PVZ Stockelsdorf Abo-Falle

    • LemonCake schrieb:

      ;) Obwohl ich diesen Leuten glaub ich nicht mal Geld geben würde, wenn ich die Zeitschrift wirklich haben wollte.
      Da gebe ich dir auch Recht... ;) Ich versteh nicht wie sowas in unserem Land noch passieren kann? hallo? Was sind das eigentlich alles für Menschen? Gibt es denn nirgendwo mehr Anstand und ein ordentliches Moralbewusstsein?? Das ist doch wirklich traurig.
    • Bitte schnelle Hilfe =(

      Hallo und guten Abend!

      Ich hbae mir ebenfalls ein Abo bei Stockelsdort auf der Straße anquatschen lassen.

      Nun wird es langsam Zeit für die Kündigung.

      Am 10. März 2010 bekam ich ein Begrüßungsschreiben von "Xandin Ltd & Co. KG".
      In diesem steht bei den Liefervereinbarungen zu lesen:
      "1. Das Abonnement verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Bezugszeitraums schriftlich gegenüber der Lieferfirma gekündigt wird."

      -Wann begann der Bezugszeitraum? Ab dem Vertragsabschluss später am Telefon, ab diesem Begrüßungsschreiben oder ab der ersten Lieferung der Zeitschrift?
      -Die Lieferungsfirma ist Stockelsdorf, hab ich das richtig verstanden?
      -Wenn alle Stricke reißen, an wen kann ich mich noch wenden um nie wieder diese Zeitschrift zu bekommen und nie wieder Geld an die zahlen zu müssen?

      Bitte bitte helft mir, ich bin echt verzweifelt...

      lg, Corax
    • Hast Du schon Zeitschriften bekommen ? Da steht doch der Absender drauf, an diese direkt widerrufen/kündigen und fertig.....denk nicht lange darüber nach wann, sondern direkt ! Davon abgesehen ist auf dem "Begrüßungsschreiben" sicherlich eine Telefonnummer angegeben, da kannst Du anrufen und die nötigen Adressaten erfragen. Notfalls eine Kündigung an Xandin, Stockelsdorf und den Absender der Zeitschrift senden.

      Hast Du vor diesem Begrüßungsschreiben irgendwas schriftliches bekommen ? Was hast Du wenn unterschrieben ? Exestiert davon ein Durchschlag oder eine Kopie ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo!

      Nein, ich beziehe diese Zeitschrift nun seit ca. einem Jahr.
      Ich hatte damals angenommen, ich könne es nicht mehr rückgängig machen und habe die 85 € als Lerngeld betrachtet.
      Nun will ich sie aber gleich nach diesem ersten jahr wieder kündigen.
      Habe von vielen Problemen gelesen, die mit der Kündigung bei Stockelsdorf PVZ einhergehen.
      Habe nun ein Kündigungsschreiben an Stockelsdorf formuliert mit der Bitte um eine Bestätigung des Eingangs des Kündigungsschreibens und einer Bestätigung der Kündigung selbst und werde dieses heute als Einschreiben abschicken, mal schauen ob sie die Kündigung akzeptieren oder weiterhin Zeitschriften schicken.

      Durch eine Bekannte die sich mit solchen rechtlichen Geschichten etwas besser auskennt, habe ich wieder neuen Mut gefasst.
      Akzeptieren sie meine Kündigung nicht, werde ich mich wohl an die Verbraucherzentrale wenden müssen.

      Ich hatte damals am Telefon meine Kontodaten durchgegeben, da ich bei einem Gewinnspiel auf der Straße mitgemacht habe und man mir am Telefon Wochen später mitgeteilt hatte, dass ich gewonnen hätte.
      Geschickt bekam ich statt der versprochenen Reise nur einen Gutschein für eine Reise. Und das Abo welches er beiläufig erwähnt hatte, welches dann auch regelmäßig kam.
      Hätte ich die Dinge die ich jetzt weiß, damals schon gewusst, hätte ich mich gar nicht erst ein Jahr lang darauf eingelassen. Aber jetzt ist es nuneinmal passiert und ich kann nur hoffen, dass mit der Kündigung alles vorbei ist.
      Ich werde berichten!

      Nochmals vielen Dank für deine Antwort, Engelchen!

      lg, Corax

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Corax ()

    • Hallo Corax,

      deine Kündigung wird akzeptiert werden müssen, allerdings kommt es darauf an, wie es mit den Kündigungsfristen aussieht. Leider ist es bei diesen Abos ja meist der Fall, dass man immer ein Jahr bezieht und i.d.R. 3 Monate vor Ablauf kündigen muss, ansonsten läuft das Abo wieder und noch ein Jahr weiter......

