Forderungen und Inkasso

    • Forderungen und Inkasso

      Hallo zusammen!

      Ich hab offenbar einen Vertrag geschlossen mit einem Gewinnspiel-Irgendwas :wallbash. Ja, dumm gelaufen.

      Ich hab das Geld einfach wieder zurück buchen lassen und dann kam eine 'letzte Mahnung'. Datum des Schreibens: 12.03.09. Da gab man mir 7 Tage Zeit, den Betrag zu überweisen.
      Am 19.03.09 erfolgte dann von mir die Überweisung ?(, nachdem ich mich rückversichert habe, dass das offenbar tatsächlich rechtens ist :(.

      Heute liegt nun von einem Anwalt ein Brief in der Post, ich wäre meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen. Die Forderung hat sich jetzt natürlich fast verdreifacht.

      Jetzt meine Frage:
      12.03.09 + 7 Tage (letzte Frist) = 19.03.09 (mein Zahltag)
      Allerdings nehme ich an, dass das Schreiben erst am 13.03.09 bei mir eingegangen ist, somit sollte doch die Frist auch um einen Tag nach hinten verschoben werden. Wobei ich doch so schon die Frist eingehalten habe.

      Reicht es, wenn ich einen Screenshot der Überweisung mache, diesen dem Unternehmen und dem RA schicke, dass die Forderung innerhalb der Frist getilgt wurde? Soll ich mir diese Mitteilung von den beiden dann bestätigen lassen?

      Irgendein juristischer 'Zaubersatz', der da rein muss??

      Danke schon mal!
    • RE: Forderungen und Inkasso

      ich würde einfach mal in der Kanzlei anrufen und den Sachverhalt klären, ich denke mal, dass sich Zahung und SChreibsel vom Anwalt überschritten haben. Die Firmen teilen ihren Inkasso Anwälten oft erst nach Tagen mit, dass Geld in einer Sache eingegangen ist. Da die Beträge in der Firma erst noch verbucht werden müssen und die Bearbeitung oft länger als einen Tag dauert kann dies schon so sein. Frage gleich nach, ob denen ein Scan oder ähnliches der Überweisung oder des Kontoauszuges reicht. Im Regelfall sollte die Sache dann erledigt sein...so sparst Du dir Zeit und Porto ;)

      Vergiss nicht zu kündigen, falls Du dich weiter zu irgendwas verpflichtet hast...ggf. frage beim Anwalt nach, ob mit deiner Zahlung alle gegenseitigen Pflichten erledigt sind 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nochmal zu diesem Thema "Gewinnspiel".

      Ich habe jetzt die Unterlagen angefordert, bis jetzt aber keine Rückantwort oder sonstwas bekommen.

      Ab wann ist denn so ein 'Vetrag' eigentlich rechtens?

      Brauchen die keine Bestätigung von mir? Da könnte doch jeder kommen?
      Macht es Sinn, die restlichen Zahlungen einfach zu verweigern?
    • Ab wann ist denn so ein 'Vetrag' eigentlich rechtens?


      Das kann man bei der Information kaum beantworten. Wie ist es denn zu dem Vertrag gekommen bzw. hast du denn überhaupt irgendetwas zugestimmt. Und auf welche Weise ist dies geschehen? Ich kann mich vage erinnern, daß du mal vor einiger Zeit von einem Telefonvertrag geschrieben hast. Sollten die beiden Threads dann nicht zusammengelegt werden?

      Ich hab offenbar einen Vertrag geschlossen mit einem Gewinnspiel-Irgendwas


      Wieso weißt du das nicht? Wie sollen wir die Sachlage dann beurteilen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Brauchen die keine Bestätigung von mir? Da könnte doch jeder kommen? Macht es Sinn, die restlichen Zahlungen einfach zu verweigern?


      wenn du großes Pech hast, hast du durch diese erste Zahlung eine Anerkenntnis eines Vertrags geleistet, aber auch das natürlich nur Spekulation...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hast Du diesen Vertrag per Telefon oder Internet geschlossen ?

      Bei dieser Telefongeschichte habe ich vor kurzem gelesen, dass es da nun ein neues Gesetz gibt, aber leider finde ich das gerade nicht mehr....

      Meine, dass danach entweder nochmal postalisch eine Zusage angefordert werden muss, oder die Widerrufsfrist verlängert wurde....vielleicht hat jemand ähnliches gelesen und findet es noch ? :O

      War in so nem Blatt wie Bild der Frau oder sowas unter Rechtliches...aber ich finde die Zeitung nicht mehr....mensch...ich Blödfrau :wallbash
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger