Abmahnung Teddyauktion

    • Mal Kommentarlos hinterlassen für Burkhart (Fettschrift beachten)

      Gewerbe von Rentnern



      Ab Vollendung des 65. Lebensjahres (= 65. Geburtstag) bestehen für Versichertenrenten grundsätzlich keine
      Einschränkungen beim Hinzuverdienst; Ausnahme: Rentner und gleichzeitig Bundestagsabgeordneter.




      Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Altersrente vor Vollendung des 65.
      Lebensjahres ist die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten von 400 €/Monat zu beachten.
      (→ § 96a SGB VI)


      Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann nur noch eine Teilrente gezahlt werden.


      Diese Grenze liegt seit 2008 für Minijobs bei 400 €/Monat.




      Bei Hinterbliebenenrenten, z. B. einer Witwen- oder Erziehungsrente werden 40 % des den
      Freibetrag überschreitenden Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen angerechnet
      (Quelle: www.minijob-zentrale.de).


      Bei Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit darf außerdem nur weniger als 15 Stunden gearbeitet werden,
      dies passt sonst nicht zu "Erwerbsunfähigkeit".


      (→ www.minijob-zentrale.de
      → Arbeitgeber → Besonderheiten → Rentner

      oder
      www.bfa.de dort ins Suchfeld Hinzuverdienst oder Hinzuverdienstgrenze eingeben)



      <img src="http://www.klicktipps.de/bilder/tri-blue-up.gif" alt="zum Seitenanfang" align="right" />
      Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher.

      Heute schon Versteigert ?
      www.2-1deins.de
    • Das Gesetz, wenn ich es richtig verstanden habe, spricht hier von einem Erwerbsunfähigen, nicht von einer Lebensgemeinschaft.

      Es kann natürlich sein das es bei Harz 4 anders aussieht, da wird eine Bedarfsgemeinschaft veranschlagt, ob die nun etwas von der Bedarfsgemeinschaft einbehalten auf Grund des Zusatzverdienstes entzieht sich meiner kleinen Kenntnis....bin ja kein Anwalt für Sozialrecht :thumbup:
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    • djfamilie schrieb:

      Mal Kommentarlos hinterlassen für Burkhart (Fettschrift beachten)

      Gewerbe von Rentnern



      Ab Vollendung des 65. Lebensjahres (= 65. Geburtstag) bestehen für Versichertenrenten grundsätzlich keine
      Einschränkungen beim Hinzuverdienst; Ausnahme: Rentner und gleichzeitig Bundestagsabgeordneter.




      Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Altersrente vor Vollendung des 65.
      Lebensjahres ist die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten von 400 €/Monat zu beachten.
      (→ § 96a SGB VI)


      Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann nur noch eine Teilrente gezahlt werden.


      Diese Grenze liegt seit 2008 für Minijobs bei 400 €/Monat.




      Bei Hinterbliebenenrenten, z. B. einer Witwen- oder Erziehungsrente werden 40 % des den
      Freibetrag überschreitenden Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen angerechnet
      (Quelle: www.minijob-zentrale.de).


      Bei Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit darf außerdem nur weniger als 15 Stunden gearbeitet werden,
      dies passt sonst nicht zu "Erwerbsunfähigkeit".


      (→ www.minijob-zentrale.de
      → Arbeitgeber → Besonderheiten → Rentner

      oder
      www.bfa.de dort ins Suchfeld Hinzuverdienst oder Hinzuverdienstgrenze eingeben)

      also wenn jemand das so schon so deutlich beschreibt ist das klasse, und ich stimme vol darauf ein, nur der unterschied hier bei ist und ich weis wovon ich schreibe , denn ich bin selber erwerbsunfähig zu 50% und nach aussagen meiner rentenanstalt darf als erwerbsunfähig egal welchen % satz kein gewerbe betrieben werden, alles andere ist richtig was dort aus kiel geschrieben wurde , und nur ums gewerbe geht es hier und nicht um abhängig beschäftige.

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    • Guten Morgen,

      also anscheint gibt es verschiedene Meinungen und auch Beschlüsse die nicht aus dem Gesetz hervorgehen nur der Unterschied zwischen teilweiser Erwerbsunfähigkeit und voller Erwerbsunfähigkeit geht für mich klar und deutlich hervor, vielleicht wird hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich entschieden....keine Ahnung.

      Aber eins ist doch eigentlich klar, wenn alles richtig von statten geht ist es auf jeden Fall möglich, jetzt mal die anderen Entscheidungen weggelassen, bei voller Erwerbsunfähigkeit ein Gewerbe anzumelden und 400 Euro dazu zu verdienen.

      (2) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 1.
      bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Burkhart)
      a)in voller Höhe das 0,23fache,
      b)in Höhe der Hälfte das 0,28fache
      der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte
      (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt
      der teilweisen Erwerbsminderung, mindestens jedoch mit 1,5
      Entgeltpunkten

      2.bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, (teddys-auktionen Betreiber) in voller Höhe 400 Euro,
      3.bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
      a)in Höhe von drei Vierteln das 0,17fache
      b)in Höhe der Hälfte das 0,23fache,c)
      in Höhe eines Viertels das 0,28fache

      So schreibt es zumindest das Gesetz vor und soweit ich es gesehen habe Herr Burkhard arbeiten Sie ja auch nebenbei im Support für mehrere Auktionshäuser und früher für Ah Karina, verdienen sie da kein Geld neben ihrer 50%igen Erwerbsminderung Rente ?? Also müssten Sie sich doch besser mit dem Thema auskennen als meine Person.

      Aber immerhin haben Sie ihre Meinung von Post 122 geändert

      Weiter kann ich zu diesen Thema sowieso nicht mehr schreiben....da ich kein Anwalt für das Sozialrecht bin, bei weiteren Fragen bitte hier ins Gesetz schauen gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html

      Ich wünsche schöne Festtage und einen guten Rutsch aus Kiel

      Micha
      Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher.

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    • djfamilie schrieb:

      Guten Morgen,

      also anscheint gibt es verschiedene Meinungen und auch Beschlüsse die nicht aus dem Gesetz hervorgehen nur der Unterschied zwischen teilweiser Erwerbsunfähigkeit und voller Erwerbsunfähigkeit geht für mich klar und deutlich hervor, vielleicht wird hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich entschieden....keine Ahnung.

      Aber eins ist doch eigentlich klar, wenn alles richtig von statten geht ist es auf jeden Fall möglich, jetzt mal die anderen Entscheidungen weggelassen, bei voller Erwerbsunfähigkeit ein Gewerbe anzumelden und 400 Euro dazu zu verdienen.

      (2) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 1.
      bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Burkhart)
      a)in voller Höhe das 0,23fache,
      b)in Höhe der Hälfte das 0,28fache
      der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte
      (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt
      der teilweisen Erwerbsminderung, mindestens jedoch mit 1,5
      Entgeltpunkten

      2.bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, (teddys-auktionen Betreiber) in voller Höhe 400 Euro,
      3.bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
      a)in Höhe von drei Vierteln das 0,17fache
      b)in Höhe der Hälfte das 0,23fache,c)
      in Höhe eines Viertels das 0,28fache

      So schreibt es zumindest das Gesetz vor und soweit ich es gesehen habe Herr Burkhard arbeiten Sie ja auch nebenbei im Support für mehrere Auktionshäuser und früher für Ah Karina, verdienen sie da kein Geld neben ihrer 50%igen Erwerbsminderung Rente ?? Also müssten Sie sich doch besser mit dem Thema auskennen als meine Person.

      Aber immerhin haben Sie ihre Meinung von Post 122 geändert

      Weiter kann ich zu diesen Thema sowieso nicht mehr schreiben....da ich kein Anwalt für das Sozialrecht bin, bei weiteren Fragen bitte hier ins Gesetz schauen gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html

      Ich wünsche schöne Festtage und einen guten Rutsch aus Kiel

      Micha

      guten morgen,
      es bestreitet keiner das man als erwerbsunfähig egal zu wieviel % etwas dazu verdienen kann aber nur als geringfügig beschäftigt, bei 100% oder versicherungspflichtig, bei unter 100%, so die aussage meiner rentenanstalt, es ist wegen der krankenkassen beiträge die ja von der rentenanstalt zur hälfte bezahlt werden, und der kontrolle über das komplete einkommen , was bei einer selbständigkeit nicht möglich ist, nicht zulässig ein gewerbe anzumelden den , sonst hätten wir damals das gewerbe bestimmt nicht auf meine lebensgefährtin angemeldet , auf sicher nicht. aber meinetwegen können alle rentner ein gewerbe anmelden und so mit ein gesichertes einkommen auf kosten der algemeinheit zu haben wenn es mit den betrieb nicht gut läuft
    • burkhard schrieb:




      guten morgen,
      es bestreitet keiner das man als erwerbsunfähig egal zu wieviel % etwas dazu verdienen kann aber nur als geringfügig beschäftigt, bei 100% oder versicherungspflichtig, bei unter 100%, so die aussage meiner rentenanstalt, es ist wegen der krankenkassen beiträge die ja von der rentenanstalt zur hälfte bezahlt werden, und der kontrolle über das komplete einkommen , was bei einer selbständigkeit nicht möglich ist, nicht zulässig ein gewerbe anzumelden den , sonst hätten wir damals das gewerbe bestimmt nicht auf meine lebensgefährtin angemeldet , auf sicher nicht. aber meinetwegen können alle rentner ein gewerbe anmelden und so mit ein gesichertes einkommen auf kosten der algemeinheit zu haben wenn es mit den betrieb nicht gut läuft
      Also soweit ich es weiß muss man gegenüber dem Finanzamt eine Einnamen und Überschuss Abrechnung und für den Lebenspartner eine Einkommenssteuer Erklärung abgeben, in der das Finanzamt nachvollziehen kann wie viel man in seinem Gewerbe verdient. Ich gehe hier mal von einem Kleinunternehmen aus,sollte man das nicht machen dann hat man ein großes Problem wegen Steuerhinterziehung.

      Ob nun die Rentenkasse vom Finanzamt darüber Bescheid bekommt entzieht sich meiner Kenntnis.

      Also kann man, wenn man alles ordentlich beim Finanzamt angiebt was man verdient, sehr wohl den Verdienst/Einkommen/Überschuss des Gewerbetreibenden Erwerbsunfähigen nachvollziehen.

      Aber das ist meine Meinung und der Idealfall.
      Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher.

      Heute schon Versteigert ?
      www.2-1deins.de
    • mamacita schrieb:


      ich vergaß da noch was
      und WENN der Ehepartner kein Sozialhife- oder Hartz IV Empfänger ist. Das wird dann nämlich gemeinsam veranlgt und prozentual von der Sozialhilfe oder Hartz IV abgezogen-

      daywin.biz
      Ja ich gebe dir vollkommen recht .
      Meine schwester hat sich Selbstständig gemacht aus dem Hartz 4 raus es wird jetzt ein Halbes Jahr geguckt wie es läuft und solange bekommt Sie anteilig Harts 4 und da Ihr mann noch keine Arbeit hat sie aber ja zusammen leben wird es bei BEIDEN angerechnet .

      Man darf 100 Euro dazu verdienen alles was da drüber ist und noch nicht als 400 euro Job gerechnet werden kann wird angerechnet !
      Wenn es über 400 Euro ist dann werden 260 Euro angerechnet !

      Lg
    • Und was hat die Diskusssion nun mit Teddyauktion zu tun?

      Ich bitte doch darum, wieder zum Thema zurückzukehren.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das ist mir schon bewusst und eigentlich lasse ich Diskussionen, die sich entwickeln, auch gerne laufen. So sehr sollte man die Dinge nicht in enge Schranken weisen. Aber so langsam habe ich das Gefühl, das Thema verselbständigt sich. Also versucht doch mal, wieder den Bogen zu Teddyauktion zurück zu schlagen. Und letztlich frage ich mich, ob es nicht zu weit geht, wenn ihr euch den Kopf über Rentenbezüge des Betreibers Gedanken macht. Das hat mit dem Auktionshaus nämlich gar nichts zu tun.

      Das Auktionshaus erhält eine neue Betreiberin. Punkt. Alles weitere ist reine Spekulation.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Diese Diskussion erinnert mich an das Bild des einen Affen, der bis zu den Knien in der Sch..... steckt, dies ihm aber nichts ausmacht, solange neben ihm noch einer ist, der bis zum Hals drin steckt ...

      Es würde mich in der Tat wundern, wenn auch nur eines dieser Möchtegern-eBay-Konkurrenten auch nur annäherend in diese "Sphären" aufsteigen würde, rein ertragsmässig.

      Insofern ist die Diskussion über Zuverdienstgrenzen obsolet.

      Und ob so ein Auktionsseitchen nun einen neuen Betreiber hat, ist ungefähr so interessant wie der berühmte Sack Reis, der in China umgefallen ist ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)