      Hast Du sofort, zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem von dir benannten Zeitpunkt gekündigt ? Weißt Du in Etwa, wann das Abo begann ? Sinnvoll wäre, wenn Du es genau weißt, dann solltest Du noch wissen, wie die vertragliche Regelung und der § zur Kündigung benannt ist. So könntest Du genau ausrechnen, ob Du noch in der Frist lagst. Dann kannst Du nämlich auch ohne Bestätigung die Zeitungen zurückschicken (wenn sie einfach weiter kommen, was mich nicht wundern würde), immer unfrei und mit dem Verweis, dass Du gekündigt hast und nicht bereit bist, weitere Zeitungen kostentragend anzunehmen. (Unfrei: Porto zahlt Empfänger)

      Warte ein paar Tage ab und rufe dort an. Frage, ob deine Kündigung eingegangen ist, oder besser, wenn Du per Einschreiben/Rückschein gekündigt hast, sage, dass die Kündigung ja nun eingegangen ist und lass dir dies bestätigen :thumbsup:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • hallo!

      Es ist ja von dem Bezugszeitraum die Rede. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das der zeitraum ab dem ersten Erhalt einer zeitschrift. Auf den 10. März datiert sich das Begrüßungsschreiben. Wenig später (etwa eine Woche) kam die erste Zeitschrift. Drei Monate vor Ablauf des Jahresabo's beträgt die Kündigungsfrist. Also habe ich eigentlich noch genug Zeit. Etwa einen Monat.
      Ich habe dennoch schon mal eine Kündigung losgeschickt. Mal schauen was passiert. Nicht dass sich zuletzt doch herausstellt, dass eine andere Firma/Abteilung etc. dafür zuständig ist, ich dies zu spät erfahre und es dann schon zu spät ist.

      Vielleicht rufe ich dort morgen mal an und erfrage den genauen Beginn der drei-monatigen Kündigungsfrist.

      Ich habe die Kündigung übrigens als Einschreiben geschickt, damit sie nicht behaupten können, sie hätten die Kündigung nicht erhalten, man weiß ja nie. ^^
      Bin aber mal gespannt, ob die die Kündigung als Einschreiben überhaupt unterschreiben und annehmen.
      Ich habe gehört, man soll 2 Wochen Bearbeitungszeit miteinberechnen. Stimmt das?
      Ansonsten habe ich ja noch mindestens drei Monate Zeit um zu kündigen. Diese Zeit sollte eigentlich ausreichen eine Kündigung durchzubekommen. Hoffe ich zumindest.

      Ich höre mich selbstsicher an, habe aber dennoch Zweifel.
      Wenn hier jemand einen Fehler in meiner Ausführung entdeckt, teilt ihn mir bitte mit!

      Liebe Grüße und vielen vielen Dank für die Hilfe!

      lg, Corax
    • Bisher hast Du alles richtig gemacht, hoffe, Du hast dein Kündigungsschreiben kopiert und ggf. einen Rückschein mitgeschickt, oder zumindest den Nachweis des einfachen Einschreibens....das zusammentackern und sicher verwahren. Ruf erst ne Woche nach Absenden an, dann sollte das Schreiben da sein....zu früh bringt nichts. Denn der Postweg ist zwar relativ schnell, aber die interne Post des Hauses kann schonmal was dauern. Bis dein Vorgang dann beim SB ist und dort dann auch bearbeitet wird kann schonmal ne Woche bis 10 Tage vergehen. Aber frag da ruhig auch öfter nach. Lass dir die Namen deiner Gesprächspartner sagen und schreibe dir genau auf wann Du mit wem was besprochen hast !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Brauche dringend Hilfe

      hallo ihr!!

      ich bin leider auch auf die abo-falle reingefallen. die haben mich im august auf der straße angequatscht das ich ne zeitschrift umsonst bekomme und am ende eine karte ausfüllen soll wo ich nur ankreuzen brauche das ich diese immer püntklich bekommen habe und an keinem abo interessiert bin. habe nach 2 monate die erste zeitschrift bekommen und vor kurzem haben die mir geld vom konto abgebucht (hab ich gleich zurück buchen lassen), obwohl der typ mir gesagt hatte das mich das NICHTS kostet und die meine kontodaten nur für die schufauskunft benötigen. er hat sogar vor meinen augen "einzugsermächtigung" durchgestrichen, da ich mehrmals nachgefragt hatte ob ich dafür wirklich nichts zahlen muss. naja jetzt hab ich den salat und das schlimmste ist, das ich dummerweise die durchschrift vernichtet habe :( :( :wallbash sonst behalte ich alles NUR dieses mal aus welchem grund auch immer nicht :S ich hab auch schon mit der polizei gesprochen, nur leider können die nicht viel machen da mir diese durchschrift fehlt. hat vllt jemand von euch noch diesen vertrag den er mir bitte in kopie zuschicken kann, wo das kleingedruckte draufsteht??? die brauchen das um genaues raus zubekommen... persönliche daten natürlich schwärzen!

      ihr würdet mir wirklich helfen damit. ich seh es nicht ein, für etwas zu zahlen was ich nicht abgeschlossen habe, weil es hieß das es kostenlos ist. ich würde mir nämlich niemals eine zeitschrift abbonnieren, da ich so gut wie keine zeitschriften lese und schon gar nicht eine hörzu!

      schon mal danke für eure antworten und hilfe!!

      lieben gruß
    • sunrize schrieb:

      ich seh es nicht ein, für etwas zu zahlen was ich nicht abgeschlossen habe

      Ich bin immer wieder entsetzt, wie viele Leute mit einem Maß an Naivität und Blauäugigkeit durch die Welt rennen, das eigentlich verboten werden müsste. Nur weil jemand Gratis oder Kostenlos schreit, wird alles unterschrieben, was die einem hinhalten. Die wenigsten machen sich die Mühe, dass auch durchzulesen. Nur im Zweifel zählt nicht das, was die GESAGT haben, sondern das, was du UNTERSCHRIEBEN hast.

      Alle Aufklärung ist für den A...., wenn es keiner ließt und die Leute immer erst hinterher munter werden.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • obwohl der typ mir gesagt hatte das mich das NICHTS kostet und die meine kontodaten nur für die schufauskunft benötigen.


      Wenn etwas nichts kostet, dann braucht der "Schenker" auch keine Schufaauskunft !!!!

      Und schon gar nicht deine Kontodaten, die würde ich auf der Straße NIE rausgeben, das riecht doch schon extrem nach "Kosten" und "Abzocke" [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_jabber2.gif]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • noch eine dumme die gerade darauf reingefallen ist

      @ engelchen
      das mädchen hat gestern ein schreiben bekommen dass
      sie ein abbo eingegangen wäre unterschrieben hat se nix.
      abbo wollte sie auch keines, sondern vorab schriftliches informationmaterial.
      frage, kann man mit solch einem brief was bewirken, was wäre hier falsch?
      im voraus danke

      Betrifft Ihr schreiben vom 09.11.2010


      (anbei als Anhang)


      Abonnement : Merian


      die von Ihnen aufgeführte


      angebliche Kundennummer : xxxxxx











      Sehr geehrte Damen und Herren





      Hiermit widerspreche ich dem von Ihnen aufgeführtem
      Abonnement da es ein solches nie gegeben hat und fordere Sie auf


      mir den Nachweis zu
      erbringen dass ich ein solches Abonnement rechtmäßig eingegangen bin
      .


      Es wurde von meiner Seite aus niemals bejaht dass ich ein
      solches Abonnement eingehen will.


      und es wurde auch nie etwas unterschrieben !!





      Ich verbiete Ihnen
      hiermit ausdrücklich Abbuchungen von meinem Konto mit der



      Kontonummer XXX


      Bankleitzahl XXXXX


      vorzunehmen.





      Ich fordere Sie
      auf, jegliche Zeitschriftenlieferung sowie deren Berechnung zu unterlassen.



      Des weiteren fordere ich Sie auf meine von Ihnen gespeicherten Daten
      unverzüglich zu löschen.





      (Ich weise Sie darauf
      hin, dass Abbuchungen entgegen meines Willens Betrug wären)



      Bei Nichtachtung
      werde ich von rechtlichen Schritten gebrauch machen und



      die Angelegenheit an
      Polizei und Staatsanwaltschaft weiterleiten.



      sollten Sie mir nachweisen können, dass ich
      ein rechtmäßiges Abonnement eingegangen bin

      widerrufe ich hiermit dieses. Abonnement mit sofortiger
      Wirkung gemäß §§ 355 und 505 II BGB.



      Entgegen Ihrer Widerrufsbelehrung berufe ich mich auf § 505
      II:



      (2) Der Ratenlieferungsvertrag nach Absatz 1 bedarf der
      schriftlichen Form.



