Hi, hier wieder ein Problem meinerseits und ich bitte um schnelle Hilfe:
Wenn ich 4 mal in Folge Weihnachtsgeld erhalten habe, dies aber dieses Jahr nicht so war, wobei ich dazu sagen muss, dass eine Kollegin, die über die Feiertage anwesend war ihr Weihnachtsgeld bekommen hat, dann kann ich das doch bedingt des Gewohnheitsrechts einfordern, oder nicht ?
Wenn ja, womit kann ich das belegen ?
Wir haben morgen Betriebsfeier und ich möchte meinen Chef ganz freundlich mal drauf ansprechen
Wäre schön, wenn ich das irgendwie unterlegen kann...habt ihr was zu dem Thema ?
Danke im Vorraus
Wenn ich 4 mal in Folge Weihnachtsgeld erhalten habe, dies aber dieses Jahr nicht so war, wobei ich dazu sagen muss, dass eine Kollegin, die über die Feiertage anwesend war ihr Weihnachtsgeld bekommen hat, dann kann ich das doch bedingt des Gewohnheitsrechts einfordern, oder nicht ?
Wenn ja, womit kann ich das belegen ?
Wir haben morgen Betriebsfeier und ich möchte meinen Chef ganz freundlich mal drauf ansprechen

Wäre schön, wenn ich das irgendwie unterlegen kann...habt ihr was zu dem Thema ?
Danke im Vorraus

Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger