Hallo zusammen!
Ich hab offenbar einen Vertrag geschlossen mit einem Gewinnspiel-Irgendwas :wallbash. Ja, dumm gelaufen.
Ich hab das Geld einfach wieder zurück buchen lassen und dann kam eine 'letzte Mahnung'. Datum des Schreibens: 12.03.09. Da gab man mir 7 Tage Zeit, den Betrag zu überweisen.
Am 19.03.09 erfolgte dann von mir die Überweisung ?(, nachdem ich mich rückversichert habe, dass das offenbar tatsächlich rechtens ist :(.
Heute liegt nun von einem Anwalt ein Brief in der Post, ich wäre meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen. Die Forderung hat sich jetzt natürlich fast verdreifacht.
Jetzt meine Frage:
12.03.09 + 7 Tage (letzte Frist) = 19.03.09 (mein Zahltag)
Allerdings nehme ich an, dass das Schreiben erst am 13.03.09 bei mir eingegangen ist, somit sollte doch die Frist auch um einen Tag nach hinten verschoben werden. Wobei ich doch so schon die Frist eingehalten habe.
Reicht es, wenn ich einen Screenshot der Überweisung mache, diesen dem Unternehmen und dem RA schicke, dass die Forderung innerhalb der Frist getilgt wurde? Soll ich mir diese Mitteilung von den beiden dann bestätigen lassen?
Irgendein juristischer 'Zaubersatz', der da rein muss??
Danke schon mal!
Ich hab offenbar einen Vertrag geschlossen mit einem Gewinnspiel-Irgendwas :wallbash. Ja, dumm gelaufen.
Ich hab das Geld einfach wieder zurück buchen lassen und dann kam eine 'letzte Mahnung'. Datum des Schreibens: 12.03.09. Da gab man mir 7 Tage Zeit, den Betrag zu überweisen.
Am 19.03.09 erfolgte dann von mir die Überweisung ?(, nachdem ich mich rückversichert habe, dass das offenbar tatsächlich rechtens ist :(.
Heute liegt nun von einem Anwalt ein Brief in der Post, ich wäre meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen. Die Forderung hat sich jetzt natürlich fast verdreifacht.
Jetzt meine Frage:
12.03.09 + 7 Tage (letzte Frist) = 19.03.09 (mein Zahltag)
Allerdings nehme ich an, dass das Schreiben erst am 13.03.09 bei mir eingegangen ist, somit sollte doch die Frist auch um einen Tag nach hinten verschoben werden. Wobei ich doch so schon die Frist eingehalten habe.
Reicht es, wenn ich einen Screenshot der Überweisung mache, diesen dem Unternehmen und dem RA schicke, dass die Forderung innerhalb der Frist getilgt wurde? Soll ich mir diese Mitteilung von den beiden dann bestätigen lassen?
Irgendein juristischer 'Zaubersatz', der da rein muss??
Danke schon mal!