      Satz 1 gilt
      nicht, wenn dem Verbraucher die Möglichkeit verschafft wird, die
      Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei
      Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Der
      Unternehmer hat dem Verbraucher den Vertragsinhalt in Textform mitzuteilen.




      Bei einem telefonisch abgeschlossenen Abonnement-Vertrag ist
      die Schriftform nicht gegeben, daher besteht weiterhin ein Widerrufsrecht.



      Ich fordere Sie wiederholt auf, jegliche
      Zeitschriftenlieferung sowie deren Berechnung zu unterlassen.






      Ich verbiete Ihnen
      hiermit nochmals ausdrücklich Abbuchungen von meinem Konto mit der



      Kontonummer XXX


      Bankleitzahl XXXX


      vorzunehmen.


    • Betrifft Ihr Schreiben vom 09.11.2010
      (anbei als Anhang)


      Abonnement : Merian
      die von Ihnen aufgeführte
      angebliche Kundennummer : xxxxxx



      Sehr geehrte Damen und Herren


      Hiermit widerspreche ich dem von Ihnen berechneten Abonnement, da es ein solches nie gegeben hat .
      Es wurde von meiner Seite aus nie ein solches Abonnement verlangt
      und es wurde auch dementspechend nichts unterschrieben !!

      Ich verbiete Ihnen hiermit ausdrücklich Abbuchungen von meinem Konto vorzunehmen.

      Ich fordere Sie auf, jegliche Zeitschriftenlieferung sowie deren Berechnung zu unterlassen.

      Des weiteren fordere ich Sie auf meine von Ihnen gespeicherten Daten
      unverzüglich zu löschen.


      Bei Nichtachtung werde ich von rechtlichen Schritten Gebrauch machen und
      die Angelegenheit an Polizei und Staatsanwaltschaft weiterleiten.



      sollten Sie aus undurchsichtigen Gründen glauben, dass ich
      ein rechtmäßiges Abonnement eingegangen bin,

      widerrufe ich hiermit dieses Abonnement mit sofortiger
      Wirkung gemäß §§ 355 und 505 II BGB.


      ich berufe mich auf § 505 II BGB:
      danach bedarf der Ratenlieferungsvertrag nach Absatz 1 der schriftlichen Form.

      [Satz 1 gilt nicht, wenn dem Verbraucher die Möglichkeit verschafft wird, die
      Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei
      Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Der
      Unternehmer hat dem Verbraucher den Vertragsinhalt in Textform mitzuteilen.

      Bei einem telefonisch abgeschlossenen Abonnement-Vertrag ist
      die Schriftform nicht gegeben, daher besteht weiterhin ein Widerrufsrecht.

      Ich fordere Sie wiederholt auf, jegliche Zeitschriftenlieferung sowie deren Berechnung an mich zu unterlassen.


      nicht so viele Wdh, das macht es nur unübersichtlich.

      War das eigentlich eine Telefonaktion?
      lässt sich die Telefonnummer noch vom Aparat rekonstruiren?

      Dann könnte man auch noch die Nummer an die Bundesnetzagentur melden, wenn es sich um
      unverlangte Werbeanrufe handelt!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Der sofortige Widerruf ist immer richtig und sinnvoll. Wenn die Tochter allerdings die Kontodaten angegeben hat, frage ich mich, wieso, wenn Sie ja eigentlich nur Infomaterial wollte. Weiter interessiert mich ebenso wie Stubentiger, wie es zu einem Kontakt kam. Wann war das und nochmals die Frage: Wo haben die die Kontodaten her ?

      Alles in Allem ist aber klar, ein Widerruf innerhalb der Frist oder vorab ist gut und sollte reichen. Sollte dennoch eine Abbuchung erfolgen, sofort wieder zurückholen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Bei den vielen Leerzeilen scrollt man sich ja den Finger wund. Dass die Leute nicht mall die Vorschau nutzen können und dann die Textformatierung etwas anpassen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • @ niels0815
      Dass die Leute nicht mall die Vorschau nutzen können und dann die Textformatierung etwas anpassen.

      du hast recht, war dumm von mir :wallbash

      @engelchen

      sie wurde von einem Typen auf der Strasse angequatscht und so zugesülzt dass sie es nicht registriert hat was da ab geht. Hat ihm dann ihre daten (Anschrift usw.) gegeben, worauf sie kurze Zeit später telefonisch kontaktiert wurde.
      (hatte wohl nur noch den billigen Urlaub im Hirn (Hirn ???) der damit verbunden sein sollte.
      DÜMMER GEHTS NIMMER !!!!! ?( ?( ?(
    • Nun mach sie mal nicht gleich fertig...wie alt ist sie denn überhaupt ? Unterschrieben hat sie nichts und den Brief/Widerruf hast DU kopiert und abgeschickt per Einschreiben/Rückschein ?

