Mal Kommentarlos hinterlassen für Burkhart (Fettschrift beachten)
Gewerbe von Rentnern
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres (= 65. Geburtstag) bestehen für Versichertenrenten grundsätzlich keine
Einschränkungen beim Hinzuverdienst; Ausnahme: Rentner und gleichzeitig Bundestagsabgeordneter.
Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Altersrente vor Vollendung des 65.
Lebensjahres ist die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten von 400 €/Monat zu beachten.
(→ § 96a SGB VI)
Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann nur noch eine Teilrente gezahlt werden.
Diese Grenze liegt seit 2008 für Minijobs bei 400 €/Monat.
Bei Hinterbliebenenrenten, z. B. einer Witwen- oder Erziehungsrente werden 40 % des den
Freibetrag überschreitenden Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen angerechnet
(Quelle: www.minijob-zentrale.de).
Bei Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit darf außerdem nur weniger als 15 Stunden gearbeitet werden,
dies passt sonst nicht zu "Erwerbsunfähigkeit".
(→ www.minijob-zentrale.de
→ Arbeitgeber → Besonderheiten → Rentner
oder
www.bfa.de dort ins Suchfeld Hinzuverdienst oder Hinzuverdienstgrenze eingeben)
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Gewerbe von Rentnern
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres (= 65. Geburtstag) bestehen für Versichertenrenten grundsätzlich keine
Einschränkungen beim Hinzuverdienst; Ausnahme: Rentner und gleichzeitig Bundestagsabgeordneter.
Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Altersrente vor Vollendung des 65.
Lebensjahres ist die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten von 400 €/Monat zu beachten.
(→ § 96a SGB VI)
Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann nur noch eine Teilrente gezahlt werden.
Diese Grenze liegt seit 2008 für Minijobs bei 400 €/Monat.
Bei Hinterbliebenenrenten, z. B. einer Witwen- oder Erziehungsrente werden 40 % des den
Freibetrag überschreitenden Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen angerechnet
(Quelle: www.minijob-zentrale.de).
Bei Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit darf außerdem nur weniger als 15 Stunden gearbeitet werden,
dies passt sonst nicht zu "Erwerbsunfähigkeit".
(→ www.minijob-zentrale.de
→ Arbeitgeber → Besonderheiten → Rentner
oder
www.bfa.de dort ins Suchfeld Hinzuverdienst oder Hinzuverdienstgrenze eingeben)
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Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher.
Heute schon Versteigert ?
www.2-1deins.de
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