war mir aber trotzdem nicht so ganz sicher was ich jetzt nun tun sollte. ;)
      Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit eines Mahnbescheides wenn ich bisher meine erste Mahnung erhalten habe und mich jetzt an die Verbraucherberatung gewendet habe?
    • Ich bin zwar nicht engelchen aber ich sage mal, nachdem sich dann die VSZ eingeschaltet hat ist die Gefahr eines Mahnbescheides nahe wenn nicht gleich Null.
      Und selbst wenn ein MB kommen sollte musst du nur die Widerspruchsfrist einhalten, dann verpufft er.

      Ein MB besagt garnichts.
      Jeder hier, wenn er deine Adressdaten hätte, könnte einen MB gegen dich erwirken.
      Aber mit deinem Widerspruch würde der MB hinfällig es sei denn, der Mahnende würde nach deinem Widerspruch den MB vor Gericht prüfen lassen
      und das Gericht würde der Rechtmäßigkeit der Forderung statt geben.

      Damit ist hier nicht zu rechnen, zum Einen ist die Forderung nicht rechtmäíg und die Abo-Abzocker wissen um die mangelnde Rechtmäßigkeit ihrer Forderung
      und wissen auch, dass sie damit vor Gericht nicht durchkämen.
      Zum anderen wollen die mit ihren Methoden garnicht so gern gerichtsbekannt werden.
    • Hallo,

      wie versprochen halte ich euch auf dem laufenden!
      Ich war heute bei der Verbraucherberatung und dort hat man zu mir gesagt das die Wiederrufsbelehrung einwandfrei ist und die Lücke mit dem mangelnden Hinweis,etc nicht mehr zu Nutzen ist.
      So bleibt nur noch die Tatsache das dieses Abo unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen ist.Eine Antwort wie es weiter geht,werde ich wohl erst nächste Woche erhalten.

      cu|Kale
    • dort hat man zu mir gesagt das die Wiederrufsbelehrung einwandfrei ist und die Lücke mit dem mangelnden Hinweis,etc nicht mehr zu Nutzen ist.

      hat man dir das näher erläutert?

      Ist generell kein Widerruf bei Straßenverkäufen möglich,

      hast du schon bei der Vertragsunterzeichnung auf der Straße den Erhalt einer Widerrufserklärung unterschrieben?

      Was hast du dort eigentlich unterschrieben?

      oder ...?




      Wieso sollte auf einmal die Widerrufsbelehrung einwandfrei sein, welche Widerrufsbelehrung, hab ich was überlesen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Hallo Stubentiger,

      ich habe ein Probeabo unterschrieben welches für 2 Monate kostenlos war.Nach Ablauf dieser 2 Monate würde man sich bei mir melden um über ein kostenpflichtiges Abo zu sprechen.Das ist jedoch nie passiert,sondern es kam direkt eine Rechnung ins Haus geflattert.Natürlich war ich damit nicht einverstanden,also habe zuerst dort angerufen und mich beschwert,das ich nie ein Abo abgeschlossen habe.
      Darauf hin hat man mir sofort den "Vertrag" zugesendet.

      Dann habe ich den Verbraucherschutz kontaktiert und bin dann heute wie gesagt dort gewesen.Die haben sich das alles angesehen und meinten halt,dass die Wiederrufsbelehrung auf der Rückseite des "Vertrages" völlig korrekt sei.Die damals vorhandene Lücke in der man auf die schwammige Formulierung oder des nichts darauf hingewiesen worden seins erfolgreich zugreifen konnte,existiert wohl nicht mehr.Dieses Abo ist also somit nach Ablauf der Frist gültig.

      Die einzige Möglichkeit ist halt wie gesagt,das Abo anzufechten indem man das Zustande kommen als Vortäuschung falscher Tatsachen "anklagt".Dies ist die einzige Möglichkeit dieses Abo anzugreifen.Schlägt das allerdings fehl so muss man mehr oder weniger auf die Kulanz der PVZ hoffen.Auch muss man damit rechnen das die bereits zugestellten Zeitschriften bezahlt werden müssen.

      Wie gesagt ich halte euch auf dem laufenden!

      cu|Kale

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kale ()

    • Mir ist genau das gleiche passiert.

      Hatte was ausgefüllt um Jugendlichen zu helfen, habe aber KEIN Abo abgeschlossen. Leider finde ich den Durchschlag nimmer.

      Gestern war ein Brief im Briefkasten, dass ich ein Abo der Hörzu abgeschlossen habe und dass ich Ende Oktober das erste Mal eine Zeitschrift erhalte. Habe sofort per Email widersprochen, ein Einschreiben mit Rückschein geht noch raus. Habe außerdem mit Strafanzeige gedroht wegen Betrug.

      War auch auf der Polizei, die auf jeden Fall zugesagt hat, dass sie da was tun können.

      Sieht aber denke ich ganz positiv aus für mich... Polizei macht da auf jeden Fall was - also wem der Anwalt zu teuer ist, einfach mal zur Polizei gehen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Shalana ()

    • Hallo,
      ich wollte euch darüber informieren das ich heute einen Brief von der PVZ/Verbraucherschutz bekommen habe.Ich bin aus der Abo-Geschichte raus und kann die Zeitschriften als kostenloses Werbegeschenk betrachten. :D

      Ich kann also nur jedem raten,sich in so einem Falle immer an den Verbraucherschutz zu wenden.

      Wenn jemand was genaueres Wissen möchte,einfach fragen!

      Danke an die Leute die mir hier mit Infos etc zur Seite gestanden haben! :thumbup:

      cu|Kale
    • hallo,

      ich sitze gerade an meiner Kündigungund möchte natürlich so wenig Aufwand wie möglich haben und erst recht keinen regen Briefverkehr. Da ich kein Muster gefunden habe, das ich 1 zu 1 kopieren könnte, orientiere ich mich an einer sehr kurzen allgemein gehaltenen Fassung, will aber noch etwas hinzufügen.
      Beispielsweise habe ich nie einen schriftlichen Vertrag erhalten und mir wurde weder etwas vorgelegt, gesagt oder zugeschickt, wo vermerkt wäre, dass es eine Mindestlaufzeit gibt. Das sollte mir rein, da ich mehrere Fälle gesehen habe, in denen erst nach 2 Jahren gekündigt werden konnte. Soweit mir keine anderen Angaben gemacht wurden, ist eine Kündigung jederzeit Möglich und darauf möchte ich mich berufen, wenn ich Begründe, weshalb ich ab sofort meine Zahlung einstelle und auf folgende Rechnungen nicht reagieren werde.
      Zitat von der PVZ-Seite: "Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich direkt an unsere Kundenbetreuung. Die Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte Ihrer jeweiligen Liefervereinbarung, Auftragsbestätigung bzw. Vertragsunterlagen"
      Da mir eine solche nicht vorliegt und nie vorlag und auch nie eine Äußerung in diese Richtung mündlich gemacht wurde, müsste ich mich hier blind auf die verlassen, wo ich mich aber weigere. Gibt es keine Vereinbarung (eine Vereinbarung hat 2 Parteien!), muss ich davon ausgehen, dass man jederzeit kündigen kann.

      Da sie auf ihrer eigenen Seite schreiben, dass sie selbst keine Abonnementen werben, ging mir jetzt die Frage durch den Kopf: Wo kündige ich eigentlich? Oder, wo muss ich denn kündigen und wo kann/darf ich überhaupt zw. darf ich nicht? Wäre es nicht also möglich, bei der Zeitschrift direkt zu kündigen, statt sich mit der PVZ anzulegen?
      Mir ist nämlich auch aufgefallen (dazu unten noch was), dass die Zeitschrift von woanders kommt als die rechnungen. Auf dem Schildchen auf den Heften steht die Adresse der Zeitschrift, sowei eine Kundennummer (!!).
      Sollte ich nicht, unter Angabe deser Nummer, besser dort hin schreiben? Und mich, sollte ich weiter Post von der PVZ erhalten, auf diese Kündigung berufen?

      Dazu:
      Deshalb beschäftige ich mich überhaupt erst jetzt damit: Da der Adressaufkleber auf den heften keinen Anlass dazu gibt, dass hier was nicht richtig läuft und den Anschein macht, als wisse der Verlag (oder wer auch immer das da ist) von mir, störte es mich bislang nicht und ich bin davon ausgegangen, dass ich problemlos kündigen kann. Jederzeit, wenn ich eben gerade will oder muss. Mirwird es jetzt zu teuer und mein Interesse hält sich in Grenzen, deshalb will ich das Ganze los werden. Hier kommen abwer die Rechnungen ins Spiel, denn die sind von der PVZ. Wenn es aber geht, würde ich lieber bei der Zeitschrift selbst kündigen, ist angenehmer und da habe ich etwas mehr Vertrauen.

      Kündigung würde aber in jedem Fall durch Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
    • Ich habe nur so ein Blättchen, nichts, wohinter man einen Vertrag vermuten würde. Auf einen Vertrag gehört auch keine Werbung, das nur nebenbei. Einen ohne und mit Adresse und Unterschrift drauf habe ich, wie gesagt, nie erhalten.

      Es gibt eine Formulierung, die man so deuten kann, dass ich nach einem Jahr kündigen kann. Allerdings 3 Monate (!) vorher. Leider wäre es dafür jetzt einige Tage zu spät.
      Sollten die also daran festhalten, gibt es für mich noch eine Möglichkeit?

      Denn diese Bindung und sämtliche Abonnement-Verpflichtungen stehen in krassem gegensatz zu dem, was mir gesagt wurde. A la "das Blatt ist kein Vertrag. Man muss das nicht kündigen, das läuft so aus. Kostet mich also gar nichts. Wird von Jugendlichen zugestellt."

      Die Sache ist die: Da ich eine der Personen, die hier Zeitschriften einwerfen, gesprochen habe, weiß ich, dass es sich um eine bei der Post fest angestellte Person handelt, die definitiv dem Jugendalter längst entwachsen ist. Zudem wurde mir ja vorgegaukelt, es sei kein Abo. Zudem, und das ist nirgendwo klein gedruckt, steht weder Name noch Adresse noch sonst irgendwas der PVZ drauf. ich konnte also nicht wissen, dass das von denen ist.

      Ich bin mir allerdings gerade nicht sicher, ob ich noch innterhalb der Frist bin oder nicht. Ab wann rechnen die denn da? Ab Vertragsabschluss? Ab der ersten Rechnung? Ab...? Denn 2 Monate sind, auch nach eingenen Angaben, ja gratis. Zählen die mit in die Zeit rein oder nicht? Daran hängt es, ob ich das noch dieses Jahr los werde oder Geld zusammenkratzen muss für eine weitere Runde. Ich zahle auch nicht für ganze Jahre, sondern für 3 Monate. ich kenne mich aber leider nicht damit aus, ob es da im Bezug auf Kündigung Unterschiede gibt. Denn auch der Zettel verrät mir nicht, ob, wenn ich über meine erste Frist komme, dann 3 Monate oder ein Jahr warten soll. Es heißt nur "zum nächsten Bezugsende", aber nicht, wann das nun ist. Darf ich das einfach als "3 Monate" interpretieren?

      Mehr an Unterlagen als dieses Blättchen habe ich nicht. Die Rechnungen geben gar keinen Aufschluss, denn da steht nur ein Standardtext und angehängt ein Überweisungsschein.

      Bitte keine Vorwürfe, weshalb ich das nicht eher gemacht habe. Ich wusste auch bis vor Kurzem nicht, über was für einen Laden das läuft. Selbt das mit den Jugendlichen war so lange glaubhaft, bis ich mit eigenen Augen einen Postbeamten mit dem Heft in der Hand und vor meinem Briefkasten gesehen habe. Hier werfen durchaus auch Jugendliche was ein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eukalyptus ()

    • Ja, dieses A5-Blatt mit Werbung hinten drauf.

      Ich brauche an dieser Stelle keine Belehrung darüber, dass man so etwas nicht machen sollte. Zu dem Zeitpunkt war kein Abo geplant und der Zettel war lediglich der Durchschlag von dem Blatt, wo meine Angaben vermerkt wurden.
      Es kann mir aber keiner erzählen, dass offizielle Verträge neuerdings so aussehen. Noch etwas anderes als das habe ich nicht.

      Darauf steht, dass man, wenn man denn ein Abo abschließt, jederzeit zum nächsten Bezugsende kündigen kann.
      (was u.a. eine Sache ist, die im Gegensatz zu dem steht, was mir GESAGT wurde, denn ich bin nicht davon ausgegangen, bereits zu diesem Abo eingewilligt zu haben)

      Sollte ich mich unklar ausdrücken, entschuldige ich mich hiermit, ich hatte den ganzen Tag Rechnungen und Dienstpläne vor mir, da bleibt die Konzentration auf diese Sache (zu der ich leider ja kaum etwas da habe) auf der Strecke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eukalyptus ()

    • In einer der ersten Berufsschulstunden einer kaufmännischen Lehre wird jedem Azubi beigebracht, dass auf jedem Bierdeckel ein Vertrag abgeschlossen werden kann, sofern alle vorgeschriebenen Inhalte vorhanden sind.

      Ich will dich auch nicht belehren. Trotzdem willst du doch hier lernen, oder habe ich dich da falsch verstanden?

      Trägt dieser Zettel deine Unterschrift?