      Wenn Du das gleich drauf gemacht hast, oder sie eben....(unter der Voraussetzung, dass sie mindestens 18 ist), dann ist doch alles erstmal gut. Wie gesagt, falls Abbuchungen passieren, zurückholen und bei Anfrage auf den Widerruf hinweisen. Wenn Du sicher gehen willst, rufe dort ein paar Tage nach Abschicken an und frage, ob Du eine Bestätigung bekommen kannst, dass sich die Sache erledigt hat.

      No Panik...wir waren alle mal jung [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Spiele/smilie_game_002.gif]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ausnahmsweise mal eine gute Nachricht! =)

      Hallo und einen schönen guten Abend!

      Es wird jetzt etwas unübersichtlich (ich habe bereits weiter oben auf dieser Seite von meinem Problem mit dem Stockelsdorf-Abo berichtet und habe auch sehr schnell Hilfe bekommen), aber ich denke diese Nachricht macht denen Mut, die eine Kündigung noch vor sich haben.

      Wie bereichts berichtet, habe ich folgende Kündigung per Einschreiben versendet:
      *Anschrift, Kundennummer und Datum*

      [font='&quot']Pressevertriebszentralefür Abonnenten GmbH & Co. KG[/font]
      [font='&quot']Bahndamm 9[/font]
      [font='&quot']23617 Stockelsdorf[/font]
      [font='&quot']Telefon: +49 451 4906 0[/font]
      [font='&quot']Telefax: +49 451 4906 670[/font]
      [font='&quot']E-Mail: info@pvz.de[/font]
      [font='&quot']Internet: pvz.de[/font]


      [font='&quot']Kündigungsanschreiben[/font]


      [font='&quot']Sehr geehrte Damen und Herren,[/font]

      [font='&quot']hiermit kündige ich das Abonnement des "***" fristgemäß.[/font]
      [font='&quot']Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Kündigungsschreibens und die Zurkenntnisnahme der Kündigung schriftlich.[/font]

      [font='&quot']Mit freundlichen Grüßen, [/font]

      ***


      Und es hat geklappt!


      Gestern erhielt ich einen Brief von der Pressevertriebszentrale Stockelsdorf mit dem Wortlaut:
      Sehr geehrte Frau ...,

      mit Bedauern haben wir Ihrem Schreiben die Kündigung Ihres Zeitschriftenabonnements entgegengenommen. Die Kündigung wird zur Heft-Nr **.**** wirksam.

      Mit freundlichen Grüßen,
      -Kundenbetreuung-


      Ich hoffe, dass es das jetzt gewesen ist, der Albtraum nun ein Ende hat und die sich nicht noch irgendwelche Tricks aus dem Ärmel zaubern. Ich habe von Fällen gehört, wo das Abo trotz Kündigung über den vereinbarten Bezugszeitraum hinaus weiterlief, aber ich denke, falls dies der Fall sein sollte, kann man leichter etwas dagegen unternehmen.
      Diesen Brief bewahre ich mir jedenfalls GUT auf und hoffe, dass ich nie nie wieder in solch eine Falle tappen werde!

      Ich werde Freunde und Bekannte auf solche Innenstadt-Abzocken hinweisen und dazu beitragen, dass weniger Menschen auf so etwas herein fallen.

      In diesem Sinne noch einmal vielen vielen Dank an engelchen, die mir Mut gemacht hat!


      Hoffentlich, auf nimmer wiedersehen! ;P

      Corax
    • Entschuldigt bitte die Zeichen vor und nach jedem Absatz in meinem ersten Zitat, aber sie waren nicht zu sehen, als ich das Schreiben eingefügt habe! :O

      Ach ja, besorgter pappa: sogar die Zeitschirft die ich unfreiwillig aboniert habe, war die gleiche, wie die, die deine Tochter sich hat anquatschen lassen!
      Ich wünsche dir von Herzen, dass du es schaffst zu wiederrufen. Die Zeitschrift lohnt sich nämlich nicht. ;)
      Der Merian ist eine langweilige Reise-Zeitschrift, die man allerhöchstens in TUI-Büros findet und ich bin froh, dass ich sie nach einem Jahr endlich los bin!

      Sorry, für den Doppelpost, aber die Viertelstunde war bereits um. :whistling:

      Liebe Grüße,
      Corax